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Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Granka
Granka
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Granka
als Antwort auf Friedensfreund vom 13.09.2024, 11:33:51

@Friedensfreund, nochmal extra für dich, die Personengruppen, die Asylberechtigt sind, müssen alle glaubhaft machen können, dass sie politisch verfolgt werden, auch die mit einer anderen sexuellen Orientierung..
Halte die Beamten des BAMF nicht für zu dumm und unfähig, zu erkennen, wer Gründe vorspiegeln will oder die Wahrheit sagt, die Entscheider sind Juristen, werden laufend Länder spezifisch  geschult und haben viel Erfahrung mit Anhörungen von Asylbewerber. Glaubst du allen Ernstes, es genügt nur zu sagen, dass man politisch verfolgt wird? 

Deine Behauptungen entbehren jeder Grundlage, sind eben nur Behauptungen. 
Granka

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf aixois vom 13.09.2024, 12:00:24

Lieber aixois,

nur nochmal zur Klärung meiner Position, nicht zur bewußten Abgrenzung von Deiner: Nur weil dieser Schandparagraph 175 in Deutschland noch bis 1994 Geltung hatte, ist das für mich kein Grund, dieses Recht auf Nichtbestrafung anderen Menschen vorzuenthalten, oder daraus resultierend, ihnen Schutz zu verweigern.

Moralische Maßnahmen sind für mich höchst politisch! Daher sind Menschen, die wegen ihrer "sexuellen Orientierung" verfolgt werden, politisch Verfolgte.

Deinen Ausführungen zur Schandhaftigkeit des § 175 stimme ich zu, Mein erwähnter verstorbener Freund saß in den späten 1950er Jahren in Stuttgart im Jugendgefängnis, weil er einen Mann liebte.

LG

DW

aixois
aixois
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von aixois
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 12:16:53

... nur weil dieser Schandparagraph 175 in Deutschland noch bis 1994 Geltung hatte, ist das für mich kein Grund, dieses Recht auf Nichtbestrafung anderen Menschen vorzuenthalten, oder daraus resultierend, ihnen Schutz zu verweigern.

Moralische Maßnahmen sind für mich höchst politisch! Daher sind Menschen, die wegen ihrer "sexuellen Orientierung" verfolgt werden, politisch Verfolgte.

lieber DW, da bin ich zu 150 % bei Dir.

Aber läuft die derzeitige Entwicklung nicht gerade in die Gegenrichtung ? Politische Parteien lassen sich vom 'Zeitgeist ()" treiben, werfen ihre moralischen Werte so einfach mal über Bord, ohne vorherige gesellschaftliche Diskussion ? Dabei war viele Jahrzehntelang Zeit, sich auf die vorhergesagten Entwicklungen politisch vorzubereiten.
Nicht , dass die sog.  "Entwicklungshilfe" viel bewirken könnte so wie sie angelegt ist, aber dass sie auch noch gekürzt wird, um mehr Waffen finanzieren zu können. Wer hätte das gedacht ? Ich nicht, insgeheim aber seit einiger Zeit befürchtet, schon.

Was dagegen tun ?
Ich bin ratlos und ob der Ohnmacht der Einzelnen wütend.

