Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wieso wird die AFD als rechtspopulistisch eingestuft?

Innenpolitik Wieso wird die AFD als rechtspopulistisch eingestuft?

Gutkarl
Gutkarl
Mitglied

Re: Zum Thema
geschrieben von Gutkarl
als Antwort auf olga64 vom 08.03.2016, 16:07:41
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ich sehe es mal umgekehrt: mindestens 80% der hessischen Wahlberechtigten haben die AfD nicht gewählt, oder? Olga


Habe ich bereits in meinem Beitrag erwähnt.

Gutkarl
pschroed
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Re: Zum Thema
geschrieben von pschroed
AFD Austritt aus dem EU Parlament.
Da kann man nur sagen "Nazis raus" !

Danke Juncker, in der Hoffnung daß diese Braunen aus dem EU Parlament verschwinden.

Phil.

ZITAT SZ

Die Spitze der Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) im Europaparlament hat die AfD-Abgeordneten von Storch und Pretzell aufgefordert, aus der Fraktion auszutreten.
Andernfalls soll über einen Zwangsausschluss abgestimmt werden.
Von Storch hatte sich für den Gebrauch von Schusswaffen gegen Flüchtlinge an der Grenze ausgesprochen.
Wegen ihrer Äußerungen zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge sollen die AfD-Politiker Beatrix von Storch und Marcus Pretzell aus ihrer Fraktion des Europaparlaments austreten. Die beiden deutschen Politiker gehören zur EU-skeptischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR). Die Fraktionsspitze forderte von Storch und Pretzell am Dienstagabend auf, aus dem Zusammenschluss auszutreten. Wenn sie dies nicht bis Ende des Monats tun, soll am 12. April über einen Zwangsausschluss abgestimmt werden, wie die EKR mitteilte.
ingo
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Re: Zum Thema
geschrieben von ingo
als Antwort auf olga64 vom 08.03.2016, 16:07:41
""würde alles wieder gut werden, wenn die "etablierten" Parteien umgehend auf die Forderungen der AfD einstiegen?""
Eine schlichte Antwort auf eine noch schlichtere Frage: Die Versäumnisse der etablierten Parteien liegen in der Zeit vor der Völkerwanderung. Ist die Antwort verständlich, Frau Olga?
Ansonsten werde ich nicht müde, zu sagen, dass der "Schießbefehl" nicht wahr wird, wenn Sie ihn wiederholen....Und mir "Schlichtheit" vorwerfen...

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Re: Zum Thema
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 09.03.2016, 15:30:57
Guten Tag Ingo,
ich kann nicht nachvollziehen warum Du den Schießbefehl von Frau Petry nicht wahrhaben willst.
Ein Beitragsschreiber hatte schon den Link hier eingesetzt und ich hatte ihn mir gespeichert.

Hier ist der Link:
https://www.morgenweb.de/polopoly_fs/2.254!/Interview_Petry_Mannheimer_Morgen.pdf

Außerdem spricht dieser Beitrag vom 22.02. auf Phönix Bände
Unter den Linden
Flüchtlingskrise - national oder europäisch lösen

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/1041191

Frauke Petry (Bundesvorsitzende Alternative für Deutschland)

Volker Beck (B'90/Grüne MdB, Innenpolitischer Sprecher

Am 22.2. war er noch Sprecher der Grünen, und dass er mit Drogen erwischt wurde und sie wahrscheinlich auch nimmt, finde ich auch verwerflich, aber in der Diskussion ging es mir jetzt um das was Frau Petry dort sagte.

Frauke Petry (Bundesvorsitzende Alternative für Deutschland)
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Zum Thema
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf ingo vom 09.03.2016, 15:30:57

Ansonsten werde ich nicht müde, zu sagen, dass der "Schießbefehl" nicht wahr wird, wenn Sie ihn wiederholen....Und mir "Schlichtheit" vorwerfen...


Ich kann mit nicht vorstellen, das es jemals einen Schiessbefehl geben wird.
Wer sollte denn diesen Befehl erteilen.

