Internationale Politik Es ist Krieg in Europa

pschroed
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RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Admin vom 01.06.2024, 08:35:28

Nicht tolerieren werden wir hier, wenn andere Diskutanten als Lügner bezeichnet werden oder anderweitig "angemacht" werden.

Margit & Karl
Wenn man wie in diesem Fall nicht genau gelesen hat und es trotzdem öffentlich mitteilt ist es die Unwahrheit und dagegen wehre ich mich.

Auch daß du auf persönliche Anmache reagierst finde ich gut. Danke dafür. 

Einige F16 werden laut BE bis Ende 2024 in die Ukraine ausgeliefert und nicht nach der Falschbehauptung erst 2028, bevor man etwas in Frage sollte man sich informieren, besonders wenn die Links vorhanden sind, lieber Karl mehr ist es nicht.  Für mich ist das Thema erledigt.  Phil.
Karl
Karl
Administrator

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Karl
als Antwort auf pschroed vom 01.06.2024, 08:44:12

Stop, auch hier gehe davon aus, dass sich der andere geirrt hat und nicht, dass er ein Lügner ist! Wir werden solche Attribute nicht mehr tolerieren. JEDER sollte sich danach richten.

Karl 

P.S.: Bitte dieses OFF TOPIC Thema nicht mehr fortführen. Wer will kann mir eine PN schreiben.

pschroed
pschroed
Mitglied

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Karl vom 01.06.2024, 08:52:03
Stop, auch hier gehe davon aus, dass sich der andere geirrt hat und nicht, dass er ein Lügner ist! Wir werden solche Attribute nicht mehr tolerieren. JEDER sollte sich danach richten.
Karl 
geschrieben von Karl
Natürlich besteht diese Möglichkeit, ich bin der letzte wo nicht nachgeben würde, solange es nicht zur Methode wird. Thema ist nun definitiv für mich beendet .Phil.

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Juro
Juro
Mitglied

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Juro
als Antwort auf Rosi65 vom 31.05.2024, 15:09:38

Hallo Rosi65,

ich habe es schon mal gepostet, dass ich keinen Wehrdienst geleistet habe und auch nie eine Kriegswaffe in der Hand hatte. Ich verabscheue Krieg, es sei denn, die Befreiung eines Volkes von Unterdrückung führt zu der Anwendung von Waffengewalt.

Was Reizgas betrifft, so habe ich dieses noch nie besessen. Man kann es aber ab 14 Jahren frei erwerben, was ich jeder Frau in Deutschland empfehlen würde, wenn sie sich gestalkt oder bedroht fühlt.

Sollten die USA irgendwann mal, gemeinsam mit ihren Verbündeten, auf Waffengewalt oder andere schwere Druckmittel (Sanktionen) verzichten, um ihre Interessen durchzusetzen, so würde ich das sehr begrüßen. Ohne Rüstung bzw. Hyperrüstung, also der Unfähigkeit sich Krieg als Mittel der internationalen Konfliktlösung zu bedienen, müssten Staaten miteinander reden (verhandeln). 

Juro

Lenova46
Lenova46
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RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Juro vom 01.06.2024, 09:06:56

Ein reiner Verteidigungskrieg kann sich schnell in einen Angriffskrieg verwandeln.

JuergenS
JuergenS
Mitglied

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf Karl vom 01.06.2024, 08:39:18

Pardon, die Beantwortung hast du korrekt vollzogen.
 


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Karl
Karl
Administrator

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Karl

Hier eine Stimme aus der Schweiz (NZZ):
 



Die Spaltung des Westens ist ja im vollen Gange, das können wir gut beobachten. Russland baut sich in den europäischen Ländern seine 5. Kolonne auf und nutzt die Toleranz der Demokratien dazu.

Karl
Karl
Karl
Administrator

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Karl
als Antwort auf JuergenS vom 01.06.2024, 09:16:13
Pardon, die Beantwortung hast du korrekt vollzogen.
 
Sorry, aber dann bin ich froh, dass unsere Politiker besonnen sind.

Karl
Juro
Juro
Mitglied

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Juro
als Antwort auf Elbling vom 31.05.2024, 11:34:34

Hallo Elbling,
danke für den Hinweis, dass Deutschland ein sehr restriktives Waffenrecht hat. Aber wie bei allen Gesetzen gibt es Ausnahmen.

