Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Kettwiger
Kettwiger
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf hobbyradler vom 12.09.2024, 20:46:49

"Jährliche Obergrenze " ist zu seicht und schwammig. Eine generelle Obergrenze für die nächsten 20 - 30 Jahre von 1% "Zugewanderte" wären ja immerhin noch ca. 800.000. Für die hätten wir Raum genug und man wüde sehen wie sie sich hier entfalten und in unsere Kultur integrieren. Das wäre eine Lösung die allen Parteien (auch die der Zugewanderten) gerecht wird. Würde jedes EU Land so verfahren, wäre das leidige Thema schnell vom Tisch.

Angelina357
Angelina357
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Angelina357
als Antwort auf Kettwiger vom 12.09.2024, 22:08:29

Alles gut und schön, aber über das Kontingent von achthunderttausend hinaus, sollte man Ärzten, ausgebildetem medizinischen Personal, Ingenieuren, Mechatronikern und anderen qualifiierten Handwerkern usw einen zumindest "Probeaufenthalt"  ermöglichen. Auf jeden Fall wäre eine allgemein auch akzeptierte Lösung dieses Problems durchaus machbar. Verstöße (auch geringfügige) gegen unsere Gesetze müssten.eine sofortige und unanfechtbare Abschiebung zur Folge haben. All das wären doch mal ganz klare und auch verständliche Ansagen die jeder versteht.

hobbyradler
hobbyradler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Kettwiger vom 12.09.2024, 22:08:29
"Jährliche Obergrenze " ist zu seicht und schwammig.
..........................

Es ist die Aufgabe von Politikern die Notwendigkeiten zu eruieren.
Ich habe keine Ahnung wo eine Obergrenze liegt.

Es würde mich interessieren woher du die Kenntnis hast eine Obergrenze sinnvoll zu ermitteln. 

Solltest du damit Aussagen von Politikern oder Fachleuten wiedergegeben haben, gehört auch ein Hinweis dazu von welchem Politiker oder welchem Fachmann.

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Rispe
Rispe
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Rispe

Was soll bloß euer Geschwätz von der „Obergrenze“?
Habt ihr noch nie etwas von einem Asylrecht gehört, zu dem genaue Bestimmungen gehören, nach welchen Grundlagen jemand bleiben darf? Jeder Asylantrag muss geprüft werden vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Da wird genau hingeguckt, ob jemand aus einem Land kommt, in dem er von Krieg, Verfolgung, Folter etc. bedroht ist. Ist das der Fall, dann muss ihm/ihr Asyl gewährt werden. Da kann man nicht einfach sagen, wir haben jetzt eine Obergrenze erreicht, zurück mit euch!
Unsere Regierung ist zwar gerade dabei, ihre eigenen Gesetze auszuhöhlen. Aber nicht alles kann man einfach machen, was man will, wenn man nicht eklatant dagegen verstoßen will. Auch eine Regierung ist daran gebunden, und gerade die. Sie hat sie schließlich selber mal erlassen.

hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Rispe vom 13.09.2024, 08:25:59
Was soll bloß euer Geschwätz von der „Obergrenze“?
----------------

Ich vermute da liegt ein Irrtum deinerseits vor.

Mit der Obergrenze geht es darum, wie viele Asylsuchende Deutschland aufnimmt ohne es eigentlich zu müssen.
Rein theoretisch hätte Deutschland nur die Verpflichtung Asylsuchende die über die Luft kommen aufzunehmen, da Deutschland von EU Staaten umgeben ist durch die Asylsuchenden in der Regel auf dem Landweg von einem anderen EU Staat kommen.
 
Dublin-Verfahren
Nach der Ankunft in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung stellen die Asylsuchenden einen formellen Asylantrag in der zuständigen Außenstelle des BAMF. Vor einer inhaltlichen Prüfung des Asylantrags wird gemäß der Dublin-Verordnung geprüft, ob Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Wenn Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz vorliegen, muss der Asylbewerber ggf. in den für sein Asylverfahren zuständigen Staat überstellt werden.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingspolitik/asyl-fluechtlingspolitik-node.html;jsessionid=4E6AABD9EEBAAB820F048D042E06D0B0.live881#doc9392670bodyText3
 
Sofern ich das falsch verstehe, erkläre es mir bitte in zivilisierten, anständigen Worten was anders ist.
 
Friedensfreund
Friedensfreund
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Friedensfreund
als Antwort auf hobbyradler vom 13.09.2024, 06:51:27

Eine Obergrenze definiert sich meiner Ansicht nach hinsichtlich der max. Belastbarkeit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden in den jeweiligen Kommunen. Kein Land kann unbegrenzt Fremde aufnehmen ohne, dass die Voraussetzungen dafür vorhanden sind.  Auch die Bereitschaft der Bevölkerung dazu sollte beachtet werden. Für Deutschland trifft das mittlerweile in nahezu allen Bereichen zu, wir verfügen nicht über ausreichenden Wohnraum, nicht mal für die eigene Bevölkerung, es gibt zu wenig Kindergartenplätze, zu wenig Pädagogen, zu wenig med. Personal. Schlechte Voraussetzungen, um Asylsuchende in unbegrenzter Anzahl bei uns aufzunehmen.
Laut GG bezieht sich das Asylgesetz auf "politisch Verfolgte", nicht auf Wirtschaftsflüchtlinge u.ä., wie bspw. Queere, die im Herkunftsland ihre sex. Passion nicht öffentlich ausleben können usw.
 


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Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

DW

Quelle
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Friedensfreund vom 13.09.2024, 09:08:27
Queere, die im Herkunftsland ihre sex. Passion nicht öffentlich ausleben können usw.
 


OT

Glaubst Du ernsthaft, den Queeren ginge es nur um ihre "sex. Passion"? Diese Menschen wollen LIEBEN, wen sie wollen. Das ist Menschenrecht.

DW
Friedensfreund
Friedensfreund
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Friedensfreund
als Antwort auf Der-Waldler vom 13.09.2024, 09:23:57

Das können sie doch machen, auch in ihrem Heimatland. Und wenn es dort verboten ist, dann eben nicht öffentlich. Außerdem ist das ja auch etwas sehr privates. Erinnert sei hierbei an die restriktive Handhabung in der Bundesrepublik, als dies noch unter Strafe stand. Es gehört aber leider mittlerweile zum guten Ton, seine diesbezüglichen Neigungen wie in einem Bauchladen vor sich herzutragen und zu präsentieren. Aus meiner Sicht liegt eine politische Verfolgung hier grundsätzlich überhaupt nicht vor, was einen Asylgrund also ausschließt.

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Friedensfreund vom 13.09.2024, 09:45:11

Lieber Friedensfreund,

eben WEIL ich die Verfolgung und Diskriminierung schwuler und lesbischer Menschen in Deutschland kenne (ich schrieb es schon mal, mein langjähriger und bester Freund, der 2009 verstarb, war schwul, und unsere Freundin aus dem Ruhrpott ist lesbisch), möchte ich, dass schwule und lesbische und andere als heterosexuelle Menschen geschützt werden, wenn sie das "zeigen". Und wie DU und ICH hier überall kundtun und zeigen dürfen, dass wir hetero sind, sollen das auch schwule und lesbische Menschen dürfen. Überall. Wenn Dich das offene Zeigen und "vor sich her Tragen" nervt (mich nervt letzteres übrigens auch!), ist das Deine (unsere)  private Sache. Dass Menschen das aber DÜRFEN, das ist politisch. Hochpolitisch.

DW


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