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Internationale Politik EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco

ringo
ringo
Mitglied

EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von ringo
Darf man einen Mensch, der noch nicht ordnungsgemäß verurteilt ist, dessen Schuld oder gar Unschuld noch nicht einmal feststeht, über Monate in U-Haft stecken ?

Ich gebe zu, es geschehen tagtäglich solch grauenvolle Dinge: Folterungen Morde usw, da könnte man fast abgestumpft reagieren. Aber hier geht es um einen Fall innerhalb unserer EU, innerhalb unseres doch so vertrauten Rechts-Systems:
Da sitz ein Jugendlicher, nicht einmal volljährig, fast noch ein Kind, seit über einem halben jahr in der Türkei in U-Haft. Es wird ihm vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben. Was für ein Kind? Da junge Mädchen, das er auf der Party innerhalb seines Urlaubs kennengelernt hat, ist etwa in seinem Alter.

Wäre Marco ein gestandener Mann von Mitte 4o, der sich an ein Mädel von 13, 14 oder 15 Jahren heranmacht, fände ich die ganze Sache für gerechtfertigt.
So aber ist es eine Affaire zwischen zwei Jugendlichen - und müsste auch als solche behandelt werden.
Dass das türkische Gericht nun nach sechs Monaten auf die Idee kommt, ach, das Mädel spricht ja englisch, das verstehen wir ja gar nicht, dass alleine das Übersenden eines Video Bandes Monate dauert, während da ein Mensch vielleicht zu Unrecht leidet ... (denn wir wissen ja alle nicht, ob Marco wirklich GEWALT angewendet hat oder ob ihr Zusammensein vielleicht doch freiwillig war )... ist das wirklich alles rein zufällig oder steckt da ein politisches Kalkül dahinter ?

Wieso nur - wieso schaut da unsere Regierung tatenlos zu ? Was hat dieser junge deutsche eigentlich in einem türkischen Knast zu suchen? Wenn, dann könnte ihm in Deutschland ein fairer Prozess gemacht werden.


Ich könnte noch viele Argumente nennen, aber ich bin jetzt auf Eure Gedanken zu diesem Thema gespannt. Ingo
PS: Wer mehr übere mich erfahren möchte, der möge sich meinen "Einstand"unter der Rubrik Computer durchlesen. Thema : Fenster öffnen sich
hulda
hulda
Mitglied

Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von hulda
als Antwort auf ringo vom 27.10.2007, 03:09:08
Dieses Thema wird bereits im ST seit längerem diskutiert, nichtsdestotrotz ist das, was mit dem Schüler Marco passiert, ein nicht mehr zu verstehender Fall. Bin nun wirklich gespannt, was die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs bewirken kann.
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hulda
eleonore
eleonore
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von eleonore
als Antwort auf hulda vom 27.10.2007, 07:15:30
gestern kam in nachrichten, dass die aussage das mädchens in türkei eingetroffen ist, um die 140 seiten vernehmungs protokoll, so von ihre mutte, wie ihres.
es muss jetzt in türkische übersetzt werden, hiess es.

aber es kam noch ein satz, was mich aufhorchen liess.
die eltern von charlotte sind getrennt oder geschieden, weiss ich nicht genau.
wenn die mama eine veletzung des aufsichtspflichtes nachgewisen wird in england, (und so wie es aussieht, ist das der fall), verliert sie die sorgerecht für ihre beide töchter.
ob dass auch mit finanzielle folgen verbunden ist, für die frau mama, wurde nicht gesagt.
denkbar wäre es.

--
eleonore

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angelottchen
angelottchen
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf eleonore vom 27.10.2007, 08:58:38
Den Gedanken hatte ich auch, elo, als ich das hörte ...
Für eine Blödheit der Mutter des Mädchens wird dem Jungen das ganze Leben versaut - denn was er da durchmacht, vergisst er sein Leben lang nicht mehr. Er und seine Familie ist wirklich zu bedauern.

