Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen

Internationale Politik Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen

Karl
Karl
Administrator

abgemagert?
geschrieben von Karl
als Antwort auf florian vom 27.06.2007, 21:02:22
Hallo FlorianWilhelm,


woher weisst du, wie er vorher ausgesehen hat? Er sagt, er würde gut verpflegt.

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karl
florian
florian
Mitglied

Re: abgemagert?
geschrieben von florian
als Antwort auf Karl vom 27.06.2007, 21:04:08
Hmm, in den Nachrichten brachten sie genau das Gegenteil.

Und die Bilder die gezeigt wurden, sprachen für sich.
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florianwilhelm18
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: abgemagert?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf florian vom 27.06.2007, 21:48:03
Welche Nachrichten hast du denn gesehen? lach
Die ich gesehen habe (das waren verschiedene) hat er selbst gesagt er würde gut behandelt und verpflegt, und es wurde auch gezeigt wie ihm das Essen gereicht wurde.
Na sicher, Urlaub ist das keiner im türkischen Gefängnis.
Mal sehen wie es weiter geht am 6.07.
--
susannchen

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ehemaligesMitglied57
ehemaligesMitglied57
Mitglied

Re: Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen
geschrieben von ehemaligesMitglied57
als Antwort auf dutchweepee vom 27.06.2007, 18:26:43
dutchweepee schrieb:
"ich möchte nicht das geschrei in deutschland hören, wenn ein türkischer junge mit einem 12-jährigen deutschen mädchen erwischt wird."

Ähm sorry, aber das ist Alltag in Deutschland, und wenn Du türkische Maßstäbe hierzulande anlegen möchtest, musst du halb Kreuzberg in den Knast stecken.
Im übrigen hat nie ein Staatsanwalt "die Hand drüber", wenn irgendetwas geschieht, was BEIDE wollen.
--
gerald
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 27.06.2007, 23:31:21
Bei einer Minderjährigen (sie ist 13) aber schon.
Da ist es wurscht ob es beide wollen.
--
susannchen
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen
geschrieben von eleonore
als Antwort auf susannchen vom 27.06.2007, 23:43:14
In den Fall des in Antalya inhaftierten Schülers Marco Weiss kommt langsam Bewegung. Aus dem türkischen Justizministerium verlautete, der 17-Jährige könne nach einer Verurteilung in die Bundesrepublik ausgeliefert werden - so er das wolle.

ganze artikel, incl. video in beiliegende link.
--
eleonore

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rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen
geschrieben von rolf †
als Antwort auf florian vom 27.06.2007, 21:02:22
Er ist nicht in Lüneburg "angeklagt" worden, sondern nur in der Türkei.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat, da es sich um ein Offizialdelikt handelt, pflichtgemäß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber, mangels verwertbarer Beweise, zur Zeit ruht.
Presseberichte sind nun mal nur Hinweise und keine Beweise.
--
rolf
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Kuscheln auf europäisch mit türkischen Folgen
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf eleonore vom 28.06.2007, 06:00:30
Natürlich geht es vor allem darum, dass ein Kind (das Mädchen) ein Recht auf Unversehrtheit hat und selbst wenn sie aussagne würde, dass sie es auch gewollt hat, wird nicht die Aussage des Kindes , sondern die Feststellung der Gutachter massgeblich sein. Vergessen aber sollte man auch nicht, dass auch der Junge noch ein Kind und auch nach türkischem Gesetz nicht volljährig ist - womit er eigentlich in den Jugendstrafvollzug gehört und nicht in einen normalen Knast.

Was mich persönlich sauer macht in diesem Fall, ist der Wirbel, der in der Türkei um den Fall gemacht wird - und die Doppelmoral, die nicht von der Hand zu weisen ist. Im Osten des Landes werden immer noch kleine Mädchen an alte Knacker als "Zweitfrau" verschachtert - natürlich gegen ihren Willen - sofern dies lukrativ für die Familie ist, oder sie werden gegen ihren Willen Zwangsverheiratet, wenn sie nicht einmal 14 sind. Erschreckend hoch ist auch die Zahl angeblicher Selbstmorde von jungen Mädchen unter 18 in der Osttürkei, wobei kritische Beobachter davon ausgehen, das es sich dabei oft um "Ehrenmorde" handelt, die man wie einen Suizid aussehen lässt - weil die kleinen Mädchen nicht so wollen wie ihre Brüder und Väter. Alles das wird unter den Tisch gekehrt - und dieser Fall des scheins auch noch jungfräulichen Jungen und dem offensichtlich frühreifem Mädchen wird hochgepeitscht - egal, ob der Junge nun "schuldig" oder "unschuldig" ist. Betrachtet man sich das Titelblatt so mancher türkischer Tageszeitung, die den Fall als Schlagzeile bringen, wird die Doppelmoral augenfällig: Denn gleich neben der Überschrift prangen meist Bilder von prallen, barbusigen Modells, denen manlediglich nur einen "Schambalken" über den Busen gedruckt hat ...
Mir tun beide Kinder undendlich leid, denn ihr weiteres Sexualleben - besonders das des Jungen - wird nun wohl für lange Zeit von diesem Trauma überschattet sein. Hoffentlich werden viele Touristen aber auch ein bisschen wach und überlegen sich nun 2x, ob sie in die Türkei fahren sollten, wenn sie "Spass" haben wollen. Ich würde mir wünschen, dass man auch türkische Pagagallis, die wie die Schmeissfliegen an ausländischen Touristinnen kleben und sich mit denen auch gerne die "Hörner" abstossen, auch endlich mal zurückpfeifft. Wäre Marc ein junger Türke, man würde den Fall dort 100% viel laxer behanden - und das ist das Ärgerliche dabei.
--
angelottchen
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Kuscheln auf deutsch mit minderjährigen hat immer folgen
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 27.06.2007, 23:31:21
@GERALD ...natürlich hat auch in deutschland "der staatsanwalt die hand drüber".
Paragraph 176 des Strafgesetzbuches: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“

und in meiner quelle liest du weiter: "Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Strenge des Strafmaßes. Auch wenn die 13-Jährige vor Gericht erklären würde, dass sie Marco W. liebt und den sexuellen Kontakt wollte, würde dennoch Paragraph 176 des Strafgesetzbuch zutreffen. Schon das Dulden einer sexuellen Handlung kann strafbar sein."
gutgelaunt
gutgelaunt
Mitglied

Re: Kuscheln auf deutsch mit minderjährigen hat immer folgen
geschrieben von gutgelaunt
als Antwort auf dutchweepee vom 28.06.2007, 13:31:07
...prima dutchweepee,
wobei mit deinem aufgeführten Link wohl wieder etwas mehr "Sachlichkeit" in den Vordergrund treten dürfte.

gutgelaunt

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