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Innenpolitik Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?

dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von dutchweepee
Zunächst hatte ich ein Banner auf facebook gesehen und es für den üblichen HOAX AfD-naher Kreise gehalten. Ich habe aber dann doch gegoogelt und diesen Artikel in der ZEIT gefunden.

Das ist für mich unfassbar. Wegen nichtbezahlen der GEZ kommt man in den Knast, aber für die Gruppenvergewaltigung einer 14-jährigen nicht? Welche Signale sendet man damit aus?
Karl
Karl
Administrator

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von Karl
als Antwort auf dutchweepee vom 23.10.2016, 19:14:30
Das ist so ja nicht ganz richtig. Der Erwachsene unter den Tätern kommt in den Knast, für die anderen gilt das Jugendstrafrecht:
Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person, gefährliche Körperverletzung und noch einiges mehr. Das klang nach vielen Jahren Haft. Doch drei der Täter sind selbst erst zwischen 14 und 17 Jahre alt. Da gilt Jugendstrafrecht mit ganz eigenen Regeln. Jugendliche Straftäter dürfen nicht bestraft, sondern sollen erzogen werden. Also kommen die drei in Therapieeinrichtungen irgendwo außerhalb von Hamburg. Quelle.
geschrieben von Zeit.de

Ich denke, wir sollten mit unserem Rechtsstaat zufrieden sein. Das Racheprinzip bringt überall dort, wo es angewendet wird, kein Mehr an sozialem Frieden, sondern weniger.

Karl
burgfrau
burgfrau
Mitglied

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von burgfrau
als Antwort auf dutchweepee vom 23.10.2016, 19:14:30
welches zeichen man mit solch einem urteil setzt ?

kein gutes ! und dass ist anscheinend dem gesetzgeber nicht bewusst. es müssten auch jugendliche zur vollen verantwortung gezogen werden. durch diese lockeren gesetze ist es dem täter vollkommen egal was ihm in so einem fall für strafe drohen könnte.

auch bei uns in at sind die gesetze viel zu human gegenüber den tätern und die opfer bleiben auf der strecke.

dass die gewaltbereitschaft ständig steigt, auch unter jugendlichen, kann doch nicht mehr übersehen werden.

es müsste sich bald etwas ändern, denn sonst sehe ich für die zukunft wie wir sie uns erhoffen, keine zukunft.

vor allem für unsere kinder und enkeln, die einer zeit mit brutalität entgegen gehen.

manchesmal habe ich den eindruck, der mensch entwickelt sich nicht vorwärts, sondern zurück.

eine traurige, burgfrau

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Elmos
Elmos
Mitglied

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von Elmos
als Antwort auf burgfrau vom 23.10.2016, 19:35:19
Hallo,



kein gutes !


Ich persönlich würde behaupten: es wird gar kein Zeichen gesetzt. Weder ein gutes noch ein böses. Kinder und Jugendliche sind nun einmal nicht voll strafmündig, und können (zum Glück) nicht in ein normales Gefängnis gesteckt werden.
Ich möchte die Tat selber keinesfalls relativieren, darauf kommt es aber gar nicht an. Sondern darauf, dass es Regeln gibt an die die Gerichte sich halten (müssen).

Wenn also ein Zeichen, dann nur das, dass der Rechststaat von uns an dieser Stelle funktioniert hat.

Liebe Grüße
Andrea
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von ehemaligesMitglied41
Es stimmt nicht ganz, dass die drei jugendlichen Täter frei sind.
Drei Täter erhielten nach dem Jugendstrafrecht Bewährungsstrafen im Rahmen von 16 bis 24 Monaten.
Zum Teil sollen sie in Jugendeinrichtungen untergebracht werden oder Therapien machen.


Bewährungsstrafen

Die Jugendeinrichtungen sind mit Sicherheit kein Spaziergang für die Vergewaltiger, sie sind vorbestraft.

Es gibt ja die Jugendstrafe im Jugendstrafrecht. Sie darf nur wegen so genannter schädlicher Neigungen oder wegen der besonderen Schwere der Schuld verhängt werden (§ 17 Abs. 2 JGG) [https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafe].

Verbüßt wird sie in Jugendstrafanstalten.

Warum das Gericht zu der Entscheidung gekommen ist, dass hier keine besondere Schwere vorliegt, verstehe ich auch nicht, auch nicht, wenn ich es emotionslos versuche zu sehen.

Wer glaubt, dass grundsätzlich ein Rechtsmittel gegeben ist, der irrt.

„Um die strafrechtlichen Folgen der Tat rasch wirksam werden zu lassen, sind die Rechtsmittel nach § 55 Abs. 2 JGG insofern eingeschränkt, als sich Berufung und Revision ausschließen.
Hat jedoch etwa der Angeklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt, so kann gegen das Urteil des Berufungsgerichts nunmehr der Staatsanwalt, sofern er nicht ebenfalls bereits Berufung eingelegt hatte, Revision einlegen und umgekehrt.“


Das Opfer selbst kann nicht in Revision gehen!

Ihre einzige Chance besteht darin, dass mindestens ein Angeklagter oder der Staatsanwalt dies tut.

Unwahrscheinlich von Seiten der Angeklagten.

