Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Kettwiger
Kettwiger
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 15:28:13
Welch Wortgewalt! Möge der Erbauer dir Glück und inneren Frieden schenken.
Rispe
Rispe
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Kettwiger vom 13.09.2024, 15:23:03

Was sind Sie doch für ein widerwärtiger, unsympathischer Hetzer!
Gut, dass ich solche Leute wie Sie nicht persönlich kennenlernen muss.
Pfui, schämen Sie sich in Grund und Boden!
Und seien Sie froh, das Sie nie vor Verfolgung fliehen mussten!

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Granka vom 13.09.2024, 12:15:10
@Friedensfreund, nochmal extra für dich, die Personengruppen, die Asylberechtigt sind, müssen alle glaubhaft machen können, dass sie politisch verfolgt werden, auch die mit einer anderen sexuellen Orientierung..
Halte die Beamten des BAMF nicht für zu dumm und unfähig, zu erkennen, wer Gründe vorspiegeln will oder die Wahrheit sagt, die Entscheider sind Juristen, werden laufend Länder spezifisch  geschult und haben viel Erfahrung mit Anhörungen von Asylbewerber. Glaubst du allen Ernstes, es genügt nur zu sagen, dass man politisch verfolgt wird? 

Deine Behauptungen entbehren jeder Grundlage, sind eben nur Behauptungen. 
Granka

Ich frage mich in diesem Zusammenhang ganz ernsthaft, wie ein Asylbewerber*in seine/ihre etwas andere sexuelle Orientierung beweisen will?

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aixois
aixois
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von aixois
als Antwort auf Elbling vom 13.09.2024, 14:28:21


Es geht nicht um das Grundgesetz und dessen Gleichheitsgebot. Ich glaube nicht , dass ich mich explizit und ausschließlich auf Deutschland und das GG bezogen hätte.
Falls doch, dann war es so nicht gemeint.

Ich habe allerdings auf den Asylrechtsanspruch verwiesen, der eine Ablehnung erlaubt, wenn dem Verfolgungsgrund im Herkunftsland z.B. die Bevölkerung ganz allgemein und traditionell ausgesetzt ist.
Das hat aber mit einer Klassifizierung nichts zu tun oder sollen andere Kulturen als minderwertig , als unterentwickelt verurteilt werden ?
Da gilt es eine - übrigens sehr delikate - Grenze zu finden zwischen Souveränität und Universellem Geltungsanspruch. Sehr leicht könnte man sonst dem Vorwurf des Neo-Kolonialismus ausgesetzt  sehen.

Es geht um das weite Feld der Universalität der Menschenrechte.
Nicht ich relativiere die Menschenrechte,sondern die unterschiedlichen Interpretationen in Ländern, deren (oft uralte) Kulturen sich nicht auf westlich geprägte Werte, sondern traditionell eigene berufen, die sich nicht auf Kant o.ä. Philosophen beziehen.

Selbst 30 Jahre nach der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz wird die Debatte um die Universalität der Menschenrechte immer noch geführt (Menschenrechtsrat).
In den letzten Jahren bestreiten einige  Staaten oder Staatengruppen immer offener, dass Menschenrechte überall und für alle Menschen gelten.
Häufig wird dabei auf kulturelle Unterschiede, traditionelle Werte oder religiöse Vorbehalte verwiesen.
Oft  werden angeblich kulturelle Besonderheiten nur vorgeschoben, um den Schutz von Menschenrechten  generell zu unterminieren.

Wenn es stimmt, dass nach Art.3 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wie erklärt es sich dann, dass jahrzehntelang während das Grundgesetz in Kraft war, Männer bestraft wurden , Frauen aber nicht ?

Wenn es nach mir ginge, müsste Homosexualität (oder auch die Todesstrafe) durchaus ein allgemeiner Asylgrund sein. Ist es aber nicht, wie ich schon  ausgeführt habe.

Und ich sehe keine(n) in Politik, der dies ändern wollte.
 