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Rispe
Rispe
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 12:16:53
In 62 Ländern ist Homosexualität nach wie vor strafbar.
In vielen Fällen gelten die Gesetze nur für sexuelle Beziehungen zwischen zwei Männern, aber 38 Länder beziehen auch Frauen in die Gesetze ein.
Diese queer-feindlichen Gesetze und damit verbundenen Strafen stellen einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, insbesondere gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und das Recht auf Leben.
IN WELCHEN LÄNDERN WIRD DIE TODESSTRAFE FÜR HOMOSEXUALITÄT VERHÄNGT?
SAUDI ARABIEN
Nach der wahabbinischen Auslegung der Scharia in Saudi-Arabien sind homosexuelle Handlungen auf die gleiche Weise zu bestrafen wie Ehebruch - mit dem Tod durch Steinigung. Homosexualität oder ein non-konformer Ausdruck des eigenen Geschlechts kann auch durch körperliche Bestrafung, Auspeitschen, Gefängnis oder eine erzwungene „Konversionstherapie“ geahndet werden.
Im Jahr 2019 veranlasste die saudi-arabische Regierung eine Massenexekution von 37 Männern, die der Spionage oder des Terrorismus beschuldigt wurden, von denen fünf auch wegen gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs verurteilt wurden, nachdem einer von ihnen durch Folter zu einem Geständnis gebracht worden war.
IRAN
Homosexualität ist im Iran illegal und wird nach dem islamischen Strafgesetzbuch des Landes streng bestraft. Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen gelten als Verbrechen, und denjenigen, die verurteilt werden, drohen Haftstrafen, Auspeitschungen und sogar die Todesstrafe. Im Jahr 2022 wurden beispielsweise zwei Männer wegen homosexueller Beziehungen verurteilt und im Gefängnis gehängt. Die Todesstrafe gilt nicht für gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Frauen, aber homosexuelle Frauen werden dennoch mit Peitschenhieben und Geldstrafen bestraft.
Die iranische Regierung rechtfertigt ihre Haltung zur Homosexualität mit religiösen und kulturellen Gründen und behauptet, Homosexualität sei eine Sünde und widerspreche den islamischen Werten. Infolgedessen sind LGBTQ+-Personen im Iran systematischer Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ausgesetzt, und zwar sowohl seitens der Regierung als auch seitens der Gesellschaft im Allgemeinen.
JEMEN
Im Jemen ist Homosexualität illegal und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Artikel 264 des jemenitischen Strafgesetzbuchs stellt „Sodomie“ unter Strafe und definiert sie als Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern, und das Gesetz stellt auch jede „unanständige“ oder „unsittliche“ Handlung zwischen Personen des gleichen Geschlechts unter Strafe, auch zwischen Frauen.
Wer der Homosexualität für schuldig befunden wird, dem drohen neben Gefängnisstrafen auch Geldstrafen, öffentliche Auspeitschungen oder andere Formen der Bestrafung, wie etwa die Todesstrafe. Zwischen 2012 und 2014 wurden mindestens 35 Menschen wegen ihrer homosexuellen Identität von der militanten Gruppe Ansar al-Scharia, die mit Al-Qaida verbunden ist, hingerichtet oder ermordet. Im Jahr 2020 wurde eine Transfrau inhaftiert, gefoltert und ausgepeitscht, bevor sie aus dem Land floh.
BRUNEI
Das Syariah-Strafgesetzbuch in Brunei sieht die Verhängung der Todesstrafe für Sodomie vor; allerdings hat das Land seit 1996 ein Moratorium für Hinrichtungen erlassen und bestraft Homosexualität stattdessen mit Auspeitschung und bis zu 30 Jahren Gefängnis für Männer und 10 Jahren für Frauen.
NIGERIA
Das nigerianische Bundesstrafgesetzbuch sieht für Homosexualität eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren vor. In 12 nördlichen Bundesstaaten wurde jedoch das Scharia-Recht in das regionale Strafgesetzbuch übernommen, das homosexuelle Handlungen mit dem Tod oder der Auspeitschung ahndet. Auch wenn die Todesstrafe in diesen Staaten nicht üblich ist, werden homosexuelle Männer häufig von den Behörden inhaftiert, gefoltert und erpresst sowie von Mitgliedern der Gemeinschaft schikaniert.
MAURITANIEN
In Mauretanien, das ein auf der Scharia basierendes Strafgesetzbuch hat, sind sexuelle Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts kriminalisiert und können mit dem Tod bestraft werden. Allerdings haben mauretanische Beamte festgestellt, dass es ein De-facto-Moratorium für die Todesstrafe gibt, die seit 1987 nicht mehr vollstreckt wurde. Dennoch sind queere Menschen in dem Land Verfolgung, Inhaftierung und Schikanen ausgesetzt.
WELCHE ANDEREN LÄNDER VERBIETEN HOMOSEXUALITÄT?
AFRIKA
Algerien, Burundi, Kamerun, Komoren, Ägypten, Eritrea, Eswatini, Äthiopien, Gambia, Ghana, Guinea, Kenia, Liberia, Libyen, Malawi, Mauretanien, Mauritius, Marokko, Namibia, Nigeria, Besetztes Palästinensisches Gebiet (Gaza-Streifen), Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Tunesien, Uganda, Jemen, Sambia, Simbabwe
ASIEN
Afghanistan, Bangladesch, Brunei, Iran, Irak, Kuwait, Libanon, Malaysia, Malediven, Myanmar, Oman, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan
KARIBIK
Dominica, Grenada, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen
