Innenpolitik Wozu dient ein NPD-Verbot?
Re: Wozu dient ein NPD-Verbot?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Gar nicht drum kümmern und nicht wichtig nehmen!Teil 2 ja, Teil 1 nein.
Zur Kenntnis nehmen sollte man es schon, um rechtzeitig Eskalation zu erkennen, die zu Gewalt führen würde. So wie es ja auch auf anderen Gebieten des Lebens vorkommen kann, wenn zu viel weggesehen wird.
Nur überbewerten sollte man es nicht. Angst ist ein schlechter Ratgeber und begünstigt gerade das, wovor man Angst hat.
ein NPD-Verbot , dient der antifaschistischen positionierung ...
eine position , die Deutschland historisch wie aktuell gut zu gesicht
stünde .
allerdings sollte man sich darüber im klaren sein , dass die gefahr des modernen Faschismus aus der mitte der gesellschaft kommt .
Faschisten sitzen heute in Talkshows und salbadern über Innere Sicherheit .
sitting bull
eine position , die Deutschland historisch wie aktuell gut zu gesicht
stünde .
allerdings sollte man sich darüber im klaren sein , dass die gefahr des modernen Faschismus aus der mitte der gesellschaft kommt .
Faschisten sitzen heute in Talkshows und salbadern über Innere Sicherheit .
sitting bull
ein NPD-Verbot , dient der antifaschistischen positionierung ...
eine position , die Deutschland historisch wie aktuell gut zu gesicht
stünde .
allerdings sollte man sich darüber im klaren sein , dass die gefahr des modernen Faschismus aus der mitte der gesellschaft kommt .
Faschisten sitzen heute in Talkshows und salbadern über Innere Sicherheit . sitting bull
Die Gefahr kommt immer aus der Mitte, dass kann man auf jede Bedrohung/Gefahr ausdehnen.
Sobald die Mitte verunsichert ist oder wird, kommt die Stunde der Ultra`s.
ie rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies mit dem Urteil vom Dienstag den Verbotsantrag des Bundesrates ab.
Re: Wozu dient ein NPD-Verbot?
Nun wird wohl genau das wahr, was ich schon in meiner Threaderöffnung angedeutet habe:
Heute hat die NPD kaum noch Mitglieder, hat sich in anderen Gruppierungen versteckt- u.a. in der AfD - bekommt aber jetzt sicher noch einmal Aufwind und Zulauf, genau wie die anderen noch gefährlicheren Splittergruppen, die jetzt alle sozusagen den "Segen" des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bekamen.
Luchs35
Wozu gibt man dieser Nazi-Partei eine solche Plattform, während ganz andere Partei-Kaliber der rechten Szene zum breiten Einzug ins deutsche Parlament blasen.
Sollte man da die NPD nicht einfach totschweigen anstatt ihr noch einmal mediale Hochpräsenz zu verschaffen?
Heute hat die NPD kaum noch Mitglieder, hat sich in anderen Gruppierungen versteckt- u.a. in der AfD - bekommt aber jetzt sicher noch einmal Aufwind und Zulauf, genau wie die anderen noch gefährlicheren Splittergruppen, die jetzt alle sozusagen den "Segen" des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bekamen.
Luchs35
Luchs ,
ich sehe das ähnlich, allerdings hat das BVG die NPD zumindest in Teilen als Verfassungswidrig beurteilt.Ich denke es wird entscheidend sein, wie zukünftig mit den Parteien und Splittergruppen,in den sich die NPD versteckt umgegangen wird und vor allem wie konsequent. Und da bin ich mir keineswegs so sicher, dass tatsächlich alle beide Augen aufhaben/-machen.
Ich bin auch überzeugt davon, dass sich viel mehr in diversen Parteien verstecken als bisher angenommen wird.
bukamary
ich sehe das ähnlich, allerdings hat das BVG die NPD zumindest in Teilen als Verfassungswidrig beurteilt.Ich denke es wird entscheidend sein, wie zukünftig mit den Parteien und Splittergruppen,in den sich die NPD versteckt umgegangen wird und vor allem wie konsequent. Und da bin ich mir keineswegs so sicher, dass tatsächlich alle beide Augen aufhaben/-machen.
