Innenpolitik Wird wieder eine Chance vertan?
Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@karl
"Der Skandal an dem neuen Gesetz ist, dass Menschen weil sie Japaner oder weil sie Türken sind,anders behandelt werden."
Es gibt viele weitere Punkte die eine unterschiedliche Behandlung von Türken und Japanern betrifft.
Bei Türken, die in Deutschland leben, sind die Eltern selbst dann in der deutschen Krankenkasse mitversichert, wenn diese nicht in Deutschland leben; ggf. auch mehrere Ehefrauen und alle Kinder. Dies regelt ein Sozialversicherungsabkommen von 1964.
Ähnliche Abkommen gibt es mit Marokko, Tunesien, Polen, Tschechei, Bosnien, Jugoslawien und Mazedonien.
Dies gilt aber NICHT für Japaner, US-Amerikaner,... weil eine solche Regelung realitätsfremd wäre.
IST DAS NUN AUCH RASSISMUS ?
Ich finde, mit der Rassismus-Keule sollte man etwas sorgsamer umgehen - auch und gerade in Deutschland.
Es gibt genügend Beispiele für wirklichen Rassismus in Deutschland und wahrscheinlich in allen Staaten der Erde.
--
klaus
"Der Skandal an dem neuen Gesetz ist, dass Menschen weil sie Japaner oder weil sie Türken sind,anders behandelt werden."
Es gibt viele weitere Punkte die eine unterschiedliche Behandlung von Türken und Japanern betrifft.
Bei Türken, die in Deutschland leben, sind die Eltern selbst dann in der deutschen Krankenkasse mitversichert, wenn diese nicht in Deutschland leben; ggf. auch mehrere Ehefrauen und alle Kinder. Dies regelt ein Sozialversicherungsabkommen von 1964.
Ähnliche Abkommen gibt es mit Marokko, Tunesien, Polen, Tschechei, Bosnien, Jugoslawien und Mazedonien.
Dies gilt aber NICHT für Japaner, US-Amerikaner,... weil eine solche Regelung realitätsfremd wäre.
IST DAS NUN AUCH RASSISMUS ?
Ich finde, mit der Rassismus-Keule sollte man etwas sorgsamer umgehen - auch und gerade in Deutschland.
Es gibt genügend Beispiele für wirklichen Rassismus in Deutschland und wahrscheinlich in allen Staaten der Erde.
--
klaus
Re: Wird wieder eine Chance vertan?
Nicht nur Foristen im ST meinen, daß deine für unfehlbar gehaltenen Verfassungsorgane tonnenweise verfasssungswidrige Gesetze produziert haben. Woher kommen sonst wohl die unzähligen Urteile des BVG??
donaldd
Hallo Klaus,
ich schwinge nicht die Rassismus-Keule, sondern ich schreibe, so wie ich es sehe. Auch in vielen Äußerungen hier im ST ist m. E. eindeutig zu entnehmen, dass Menschen abgewertet werden, nur weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Für mich ist dies Rassismus und die Denkstruktur vieler hat diesen noch nicht überwunden. Ich sage das vor allem mit Bedauern, nicht mal als menschlich disqualifizierenden Vorwurf, denn leider ist es die hier auch oft beschworene "Natur" des Menschen, in den Kategorien "wir" und die"anderen" zu denken. Es bedarf einer sehr starken kulturellen Anstrengung, dieses Schablonendenken zu überwinden und den einzelnen Menschen gelten zu lassen.
Würden wir hier über konkrete Bedingungen für die Einwanderung individueller Menschen diskutieren, könnte vielfach auch mit mir Einigkeit hergestellt werden. Ich könnte einem Gesetz zustimmen, dass die Zuwanderung an Bedingungen knüpft wie z. B. die Verpflichtung, die deutsche Sprache zu erlernen etc.
Wogegen ich mich wende ist, dass der Artikel 3, Absatz 3 unserer Verfassung so bedenkenlos aufgegeben wird.
Klarer kann es nicht gesagt werden. Eine Relativierung ist m. E. nicht zulässig und wäre fatal. Wann kommt Schäuble mit der Forderung, Moslems müssten eine Kennzeichnung tragen? Sicher gäbe es auch dafür Beifall.
