Innenpolitik Wieso wird die AFD als rechtspopulistisch eingestuft?
@ edita
Da liegst Du falsch edita, es ging nicht vornehmlich, wie Du meintest, um die Obergrenze und die Diskussion darüber, was passiert mit dem Flüchtling 100001, der dann nicht mehr einreisen darf, es ging in dem Interview von Petry mit dem "Mannheimer Morgen" um die Frage des illegalen Grenzübertrittes und den Maßnahmen, die darauf folgen sollten.
Hier nochmal die betreffende Passage:
„MM“-Frage: „Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen ‚wieder Recht und Ordnung herzustellen‘. Was heißt das?“
Antwort Petry: „Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.“
„MM“-Frage: Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie die durchgängig kontrollieren?“
Antwort Petry: „Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile ‚Petry will Grenzzäune errichten‘ provozieren wollen.“
„MM“-Frage: „Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?“
Antwort Petry: „Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.“
„MM“-Frage: „Wie hoch sollen die Zäune sein?“
Antwort Petry: „Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.“
„MM“-Frage: „Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?“
Antwort Petry: „Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.“
„MM“-Frage: „Und wenn er es trotzdem tut?“
Antwort Petry: „Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.“
„MM“-Frage: „Nochmal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?“
Antwort Petry: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“
„MM“-Frage: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?“
Antwort Petry: „Ich habe das Wort ‚Schießbefehl‘ nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“
Und genau darum ging es in meinem Beitrag oben.
Entweder Du bist einmal mehr nicht richtig informiert, edita, oder Du stellst Tatsachen bewusst falsch dar. Was davon ist zutreffend?
Da liegst Du falsch edita, es ging nicht vornehmlich, wie Du meintest, um die Obergrenze und die Diskussion darüber, was passiert mit dem Flüchtling 100001, der dann nicht mehr einreisen darf, es ging in dem Interview von Petry mit dem "Mannheimer Morgen" um die Frage des illegalen Grenzübertrittes und den Maßnahmen, die darauf folgen sollten.
Hier nochmal die betreffende Passage:
„MM“-Frage: „Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen ‚wieder Recht und Ordnung herzustellen‘. Was heißt das?“
Antwort Petry: „Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.“
„MM“-Frage: Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie die durchgängig kontrollieren?“
Antwort Petry: „Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile ‚Petry will Grenzzäune errichten‘ provozieren wollen.“
„MM“-Frage: „Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?“
Antwort Petry: „Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.“
„MM“-Frage: „Wie hoch sollen die Zäune sein?“
Antwort Petry: „Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.“
„MM“-Frage: „Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?“
Antwort Petry: „Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.“
„MM“-Frage: „Und wenn er es trotzdem tut?“
Antwort Petry: „Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.“
„MM“-Frage: „Nochmal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?“
Antwort Petry: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“
„MM“-Frage: „Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?“
Antwort Petry: „Ich habe das Wort ‚Schießbefehl‘ nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.“
Und genau darum ging es in meinem Beitrag oben.
Entweder Du bist einmal mehr nicht richtig informiert, edita, oder Du stellst Tatsachen bewusst falsch dar. Was davon ist zutreffend?
Selbst wenn Petry das Wort "Schießbefehl" nicht wörtlich gesagt hat, was soll denn die Aussage :
"Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt."
sonst bedeuten?
Meint sie nur man sollte wenn jemand trotz Aufforderung stehen zu bleiben, mit der Waffe nur sanft auf die Fingerspitzen hauen?
Monja.
"Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt."
sonst bedeuten?
Meint sie nur man sollte wenn jemand trotz Aufforderung stehen zu bleiben, mit der Waffe nur sanft auf die Fingerspitzen hauen?
Monja.
@ edita
Da liegst Du falsch edita, es ging nicht vornehmlich, wie Du meintest, um die Obergrenze und die Diskussion darüber, was passiert mit dem Flüchtling 100001, der dann nicht mehr einreisen darf, es ging in dem Interview von Petry mit dem "Mannheimer Morgen" um die Frage des illegalen Grenzübertrittes und den Maßnahmen, die darauf folgen sollten.
Hier nochmal die betreffende Passage:
Und genau darum ging es in meinem Beitrag oben.