Ich bin auch überzeugt davon, dass sich viel mehr in diversen Parteien verstecken als bisher angenommen wird.
bukamary
Die Urteilsbegründung der BVG-Richter ist in der Tat hanebüchen.
Die NPD sei zwar für die Abschaffung des Rechtsstaates und der Demokratie Deutschlands, es sei aber nicht damit zu rechnen, dass sie diese Ziele auch in die Tat umsetzen wird, weswegen die Gründe für ein Verbot nicht ausreichend wären.
Kurzer Blick zurück in die Geschichte der BRD.
Im Jahre 1956 wurde die KPD verboten, was sie bis heute noch ist.
Ein Auszug aus der Urteilsbegründung des damaligen Verfassungsgerichtes:
"Eine Partei müsse, um als verfassungswidrig zu gelten, „die obersten Werte der Verfassungsordnung verwerfen, die elementaren Verfassungsgrundsätze, die die Verfassungsordnung zu einer freiheitlichen demokratischen machen […].“ Dazu muss allerdings „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können."
Was hat sich denn an unserem GG geändert, dass ein Verbot der KPD damals möglich war, ein Verbot der NPD heute mit der gleichen Begründung aber abgelehnt wird?
Die NPD sei zwar für die Abschaffung des Rechtsstaates und der Demokratie Deutschlands, es sei aber nicht damit zu rechnen, dass sie diese Ziele auch in die Tat umsetzen wird, weswegen die Gründe für ein Verbot nicht ausreichend wären.
Kurzer Blick zurück in die Geschichte der BRD.
Im Jahre 1956 wurde die KPD verboten, was sie bis heute noch ist.
Ein Auszug aus der Urteilsbegründung des damaligen Verfassungsgerichtes:
"Eine Partei müsse, um als verfassungswidrig zu gelten, „die obersten Werte der Verfassungsordnung verwerfen, die elementaren Verfassungsgrundsätze, die die Verfassungsordnung zu einer freiheitlichen demokratischen machen […].“ Dazu muss allerdings „eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen; sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können."
Was hat sich denn an unserem GG geändert, dass ein Verbot der KPD damals möglich war, ein Verbot der NPD heute mit der gleichen Begründung aber abgelehnt wird?
Was hat sich denn an unserem GG geändert, dass ein Verbot der KPD damals möglich war, ein Verbot der NPD heute mit der gleichen Begründung aber abgelehnt wird?
An dem Grundgesetzt hat sich nichts geändert, aber die Zeit hat sich geändert.
Wenn die NPD verboten wird, dann müssen alle radikalen Parteien verboten werden und bei den Linken wird das heute nicht mehr so einfach wie früher als es noch die die Gefahr (angenommene) aus dem Osten gab mit tausenden Spionen etc..
@freddy-2015
Die Begründung damals war: Die KPD will zwar das System abschaffen, wird es aller Voraussicht nach aber nicht tun, trotzdem verbieten wir sie.
Die Begründung heute ist: Die NPD will zwar das System abschaffen, wird es aller Voraussicht nach aber nicht tun, also verbieten wir sie nicht.
Zwei diametral entgegen gerichtete Urteil, auf ein und derselben Begründung fußend.
Welche anderen Parteien meinst Du eigentlich, die in der Bundesrepublik Demokratie und Rechtsstaat abschaffen wollen?
Die Begründung damals war: Die KPD will zwar das System abschaffen, wird es aller Voraussicht nach aber nicht tun, trotzdem verbieten wir sie.
Die Begründung heute ist: Die NPD will zwar das System abschaffen, wird es aller Voraussicht nach aber nicht tun, also verbieten wir sie nicht.
Zwei diametral entgegen gerichtete Urteil, auf ein und derselben Begründung fußend.
Welche anderen Parteien meinst Du eigentlich, die in der Bundesrepublik Demokratie und Rechtsstaat abschaffen wollen?
Ich war eh gegen ein NPD-Verbot .
Mittlerweile gibt es nämlich die AfD als Ausweichplatz , und die kann man nicht verbieten.
Mittlerweile gibt es nämlich die AfD als Ausweichplatz , und die kann man nicht verbieten.