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Michiko vom 13.09.2024, 16:04:22

Liebe Michiko,

meist können sie Verfolgung durch Gefängnisstrafen, Urteile usw. nachweisen, haben Folterspuren, nennen Namen ihrer Freunde usw. Dass auch Leute bei sind, die nur vorgeben, schwul/lesbisch  zu sein, kommt sicher auch vor. Aber ich denke, die meisten dieser Menschen sind authentisch. Zumal diese Frage nach dem Be- und Nachweis für eigentlich alle anderen Arten von Verfolgten gilt: Wie können sie das nachweisen? Das ist kein typisch schwul-lesbisches Problem unter den Asylsuchenden.

LG

DW

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 16:23:37
Liebe Michiko,

meist können sie Verfolgung durch Gefängnisstrafen, Urteile usw. nachweisen, haben Folterspuren, nennen Namen ihrer Freunde usw. Dass auch Leute bei sind, die nur vorgeben, schwul/lesbisch  zu sein, kommt sicher auch vor. Aber ich denke, die meisten dieser Menschen sind authentisch. Zumal diese Frage nach dem Be- und Nachweis für eigentlich alle anderen Arten von Verfolgten gilt: Wie können sie das nachweisen? Das ist kein typisch schwul-lesbisches Problem unter den Asylsuchenden.

LG

DW

Lieber DW,
es wird so sein, dass die Überprüfung und Kontrollen engmaschiger geworden sind und keiner mehr sagen wird, er kann sich nicht erinnern oder hätte alle Papiere verloren. Gab es alles.

Bei aixois habe ich heute gelesen: "Ich habe allerdings auf den Asylrechtsanspruch verwiesen, der eine Ablehnung erlaubt, wenn dem Verfolgungsgrund im Herkunftsland z.B. die Bevölkerung ganz allgemein und traditionell ausgesetzt ist. Das hat aber mit einer Klassifizierung nichts zu tun oder sollen andere Kulturen als minderwertig , als unterentwickelt verurteilt werden ?"

Diesem Text kann ich mich gut anschließen und was ist mit Ländern in denen die Scharia gilt? (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arab. Emiraten).

Manchmal könnte man wirklich denken, Deutschland wird allen Menschen, deren Menschenrechte im eigenen Land in Gefahr sind, als gelobtes Land gepriesen.

LG Michiko

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Granka
Granka
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Granka
als Antwort auf Michiko vom 13.09.2024, 16:04:22
@Friedensfreund, nochmal extra für dich, die Personengruppen, die Asylberechtigt sind, müssen alle glaubhaft machen können, dass sie politisch verfolgt werden, auch die mit einer anderen sexuellen Orientierung..
Halte die Beamten des BAMF nicht für zu dumm und unfähig, zu erkennen, wer Gründe vorspiegeln will oder die Wahrheit sagt, die Entscheider sind Juristen, werden laufend Länder spezifisch  geschult und haben viel Erfahrung mit Anhörungen von Asylbewerber. Glaubst du allen Ernstes, es genügt nur zu sagen, dass man politisch verfolgt wird? 

Deine Behauptungen entbehren jeder Grundlage, sind eben nur Behauptungen. 
Granka

Ich frage mich in diesem Zusammenhang ganz ernsthaft, wie ein Asylbewerber*in seine/ihre etwas andere sexuelle Orientierung beweisen will?
Michiko, bei den Anhörungen wird den erfahrenen und Länder spezifisch geschulten Entscheider schon klar, was, erfunden ist oder der Wahrheit entspricht. Widersprüchliche Angaben, plötzlich vorgebrachte Homosexualitöt zB. ect. , es ist zu lange her, als dass ich noch Details einer Anhörung wiedergeben könnte. 

Frage dich mal, wie eine vergewaltigte Frau beweisen soll, dass sie Opfer eines Vergewaltigers  wurde., wenn kein ärztliches Gutachten vorliegt. Ferdinand von Schirach hat in einer Sendung erklärt, was glaubhaft machen bedeutet. Ich kann es aber nicht wiedergeben.
Mehr möchte ich nicht mehr zu dem Thema beitragen.
Granka
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Michiko vom 13.09.2024, 16:40:31
Liebe Michiko,

meist können sie Verfolgung durch Gefängnisstrafen, Urteile usw. nachweisen, haben Folterspuren, nennen Namen ihrer Freunde usw. Dass auch Leute bei sind, die nur vorgeben, schwul/lesbisch  zu sein, kommt sicher auch vor. Aber ich denke, die meisten dieser Menschen sind authentisch. Zumal diese Frage nach dem Be- und Nachweis für eigentlich alle anderen Arten von Verfolgten gilt: Wie können sie das nachweisen? Das ist kein typisch schwul-lesbisches Problem unter den Asylsuchenden.