Entweder Du bist einmal mehr nicht richtig informiert, edita, oder Du stellst Tatsachen bewusst falsch dar. Was davon ist zutreffend?
Weder - Noch....... zutreffend ist, daß zu der Zeit, als das Interview entstand, wurde bei uns noch heftigst über
" Obergrenzen " diskutiert, ob dieses Interview nun vornehmlich, hauptsächlich oder überhaupt nichts mit der Obergrenze zu tun hat, ist auch ziemlich wurscht, denn es zählt ganz allein ihre Aussage, was bei einem " illegalen Grenzübertritt " zu tun sei!
Und da findet Anwendung : Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes Quelle
Demnach dürften deutsche Grenzer schon auch auf Flüchtlinge schießen, aber eben unter gaaanz bestümmten Voraussetzungen,
" Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern "
Der BGHbeschrieb das 1992 in einem Mauerschützenurteil! Quelle
" (4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist. "
Ergo macht Frau Petry eine bewußte Unterschlagung eines sehr wichtigen Gesetzesdetails, denn es ist eindeutig nicht Rechtslage, daß Grenzer einfach so, auf nicht bewaffnete und nicht das Leben der Grenzer bedrohende, Flüchtlinge schießen dürfen!
Also Wandersmann - das ist das Gesetz in unserem doch noch demokratischen Staate, sollte jemals eine Rechtspartei bei uns die Oberhand gewinnen, würden Petry und Konsorten flugs die Einschränkungen streichen und schon wären sie im recht!
Edita
Weder - Noch....... zutreffend ist, daß zu der Zeit, als das Interview entstand, wurde bei uns noch heftigst über
" Obergrenzen " diskutiert, ob dieses Interview nun vornehmlich, hauptsächlich oder überhaupt nichts mit der Obergrenze zu tun hat, ist auch ziemlich wurscht
Ok, dann nehme ich Deine Aussagen hierzu aus den Rubriken "schlecht vorbereitet" und "bewusste Desinformation" wieder heraus, und verbuche sie unter " Sowohl die Aussage als auch der Wortlaut des Interviews sind nicht so eng zu sehen, Hauptsache doch, ich kann mir beides so zurecht biegen, dass es in meinen Bauchladen passt".
Kenn' ich alles noch von früher. Von ganz früher sowieso ...
Die AfD könnte dann, und nur dann politisch tatsächlich wirksam werden, wenn sie die absolute Mehrheit der Sitze in einem Parlament erzielen würde. Bis zu diesem Punkt würden wir stets einen Zusammenschluss der anderen Parteien erleben, auch wenn diese Koalition dann aus 5 oder 6 Fraktionen bestehen würde.
Sollte allerdings tatsächlich eins Tages die AfD die Regierungsverantwortung in D übernehmen, wäre dem dann aber immerhin ein rund 50-%-iges Votum der Bevölkerung vorausgegangen, und kein Demokrat dürfte sich beschweren.
Ok, dann nehme ich Deine Aussagen hierzu aus den Rubriken "schlecht vorbereitet" und "bewusste Desinformation" wieder heraus, und verbuche sie unter " Sowohl die Aussage als auch der Wortlaut des Interviews sind nicht so eng zu sehen, Hauptsache doch, ich kann mir beides so zurecht biegen, dass es in meinen Bauchladen passt".
Kenn' ich alles noch von früher. Von ganz früher sowieso ...
Und wieder hast Du mich nicht enttäuscht mit Deiner Antwort!
Denn Deine Methode, wenn Du nicht mehr weiter weißt, ist immer die gleiche, ganz genau so wie bei den AfD-lern - " darf man nicht so eng sehn - war nicht so gemeint ", und dann kommt entweder Sinnverdreherei, Wortverdreherei, und ......Spießumdrehen - und dann denkst Du, Du hast uns alle in die Tasche gesteckt, und keiner hat's gemerkt, gelle?
Ja - so einfach ist Dein Diskussionsstil gestrickt, zwei rechts - eine links - zwei fallenlassen, ein bißchen dürftig Deine Weste, findest Du nicht?
