Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco

Internationale Politik EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco

florian
florian
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von florian
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 26.11.2007, 17:45:30
Mit so einer Sache darf man das nicht vergleichen...
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florianwilhelm18
ehemaligesMitglied57
ehemaligesMitglied57
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von ehemaligesMitglied57
als Antwort auf florian vom 26.11.2007, 17:59:59
... natürlich nicht, florianwilhelm18, wo kämen wir denn am Ende hin, wenn man die Rechte genehmer Politiker mit denen des gemeinen Fußvolkes auf eine Ebene stellen würde. Geht gar nicht!

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gerald
florian
florian
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von florian
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 26.11.2007, 18:36:56
Für Frau Merkel sollte ein Staatsbürger Vorrang haben, so meint ich das, Verzeihung
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florianwilhelm18

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pharaox
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von pharaox
als Antwort auf ehemaligesMitglied57 vom 26.11.2007, 17:45:30
Endlich ist Marco frei - ich freue mich für ihn!

Endlich kann man sagen ist die Posse um Marco zu Ende, das Gericht ließ ihn heute nach der Verhandlung ohne Auflagen frei!!! Jetzt müßten die Eltern von Marco - Charlottes Mutter anzeigen - wegen Freiheitsberaubung. Und der Anwalt von Charlotte müsste ebenfalls vor Gericht gestellt werden, wegen Rufschädigung.
Gott sei Dank ist der Junge aber frei!!!!!!!!!!!!!!

pharaox
mart
mart
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von mart
als Antwort auf pharaox vom 14.12.2007, 18:03:24
Ich freue mich natürlich mit Marco...

aber trotzdem und gerade deshalb, lieber pharaox, ein leises, aber wie ich ahne vollkommen vergebliches Flehen "Gott wirf Hirn vom Himmel"!

pharaox
pharaox
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von pharaox
als Antwort auf mart vom 14.12.2007, 18:46:48
Ja mart,

wie auch immer Du das sehen willst, oder magst, ob nun wirklich, oder unwirklich, Fakt ist und bleibt, wäre die Mutter von Charlotte ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, wäre die 13- jährige nicht Nachts in der Disko rumgeschwirrt und es wäre gar nicht zu diesem Vorkommnis gekommen!
Da kannst Du nun erzählen was Du willst, die Ursache ist
die Verletzung der Aufsichtspflicht!!!
Man sollte nun nicht so tun, als ob das eine Bagatelle wäre! Die Ursache ist vorhanden und diese Dame versuchte sich durch die Anzeige doch nur vor ihrer Verantwortung zu drücken, das wollen wir doch mal festhalten! Ausbaden musste es dieser 17- jährige Junge, der in seinem Leben nun hoffentlich kein gestörtes Verhältnis zum anderen Geschlecht haben wird. Gezeichnet ist er auf jeden Fall.

pharaox

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mart
mart
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von mart
als Antwort auf pharaox vom 15.12.2007, 11:58:29
Ich bin mit meinem Kind im Park und vernachlässige meine Aufsichtspflicht. Das Kind wird entführt, mißbraucht,...umgebracht.
Ist der Täter nun kein Täter?

.... Welch wunderbare Entschuldigung und Rechtfertigung lieferst du jedem Verbrecher, der sich an Kindern vergeht!
--
mart
eko
eko
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von eko
als Antwort auf mart vom 15.12.2007, 20:25:25
@ mart:

Also da verstehe ich nun wirklich nicht, was Du mit Deinen beiden kritischen Beiträgen (14.12.07 18.46)und (15.12.07 20.25) eigentlich aussagen willst.
Warum soll Gott in diesem Falle Hirn vom Himmel werfen und warum bringst Du ein völlig untaugliches Beispiel eines Kindsmordes und fragst , ob der Täter nun kein Täter sei?

Was hat das mit dem Fall Marco zu tun?

Wenn eine 13-jährige Göre allein in die Disco geht und anschließend zulässt, dass sich in ihrem Zimmer ein männliches Wesen vermutlich mit ihrem stillen Einverständnis an ihr zu schaffen macht, was hat das mit "Hirn" und "Täter" zu tun?

Solche Situationen, bei denen junge Mädchen signalisieren, dass sie nicht abgeneigt sind, sind doch unter jungen Leuten heutzutage gang und gäbe und wenn diese überkandidelte Mutter keinen Terror gemacht hätte, wäre das ein ganz alltäglicher Fall geblieben, kein Hahn hätte danach gekräht.

So aber sahen die entsprechenden Stellen des türkischen Staates sehr wahrscheinlich darin eine gute Gelegenheit, zu demonstrieren, was sie doch für ein fortschrittlicher Staat sind. Und der Anwalt dieser Göre hat ja einen entsprechend großen Anteil daran, dass Marco monatelang im Gefängnis schmorern musste. Der wollte ja noch Beschwerde gegen die Freilassung einlegen, aber damit ist er wohl nicht durchgekommen.

Ich denke mal, den türkischen Behörden ist die ganze Sache zum Schluss doch ein bisschen zu heiß geworden, sie wollten sich nicht blamieren und wollten zeigen, wie human sie doch sind.

Ich finde es gut, dass man Marco nicht der Medienmeute zum Fraß vorgeworfen hat, sondern ihn etwas abschirmt. Der Kerle muss erst mal wieder in normales Fahrwasser kommen. Dass er einen bleibenden psychischen Schaden davonträgt, glaube ich weniger. Aber er wird wohl in Zukunft etwas vorsichtiger beim anderen Geschlecht zu Werke gehen. Und das muss kein Schaden sein, meint.....

der e k o
--
eko
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf eko vom 16.12.2007, 00:14:20
vertu dich mal nicht mit den Medien .... RTL wohnt schon in seinem Haus in Uelzen und bald wird er sicher auch in der letzten Trashtalkshow sitzen - soll er, wenn er das will und ich hoffe, er sahnt dabei ordentlich was ab.Denn Haftentschädigung aus der Türkei ist kaum zu erwarten ...
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angelottchen
multifit
multifit
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von multifit
als Antwort auf mart vom 15.12.2007, 20:25:25

--
" Welch wunderbare Entschuldigung und Rechtfertigung lieferst du jedem Verbrecher, der sich an Kindern vergeht!"

Marco ist bestimmt kein "Verbrecher". Der Unterschied ist nämlich, ob man tagsüber oder nachts seine Tochter
unbeaufsichtigt läßt. Pharaox und ich sind einer Meinung !
"Verletzung der Aufsichtspflicht" ist hier bei der 13-jährigen (in Worten: dreizehn !!) angesagt !

Gruß
Multifit

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