Der Kleine Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) fand seinen Start mit dem neuen Waffengesetz (WaffG), welches seit dem 1. April 2003 gültig ist. Er berechtigt seinen Besitzer zum Führen von SRS-Waffen, also Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Seit seiner Einführung steigen die Anträge immer weiter, sodass Ende 2017 schon 557.560 deutsche Bürger in seinem Besitz waren.
Interessieren auch Sie sich für einen Kleinen Waffenschein, sind Sie bei uns richtig. Auf waffenbesitz.net beantworten wir Ihnen ausführlich, was Sie zu ihm wissen sollten.
Als Inhaber eines Kleinen Waffenscheins sind Sie berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) zu führen, wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung, Geschäftsräume und/oder befriedeten Besitztums befinden. Wichtig ist, dass die Waffe das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) trägt. Sollten Sie nicht vorhaben, die Waffe außerhalb der genannten Locations bei sich zu haben, benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein. Trotz des Besitzes des Kleinen Waffenscheins sind Sie nicht berechtigt, Ihre PTB-Waffe auf öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen.
usw.

Was ist mit Sportschützen und Jägern?
Was ist mit Landwirten mit Schusswaffen zur Vertreibung von Schadvögel und Schadwild?

Voraus­set­zungen für Waffen­besitz: die Waffen­be­sitzkarte
Zum Waffen­erwerb braucht es zunächst eine Waffen­be­sitzkarte, hier gibt es Unterschiede zwischen der grünen, der gelben und der roten Karte. Je nachdem, für welchen Zweck die Waffe bestimmt ist und um welche Art es sich handelt, unterscheidet sich auch die Farbe.
Potentielle Waffen­be­sitzer müssen dabei diese fünf Voraus­set­zungen erfüllen, ganz gleich, welche Kartenfarbe die betreffende Person benötigt.
Der Antrag­steller muss

  1. mindestens 18 Jahre alt sein
  2. waffenrechtlich zuverlässig sein: Hierzu prüft die zuständige Waffenbehörde den Antragsteller auf Herz und Nieren, insbesondere auf ein straffrei geführtes Leben und frühere Verfehlungen unter anderem im Waffenumgang. Konkreter sind diese Voraussetzungen in § 5 Abs. 1 und 2 des Waffen­ge­setzes bestimmt.
  3. persönlich geeignet sein: Hier prüft die Behörde, inwieweit der Antragsteller geistig und körperlich in der Lage ist, mit Waffen umzugehen. Eine Alkoholabhängigkeit, Geschäftsunfähigkeit oder auch psychische Erkrankungen verhindern unter anderem die Bejahung des Antrags.
  4. die erforderliche Sachkunde nachweisen: Das bedeutet nichts anderes, als dass der Antragsteller zuvor eine Prüfung erfolgreich bestanden haben muss. Bei Jägern ist dies die Jägerprüfung.
  5. ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen: Wie eingangs erwähnt, gibt es in Deutschland kein allgemeines Recht auf Waffenbesitz. Ebenfalls im Waffengesetz sind Bedürfnisse niedergeschrieben (§ 13 bis § 19). Hierzu zählt die Jagdausübung, das Waffensammeln nach kulturhistorischen Gesichtspunkten aber auch der Selbstschutz, wenngleich die Hürden hier sehr hoch sind.
Nur, wer alle fünf Voraus­set­zungen erfüllt, erhält eine Waffen­be­sitzkarte.
Zudem müssen Waffen daheim speziell gesichert sein. Diese Aufbewah­rungs­pflicht muss unbedingt eingehalten werden, andernfalls kann eine Straftat vorliegen, die mit einer Geldstrafe oder Freiheits­strafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

a) Gefährdung: Antrag­steller müssen nachweisen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sind. Denkbar ist dies etwa bei Angestellten von Sicher­heits­diensten, die Geld und andere Wertsachen transpor­tieren oder Personen schützen.
Rechts­anwalt Andreas Jede ist Waffen­rechts­experte, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein und erklärt: „Die Anzahl der Privat­personen, die einen Waffen­schein haben, ist überaus gering.“ Vorstellbar sei dies bei heraus­ra­genden politischen Persön­lich­keiten, die entweder keinen Personen­schutz wollen, oder dieser nicht dauerhaft zur Verfügung stehe. Zu Zeiten der RAF waren Waffen­scheine für gefährdete Personen wohl häufiger.

Waffengesetz (WaffG)
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,
  • 1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
  • 2.dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.
(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

Wenn das mit den Anfeindungen von Mandatsträger so weitergeht, dürfen fast alle gefährdet sein.

Juro
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Es ist Krieg in Europa
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf JuergenS vom 01.06.2024, 08:36:13

Lieber Jürgen,

ich frage mich, ob Du, wenn Du das forderst, auch an Deine Kinder, eventuelle Enkel, an die Jungen denkst, oder ob Du einfach nur Deine hilflose Wut (die ich auch sehr gut kenne!) zum Ausdruck bringen willst.

Ich hoffe inbrünsti8g, dass Dein "Wunsch" nicht in Erfüllung geht...

Liebe Grüße

DW


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