Edita
""In Gesetzen steht viel aber nicht alles""
Stimmt! Aber im vorliegenden Fall geht es nur darum, dass Petry nichts Falsches gesagt hat. Meine klare Ansage ist, dass man auf Flüchtlinge nicht schießt! Das Gesetz, auf das sich Petrys Aussage bezieht, existiert aber, und das wird in Presse, Funk und TV seit Wochen "weggelogen". Das ist Fakt!
Stimmt! Aber im vorliegenden Fall geht es nur darum, dass Petry nichts Falsches gesagt hat. Meine klare Ansage ist, dass man auf Flüchtlinge nicht schießt! Das Gesetz, auf das sich Petrys Aussage bezieht, existiert aber, und das wird in Presse, Funk und TV seit Wochen "weggelogen". Das ist Fakt!
Das Gesetz, auf das sich Petrys Aussage bezieht, existiert aber, und das wird in Presse, Funk und TV seit Wochen "weggelogen". Das ist Fakt!
Ein Zitat der RP ONLINE vom 1.02.2016, am 30.01.2016 war das Interview mit dem MM - richtig?:
" Polizeibeamte müssten bei einem Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge sogar damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Dies hat Bundesgerichtshof (BGH) in seinem berühmten Mauerschützen-Urteil von 1992 erklärt. Im "Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes" (UZwG) von 1961 steht zwar tatsächlich, dass Polizeibeamte im Grenzdienst Schusswaffen gegen Personen gebrauchen dürfen, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Allerdings soll der Beamte vor dem Gebrauch seiner Schusswaffe selbst zwischen den Rechtsgütern der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden abwägen. Letzteres ist ein besonders wichtiges Rechtsgut, das sich aus Artikel 2 des Grundgesetzes ergibt.
Bei der Abwägung ist nach BGH-Ansicht zu berücksichtigen, ob es sich um "besonders gefährliche Täter" oder "eine den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr" handele. Dies ist klar nicht der Fall bei Flüchtlingen. "Der Einsatz von Schusswaffen gegen die Flüchtlinge an der Grenze wäre völlig absurd und nicht rechtens. Ich kenne in der Bundesrepublik keinen einzigen Fall seit 1949, bei dem auf jemanden geschossen wurde, um eine unerlaubte Einreise zu verhindern", sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. "
Was wird hier weggelogen?
Edita
""In Gesetzen steht viel aber nicht alles""
Stimmt! Aber im vorliegenden Fall geht es nur darum, dass Petry nichts Falsches gesagt hat. Meine klare Ansage ist, dass man auf Flüchtlinge nicht schießt! Das Gesetz, auf das sich Petrys Aussage bezieht, existiert aber, und das wird in Presse, Funk und TV seit Wochen "weggelogen". Das ist Fakt!
Auch das weg lassen wichtiger Details und dann nach seinem Sinn zu interpretieren, ist eine Falschaussage!
Monja.
Insofern hat Frauke Petry wohl kaum Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei. Es sei denn, sie meint tatsächlich ausschließlich den Wortlaut der gesetzlichen Norm zum theoretisch möglichen Schusswaffengebrauch an der Grenze.Fett von mir
Was Petry allerdings nicht hat: selbst einen Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge gefordert. Noch einmal aus dem Mannheimer Morgen-Interview:
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
Es ist also eher der Ausdruck einer „Sorge“ um eine Anwendung einer Rechtslage, die sie dabei jedoch bloß teilweise anführt. Ob das lauter ist, mag jeder für sich beurteilen.
Lieber Ingo, wenn ich natürlich nur den Wortlaut Buchstabe für Buchstabe nehme, dann hast Du recht. Nur damit gibst Du all denen Recht, die den Gebrauch der Schußwaffe befürworten und wie ich jetzt wiederholt zu hören bekommen habe auch zunehmend fordern.
Eine solche Aussgae einer Frau P. kann ich nicht aus dem Kontext lösen. Dadurch wird ihre Intention nicht nur verwässert sondern gerade zu negiert.
Ist es das was Du willst? Dann allerdings habe ich Probleme Dir Deine Beteuerungen abzunehmen. Eine klare Haltung sieht für mich anders aus.
An einem Punkt stimme ich Dir zu, die meisten Medien und besondres die Politiker haben hier zu wenig erklärt. Mehr erklären hätte aber vermutlich wohl dann auch eine andere Politik zur Folge gehabt.
bukamary