--
karl
ich schwinge nicht die Rassismus-Keule, sondern ich schreibe, so wie ich es sehe. Auch in vielen Äußerungen hier im ST ist m. E. eindeutig zu entnehmen, dass Menschen abgewertet werden, nur weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Für mich ist dies Rassismus und die Denkstruktur vieler hat diesen noch nicht überwunden. Ich sage das vor allem mit Bedauern, nicht mal als menschlich disqualifizierenden Vorwurf, denn leider ist es die hier auch oft beschworene "Natur" des Menschen, in den Kategorien "wir" und die"anderen" zu denken. Es bedarf einer sehr starken kulturellen Anstrengung, dieses Schablonendenken zu überwinden und den einzelnen Menschen gelten zu lassen.
Würden wir hier über konkrete Bedingungen für die Einwanderung individueller Menschen diskutieren, könnte vielfach auch mit mir Einigkeit hergestellt werden. Ich könnte einem Gesetz zustimmen, dass die Zuwanderung an Bedingungen knüpft wie z. B. die Verpflichtung, die deutsche Sprache zu erlernen etc.
Wogegen ich mich wende ist, dass der Artikel 3, Absatz 3 unserer Verfassung so bedenkenlos aufgegeben wird.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klarer kann es nicht gesagt werden. Eine Relativierung ist m. E. nicht zulässig und wäre fatal. Wann kommt Schäuble mit der Forderung, Moslems müssten eine Kennzeichnung tragen? Sicher gäbe es auch dafür Beifall.
--
karl
Re: Wird wieder eine Chance vertan?
dutch, ich hatte versucht aufs Thema zurückzukommen und lese weiter lauter Beiträe zum Thema Sprachkursus. Sprachkursus Ja oder Nein ist weder das Thema, noch lehnt hier jemand Sprachkurse generell ab. Die paar japaner und sonstige Zuwanderer in dieses Sprachprogramm einzubeziehen kann nicht so ein fundamentaler Diskussionspunkt sein.
Verfassungskonformität durch Sprachkurse für alle nicht-EU-Leute, die kein Deutsch oder eine EU-Amtssprache können. Das wäre eine saubere Lösung und keinem würd ne Zacke aus der Krone brechen, wobei wir beim Pragmatismus wären.
doonaldd
@karl,
diese passus sollte in manche amtsstube hängen.
und ich wüsste noch ein paar institutionen, wo es sich gut machen würde.........eingerahmt, gut sichtbar für alle beteiligten.
--
eleonore
diese passus sollte in manche amtsstube hängen.
und ich wüsste noch ein paar institutionen, wo es sich gut machen würde.........eingerahmt, gut sichtbar für alle beteiligten.
--
eleonore
Was noch alles Beifall bekäme, wollen wir besser nicht erörtern
donaldd
Re: Das Grundgesetz ist an diesem Punkt eindeutig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
hallo karl,,für eine Gleichbehandlung aller Erdenbürger so wie es Dir und Mir und vielen anderen Menschen vom Gefühl her vermutlich vorschwebt ist unsere BRD, sind unsere Gesetze denkbar ungeeignet.
Diese sind dermaßen schwammig formuliert, mit so vielen Ausnahmetatbeständen versehen und zumeist auch der Behördenwillkür unterworfen, das rein praktisch dein GG Auszug Artikel 3, Absatz 3 schon deshalb für mich undurchführbar erscheint.
Erstens das Schengenabkommen: Macht beispielsweise Bürger, die innerhalb und außerhalb der EU Grenzen leben zu verschiedenen "Qualitäten"
Desweiteren wird unterschieden zwischen: "Schon EU-Bürgern" und "demnächst EU-Bürgern" , zwischen EU-Bürgern und Nicht -EU-Bürgern
zwischen Nicht -EU Bürgern mit hoher Jahresverdienstsumme und denen mit niedriger verdienstsumme (Fussballer, Künstler, ,,)
zwischen Nicht-EU-Bürgern mit 3 Jahresarbeitserlaubnis (z.B Chinesen) und Anderen Varianten, je nach Bi-lateralen Verträgen zwischen den Ländern und Brüssel usw.
Denke an die internen Urlaubsregelungen und die 3 Monateregelungen, z.B. die limitierten Arbeitsgenehmigen )(Übergangsregelungen)für Polen.
