Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf lupus vom 13.09.2024, 13:27:00
Es würde ja bedeuten, dass Menschen, die nicht die in den 62 Ländern bestehenden moralischen Gesetze befolgen wollen, nach Deutschland kommen könnten und alimentiert werden(Wohnung, Nahrung , usw.)

...

lupus

Lupus,

es geht um Menschen und ihre Identitäten, und nicht um das "Wollen" im Befolgen moralischer Gesetze. Du tust so, als könnte man einfach so seine (sexuelle) Identität ablegen oder anziehen wie einen Mantel, je nach dem, wie die Gesetze des Landes es erlauben. Gesetze, die Menschen ihre sexuelle Identität absprechen, sind höchst verabscheuungswürdig. Wer davor flieht, braucht Schutz von Staaten, die das nicht verfolgen und die Menschen nicht hinrichten.

Im Übrigen ist es ja nicht so, als säßen diese Schwulen/Lesben hier nur in entsprechenden Etablissements und wollen nur Fun, Fun, Fun. So stellen sich zwar manche Bürger das Leben von Schwulen und Lesben vor, aber das ist schwulen- bzw. lesbenfeindlich. Natürlich sollen sie arbeiten, aber man muss ihnen diese Arbeit auch ERMÖGLICHEN!!!
 
Das Bleiberecht und der Schutz der Menschen ist die eine Seite, aber deren umfassender Unterhalt die andere.

Wie soll man das denn trennen, vor allem am Anfang? Die Leute zwar hier bleiben lassen, dafür aber verhungern lassen? Wenn man ihnen ermöglicht zu arbeiten, brauchen Menschen keine Alimentierung mehr.
 
Es ist doch aber problematisch, wenn du von dem Schicksal deines bedauernswerten Freundes auf die Regelung für Zuwanderungen schließt.

Tu ich nicht. Ich weise nur darauf hin, dass ich weiß, wovon ich spreche. Du auch?

Vielleicht ein kleines Gedankenexperiment: Stell Dir mal vor, eine deutsche Regierung käme auf die Idee, Homosexualität zur Norm zu erklären, und alle anderen Varianten menschlicher Sexualität und Liebesfähigkeit zu verbieten und unter strengste Strafe zu stellen. Du als Heterosexueller (ich setze voraus, Du bist heterosexuell), müsstest dann entweder zur Tarnung mit einem Mann zusammenleben und Sex haben, oder aber zölibatär leben. Lass Dich einfach mal auf dieses Gedankenspiel ein. Eigentlich müsste dann jeder kapieren, worum es bei all dem geht.

DW
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Elbling vom 13.09.2024, 14:28:21

Lieber Elbling,

ich glaube, nein, ich weiß, dass @aixois das genauso sieht. Ich denke, er hat das etwas seltsam formuliert, ich habe auch zunächst irritiert auf den Bildschirm geschaut.

LG

DW

Granka
Granka
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Granka
als Antwort auf aixois vom 13.09.2024, 12:00:24
Diese Menschen wollen LIEBEN, wen sie wollen. Das ist Menschenrecht.
Nur ist das Menschenrecht nicht absolut, sondern 'relativ' in seinem jeweiligen Verständnis des gegebenen sozio-kulturellen Umfelds.

Wer bestimmt im konkreten Fall, was das Menschenrecht auf 'Liebe' ist ?
Wann wurde in Deutschland noch mal der § 175 abgeschafft ?
In der BRD 1994 (vor 30 Jahren ), in der DDR 1968. Darauf wurde ja hier aschon hingewiesen .
Wieviele Männer wurden wegen ihrer Liebe hinter Gitter gebracht und mussten unter ihren Mitgefangenen leiden ? Trotz Grundgesetz ?

Haben wir in dieser Zeit die Menschenrechte missachtet ? Ich denke ja. Ich erinnere mich aber auch an die Diskussionen an denen ich aktiv teilnahm anläßlich der DDR Gesetzesänderung 1967/68 (die ja von  neuen Schutzaltersgrenzen  begleitet war).
Die Reaktion vieler , gerade auch sich besonders christlich gebender Mitbürger, war unsäglich. Auch heute fallen Schnittmengen der (oft meist nur verbal ausgedrückten) Positionen auf,  z.B. zwischen AfD und der kath. Kirche, was die Abtreibung oder die Homosexualität angeht.

Die Frage, die sich dabei stellt , zielt auf die Interpretation dessen ab, was eigentlich als Asylgrund, das "politisch verfolgt", anzusehen ist.
Für die 'Entscheider' , die über die Anerkennung als Asylant zu befinden haben,  gibt es Leitlinien als "Einschätzungshilfe "(unter Berücksichtigung der politischen Diskussion/Erwartungen, auch aktueller Rechtssprechung).

