Innenpolitik Wo ist die Exit-Strategie?
Ach was - wenn Du was schreibst muß es richtig sein?Nun nimm' diesen kleinen arroganten Zirkelschluss mal nicht allzu bierernst. 😉
Donnerwetter noch mal, das wußte ich nicht - nichtsdestotrotz ignoriere ich Deine Regel
Edita
Über die Unterschiede, die Vor- und Nachteile der deutschen Föderalismusspielarten bis 1918 und ab 1945 würde ich aber gern an anderer Stelle mal Meinungen austauschen. Ist 'n abendfüllendes Thema.
Siehst du mit nur Fragen kommt man nicht klar.
Und du hast noch Probleme mit kurzen Fragen.
😁 lupus
Sicher nicht, keine Frage. Individuelle Lösungsansätze auf kommunaler Ebene werden immer vonnöten sein, weil die Bedingungen stets mehr oder weniger unterschiedlich sind. Das schließt aber meiner Ansicht nach nicht aus, dass klare, eindeutige und rechtzeitige Entscheidungen auf Bundesebene, immer in Übereinstimmung mit dem GG und mit Absicherung durch den Bundestag natürlich, dem Bürger eine Richtschnur (ober er dies für sich nun positiv oder negativ sieht) in die Hand geben, an der er sich orientieren kann, egal ob er in Bayern wohnt, oder als Thüringer eine Zweitwohnung auf Rügen hat, zu der er z.Z. Zutrittsverbot hat.
Nicht immer ist es gut, wenn zentral alles über einen Kamm geschoren wird!
Karl
Diese Zuschüsse sind jedenfalls auf Bundesebene erfolgt bzw. erfolgen noch. Ich gratuliere dir zu diesem und hoffe mal, dass dich das jetzt etwas positiier stimmt in deinen zukünftigen Bewertungen über die kapitalistische BRD, auch wenn Kritik an einigem natürlich trotzdem erlaubt sein sollte und ich auch nicht alles rosig sehe. 😉
Diese Zuschüsse sind jedenfalls auf Bundesebene erfolgt bzw. erfolgen noch. Ich gratuliere dir zu diesem und hoffe mal, dass dich das jetzt etwas positiier stimmt in deinen zukünftigen Bewertungen über die kapitalistische BRD, auch wenn Kritik an einigem natürlich trotzdem erlaubt sein sollte und ich auch nicht alles rosig sehe. 😉Zwischen Kritik und falschen Behauptungen liegen historisch belegte Welten .......
Edita
@ marina
Dieser Zuschuss wurde aus dem Corona-Programm des Landes Thüringen gewährt, nicht vom Bund (dieses läuft extra, ist aber nicht kombinierbar) und tatsächlich, wie versprochen, schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Er muss natürlich als Einnahme versteuert werden, so dass in meinem Fall rund ein Drittel wieder an das Land zurückfließt. Aber immerhin.
Hab verstanden. Aber der Bund hat es ermöglicht, ohne den hätten die Länder das nicht auszahlen können oder jedenfalls nicht dieses Programm aufgelegt, denke ich. Hier ein Artikel dazu: Zuschüsse ohne Rückzahlungspflicht
" It isn’t an accident that, unlike the UK, Germany has had such success in engaging a wide network of laboratories to conduct Covid-19 testing. The country’s federal system has long assigned the national government to a coordinating role, and regional autonomy over large parts of the healthcare system may have helped to create more resilient systems, better able to coordinate the work of different laboratories. "
QUELLE guardian
Das ist doch bereits alles weitest gehend geregelt. Es gibt gesetzliche Grundlagen auch was die Zuständigkeiten angeht in den Bereichen Katastrophen-/Zivilschutz, Infektionen-/Seuchenschutz.
Wie geplant, welche Massnahmen vorgenommen werden sollen kann aus WHO Empfehlungen auf die nationale Ebene heruntergebrochen werden und innerhalb der Staaten weiter dezentralisiert werden.
Die Zuständigkeit in Deutschland liegt bei den Bundesländern, die ihrerseits die Handlungskompetenzen auf die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen , also an die direkten Einsatzgebiete (wo Ortskenntnis gefragt ist) weitergeben.
Befehlsstränge der kurzen Wege, nur so kann das funktionieren.
Es gibt den nationalen (vom RKI, 2017) und die darauf abgestimmten jeweiligen Bundesland- Pandemiepläne, die sehr detaillierte, abgestufte auf einheitlichen Bewertungskriterien basierende Massnahmenkataloge enthalten. Das sollte eigentlich Information und Richtschnur genug sein.
(siehe Nationaler Pandemieplan Teil I, Tabellen 4.1- 4.6 RKI 03 -2017 )
Die Ausgestaltung einzelner Massnahmen fällt - in den Details - unter die Kompetenz der BLänder bzw. Kreise /Kommunen, weil angenommen werden darf, dass sie am besten wissen, was sie brauchen und wie sie handeln müssen. Dass dies ständig zwischen den Ländern besprochen/koordiniert wird, ist selbstverständlich.
Es braucht aber wirklich keinen Bundestagsbeschluss der im voraus und überhaupt detailliert festlegt , wann und wie einer seine Zweitwohnung in der anderen Ecke Deutschlands aufsuchen darf, wenn die Allgemeinanweisungen zum Ziel haben, alle nicht wesentlichen Reisen zu unterlassen (zu verbieten).
Tina
"Podcast - Kekulés Corona-Kompass #20: Blutdrucksenker unbedingt weiternehmen
Prof. Kekulé erklärt, worauf Bluthochdruck-Patienten wegen Covid-19 achten sollen. Außerdem lobt er Österreichs Weg und die Daten-Spende-App des RKI. Aber für Festivalbesucher hat er schlechte Nachrichten. "