Nebenbei gesagt, werden Flüchtlinge mitlerweile wo anders erschossen.
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Zum Thema
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.03.2016, 16:49:57
@ lara

Die Sicherung unseres Staatsterritoriums vor illegalem Zutritt wird durch Gesetze klar geregelt.

Schusswaffengebrauch im Grenzdienst der Bundesrepublik Deutschland §§ 10 - 13

Das heißt, was Fr. Petry in diesem Interview anmahnte, war nichts weiter, als die Einhaltung und Anwendung bestehender Gesetze. Unabhängig davon, was sie sonst sagt, steht sie mit dieser Aussage sehr solide auf dem Boden unserer Verfassung.

Der Begriff "Schießbefehl" wurde hier in Anwendung gebracht, um zu diffamieren, mehr nicht.

Soweit sie den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze regelten, stimmten die Vorschriften der DDR, geregelt im Gesetz über die Staatsgrenze der DDR § 27 Schusswaffengebrauch, nämlich weitgehend mit den Vorschriften der Bundesrepublik in §§ 10–13 der Vorschriften über den unmittelbaren Zwang überein.

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adam
adam
Mitglied

Re: Zum Thema
geschrieben von adam
als Antwort auf wandersmann vom 09.03.2016, 19:09:02
Was Du schreibst ist völlig falsch.

Zum einen hat Frauke Petry das "Kann unter Vorbehalten" des Gesetzes zu einem Muß umformuliert. Das ist schon illegal, weil es gegen das Gesetz verstößt. Zum anderen haben Flüchtlinge gemäß Asylrecht und Genfer Konvention das Recht auf Schutz und somit auf Betreten der Bunderepublik. Dort haben sie sich allerdings an bestehendes Recht zu halten. Vielleicht findet Frau Petry in diesen Gesetzen ja einen Grund, Menschen über den Haufen zu schießen. Das gilt dann aber für alle, auch für uns. Viel Spaß mit Frau Petry und Konsorten.

--

adam
wandersmann
wandersmann
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Re: Zum Thema
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf adam vom 09.03.2016, 20:52:42
@ adam

Es ging in dem Interview um die Unterbindung der illegalen Einreise in die Bundesrepublik unter Umgehung der Registrierung an den dafür eingerichteten Stellen. Das gilt insbesondere für Menschen, die aus Österreich flüchten, um in Deutschland Zuflucht zu finden.
Mit Deiner Argumentation sprichst Du der Bundesrepublik das Recht über die Kenntnis ab, wer sich auf ihrem Staatsgebiet aufhält. Völlig inakzeptabel.
bukamary
bukamary
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Re: Zum Thema
geschrieben von bukamary
als Antwort auf adam vom 09.03.2016, 20:52:42
Adam sehe ich genau so. Und im übrigen sollte man den $ 11 UZwG nicht isoliert betrachten. Da gibt es noch so einige §§ drum rum und informativ sind die diversen Kommentare. die sich auf diese beziehen.

Ob dann
@ingo* die Äußerung von Frau Petry negiert/relativiert werden kann, das stelle ich doch sehr in Frage.

bukamary
adam
adam
Mitglied

Re: Zum Thema
geschrieben von adam
als Antwort auf wandersmann vom 09.03.2016, 21:16:08
wandersmann,

auch ich mache mir Gedanken um die vielen Unregistrierten, die irgendwo im Land sind. Mir gefällt das auch nicht. Dazu habe ich noch die übelsten Erfahrungen mit Migranten.

Trotzdem können wir nicht einfach Leute über den Haufen schießen, nur weil die Schutz bei uns suchen wollen und der Schusswaffengebrauch würde gegen das von Dir verlinkte Gesetz verstoßen, weil die Flüchtlinge gegen kein Gesetz verstoßen, außer gegen die Pflicht zur Registrierung. Und diese Pflichtmißachtung ist eher eine Ordnungswidrigkeit, aber kein Grund erschossen zu werden.

--

adam

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