Innenpolitik Wo ist die Exit-Strategie?
Beamte kennen nur eine Versicherung - mach es gesetzeskonform.
Dafür werden sie ja auch bezahlt. Und das ist gut so, weil rechtsstaatlich.
Es gibt aber immer "Ermessensspielräume" und auch "übergesetzliche "Notsituationen, wo es nach u.a. dem Verhältnismässigkeitsprinzip auch Ausnahmen von der Regel gibt. Dazu muss man aber Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen.
Dass da viel mit heisser Nadel gestrickt werden muss, ist klar.
Aber hätte man das "Mietzahlungsmoratoriumsgesetz" nicht so formulieren können, dass es nicht auch die in Anspruch nehmen können, die es gar nicht nötig haben ( z.B. grosse Schuhhandelsketten, deren Bankkonten wirklich nicht leer sind).
Da gibt es aber scheinbar noch mehr die den Virus nicht ernst genug nehmen. Meine Schwester erzählte mir heute das sie zum Arzt mußten, weil mein Schwager neu auf Marcumar eingestellt werden mußte. Dort in der Praxis lief alles wie normal ohne Schutzmaßnahmen, Abstand usw.
Tag und Nacht wird versucht auch noch den letzten zu erreichen, um ihn über die Pandemie aufzuklären, all das scheint noch nicht in deiner sehr kleinen Welt angekommen zu sein.
LG Heidrun
Beamte kennen nur eine Versicherung - mach es gesetzeskonform.Mein Beitrag bezog sich auf die Vergabe öffentlicher Mittel für Forschungzwecke und das deren Ergebnis durch den Pharmakonzern dann "Gewinnträchtig" zum Nutzen des Konzerns nicht so erfolgen kann. Öffentliche Gelder dürfen nur ausgereicht werden wenn der "Nutzen" für die Bürger gewährleistet ist. Das wäre er aber nicht nach dem, ich nenne es mal in Anlehnung, Donald Trump-Princip - ihr forscht und bezahlt und wir bekommen die Exklusivrechte....
Dafür werden sie ja auch bezahlt. Und das ist gut so, weil rechtsstaatlich.
Es gibt aber immer "Ermessensspielräume" und auch "übergesetzliche "Notsituationen, wo es nach u.a. dem Verhältnismässigkeitsprinzip auch Ausnahmen von der Regel gibt. Dazu muss man aber Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen.
Dass da viel mit heisser Nadel gestrickt werden muss, ist klar.
Aber hätte man das "Mietzahlungsmoratoriumsgesetz" nicht so formulieren können, dass es nicht auch die in Anspruch nehmen können, die es gar nicht nötig haben ( z.B. grosse Schuhhandelsketten, deren Bankkonten wirklich nicht leer sind).
@aixois, für eine derartige Vergabe gibt es keine Ermessensspielräume, hier hält sich jeder an das Gesetz - sonst "brennt die Luft" für ihn. Lese mal den hergang und es wird dir klar, hier blockiert das Vergabegesetz den Raubtierkapitalismus.
Ich sehe einen Unterschied darin, ob Pläne b und c unter Profis ausgearbeitet werden, was sicher schon geschieht, und den sich widersprechenden Politikern, Tagesschwätzern in den Medien, Amateuren etc.
Letzteres ist nur Füllstoff, weil es 83 Millionen Deutsche alleine schon gibt, wo jeder...
Ich finde, im Prinzip macht unsere verantwortliche Politik bella figura, symbolisch betrachtet.
Auch ich sollte hier den Exit zu dem Thema vollziehen, aber es ist ja nur Geplauder.
Wenn man die Vergabe von finanziellen Hilfen an den Gewinn des jeweiligen Unternehmens binden würde hielt ich das für situationsgerecht.
Also, nicht entgangene Gewinne wegen Absatzeinbusen sondern der verbleibende Gewinn sollte entscheidend sein und erst wenn dieser abgeschmolzen ist fliest Geld.