ÖZANIEN
Cookinseln, Kiribati, Papua-Neuguinea, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu
DE FACTO ILLEGALITÄT
Es ist wichtig anzumerken, dass in den oben genannten Ländern Homosexualität zwar ausdrücklich gesetzlich verboten ist, einige andere Länder, die gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich zulassen, dennoch LGBTQ+-Personen verfolgen.
Diese Intoleranz kann sich darin äußern, dass Ausdrucksformen der LGBTQ+-Identität und -Kultur verboten werden bzw. dass Menschen, die der LGBTQ-Community angehören Stigmatisierung und Diskriminierung bei der Arbeit-, der Wohnungssuche oder dem Zugang zur Gesundheitsversorgung erleben.
RUSSLAND
Homosexualität wurde in Russland 1993 entkriminalisiert, aber die Regierung hat dennoch mehrere Gesetze erlassen, die LGBTQ+-Menschen und -Aktivisten diskriminieren.
Am 5. Dezember erließ Präsident Putin ein Gesetz, das vorteilhafte Darstellungen oder Erwähnungen von LGBTQ+-Themen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt, wobei Verstöße mit Geld- oder Haftstrafen oder der Ausweisung aus dem Land geahndet werden können.
INDIEN
Gleichgeschlechtliche Beziehungen wurden 2018 in Indien entkriminalisiert, aber LGBTQ+-Personen sind immer noch erheblicher Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, und das Land muss noch umfassende Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz der Rechte von LGBTQ+-Personen erlassen.
INDONESIEN
Homosexualität ist in Indonesien technisch gesehen legal, aber LGBTQ+-Personen sind immer noch erheblicher Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Indonesien ist ein überwiegend muslimisches Land, in dem viele Menschen konservative Ansichten über Sexualität und Geschlecht vertreten.
Die Regierung hat Gesetze erlassen, die die Rechte und die Meinungsäußerung von LGBTQ+ einschränken, darunter ein Gesetz aus dem Jahr 2018, das die Förderung „abweichender“ sexueller Handlungen unter Strafe stellt und zur Verfolgung von LGBTQ+-Personen und -Organisationen eingesetzt wurde.
PHYSISCHE UND PSYCHISCHE STRAFEN
Die Strafen für Homosexualität sind in den übrigen Ländern, in denen sie immer noch kriminalisiert wird, sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden weniger strenge Strafen wie Geldstrafen verhängt, während sie in anderen gewalttätig sein können, einschließlich Gefängnis, Auspeitschen, Auspeitschen und psychiatrischer Zwangsbehandlung.
In mindestens neun Ländern können gleichgeschlechtliche Beziehungen mit lebenslanger Haft bestraft werden: Pakistan, Sambia, Uganda, Tansania, Sudan, Sierra Leone, Guyana, Gambia und Bangladesch.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Strafen sind LGBTQ+-Personen in diesen Ländern häufig Diskriminierung, Belästigung und Gewalt durch ihre Gemeinschaften, einschließlich ihrer Familien, Nachbarn und sogar Strafverfolgungsbehörden, ausgesetzt.
So kann LGBTQ+-Personen beispielsweise der Zugang zu Wohnraum, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung verwehrt werden, und sie können verbalen und körperlichen Misshandlungen ausgesetzt sein. Sie können auch gezwungen sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verbergen, was zu sozialer Isolation, Depression und anderen psychischen Problemen führen kann.
In einigen Fällen können LGBTQ+-Personen zur Zielscheibe von Bürgerwehrgruppen oder Mobs werden, die sie ungestraft schlagen oder töten können. Wenn sie bei den Behörden um Hilfe bitten, werden sie möglicherweise weiter schikaniert, da die Polizei und andere Beamte ihre Beschwerden ignorieren oder sie sogar wegen Homosexualität verhaften können.
ORGANISATIONEN ZUM SCHUTZ DES LEBENS VON LGBTQ+
Die Kriminalisierung von Homosexualität hat auch eine erdrückende Wirkung auf LGBTQ+-Aktivismus und -Befürwortung. LGBTQ+-Personen und -Organisationen können der Überwachung, Belästigung und Einschüchterung durch die Behörden ausgesetzt sein und müssen unter Umständen mit rechtlichen Sanktionen für ihre Arbeit rechnen.
Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt setzen jedoch ihre Aufgabe fort, LGBTQ+-Personen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und helfen ihnen in einigen Fällen, aus ihren Heimatländern zu fliehen, um der Verfolgung zu entgehen.
The Rainbow Railroad: Diese Organisation hilft LGBT+-Personen, der staatlichen oder sozialen Gewalt in Ländern zu entkommen, in denen Homosexualität illegal ist. Sie arbeitet daran, gefährdete Personen ausfindig zu machen und sie bei der Flucht in sicherere Gebiete zu unterstützen. Im Jahr 2022 gingen 10.000 Hilfeersuchen von LGBTQ+-Personen ein.
OutRight International: Diese Organisation engagiert sich in den Bereichen Anwaltschaft, Forschung und Bildung, um Veränderungen zu fördern und die LGBTQ+-Gemeinschaft zu unterstützen. Sie setzt sich für die Eingliederung von Menschen am Rande der Gesellschaft ein und übt Druck auf Regierungen aus, damit diese Schutzgesetze verabschieden.
ILGA: Diese Organisation stärkt andere Netzwerke von Menschenrechtsorganisationen und fördert den Schutz von LGBTQ+ Menschen durch Forschung, Empowerment und Lobbyarbeit.
Artikel geschrieben von:
 
