Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Internationale Politik Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?

Nick42
Nick42
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Nick42
als Antwort auf olga64 vom 29.08.2024, 20:44:45
 
Wie wird das denn in Dänemark praktiziert?....
 
So wie ich es hier in meinem Beitrag gestern (28.8.24,  21 Uhr 09) beschrieben  habe:

In Dänemark werden Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder straffällig geworden sind und mit Abschiebung rechnen müssen, in gefängnisänlichen Unterkünften untergebracht, damit sie nicht einfach abtauchen können.

Und Flüchtlinge in Dänemark müssen eine Arbeit annehmen, die ihnen von der Sozialbehörde zugewiesen wird, um zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen, wenn sie keinen besseren Arbeitsplatz finden.

Für mich ist das nicht ausländerfeindlich sondern konsequent und kann auch in Deutschland angewendet werden. In Dänemark findet diese Politik die Zustmmung der breiten Mehrheit der Bevölkerung.

Nick42 
aixois
aixois
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von aixois
als Antwort auf Nick42 vom 29.08.2024, 23:20:51

Solche "'Transit" - Einrichtungen oder auch 'Abschiebehafteinrichtungen' gibt es seit Jahrzehnten schon an den meisten internationalen Großflughäfen. Sie ähneln Hochsicherheitsgefängnissen.

Dort warten Flüchtlinge, die illegal (per Flugzeug) eingereist sind und bereits am Flughafen in Gewahrsam genommen wurden.

Wenn ich mich nicht irre,  müssen die Fluggesellschaften die Kosten für die Rückreise bis dorthin, wo der Flüchtling an Bord gekommen ist (ohne gültige bzw. mit gefälschten Papieren) tragen.

Hafteinrichtungen (weniger gefängnisähnlich) gibt es auch in Deutschland in denen   ausreisepflichtige Personen inhaftiert werden (Abschiebungs- oder Abschiebehaft) . 

Ist keine dänische Spezialität - nur fehlen in Deutschland die nötigen Haftplätze .
Abschiebehäftlinge dürfen nicht zusammen mit gewöhnlichen Kriminellen in Gefängnissen des üblichen Strafvollzugs   untergebracht werden,

Ich vermute mal, Jedes Bundesland hat inzwischen so eine sog." „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA)", wie sie z.B.  in Rheinland-Pfalz heisst.



 
Nick42
Nick42
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Nick42
als Antwort auf aixois vom 29.08.2024, 23:53:56

Solche "'Transit" - Einrichtungen oder auch 'Abschiebehafteinrichtungen' gibt es seit Jahrzehnten schon an den meisten internationalen Großflughäfen. Sie ähneln Hochsicherheitsgefängnissen.....

.....Ich vermute mal, Jedes Bundesland hat inzwischen so eine sog." „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA)", wie sie z.B.  in Rheinland-Pfalz heisst.
 
Mein Beitrag bezog sich nicht auf Hochsicherheitsgefängnisse an internationalen Großflughäfen, wo illegal Reisende untergebracht werden und erst garnicht in das Zielland einreisen können.

Ich bezog mich auf den tragischen aktuellen Fall Solingen, wo  beim  Täter der Asylantrag abgelehnt und  die Abschiebung vom Gericht  angeordnet war. Und der Täter einfach untertauchen konnte, als die Polizei ihn in seiner Flüchtlingsunterkunft  abholen wollte. 

So etwas darf sich ein Staat, gerade auch in der Demokratie, nicht bieten lassen.

Nick42

Anzeige

lupus
lupus
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Nick42 vom 30.08.2024, 00:43:54

Das ist eine Forderung, aber ist es denn realistisch, dass In Deutschland etwa 50000 Menschen wie für Dänemark beschrieben untergebracht werden?
Was würdest  du konkret  unternehmen?
Abgesehen von den über 100 000 für  die eine Ausreisehemmung vorhanden ist.

lupus

Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Elbling
als Antwort auf Nick42 vom 30.08.2024, 00:43:54
Ich bezog mich auf den tragischen aktuellen Fall Solingen, wo  beim  Täter der Asylantrag abgelehnt und  die Abschiebung vom Gericht  angeordnet war. Und der Täter einfach untertauchen konnte, als die Polizei ihn in seiner Flüchtlingsunterkunft  abholen wollte. 

So etwas darf sich ein Staat, gerade auch in der Demokratie, nicht bieten lassen.

Nick42
Freiheitsentzug ist durch das Grundgesetz nur zulässig wenn ein gericht es anordnet und dafür bestehen in einer Demokratie zu Recht Hürden. Er hatte eine 'anerkannte Meldeanschrift' und 'Verdunklungsgefahr im Sinne des StGB' bestand auch nicht - also kein Grund für eine Unterbringung auf dem 'Zwangswege'. Und, so weit bekannt, hatte er keine Meldeauflage bekommen.

