Internationale Politik Es ist Krieg in Europa
Ich schon vor 68 Jahren.
Wenn du aber von Kirchensteuer und Kirchgeld keinen Schimmer hast, ist es etwas eigenartig damit zu argumentieren. Kirchensteuer 0 Euro hat nichts mit Mitgliedschaft zu tun.
lupus
Aus der Kirche ausgetreten: Warum viele trotzdem weiter Kirchensteuer zahlen - CHIPDanke für den Link. Hab mich jetzt schlau machen können und nein - ich zahle auch nicht das Kirchengeld, denn meine Frau war nie Mitglied einer Kirche oder anderen Relligion.
Wenn du aber von Kirchensteuer und Kirchgeld keinen Schimmer hast, ist es etwas eigenartig damit zu argumentieren. Kirchensteuer 0 Euro hat nichts mit Mitgliedschaft zu tun.In einem atheistischen Staat muß man nicht zwangsläufig Ahnung haben von Kirchensteuer und Kirchengeld. Also ist Hochnäsigkeit nicht angebracht.
lupus
OT
Ja , manche Fälle sind kompliziert. Besonders im Osten. Eigentlich müsste man seinen Austritt nachweisen. Aber nach 67 Jahren (ungefähr , es könnte auch 68 sein)? Zu dieser Zeit war es einfach, sofern ich mich erinnere füllte man ein kleines Formular, mehr wohl einen Zettel aus und das wars.
Ich kannte einen Fall, da sollte eine Frau wegen des hohen Einkommens ihres Mannes zahlen, wenn sie den Austritt nicht nachweisen könne. Ergebnis habe ich nicht mehr mitbekommen.
lupus
Gehts noch? Warum redest du dann klug daher und seit wann bist du Bundesrepublikaner?
lupus
PS,: Schau her ,um Alkmars Floskel mal zu verwenden, du hast Kenntnisse zu russischen Panzern, auf diesem Gebiet schweige ich konsequent und könnte auch nur saudumm daherreden.
lupus
Konfessonslose Bürger zahlen keine Kirchensteuer. Deshalb ist die CHIP Headline wieder mal Ausdruck reißerischer Medien.Auch konfessionslose Bürger zahlen im besonderen Kirchgeld.
Sie beteiligen sich aber, wenn sie mit ihren konfessionell gebundenen Partners steuerlich zusammenveranlagt werden, an der gemeinsam zu entrichtenden Einkommenssteuer, wobei sich das Kirchgeld nur auf den hälftigen Einkommenssteueranteil bezieht . Von dieser Hälfte wird vereinfacht gesagt, 1/3 als Basis für das besondere Kirchgeld herangezogen.
So kann es vorkommen, dass der Konfessionslose,, wenn er wegen fehlendem eigenen Einkommen des kirchenangehörigen Partners mit der 'Begleichung der gemeinsamen Einkommenssteuerschuld eben auch den Kirchgeldanteil seines Partners mitbezahlt.
Dass der konfessionslose Partner bei getrennter Steuerveranlagung 'Kirchgeld' hätte bezahlen müssen, habe ich bisher noch nicht gehört und wäre auch nicht korrekt.
Als ich meine erste berufliche STelle antrat - es war 1968 - trat ich parallel aus der Kirche aus. Seit diesem Zeitpunkt habe ich nie Kirchensteuer bezahlt.
Vermutlich wird hier Kirchengeld mit Kirchensteuer verwechselt.
Soviel ich weiss, wird Kirchgeld an Gemeinden und Pfarreien bezahlt; die Kirchensteuer wird aber prozentual unterschiedlich in den Bundesländern mit ca 8 - 9 % der Einkommenssteuer vor Auszahlung des Gehaltes vom Arbeitgeber eingezogen.
Jetzt als RentnerIn ist unter meiner Steuernummer vermerkt, dass ich keiner Konfession angehöre und demzufolge wird auch weiterhin keine Kirchensteuer bei mir erhoben. Olga
So isses und eigentlichauch gar nicht kompliziert : da die kirchliche Steuer an die weltliche Steuer gekoppelt ist , sind 6 % oder 7 % der fälligen Steuer gleich Null, wenn der Staat keine Steuerpflicht erkennt, was der Fall ist , wenn das steuerpflichtige Einkommen des Bürgers unter dem Grundfreibetrag (in 2024 11604 €) liegt,
Wenn der Staat nix kriegt, kriegt auch die Kirche nix.
Mir war bisher bekannt, dass Kirchgeld keine Pflichtabgabe ist und entgegen der Kirchensteuer nicht eingetrieben werden kann. In den letzten 20 Jahren hab ich die Veränderungen nicht verfolgt.
Der Angehörige einer Kirche die Steuern erheben darf ist immer steuerpflichtig. Die Kirchensteuer als Anhangsteuer zu Einkommensteuer wird Null wenn die Einkommensteuer Null wird.
Der Staat erhebt die Steuer ja nur , übrigens nicht ganz kostenlos und leitet sie an die Kirchen weiter
. Nicht so in Bayern, die eigene Kirchensteuerämter haben und über die Berechnungsbasis von den Finanzämtern informiert werden.
Das Kirchgeld ist nur eine Angelegenheit der Kirchen selbst, so mein letzter Kenntnisstand
lupus
Hallo Lupus, der Austritt wurde damals beim Notariat vorgenommen. Nur ein Zettel reichte nicht und hatte keine Gültigkeit.
Schönen Abend Heddy