Ich befürchte, dass hier - ohne dass das die Öffentlichkeit unmittelbar mitbekommt - an vielen kleinen 'Stellschrauben' im Sinne der angesagten Verschärfung des Asylrechtsverfahrens 'nachjustiert' werden kann.
Letztlich ist jede Entscheidung auch Ausdruck der Ausübung des 'subjektiven' Ermessensspielraum. Auffällige Abweichung vom 'Durchschnitt'  werden einer Überprfüng ,mit dem Ziel einer Korrektur unterzogen werden.
Zukünftige Statistiken (Rückgabg der Anerkennungen ?) werden darauf Hinweise geben.

Demokratisch erhobene Wählerstimmen spiegeln wider, was 'politisch' opportun ist für die Parteien. Noch schweigt die Mehrheit zu der sich abzeichnenden Entwicklung nach mehr Abschottung.

Ganz am Rande: ich hatte ein Gespräch zu dieser Diskussison mit einem Migranten (Gedultet Status). Er meinte , wenn er sich all den Wohlstand hier ansieht und dann an seine Heimat denkt, dann drängt sich ihm die Frage auf, ob dieser Wohlstand wirklich menschenrechtskonform geschaffen wurde und ob es nicht angebracht wäre auch mal das Thema der "Bringschuld", im Sinne einer Anerkennung der grausamen Menschenrechtsverletzungen stärker in den Vordergrund zu rücken ? Reich wurde der Norden, arm blieb der Süden. Ist zumindest des Nachdenkens wert. Viele politisch denkende 'Junge' des "Südens", scheint jedenfalls mir,denken, fühlen so im Sinne eines zumindest moralischen 'Rechtsanspruchs' auf Hilfe und Teilhabe am Wohlstand.

Ich zitiere mal das BAMF dazu :
"Nicht jede negative staatliche Maßnahme - selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen."
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html
Wo glaubst du, dass die Grenzen des Asylgesetzes und die daran gebundenen Entscheidungen der Beamten sind? Das Asylgesetz sagt eindeutig aus, wer Asylberechtigt ist, nicht mehr und nicht weniger, jeder abgelehnte Asylbescheid geht vor Gericht und der Asylbewerber kann seine Fluchtgründe erneut vorbringen. Soviel zu den unterschwelligen Behauptungen von dir, dass der Zeitgeist bei den Asylentscheidungen mitspielt, Entscheider samt Richter sind nur dem Asylgesetz verpflichtet und treffen ihre Entscheidungen bzw. Urteile  innerhalb des enthaltenem Spielraums, manchmal erkennt das Gericht die vorgebrachten Asylgründe an oder es wurden zusätzliche Beweise vorgelegt/bracht. Oder entgültig abgelehnt.

Du kannst dir dein spöttisches Gehabe sparen(vermutlich, weil ich mich geäussert hatte), es gibt das Asylgesetz, das auch aussagt, wer nicht als politisch Verfolgter gilt. 

Wirtschaft/Armut/Klimaflüchtlinge fallen nicht unter das im GG verankerte Asylgesetz. Mehr nicht. 
Alles andere sind politische Entscheidungen. 
Granka

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Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Elbling
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 14:57:55

Bei seinen 'kilometerlangen Texten' mag das wohl so sein - ist da aber sein Fehler.

Rispe
Rispe
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Rispe

Ich habe gerade folgende Petition unterschrieben:
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen

Text:
Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft - von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität - ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.


Das Recht, in Deutschland und Europa Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu suchen, gehört nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zur DNA unserer Demokratie. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind Teil unserer Gesellschaft: Sie arbeiten und engagieren sich hier, ziehen ihre Kinder hier groß und gehören hierher. Fehlverhalten einzelner darf niemals dazu führen, dass pauschal bestimmte Gruppen von Menschen stigmatisiert, rassifiziert und als nicht zugehörig markiert werden. Wir lassen uns nicht spalten.

Warum ist das wichtig?
Damit stellen wir uns gegen politische Kräfte, die ein Interesse an Spaltung und Verunsicherung haben. In verschiedenen Ländern der EU haben wir den Fahrplan autoritärer Politiker*innen gesehen: Mit einem “Wir gegen die Anderen” wird gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen Stimmung gemacht. Gehetzt wird gegen queere Personen, eingewanderte oder rassifizierte Menschen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung und andere gesellschaftliche Gruppen. Gewalt an den Grenzen - selbst gegen Kinder - wird normalisiert. Gleichzeitig werden die Institutionen des Rechtsstaats angegriffen - von der Unabhängigkeit der Justiz bis zur Arbeit von Anwält*innen. Eine solche Entwicklung lassen wir in Deutschland nicht noch einmal zu. Demokratische Parteien müssen hierfür an einem Strang ziehen, um den Versuchen der Spaltung den Zusammenhalt der Gesellschaft entgegenzustellen. 
 