Gerardo Bandera
Autor:in

Quelle: In welchen Ländern werden queere Menschen mit der Todesstrafe bedroht?

Laut Asylrecht steht queeren Menschen aus diesen Ländern das Bleiberecht zu. Menschen, denen Folter oder die Todesstrafe droht, dürfen nicht abeschoben werden, auch wenn die Ewig Gestrigen am liebsten den Schandparagraph 175 wieder einführen würden.
 
 

 
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf aixois vom 13.09.2024, 12:27:02

Lieber aixois,

mir geht es auch so, ratlos, wütend, enttäuscht von meiner langjährigen Partei, aber auch von einer großen Anzahl meiner Mitbürger.

LG

DW

P.S. Ich habe meinen Text, auf welchen Du antwortetest, noch etwas modifiziert, damit klar wird, dass ich das nicht in Opposition zu Deinen Aussagen schreibe. Ich wollte die Deinen, die ich teile, nur ergänzen.

 

Kettwiger
Kettwiger
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf hobbyradler vom 13.09.2024, 06:51:27
Die "Jährliche Obergrenze" habe ich aus den Nachrichten, welcher Politiker davon gefaselt hat ist mir herzlich schnuppe. Mein Großvater pflegte immer  zu sagen: "Viele Pfeifen machen ein Pfeifkonzert"

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pippa
pippa
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von pippa

Lieber aixois,

mir geht es auch so, ratlos, wütend, enttäuscht von meiner langjährigen Partei, aber auch von einer großen Anzahl meiner Mitbürger.

LG

DW

Lieber DW,
ich glaube, Parteien und auch viele Bürger werden von der Angst getrieben, dass die AfD so mächtig wird, dass sie letztendlich a l l e s  bestimmen kann (hatten wir schließlich schon mal).
Und dann?
Pippa
lupus
lupus
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Rispe vom 13.09.2024, 12:29:37

Ihr geht doch an den von mir geschriebenen Problem vorbei.
Das Bleiberecht und der Schutz der Menschen ist die eine Seite, aber deren umfassender Unterhalt die andere.
Es würde ja bedeuten, dass Menschen, die nicht die in den 62 Ländern bestehenden moralischen Gesetze befolgen wollen, nach Deutschland kommen könnten und alimentiert werden(Wohnung, Nahrung , usw.)

Das praktisch zu realisieren wäre doch aber illusorisch. Oder?



@Waldler
Es ist doch aber problematisch, wenn du von dem Schicksal deines bedauernswerten Freundes auf die Regelung für Zuwanderungen schließt.
Nach Abschaffung des §175 hat er doch wohl keinen Unterhalt auf Grund seiner nun anders bewerteten Eigenschaften bekommen.

lupus

Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Elbling
als Antwort auf aixois vom 13.09.2024, 12:00:24
Diese Menschen wollen LIEBEN, wen sie wollen. Das ist Menschenrecht.
Nur ist das Menschenrecht nicht absolut, sondern 'relativ' in seinem jeweiligen Verständnis des gegebenen sozio-kulturellen Umfelds.

Wer bestimmt im konkreten Fall, was das Menschenrecht auf 'Liebe' ist ?
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Gibt es Menschen 1. und 2. Kategorie..? Ich denke nicht, denn laut Grundgesetz sind alle Menschen gleich: Art 3  Abs. 1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Steht da was von Kategorie..? Also hat jeder Mensch, ganz individuell, das Recht zu lieben wen immer er denn will. Deine Relativierung des Menschenrechtes ist also nicht zutreffend und Zulässig.


Es gibt Kulturen da muß eine Angehöriger der Volksgruppe die "Rolle" einehmen dessen Geschlecht er wählt - und damit hat es sich.
- z.Bsp bei den Indigenen Nordamerikas darf ein 'Schwuler' oder mit 'gewechselter Geschlechtsidentität' (mänliches Merkmal, aber fühlt sich als Frau) nicht auf die Jagd gehen, er hat sich in Frauenkleider gehüllt mit Arbeiten im Lager zu befassen. Oder umgekehrt mit gewechselter Geschlechtsidentität' (weibliches Merkmal, aber fühlt sich als Mann) hat die Sippe zu verteidigen und auf Jagd zu gehen.

In einigen arabischen Gemeinden ist allein der Verdacht nicht heterosexuel zu sein lebensgefährich.

Und in dem von Dir zittierten Deutschland ist es auch so..? Nein, denn hier gildet das Grundgesetz.
Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Elbling
als Antwort auf lupus vom 13.09.2024, 13:27:00

@lupus, @rispe hat es nicht direkt erwähnt, aber es gibt zahlreiche Länder, die gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung genauso liberal handeln, so wie Deutschland.

Die AfD puscht dieses Thema doch nur, weil es einer ihrer "Säulen" ist.

Und den Rest den Du DW geantwortet hast ist unterste Schublade - Aufschrift: Unmenschlichkeit.


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