LG

DW

Lieber DW,
es wird so sein, dass die Überprüfung und Kontrollen engmaschiger geworden sind und keiner mehr sagen wird, er kann sich nicht erinnern oder hätte alle Papiere verloren. Gab es alles.

Bei aixois habe ich heute gelesen: "Ich habe allerdings auf den Asylrechtsanspruch verwiesen, der eine Ablehnung erlaubt, wenn dem Verfolgungsgrund im Herkunftsland z.B. die Bevölkerung ganz allgemein und traditionell ausgesetzt ist. Das hat aber mit einer Klassifizierung nichts zu tun oder sollen andere Kulturen als minderwertig , als unterentwickelt verurteilt werden ?"

Diesem Text kann ich mich gut anschließen und was ist mit Ländern in denen die Scharia gilt? (etwa in Ägypten, Bahrain, Jemen, Kuwait, Libanon, Sudan, Syrien und in den Vereinigten Arab. Emiraten).

Manchmal könnte man wirklich denken, Deutschland wird allen Menschen, deren Menschenrechte im eigenen Land in Gefahr sind, als gelobtes Land gepriesen.

LG Michiko

Liebe Michiko,

ich denke, in Bezug auf die Länder, die Du nanntest und fett hervorgehoben hast, IST Deutschland ein gelobtes Land.

Die von Dir genannten Probleme sehe ich auch. Aber meiner Meinung nach kann eine "Lösung" nicht bedeuten, diesen Menschen ihrem (meist tödlichen) Schicksal zu überlassen (ich meine nicht Dich!).

LG

DW
Friedensfreund
Friedensfreund
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Friedensfreund
als Antwort auf pschroed vom 13.09.2024, 15:16:40
Wie kann man nur so abwertend über Menschen schreiben. Typisch Rechtsextreme AFD, wo auch so herum schwurbelt. Das wird nun in Zukunft , wahrscheinlich auch hier im Forum zur neuen Kultur gehören. Selbst AFD Weidel ist schwul und verheiratet mit einer Frau.  Phil.
Es wäre mir neu,  dass Frau Weidel aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung wegen in Deutschland politisches Asyl beantragt hätte. Oder was sollte dieser schräge Vergleich?
Man kann Asylgründe auch an den Haaren herbeiziehen, und wie überhaupt  sollen die zuständigen Beamten in Deutschland überprüfen, ob der Delinquent tatsächlich schwul ist?
Und auch, wenn Du keine Argumente mehr auf der Pfanne hast, ist das kein Grund, mit sinnfreien AfD-Vergleichen zu kommen.
Du beweisst nur dass du mit den Menschenrechte und dem Völkerrecht nicht viel am Hut hast. Aber wenn es dich betreffen würde ….. Phil.
Seine sex. Andersartigkeit öffentlich auszuleben ist kein Menschenrecht, schon gar nicht in arabisch/muslimischen Staaten, und unterliegt auch nicht dem Völkerrecht, wie Du hier festlegen möchtest. Wäre es so, stünde es auch so im GG. Dort geht es aber ausschließlich um die Nichtdiskriminierung dieser Menschen. Und wer aus diesen Grunden bei uns um Unterschlupf bittet, der ist eben kein politisch Verfolgter, auch käme die Gewährung dieses Status' einer Verharmlosung der Gründe gleich, wegen derer wir tatsächlich politisch Verfolgten den ihnen zustehenden Schutz gewähren.
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Granka vom 13.09.2024, 16:45:06

Mehr möchte ich nicht mehr zu dem Thema beitragen.
Granka

Das bedauere ich, liebe Granka, da Du eigentlich die einzige hier bist, die das alles von "vor Ort" kennt. Aber ich kann verstehen, wenn Dir das hier zu mühsam wird.

LG

DW

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