-die befristeter Aufenthaltstitel für Studienvorbereitung und Studium
Die Behörde kann sämtliche Umstände wie Art des Studiums, voraussichtliche Dauer, Alter des Antragstellers, Sprachkenntnisse etc. berücksichtigen oder auch nicht.(§§ 16, 17 AufenthG)Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung können(können) ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, § 17 AufenthG. Die Entscheidung liegt stets im Ermessen der Behörde.
Denk an die Unterschiede bei der Niederlassungserlaubnis.
Grundsätzlich ist es jedem Ausländer möglich, in Deutschland eine GmbH zu gründen, auch in Form einer „Ein-Mann-GmbH“ aber, aber, aber,,,§ 21 AufenthG ist wiederum eine „Kann-Vorschrift“. Das heißt, die Behörde behält einen (Ermessens-)Spielraum
Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind, müssen nachweisen, dass sie eine angemessene Alterversorgung haben. Nach Ablauf von 3 Jahren kann (als Ausnahme ) eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Besondere Bedingungen für verschiedene Länder gibt es beim Ehegattennachzug,,
Denk dran das manche mit Visum andere ohne Visum, manche schon mit Personalausweis einreisen dürfen,,andere nicht
Übrigens -wie oben schon angedeutet- hängt sehr viel von der jeweiligen Laune der Behörde ab, wie sie gerade drauf ist, welche Prämissen sie setzt usw.nach § 8 StAG. Das heißt, der entscheidenden Behörde steht bei der Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag ein weiter Ermessensspielraum zu; Sie muss sich bei ihrer Entscheidung insbesondere daran orientieren, ob eine Einbürgerung im Allgemeininteresse steht,,
Also, ich kann ich mir im Moment noch nicht vorstellen das Deutschland demnächst eine Insellösung mit weitgehenden Gleichbehandlungsaussichten für alle Bürger weltweit realisieren kann. Besonders solange bilaterale Verträge Rechtsgrundlage für die Entscheidungen der Behörden bilden.
das eine ist die Gefühlte Ungleichbehandlung (trotz GG ) und das Andere sind die Spielräume der Behörden, welche die tatsächlichen Unterschiede erst zu großen Unterschieden machen.
Immerhin können solche Bedingungen wie sie durch das Entstehen der EU und anderer Wirtschafts-, Währungs-, und Politikzonen ermöglichen, so nach und nach immer mehr unterschiedlichen Umgang mit Menschen abbauen (leider aber auch neue Grenzen und Differenzen schaffen)
hugo
Diese sind dermaßen schwammig formuliert, mit so vielen Ausnahmetatbeständen versehen und zumeist auch der Behördenwillkür unterworfen, das rein praktisch dein GG Auszug Artikel 3, Absatz 3 schon deshalb für mich undurchführbar erscheint.
Erstens das Schengenabkommen: Macht beispielsweise Bürger, die innerhalb und außerhalb der EU Grenzen leben zu verschiedenen "Qualitäten"
Desweiteren wird unterschieden zwischen: "Schon EU-Bürgern" und "demnächst EU-Bürgern" , zwischen EU-Bürgern und Nicht -EU-Bürgern
zwischen Nicht -EU Bürgern mit hoher Jahresverdienstsumme und denen mit niedriger verdienstsumme (Fussballer, Künstler, ,,)
zwischen Nicht-EU-Bürgern mit 3 Jahresarbeitserlaubnis (z.B Chinesen) und Anderen Varianten, je nach Bi-lateralen Verträgen zwischen den Ländern und Brüssel usw.
Denke an die internen Urlaubsregelungen und die 3 Monateregelungen, z.B. die limitierten Arbeitsgenehmigen )(Übergangsregelungen)für Polen.
-die befristeter Aufenthaltstitel für Studienvorbereitung und Studium
Die Behörde kann sämtliche Umstände wie Art des Studiums, voraussichtliche Dauer, Alter des Antragstellers, Sprachkenntnisse etc. berücksichtigen oder auch nicht.(§§ 16, 17 AufenthG)Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung können(können) ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, § 17 AufenthG. Die Entscheidung liegt stets im Ermessen der Behörde.
Denk an die Unterschiede bei der Niederlassungserlaubnis.