Das Asylrecht dient als erstes Ziel einer Politik, die zunehmend Menschenrechte infrage stellt. Dies zeigt sich an der aktuellen Debatte. Vorschläge wie Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen sind eindeutig europarechtswidrig. In vielen EU-Ländern droht Asylsuchenden ein Leben auf der Straße, Verelendung und willkürliche Haft. Aus diesen Gründen verbieten deutsche Gerichte immer wieder entsprechende Abschiebungen. Das macht deutlich: Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtens ist. Das gehört zu unserem Rechtsstaat und kann nicht ad hoc an der Grenze entschieden werden. Es gibt auch keine nationale Notlage, die ein Hinwegsetzen über diese Grundsätze rechtfertigen könnte. 
 
Handlungsfähigkeit beweist sich durch realistische, werte-geleitete und rechtskonforme Politik. 
 
Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.

Hier kann sich jeder mit seiner Unterschrift beteiligen: Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen
pschroed
pschroed
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Friedensfreund vom 13.09.2024, 11:33:51
Wie kann man nur so abwertend über Menschen schreiben. Typisch Rechtsextreme AFD, wo auch so herum schwurbelt. Das wird nun in Zukunft , wahrscheinlich auch hier im Forum zur neuen Kultur gehören. Selbst AFD Weidel ist schwul und verheiratet mit einer Frau.  Phil.
Es wäre mir neu,  dass Frau Weidel aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung wegen in Deutschland politisches Asyl beantragt hätte. Oder was sollte dieser schräge Vergleich?
Man kann Asylgründe auch an den Haaren herbeiziehen, und wie überhaupt  sollen die zuständigen Beamten in Deutschland überprüfen, ob der Delinquent tatsächlich schwul ist?
Und auch, wenn Du keine Argumente mehr auf der Pfanne hast, ist das kein Grund, mit sinnfreien AfD-Vergleichen zu kommen.
Du beweisst nur dass du mit den Menschenrechte und dem Völkerrecht nicht viel am Hut hast. Aber wenn es dich betreffen würde ….. Phil.

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Kettwiger
Kettwiger
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 14:57:55
Welch interessante Wendung der Thematik. Unser einzig wahrer Gott DER ERBAUER und seine göttliche Frau ANDRASTE lenkten unser Augenmerk fort von den Getriebenen dieser Erde, hin zu den lebenswichtigen Lesben und Schwulen. Der Erbauer hat natürlich längst erkannt, dass unser kleines Erdkügelchen überfüllt ist. In seiner unendlichen Weisheit, lässt er also immer mehr homophile Menschen heran wachsen. Keine Nachkommen bedeutet, die Überbevölkerung schrumpft langsam aber sehr sicher wieder. So lasset uns den ERBAUER preisen 😁
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Kettwiger vom 13.09.2024, 15:23:03
Welch interessante Wendung der Thematik. Unser einzig wahrer Gott DER ERBAUER und seine göttliche Frau ANDRASTE lenkten unser Augenmerk fort von den Getriebenen dieser Erde, hin zu den lebenswichtigen Lesben und Schwulen. Der Erbauer hat natürlich längst erkannt, dass unser kleines Erdkügelchen überfüllt ist. In seiner unendlichen Weisheit, lässt er also immer mehr homophlie Menschen heran wachsen. Keine Nachkommen bedeutet, die Überbevölkerung schrumpft langsam aber sehr sicher wieder. So lasset uns den ERBAUER preisen 😁

Widerwärtiger Zynismus.
 
hobbyradler
hobbyradler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von hobbyradler

Ich meine die Diskussionen um irgendwelche Besonderheiten warum jemand Asyl fordert ist im Augenblick nicht das Problem. Zudem unterstelle ich, dass die entsprechenden Behörden wissen, wem Asyl gewährt werden muss.

Im Grunde würde ein nicht Asylberechtigter "nur" einem Berechtigten den Platz wegnehmen.

Es geht um eine geordnete Aufnahme und die Tatsache, dass Deutschland laut den Ministerpräsidenten der Bundesländer und vieler Bundespolitiker eine geordnete Aufnahme nicht mehr erfüllen kann.

An alle die keinerlei Aufnahmegrenzen sehen wollen habe ich folgende Frage -

Können noch mehr als 50 % der bisher aufgenommenen Menschen zusätzlich aufgenommen werden? Oder noch mehr als 100 % oder 200 % oder gar noch mehr?

Vielleicht kann man der Einfachheit halber mal von der Option ausgehen, niemand hätte etwas gegen eine geordnete Aufnahme.

Es geht schlicht um eine Obergrenze ehe wir im Chaos versinken.

Mir ist es nicht verständlich, wie jemand glauben kann, unsere Aufnahmemöglichkeiten seien unbegrenzt.

Nebenbei haben wir auch noch vorübergehend über 1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei uns.

Ciao
Hobbyradler
 

hobbyradler
hobbyradler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Kettwiger vom 13.09.2024, 15:23:03
👎 👎  👎

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