Internationale Politik Christenverfolgung

olga64
olga64
Mitglied

Re: Christenverfolgung
geschrieben von olga64
als Antwort auf nerida vom 09.12.2014, 17:12:06
Bei so kontroversen und emotionsgeladenen Themen wie anscheinend Religionen dürfte Sachlichkeit oft schwer einzuhalten sein.
Aber mich beschäftigt hier nach wie vor, dass Christen in sich ja die Theorie vertreten, anderen helfen zu müssen - aber nicht nur den Mit-Christen. Wie sähe das denn praktisch am Beispiel der Syrer aus? Würde man eine nicht-christliche syrische Familie in das nächste Flugzeug setzen wollen und zurückschicken in das Land, wo seit Jahren Krieg herrscht? Ist das dann wirklich christlich?
Abgesehen davon,dass es nicht geht - es gibt ja auch noch die Genfer Konvention, die über dem christlichen Urgedanken steht, was ich auch sehr richtig empfinde, wenn man Humanität als das Wichtigste ansieht. Olga
nerida
nerida
Mitglied

Re: Christenverfolgung
geschrieben von nerida
als Antwort auf olga64 vom 09.12.2014, 17:23:58
Wie sähe das denn praktisch am Beispiel der Syrer aus? Würde man eine nicht-christliche syrische Familie in das nächste Flugzeug setzen wollen und zurückschicken in das Land, wo seit Jahren Krieg herrscht? Ist das dann wirklich christlich?


das war ja hier garnicht das Thema und es sind, so wie ich das verstehe, künftige Maßnahmen gemeint.

Es ist bei diesen Konflikten im nahen Osten ganz sicher noch nicht das Ende von der Fahnenstange erreicht und verglichen mit der großen anzahl von Flüchtlingen insgesamt dürfte die Anzahl der jesidischen Christen eher gering sein.
Edita
Edita
Mitglied

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Edita
als Antwort auf nerida vom 09.12.2014, 17:12:06

Vielleicht könnte man hier solchen legitimen Fragen einfach mal ohne den üblichen Verdächtigungen nachgehen


Nerida - es gab genügend Beiträge und Begründungen, warum Christen aus Syrien nicht bevorzugt " behandelt " werden können, ohne jegliche Verunglimpfung oder Verdächtigung, ich selber habe einen Link eingestellt, in dem gesagt wurde, daß selbst die syrischen Christen davon abraten würden, z.B. hier, Zitat :
" Becker warnt vor möglichen negativen Folgen einer "exklusiven Aufnahme von Christen". Damit würden Europa und Deutschland der arabischen Welt signalisieren, "dass sie die Christen nicht als originären Bestandteil ihrer Gesellschaften begreifen. Dadurch könnten diese in eine prekäre Lage gebracht werden, anstatt dass ihnen geholfen wird. Dies ist zumindest die Furcht syrischer Christen, die man ernst nehmen sollte. Zudem würde der Westen dann selbst den Konfessionalismus praktizieren, den man in Syrien kritisiert."

Und ganz davon abgesehen, daß das auch auf der Flüchtlingskonferenz im Sommer in Berlin so beschlossen wurde, dahingehend äußerte sich ja Minister De Maiziere, und stoppte damit Bayerns Innenminister Herrmann, der eine Bevorzugung der Christen " angeregt " hatte, gab es im Juni dieses Jahres noch eine Representativumfrage des Forsa-Instituts, Fehlerquote von + / - 3 Prozentpunkten inbegriffen:

" Die Religionszugehörigkeit von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien darf kein Kriterium für ihre Aufnahme in Deutschland sein, meinen nach einer Forsa-Umfrage für den stern 77 Prozent der Bundesbürger. Dass orthodoxe Christen bevorzugt aufgenommen werden sollten, wie es etwa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert, finden nur 18 Prozent richtig – darunter vor allem Anhänger der AfD (36 Prozent). Für eine Einreisegenehmigung unabhängig von der Konfession plädieren 78 Prozent der befragten Katholiken und 70 Prozent der Protestanten. "

Deutsche wollen christliche Flüchtlinge nicht bevorzugen

Edita

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2014, 16:14:33
Es ist beschämend
geschrieben von margarit
sic
Ich vermute, dass der hier diskutierte Personenkreis
(Flüchtlinge, Asylanten usw. usw.) nicht unter das Grundgesetz fällt.
geschrieben von margarit

Das ist unglaublich.

Karl
Karl
Karl
Administrator

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Karl
als Antwort auf olga64 vom 08.12.2014, 17:01:21
Warum muss das nur immer wieder explizit erwähnt werden? Wir haben doch ein gültiges Grundgesetz, demzufolge u.a. keiner aufgrund seines Glaubens und seiner Religion benachteiligt werden darf. Nicht mehr und nicht weniger -. Olga
Damit war doch alles gesagt und ich hatte die Hoffnung, die Diskussion wäre beendet. Dass es nicht so ist, ist nur beschämend.