Nur mal so zur Information - die Heime sind keine Gefängnisse. Die Bewohner haben volle Bewegungsfreiheit. Das scheint ganz offensichtlich nicht bekannt zu sein.
olga64
olga64
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von olga64

Ich sah gestern einen TV-Beitrag über ein Berliner Asylantenheim. Dieses war in der Organisation und Leitung "outgesourced"worden. d.h., es wurde ein privates Subunternehmen vertraglich angeheuert, dass sich diese Mitarbeiter um die Betreuung der Insassen zu kümmern hatten.
Das funktionierte aber nicht: in einem der Zimmer wurde ein junger Asylbewerber tot aufgefunden. Die Leicht war bereits stark verwest und das macht Obduktionen extrem schwierig, um herauszufinden, woran dieser junge Mann gestorben ist.
Ebenso schlimm finde ich es, dass in einem deutschen Asylbewerber_Heim junge Menschen unentdeckt über viele Wochen tot in einem Zimmer liegen können. Vermutlich würde er dort noch liegen, wenn nicht nach einer gewissen Zeit die Gerüche, die mit einem Verwesungsprozess einhergehen, so störend wirken, dass sich dann doch mal jemand darum kümmert, in dessen Aufgabenbereich das fällt und der oder die dafür auch bezahlt werden. Olga


Anzeige

Nick42
Nick42
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Nick42
als Antwort auf Elbling vom 30.08.2024, 13:46:52
 
Freiheitsentzug ist durch das Grundgesetz nur zulässig wenn ein gericht es anordnet und dafür bestehen in einer Demokratie zu Recht Hürden. Er hatte eine 'anerkannte Meldeanschrift' und 'Verdunklungsgefahr im Sinne des StGB' bestand auch nicht - also kein Grund für eine Unterbringung auf dem 'Zwangswege'. Und, so weit bekannt, hatte er keine Meldeauflage bekommen.

.... die Heime sind keine Gefängnisse. Die Bewohner haben volle Bewegungsfreiheit. Das scheint ganz offensichtlich nicht bekannt zu sein.
Mir ist bekannt, dass Flüchtlingsunterkünfte keine Gefängnisse sind und Flüchtlinge dort Bewegunsfreiheit haben. Und das ist auch gut so.

Im vorliegenden Fall ist ein Mord geschehen und das muss verhindert werden. Und kann auch verhindert werden, wenn die zuständigen Verfassungsorgane dem den notwendigen Vorrang geben.

Nick42
Nick42
Nick42
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Nick42
als Antwort auf lupus vom 30.08.2024, 12:24:56
Das ist eine Forderung, aber ist es denn realistisch, dass In Deutschland etwa 50000 Menschen wie für Dänemark beschrieben untergebracht werden?
Was würdest  du konkret  unternehmen?
Abgesehen von den über 100 000 für  die eine Ausreisehemmung vorhanden ist.

lupus
Im konkrten Fall geht es nicht darum, wie 50.000 oder 100.000 Menschen untergebracht werden.

Konkret geht es für mich darum, wie solche Morde verhindert werden und dazu hab ich eine konkrete realisierbare Möglichkeit beschreiben. Es muss aber getan werden.

Nick 42
Elbling
Elbling
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von Elbling
als Antwort auf Nick42 vom 30.08.2024, 20:43:40
Im vorliegenden Fall ist ein Mord geschehen und das muss verhindert werden. Und kann auch verhindert werden, wenn die zuständigen Verfassungsorgane dem den notwendigen Vorrang geben.

Nick42
Bloß wier kann man das verhindern..? Auch die zuständigen organe können nur vor den Schädel schauen, nicht hinein. Wie die 'guten Erbsen von den schlechten' teilen.
Jene die hier Anschläge machen radikalisieren sich hier erst oder kommen als 'Schläfer' her. Beide Sorten zu erkennen ist gewiss nicht so einfach. Und die deutschen Datenschutzbestimmungen behindern mehr wie sie nützen.
MarkusXP
MarkusXP
Mitglied

RE: Flüchtlinge an der Grenze zur EU! Was tun?
geschrieben von MarkusXP
als Antwort auf Elbling vom 30.08.2024, 21:22:49
Im vorliegenden Fall ist ein Mord geschehen und das muss verhindert werden. Und kann auch verhindert werden, wenn die zuständigen Verfassungsorgane dem den notwendigen Vorrang geben.

Nick42
Bloß wier kann man das verhindern..? Auch die zuständigen organe können nur vor den Schädel schauen, nicht hinein. Wie die 'guten Erbsen von den schlechten' teilen.
Jene die hier Anschläge machen radikalisieren sich hier erst oder kommen als 'Schläfer' her. Beide Sorten zu erkennen ist gewiss nicht so einfach. Und die deutschen Datenschutzbestimmungen behindern mehr wie sie nützen.
Was in "dem vorliegenden Fall" alles schief gelaufen ist passt auf keine Kuhhaut! 

Aber Wüst wird auch nicht müde den Schwarzen Peter nach Berlin zu schieben "Der Bund hat ... der Bund  muss ...  wenn der Bund ..." Der Bundeskanzler fragt sich auch, warum nicht abgeschoben wurde, denn dies ist ja Ländersache.

Das gleiche Theater wie immer ... es ist zum Würgen!
MarkusXP

Anzeige