--
angelottchen
luchs35
luchs35
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von luchs35
als Antwort auf eleonore vom 27.10.2007, 08:58:38
@Fall Marco

Am Dienstagabend waren bei "Maischberger" der Vater von Marco, die beiden Anwälte von Marco und dem Mädchen sowie der Kriminologe Pfeifer und ein türkischer Rechtsgelehrter zu Gast.
Pfeifer und auch der Rechtsgelehrte gaben die hauptsächliche Schuld Politikern der drei an dem Fall beteiligten Länder an der überlangen Untersuchungshaft. Diese Einmischung (die Ausagen der Politiker wurden eingeblendet) verursachte, dass das türkische Gericht praktisch lahmgelegt wurde.
Fest steht , dass das Mädchen nach ärztlicher Untersuchung noch immer Jungfrau ist, dass jedoch Spuren vorhanden sind, wie sie nach einem Petting entstehen können. Von der Aussage des Mädchens ist nicht viel bekannt. Der türkische Arzt sagte aber aus, dass er das Mädchen für 17-18 Jahre alt gehalten habe und deshalb mehrfach nachfragte, ob sie wirklich 13
sei.
Das Mädchen und auch seine Schwester müssen psychologisch betreut werden, sind derzeit auch nicht bei der Mutter.Auch dem Mädchen geht es nicht gut, da es dem Druck von aussen nicht gewachsen ist. Ihre Aussage liegt schon seit einiger Zeit vor, musste jedoch noch einmal präzisiert werden.

Die Anwesenden durften allerdings auch nicht zu viel aussagen, da es noch ein schwebendes Verfahren ist.

Pfeifer jedoch bestätigte, dass das Gericht unter den gegebenen Umständen kaum Spielraum hat, dass die Richter aber aber nach ihren gesetzmässigen Möglichkeiten handeln und dass die gesetzliche Vorgabe die gleiche wie in Deutschland sei.
Wäre Marco jedoch in Deutschland gewesen, wäre er bis zum Urteil frei gewesen. In der Türkei ist dies wegen Fluchtgefahr jedoch nicht möglich.
Das ist der gravierende Unterschied, ob Marco hier oder in der Türkei einsitzt.


Ich möchte keine Wertung abgeben, finde die ganze Geschichte sehr tragisch für die beiden jungen Menschen. Aber ich wollte auf die Sachlage , wie sie geschildert wurde, hinweisen.

Der Vater sagte auch aus, dass es Marco gut gehe (vielleicht auch eine Schutzbehauptung, um die türkischen Richter nicht zu reizen).


luchsi35
rolf †
rolf †
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ringo vom 27.10.2007, 03:09:08
Aber hier geht es um einen Fall innerhalb unserer EU, innerhalb unseres doch so vertrauten Rechts-Systems:

Der Fall spielt sich nicht innerhalb der EU ab.

Da sitz ein Jugendlicher, nicht einmal volljährig, fast noch ein Kind, seit über einem halben jahr in der Türkei in U-Haft. Es wird ihm vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben. Was für ein Kind? Da junge Mädchen, das er auf der Party innerhalb seines Urlaubs kennengelernt hat, ist etwa in seinem Alter.

Da Mädchen ist vier Jahre jünger, also wirklich - auch nach deutschem Recht, an dem sich übrigens das türkische orientiert - noch Kind, während Marco Heranwachsender ist. Er hätte sich auch in Deutschland strafbar gemacht.

Was hat dieser junge deutsche eigentlich in einem türkischen Knast zu suchen? Wenn, dann könnte ihm in Deutschland ein fairer Prozess gemacht werden.

Es gilt auch bei uns: Die Zuständigkeit des Gerichtes ist durch den Tatort bestimmt.