Karl
Re: Christenverfolgung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 09.12.2014, 18:33:09
Zitat von margarit
Ich vermute, dass der hier diskutierte Personenkreis
(Flüchtlinge, Asylanten usw. usw.) nicht unter das Grundgesetz fällt.

Das ist unglaublich.

Karl

Könnte es sein Karl,
dass Du margarit einfach nur nicht richtig interpretierst?
Sie zitierte das deutsche Grundgesetz wonach alle Staatsgewalt vom deutschen Volke ausgeht.
Da Flüchtlinge ja keine Deutschen sind , ist margarit der Meinung das sie nicht unter das Grundgesetz sondern ,unter das Ausländer, Flüchtlings oder Asylantengesetz fallen.
Was ist daran unglaublich, wenn es richtig, interpretiert wird?

Anzeige

Karl
Karl
Administrator

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2014, 20:07:54
Menschenrechte sind universell gültig, die Grundrechte aber staatlich garantiert und damit einklagbar. Sie betreffen einen breiteren Personenkreis als die Bürgerrechte und unterscheiden sich nach ihrem Inhalt, ihrem Anwendungsbereich und ihrer Wirkweise.
geschrieben von Bundeszentrale für politische Bildung

Weiter heißt es:
Seit dem 19. Jahrhundert hat sich mit Schwerpunkt in der westlichen Welt die Vorstellung durchgesetzt, dass jeder Mensch von Geburt an Rechte hat. Das geht auf die Aufklärung und den Humanismus zurück, die diese Menschenrechte als Teil der menschlichen Natur ansahen, aus christlicher Sicht sind sie von Gott gegeben. Sie sind unveräußerlich, das heißt, auf sie kann niemand verzichten, sie sind unteilbar und gelten weltweit. Diese Rechte hat der Mensch also, auch ohne dass der Staat sie gewährt. Deshalb sind sie ungeschriebenes Recht, ihre Grenzen sind also auch nicht genau definiert. Eine Definition aber haben alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen unterschrieben: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.
geschrieben von Bundeszentrale für politische Bildung

Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist m. E. eindeutig und lässt es nicht zu, einzelnen Gruppen die dort angesprochenen Rechte nicht zu gewähren. Insbesondere und aus gutem Grund steht dort "alle Menschen" und nicht "alle Deutschen":
Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Quelle
geschrieben von Grundgesetzt, Artikel 3


Karl
Edita
Edita
Mitglied

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2014, 20:07:54

Da Flüchtlinge ja keine Deutschen sind , ist margarit der Meinung das sie nicht unter das Grundgesetz sondern ,unter das Ausländer, Flüchtlings oder Asylantengesetz fallen.
Was ist daran unglaublich, wenn es richtig, interpretiert wird?
geschrieben von Catrinchen


Für die Mitgliedstaaten der UNO gilt :

Um in den Genuss der Menschenrechte zu kommen, muß man nicht Einheimischer sein, es ist ausreichend daß man Mensch ist!

Allgemeine Erklärungen der Menschenrechte

Artikel 2 [Universalität]

Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

Artikel 14 [Recht auf Asyl]

Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

Edita
sammy
sammy
Mitglied

Re: Christenverfolgung
geschrieben von sammy
als Antwort auf Karl vom 09.12.2014, 20:33:00
Wenn schon auf das Grundgesetz hingewiesen wird, dann sollte man auch dieses als Grundlage einer Diskussion nehmen.
GG-Geltungsbereich:
In der Präämbel heißt es ;"...das Grundgestz gilt für das gesamte deutsche Volk."
Art 146 stellt fest;"...der Geltungsbereich umfasst Deutschland in den heutigen Grenzen."

Daneben gilt für Deutschland die "Europäische Menschenrechtskonvention von 1953"

sammy
Karl
Karl
Administrator

Re: Christenverfolgung
geschrieben von Karl
als Antwort auf sammy vom 09.12.2014, 21:38:33
Wenn schon auf das Grundgesetz hingewiesen wird, dann sollte man auch dieses als Grundlage einer Diskussion nehmen.
Das versuche ich doch die ganze Zeit.
GG-Geltungsbereich:
In der Präämbel heißt es ;"...das Grundgestz gilt für das gesamte deutsche Volk."
Art 146 stellt fest;"...der Geltungsbereich umfasst Deutschland in den heutigen Grenzen."
Nur hier kann es von unserem Staat umgesetzt werden.
Daneben gilt für Deutschland die "Europäische Menschenrechtskonvention von 1953"
Eben. Ich habe nicht ganz verstanden, was Du mir (du hast ja mir geantwortet) sagen willst.

Karl

Anzeige