Wir wissen nicht, was der StA gefordert hat.

Jugendstrafrecht

ein_lächeln_
ehemaligesMitglied48
ehemaligesMitglied48
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von ehemaligesMitglied48
als Antwort auf dutchweepee vom 23.10.2016, 19:14:30
Was mir oft auffällt, man empört sich gern über Dinge moralisch. Wir haben in Deutschland für (fast) alles Gesetze. Und nach diesen Gesetzen werden Urteile gefällt. Die sind nicht immer "gerecht" im moralischen Sinne aber sie entsprechen den Gesetzen, sonst werden sie (oft) revidiert.
Die Gesetze grad in Deutschland sind an vielen Stellen veraltet aber sie werden auch oft geändert.
Wenn solche Dinge wie diese Gruppenvergewaltigung vorkommen(was sicher eher neu ist), muss der Richter die bestehenden Gesetze anwenden und das hat er.
So wie man grad versucht Gesetze anzupassen, was Hartz4 Empfänger betrifft, oder wie man den Majestätsbeleidigungsparagraphen entfernt, kann man es auch in diesem Fall machen. Es kann auch noch passieren, das der Staatsanwalt Einspruch einlegt.
Du bist in dem Fall in die Falle getappt, die der Journalist gestellt hat.
Er will Quote machen...das ist ihm in diesem Fall gelungen.

Ich rate dir mal, wenn du Zeit hast...setzt dich mal in ein Sozialgericht oder andere öffentliche Verhandlungen und schau dir da mal ein paar Fälle an.
Du wirst ein völlig anderes Bild von der Justiz bekommen.

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lupus
lupus
Mitglied

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von lupus
als Antwort auf dutchweepee vom 23.10.2016, 19:14:30
Das Milieu in dem sich das Geschehen abspielte ist mir vollkommen fremd und ich habe dafür kein Verständnis.
Ohne die Urteilsbegründung zu lesen und sich in der Rechtsprechung auf diesem Gebiet auszukennen halte ich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Urteils für unangebracht.
Änderung der Gesetze sollten keine Schnellschüsse sein.

Abwägungen von Urteile aus vollkommen verschiedenen Rechtsgebieten gegeneinander führen in die Irre.

lupus
dutchweepee
dutchweepee
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von dutchweepee
Wenn Jugendliche ein 14-jähriges Mädchen abfüllen und mehfach vergewaltigen, mit Gegenständen mißbrauchen und dann zum Sterben in die Kälte legen, ist dies unfassbar grausam und eigentlich nicht mehr mit dem normalen Jugenstrafrecht erledigt.

Das Prinzip der "Rache und Vergeltung" á la AUGE UM AUGE liegt mir fern. Wenn aber diese Straftäter und ihre Angehörigen nach der Urteilsverkündung jubeln und in Siegerpose den Gerichtssaal verlassen, nährt dies die Hoffnung anderer Jugendlicher, bei solchen Verbrechen milde davon zu kommen, ganz zu schweigen davon, dass diese perversen Täter nichts begreifen werden.
justus39
justus39
Mitglied

Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von justus39
als Antwort auf Karl vom 23.10.2016, 19:26:15

Ich denke, wir sollten mit unserem Rechtsstaat zufrieden sein. Das Racheprinzip bringt überall dort, wo es angewendet wird, kein Mehr an sozialem Frieden, sondern weniger.

Karl
geschrieben von karl

Eine Strafe auf Bewährung ist zwar juristisch auch eine beachtliche Strafe, sie soll aber in diesem Fall die Täter wenig beeindruckt haben.
So berichten jedenfalls die Reporter von deren Sieges- Triumph im Gerichtssaal.
Vielleicht wäre wenigstens eine Verpflichtung zu sozialen Leistungen hier angemessen gewesen.
Die Schuldunfähigkeit vor Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mag zwar humanistisch gedacht sein, sie wird aber von Banden bewusst ausgenutzt.
So ist unsere Polizei stets machtlos wenn ihnen so ein strafunmündiges Mitglied einer Diebesbande ins Netz geht. Taschendiebe nutzen das aus, die Beute wird blitzschnell weitergereicht, der Dieb muss freigelassen werden und steht schon wieder für die nächste Tat zur Verfügung.
Hier sollte man sich doch einmal Gedanken machen.

justus
wandersmann
wandersmann
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Re: Welches Zeichen setzt man mit solch einem Urteil?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Karl vom 23.10.2016, 19:26:15
Das Racheprinzip bringt überall dort, wo es angewendet wird, kein Mehr an sozialem Frieden, sondern weniger.
geschrieben von karl


Das Urteil aber schaffte auch keine Gerechtigkeit aus Sicht des Opfers. Was wiegt schwerer? Sozialer Friede oder eben Gerechtigkeit?
Wenn dieses Lumpenpack lachend und zufrieden den Gerichtssaal verlässt, dann ist mit dem Fällen dieses Urteils aber gründlich was schief gelaufen.
Es wäre aus meiner Sicht überlegenswert, ob für diese spezielle Sorte entmenschter Jugendlicher die Wiedereinführung von Jugendwerkhöfen hinsichtlich zur Erziehung nicht doch die effektivere Alternative zu sinnlosen und teuren Therapien wäre.

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