Internationale Politik Brexit yes, no, euch wurscht?
Oder anders und kurz und bündig:
Wer meint, in einer Familie (Europa) könnten die Einen nur nehmen und nichts zum Haushalt beitragen, sollte besser ausziehen - bevor die ganze Familie in Schulden erstickt!
Heute Morgen hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) ein Hintertürchen für die Bexitgegner geöffnet, indem er entschied,dass der Brexit auch ohne Zustimmung der anderen EU-Länder gestoppt werden könne. Somit könne Großbritannien in der EU verbleiben, ohne dass andere Länder Einspruch erheben können.
Das ist natürlich Wasser auf die Mühle der britischen Brexitgegner, die nun hoffen, dass der Austritt aus der EU verhindert werden könne. Allerdings gilt es nun erst noch abzuwarten, wie die Abstimmung im britischen Unterhaus verläuft.
Luchs35
du hast scheinbar meinen Beitrag unten nicht angeschaut, Luchs, sondern schreibst:
"Heute Morgen hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) ein Hintertürchen für die Bexitgegner geöffnet, indem er entschied,dass der Brexit auch ohne Zustimmung der anderen EU-Länder gestoppt werden könne. Somit könne Großbritannien in der EU verbleiben, ohne dass andere Länder Einspruch erheben können."
Schaun wir mal, wie es weitergeht, morgen ff.
Nun hat der EUGH offensichtlich noch festgestellt, dass man eine Kündigung wie den Brexit ganz einfach einseitig aufheben kann, nämlich durch den Antragsteller.Den Satz hatte ich tatsächlich übersehen, heigl, sorry. Aber näher betrachtet geht es hierbei auch um die anderen Mitgliedstaaten der EU, die nach dem ganzen Gehacke selbst GB verabschieden möchten oder ebenfalls einen Austritt ins Auge fassen. Bin mal gespannt, was das Unterhaus morgen beschließt.
geschrieben von heigl
Luchs35
Die übrigen Mitgliedstaaten haben keine Möglichkeit, England auszuschliessen, falls England sich den Austritt doch noch anders überlegen möchte. Die Möglichkeit, dass die Briten doch noch bei Europa bleiben werden, ist also gegeben.Nun hat der EUGH offensichtlich noch festgestellt, dass man eine Kündigung wie den Brexit ganz einfach einseitig aufheben kann, nämlich durch den Antragsteller.Den Satz hatte ich tatsächlich übersehen, heigl, sorry. Aber näher betrachtet geht es hierbei auch um die anderen Mitgliedstaaten der EU, die nach dem ganzen Gehacke selbst GB verabschieden möchten oder ebenfalls einen Austritt ins Auge fassen. Bin mal gespannt, was das Unterhaus morgen beschließt.
geschrieben von heigl
Luchs35
Das würde mich freuen. Weil ich schon bei Bekanntgabe des Austrittswunsches hier schrieb, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.
Die Abstimmung im britischen Parlament soll verschoben werden.
Aber die EU in Brüssel erklärt, dass keine Nachverhandlungen erfolgen werden und man von einem Austritt Grossbritanniens aus der EU zum 29.März 2019 ausgeht.
Wie man hört, wäre man einverstanden, wenn dieses Datum um einige Monate verschoben wird.
Aber was soll das helfen? Grossbritannien tritt dann auf Basis "No Deal" aus, was nicht nur das Chaos, sondern auch die Probleme massiv verstärken wird.
Olga
Auch eine neue Abstimmung wäre möglich. Es bleibt vorläufig also alles offen.
Grossbritannien hätte zudem die Souveränität, auf sein Austrittsbegehren zurückzukommen und in der EU zu bleiben, ohne die restlichen EU-Staaten um Erlaubnis zu bitten. Dies befindet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Luchs35
Im Moment wird die Angst nur verschoben
Mag sein daß sie versucht neu zu verhandeln.
Phil.
Luchs35
Schau mal die Börsen Luchs, alles ist auf Talfahrt.
Phil.