--
rolf

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pharaox
pharaox
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von pharaox
als Antwort auf eleonore vom 27.10.2007, 08:58:38
Siehste elo,

genau das befürchte ich! Die Mutter der beiden Gören ist Schuld daran, dass Marco sein ganzes Leben gezeichnet sein wird. Denn, wie Du schon ganz richtig anmerktest, wird der Mutter eine Verletzung der Aufsichtspflicht (nichts anderes war es!!!) nachgewiesen, verliert sie das Sorgerecht für ihre Töchter! Deswegen klammert sie sich so an Charlott, damit sie bei ihrer Aussage bleibt, unabhängig davon, dass dabei ein bisher völlig unbescholtener Junge auf der Strecke bleibt! Auch das Mädchen tut mir irgendwie leid, denn nicht umsonst ist sie in psychologischer Betreuung. Wenn Charlott noch Jungfrau ist, wieso dann der ganze Prozeß? Und wenn sogar der Arzt der Meinung war, dass Charlott wie 17 - 18 aussah, warum er auch bei ihr nachfragte, bei der Untersuchung, wieso fordert dieser blöde türkische Anwalt des Mädchens dann 15 Jahre Haft für Marco??? Ich würde sagen sperrt die Mutter ein, die hat den ganzen Schlamassel verschuldet!!! Dann kann sie darüber nachdenken, ob man seines eigenen Vorteils Willen, andere so behandeln darf!

pharaox
schorsch
schorsch
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von schorsch
als Antwort auf pharaox vom 27.10.2007, 14:37:16
Der Fall ist inzwischen so verworren, dass den türkischen Richtern wohl über kurz oder lang nichts mehr übrig bleibt, als den "Täter" so zu bestrafen, dass einerseits die Türkei das Gesicht nicht verliert, andererseits der "Täter" aber nicht freigesprochen wird. Die Strafe wird also so sein, dass sie durch die Untersuchungshaft abgegolten ist.

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schorsch
ringo
ringo
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Re: EU - Verstoß gegen die Menschenrechte ? Der Fall Marco
geschrieben von ringo
als Antwort auf schorsch vom 27.10.2007, 15:32:37
Gestattet, dass ich mich nochmal melde. Als ich dieses Thema hier eröffnete, wusste ich noch nicht, dass es schon eine Diskussion zu diesem Thema gibt. Die habe ich inzwischen gelesen, und habe festgestellt, dass hier einige von Euch meiner Meinung sind! Es ist dort eigentlich schon alles gesagt ! Trotzdem, danke euch allen.
@Rolf: Du hast es sehr sachlich und korrekt erklärt, und natürlich hast Du recht. Mir geht es jedoch vordergründig um die menschliche Seite der Geschichte !
@luchsi35: danke für deine ausführliche Schilderung der TV-Sendung. Da ich keinen fernseher habe, kriege ich solche Sendungen leider nicht mit.
@Pharaox: DANKE DANKE für deinen beitrag!
Du bringst es knallhart auf den Punkt. Jede(r) spielt hier sein/ihr Spiel : die Mutter, die Anwälte, die Politiker-
und der arme unreife Junge wird gezeichnet sein für sein ganzes Leben!
WAS PASSIERT EIGENTLICH MIT DEN PERSONEN die den armen zweijährigen Kevin wieder an den drogensüchtigen gewaltverbrecher harausgaben - der ihn dann mit etlichen Knochenbrüchen zu Tode malträtierte und ihn dann im Müllsack in die tiefkühltrühe schmiss ?
KRIEGEN DIE AUCH MAL EIN PAAR MONATE U-HAFT ??
Mir kommen jetzt noch die tränen, wenn ich daran zurück denke.
Es grüßt Euch der Ringo
rolf †
rolf †
Mitglied

Kann der türk. Anwalt das Verfahren beenden?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf pharaox vom 27.10.2007, 14:37:16
Der Anwalt, der als Nebenkläger die Interessen Charlotts vertritt, kann fordern, was er will, entscheidend ist, wie der Richter, auf der Grundlage der Beweiserhebung unter Berücksichtigung des Antrages des Staatsanwaltes, urteilt.
Der eigentliche Ankläger ist nämlich, wie auch bei uns, der Staatsanwalt. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muß er das Verfahren durchführen, auch wenn Charlott, vertreten durch ihre Mutter und den Anwalt, ihre Klage zurückzieht.

--
rolf

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