Schwer werden es besonders die Kommunen haben. Sie bekommen keine ( oder weniger) fest eingeplante Gewerbesteuer mehr und werden sogar durch die möglichen Verlustrückträge schon verbrauchte Mittel wieder erstatten müssen.
lupus
Es ist ja nicht so, dass allen geholfen wird. Folgende Kopie habe ich von Anwalt.de entnommen:
“Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten Soforthilfen
Laut Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sollen für kleine Unternehmen Soforthilfen in Höhe von maximal 15.000 Euro pro Unternehmen bereitgestellt werden. Am 23. März hat das Bundeskabinett dies beschlossen. Bis zum 27. März soll das Gesetz von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.
Der Gesetzesentwurf sieht Einmalzahlungen in Höhe von 9.000 Euro pro Betrieb mit maximal fünf Beschäftigten für drei Monate vor. Bei bis zu zehn Beschäftigten soll die Einmalzahlung maximal 15.000 Euro betragen. Diese staatliche Hilfeleistung soll sowohl kleinen Unternehmen, als auch Selbstständigen und Freiberuflern zustehen.
Voraussetzung für die staatliche Soforthilfe ist die wirtschaftliche Not aufgrund der Coronakrise. Die Existenzbedrohung muss allerdings eidesstattlich versichert werden. Für dieses Hilfspaket will der Bund 50 Milliarden Euro bereitstellen, die durch die Länder verteilt werden sollen.
Wer Interesse hat kann gerne selbst nachlesen
Coronavirus: Wer erhält Hilfe
Wenn man die Vergabe von finanziellen Hilfen an den Gewinn des jeweiligen Unternehmens binden würde hielt ich das für situationsgerecht.Mit den Unterstützungsmaßnahmen soll insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.
Also, nicht entgangene Gewinne wegen Absatzeinbusen sondern der verbleibende Gewinn sollte entscheidend sein und erst wenn dieser abgeschmolzen ist fliest Geld.
...........
Sie dienen nicht dem Ausgleich entgangenen Umsatzes, und entgangener Gewimnne und ! müssen auch nicht zurückgezahlt werden.
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Edita
Liquiditätsengpässe , also fehlendes flüssiges Geld, entsteht in der Regel durch fehlenden Absatz oder fehlende Einnahmen, und können durch Kredite überbrückt werden.
Unterstützungen die nicht zurückgezahlt werden erhöhen den Gewinn , sofern einer entsteht .
Insofern sollte über die Rückzahlung erst nach der Feststellung der ökonomischen Ergebnisse entschieden werden.
Meine Diskussion bezieht sich darauf wie es geregelt werden sollte nicht wie es entschieden worden ist.
lupus
Werden eigentlich bereits Tests durchgeführt, die den Nachweis erbringen, dass die betreffendene getestete Person immun gegenüber Corona ist, durch eine bewusst oder unbewusst durchgemachte Infizierung? Es soll wohl so um die 7.000 Genesene in D geben, sicherlich gibt es weitaus mehr, ohne das diejenigen selbst davon Kenntnis haben. Diese Menschen aber sind immun gegen das Virus, zumindest für den Zeitraum von 1 bis 2 Jahren. Für diese könnten doch per sofort sämtliche Einschränkungen aufgehoben werden, sie können niemanden anstecken und sich selbst auch nicht mehr infizieren. Für betroffene Ärzte und Pfleger bspw. eine sehr komfortable Situation im Umgang mit Patienten.
Aber auch in allen anderen Bereichen könneten die "Immunen" ganz anders hantieren.
@wandersmann,
an diesen Tests wird gearbeitet. Sie setzen voraus, dass auf die Existenz von Covid-19 Antikörpern getestet werden kann. Erste Versuche laufen bereits.
Große Antikörperstudie soll Immunität der Deutschen gegen Covid-19 feststellen
"Koordiniert werden soll die Studie von dem Epidemiologen Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, beteiligt sind außerdem das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung, die Blutspendedienste, die NAKO Gesundheitsstudie, das Robert Koch-Institut und das Institut für Virologie der Berliner Charité."Du hast die Wichtigkeit solcher Tests richtig beschrieben. Bereits Immunisierte könnten wieder ein normales Leben führen, was für die Krankenhäuser und für die Wirtschaft sehr wichtig wäre.
Karl