Grundsätzlich ist es jedem Ausländer möglich, in Deutschland eine GmbH zu gründen, auch in Form einer „Ein-Mann-GmbH“ aber, aber, aber,,,§ 21 AufenthG ist wiederum eine „Kann-Vorschrift“. Das heißt, die Behörde behält einen (Ermessens-)Spielraum
Antragsteller, die älter als 45 Jahre sind, müssen nachweisen, dass sie eine angemessene Alterversorgung haben. Nach Ablauf von 3 Jahren kann (als Ausnahme ) eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Besondere Bedingungen für verschiedene Länder gibt es beim Ehegattennachzug,,
Denk dran das manche mit Visum andere ohne Visum, manche schon mit Personalausweis einreisen dürfen,,andere nicht
Übrigens -wie oben schon angedeutet- hängt sehr viel von der jeweiligen Laune der Behörde ab, wie sie gerade drauf ist, welche Prämissen sie setzt usw.nach § 8 StAG. Das heißt, der entscheidenden Behörde steht bei der Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag ein weiter Ermessensspielraum zu; Sie muss sich bei ihrer Entscheidung insbesondere daran orientieren, ob eine Einbürgerung im Allgemeininteresse steht,,
Also, ich kann ich mir im Moment noch nicht vorstellen das Deutschland demnächst eine Insellösung mit weitgehenden Gleichbehandlungsaussichten für alle Bürger weltweit realisieren kann. Besonders solange bilaterale Verträge Rechtsgrundlage für die Entscheidungen der Behörden bilden.
das eine ist die Gefühlte Ungleichbehandlung (trotz GG ) und das Andere sind die Spielräume der Behörden, welche die tatsächlichen Unterschiede erst zu großen Unterschieden machen.
Immerhin können solche Bedingungen wie sie durch das Entstehen der EU und anderer Wirtschafts-, Währungs-, und Politikzonen ermöglichen, so nach und nach immer mehr unterschiedlichen Umgang mit Menschen abbauen (leider aber auch neue Grenzen und Differenzen schaffen)
hugo
Re: Das Grundgesetz ist an diesem Punkt eindeutig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@karl
"Wann kommt Schäuble mit der Forderung, Moslems müssten eine Kennzeichnung tragen? Sicher gäbe es auch dafür Beifall."
Das ist es, was ich meine.
Du weißt ganz genau, dass Schäuble auf diesen Gedanken nie kommen würde und niemand hier im Forum würde Beifall klatschen.
Welchen Sinn hat also eine solche unsinnige Übertreibung ?
--
klaus
"Wann kommt Schäuble mit der Forderung, Moslems müssten eine Kennzeichnung tragen? Sicher gäbe es auch dafür Beifall."
Das ist es, was ich meine.
Du weißt ganz genau, dass Schäuble auf diesen Gedanken nie kommen würde und niemand hier im Forum würde Beifall klatschen.
Welchen Sinn hat also eine solche unsinnige Übertreibung ?
--
klaus
Re: Das Grundgesetz ist an diesem Punkt eindeutig
Bist du dir da so sicher?
Ich halte kaum noch eine Steigerung für unmögich.
--
rolf
Ich halte kaum noch eine Steigerung für unmögich.
--
rolf
Das ist Rassismus pur und ich schäme mich für meine Regierung, die solche Gesetze macht. Ich hoffe auf die Richter in Karlsruhe und darauf, dass diese das Grundgesetz noch respektieren und nicht juristische Winkelzüge anwenden.
Grüße, Karl
Die Scham kannst Du Dir schenken, lieber Karl. Die Regierung "macht" nämlich keine Gesetze sondern der Souverän, das Volk, das diese Staastsgewalt durch Bundestag und Bundesrat ausübt.
Hoffen darf man immer; aber ich weise nochmals darauf hin, dass das BVerfG äußerst zurückhaltend ist, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären, das von vier obersten Verfassungsorganen als konform angesehen wird.
Ich habe soeben das Sommerinterview mit Köhler gesehen. Er hält - im Gegensatz zu Dir - den Vorwurf des "Rassismus" und dazu noch "pur" (ei, ei, ei) für völlig abwegig.
Was mich immer wieder wundert, wie locker Naturwissenschaftler mit dem Begriff Rasse umgehen. Habe ich doch erst unjüngst von ihnen gelernt, dass es gar keine menschlichen Rassen gibt sondern nur Ethnien. Aber wie ist ein Rassismus möglich ohne Rassen?
Mit schmunzelnden Grüßen
Ziesemann
--
ziesemann