Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco

Internationale Politik EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco

angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf angelottchen vom 22.11.2007, 19:39:58
was so mancher Brite davon hält, ist interessant un d lesenswert TIMES ONLINE zum Fall Marco

--
angelottchen
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von rolf †
als Antwort auf angelottchen vom 22.11.2007, 19:39:58
Ob der Lügendetektortest von einem türkischen Gericht anerkannt wird, ist unerheblich.
Charlott ist Britin und in GB, also gilt hier das britische Recht und was im Rechtshilfeabkommen festgelegt ist.
So tragisch das Schicksal Marcos auch ist, in diesem Fall treffen nunmal verschiedene Rechtssystem aufeinander, und nur was in zwischenstaatlichen Verträgen festgelegt ist, kann auch greifen.
--
rolf
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf rolf † vom 22.11.2007, 22:05:34
ja dann hätte sie ihn ja auch in GB anklagen müssen und nicht in der Türkei!!!!! Hat sie aber nicht - ergo gilt türkisches Recht - und dazu gehört eben auch, dass dieses Mädchen vor Gericht zitiert werden kann-
--
angelottchen

Anzeige

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von rolf †
als Antwort auf angelottchen vom 22.11.2007, 23:24:42
Es gilt zwar für Marco türkisches Recht, wie auch bei uns der Tatort den Gerichtsstand bestimmt.
Da Charlott aber Britin und wieder in GB ist, gelten hier zusätzlich die internationalen Verträge, hier die Rechtshilfabkommen zw. Türkei und GB.
Die Rechtshilfe darf aber nicht gegen Inlandsrecht, hier also britisches, verstoßen.
--
rolf
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf rolf † vom 23.11.2007, 09:48:10
und wieso gilt dann das deutsche Recht für den Jungen?
--
angelottchen
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von rolf †
als Antwort auf angelottchen vom 23.11.2007, 10:48:56
Wo steht denn, daß für Marco deutsches Recht gilt?
--
rolf

Anzeige

angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf rolf † vom 23.11.2007, 12:04:05
sorry, es sollte heissen, warum es NICHT für ihn gilt ..
--
angelottchen
rolf †
rolf †
Mitglied

Welches Gericht ist zuständig?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf angelottchen vom 23.11.2007, 12:09:38
Weil der Tatort in der Türkei den Gerichtsstand bestimmt.
Besser für ihn sähe es aus, wenn Marco bereits wieder in Deutschland gewesen wäre, als Anzeige erstattet wurde.
Da würde dann von einem deutschen Gericht, nach deutschem Recht und auf der Grundlage eines bestehenden Auslieferungabkommens entschieden, ob er an die Türkei ausgeliefert wird.
Hierzu müßten dann dem deutschen Gericht die Beweise vorliegen, außerdem könnte er leichter aus der U-Haft entlassen werden, da hier die Fluchtgefahr gering bzw. unwahrscheinlich ist.
--
rolf
pharaox
pharaox
Mitglied

Re: Welches Gericht ist zuständig?
geschrieben von pharaox
als Antwort auf rolf † vom 23.11.2007, 12:51:06
Mag alles so sein Rolf,

was Du hier zum besten gibst, aber eine Justizposse ersten Grades ist es schon! Oder willst Du mir erzählen das es in Ordnung ist, dass das Aussageprotokoll der "Geschädigten" 7 Monate nach der angeblichen Tat dem zuständigen Gericht weiterhin nicht vorliegt? Ich glaube in keinem europäischen Land würde dieses unwürdige Verhalten eines Richters ohne Folgen bleiben. Dieser Mann sollte sich schnellstens in den vorzeitigen Ruhestand begeben! Und das der Junge darunter leidet kannst Du auch nicht mit Deiner Paragraphenreiterei wieder gut machen!!! Wo steht denn das dieser Richter Charlotte nicht vorladen kann?
Meint

pharaox
ehemaligesMitglied57
ehemaligesMitglied57
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von ehemaligesMitglied57
als Antwort auf pharaox vom 22.11.2007, 00:01:57
pharaox schrieb:
Es wird Zeit Frau Merkel sich auf der politischen Ebene mit England und der Türkei zusammenzusetzen, um eine schnelle Lösung herbeizuführen! Das Theater ist nicht mehr tragbar!!!


Nachdem gestern der Schachspieler Kasparow mal wieder von der russischen OMON festgenommen wurde, und in U-Haft sitzt, legte die Bundesregierung scharfen Protest ein, und forderte dessen unverzügliche Freilassung.
Also marco, es ist doch alles so einfach: russisch sprechen und Schach spielen lernen, große Klappe haben, sich auf Demos prügeln - dann klappt`s auch mit der Freilassung!
Denn dann setzt sich die Bundesregierung aber ganz schnell für Deine Menschenrechte ein.

--
gerald

Anzeige