Internationale Politik EU WAHL 2024

cosi
cosi
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von cosi
als Antwort auf aixois vom 08.02.2024, 11:56:54

Vielen herzlichen Dank für diese Information. Sie hilft mir schon weiter, denn wählen möchte ich auf jeden Fall.
Nochmal  danke.🍀

aixois
aixois
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von aixois
als Antwort auf Songeur vom 08.02.2024, 16:04:15

Hab mal gesucht ..."
Sanktionen bei ungerechtfertigter Abwesenheit:
Die Verfolgung und die Strafen bei Nichterfüllung der Wahlpflicht sind in den Artikeln 209 und 210 des Wahlgesetzbuches vorgesehen.
Eine erstmalige ungerechtfertigte Abwesenheit wird mit einem Verweis oder einer Geldstrafe von 5 bis zu 10 Euro geahndet (mit 8 zu multiplizieren), das heißt also von 40 bis 80 Euro. Im Wiederholungsfall wird eine Geldstrafe von 10 bis zu 25 Euro verhängt (= 80 bis 200 Euro).

Es wird keine Ersatzgefängnisstrafe ausgesprochen.

Wenn ein Wähler mindestens viermal binnen fünfzehn Jahren ohne Rechtfertigung der Wahl fernbleibt, wird er für zehn Jahre aus den Wählerlisten gestrichen und darf er während dieser Zeit von einer öffentlichen Behörde weder ernannt noch befördert noch ausgezeichnet werden. Die Nichterfüllung der Wahlpflicht ist nur strafbar, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Ob eine Nichterfüllung gerechtfertigt ist oder nicht, liegt im Ermessen des Friedensrichters.

Binnen acht Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses stellt der Prokurator des Königs die Liste der Wähler auf, die nicht an der Wahl teilgenommen haben und deren Entschuldigungen nicht angenommen wurden. Letztendlich entscheidet die Staatsanwaltschaft, welche Verstöße verfolgt werden.😏
Wähler, die der Wahlpflicht nicht nachgekommen sind, werden mittels einfacher Benachrichtigung vor das Polizeigericht geladen, das ohne Berufungsmöglichkeit entscheidet.
 

olga64
olga64
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 07.02.2024, 20:09:47

Ich schätze Frau von der Leyen sehr und nicht nur deshalb ,weil ich grundsätzlich ein Faible für ambitionierte und intelligente Menschen habe.
Ich hoffe, sie will nochmals antreten, gerade in diesen Krisenzeiten, wo es erfahrene PolitikerInnen braucht, um das Riesenschiff EU sicher zu navigieren.
Einer ihrer früheren Mitkandidaten, Herr Timmermann, ist auch aus dem Rennen, weil er sich mittlerweile (erfolglos) in den Niederlanden für seine weitere politische Karriere entschieden hat.
Herrn Weber von der CSU (der auch nur in Bayern für die EU-Wahl gewählt werden konnte und wieder kann) halte ich nach wie vor für nicht sehr geeignet.
Es gehört doch ein hohes Mass an Internationalität dazu, diesen Posten als KommissionspräsidentIn auszuüben - alls das bringt Frau von der Leyen auch aufgrund ihrer persönlichen Vita mit.
Olga


Anzeige

cosi
cosi
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von cosi
als Antwort auf aixois vom 07.02.2024, 20:09:47
M.W. hat sich Frau von der Leyen noch gar nicht erklärt, ob sie für das Amt der Kommissionspräsidentin der EU nochmals kandidieren wird.
Sie täte gut daran, das auch gefälligst zu unterlassen


Das ist auch meine Meinung.
olga64
olga64
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von olga64
als Antwort auf cosi vom 09.02.2024, 18:23:11

Wo und wann fiel Ihnen denn Frau von der Leyen so negativ auf? Als EU-Kommissionspräsidentin oder noch in ihren diversen deutschen MinisterInnen-Amtern?
Und wen würden Sie lieber als KOmmissionspräsidentIn in Brüssel sehen? Olga

cosi
cosi
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von cosi
als Antwort auf Songeur vom 08.02.2024, 12:42:01

Danke für den Hinweis.🐞


Anzeige

cosi
cosi
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von cosi
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2024, 18:28:50
Oh, oh, bin ich nun zu einer Antwort verpflichtet?
Tina1
Tina1
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von Tina1
Fabio De Masi (BSW, Spitzenkandidat für Europawahl) zum Europawahlprogramm des Bündnis Sahra Wagenknecht auf dem ersten Bundesparteitag des BSW
 
👍
olga64
olga64
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von olga64
als Antwort auf cosi vom 09.02.2024, 18:32:13
Oh, oh, bin ich nun zu einer Antwort verpflichtet?
geschrieben von cosi
Nein, eine Pflicht besteht natürlich nicht .ABer bei Diskussionen bieten sich Antworten auf Fragen an, wenn man zivilisatorisch sachlich und geübt miteinander umzugehen bereit ist.
Können Sie ja noch überlegen, ob das auf Sie passt oder nicht .Olga
cosi
cosi
Mitglied

RE: EU WAHL 2024
geschrieben von cosi
als Antwort auf olga64 vom 09.02.2024, 18:43:37

Ja, natürlich kann ich überlegen. Danke für den Hinweis.


Anzeige