Innenpolitik Corona-Widerstand 2020

freddy-2015
freddy-2015
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Edita vom 18.11.2020, 08:53:29
Nein Freddy - das kann man ganz sicher nicht, denn diese Typen werden mit Sicherheit niemandem auf die Nase binden, wo sie sich rumgetrieben haben, aber ..... für die ist das auch Nebensache, ihr Hauptziel liegt in der Unterwanderung der Bevölkerung, und da ist ihnen jedes Mittel recht,geschrieben von Edita
Ich dachte mehr an eine Registrierung der Teilnehmer einer Demo. Ob man da alle erfassen kann ist eine andere Sache.
freddy-2015
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf freddy-2015 vom 18.11.2020, 10:30:04
Worum geht es in dem neuen Gesetz.???
Also die Zuständigkeiten ändern sich nicht, weiterhin sind die Länder die grossen Entscheider und sie können immer etwas ändern. Das schiebt der Alleinentscheidung der Bundesregierung weiterhin einen Riegel vor. Ich denke das ist Demokratie.

 


Genannt sind in dem neuen Paragrafen 28a außerdem Beschränkungen für Übernachtungsangebote, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie von Gastronomiebetrieben, Absagen und Auflagen für Veranstaltungen. Bei religiösen Zusammenkünften und Demonstrationen – die besonderen Grundrechtsschutz genießen –  sollen Maßnahmen nur zulässig sein, "soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen" die Corona-Eindämmung "erheblich gefährdet wäre". Zudem werden in dem Gesetz das Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten genannt, ebenso die Anordnung von Reisebeschränkungen.  
Was wird an dem Gesetz kritisiert?
Die SPD wollte einen Parlamentsvorbehalt, also das Recht von Bundestag oder Landtagen, Verordnungen zumindest im Nachhinein wieder zu kassieren, mit in das Gesetz schreiben. Daraus wurde allerdings nichts. Trotzdem hat das neue Infektionsschutzgesetz Sicherungsmaßnahmen: Angeordnet werden Schutzmaßnahmen weiterhin durch Verordnungen der Länder sowie bei Zuständigkeit auch des Bundes. Dabei wird ausdrücklich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen. Zudem müssen neben Gesundheitsaspekten auch soziale und wirtschaftliche Folgen geprüft werden.

 

Mareike
Mareike
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Mareike
als Antwort auf freddy-2015 vom 18.11.2020, 10:30:04

Das ist eine sehr verkürzte Sicht.
Nicht nur Kritiker der Corona-Maßnahmen, Impfgegner und Verschwörungstheoretiker haben Einwände.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156


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Edita
Edita
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 18.11.2020, 10:53:19
Das ist eine sehr verkürzte Sicht.
Nicht nur Kritiker der Corona-Maßnahmen, Impfgegner und Verschwörungstheoretiker haben Einwände.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156
Die zählen sich aber nicht zum WIDERSTAND 2020, sie erklären ihre Einwände demokratiegemäß - wie es sich gehört, und pöbeln nicht auf den Straßen und vor dem Parlamentsgebäude rum!

Edita
freddy-2015
freddy-2015
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Mareike vom 18.11.2020, 10:53:19
Da hast du Recht Mareike, es geht nicht richtig voran und das was ich hier schon beschrieben hatte wird nicht angegangen. Änderung des Grundgesetz........................
Das wird den Gerichten nicht helfen und sie müssen weiterhin gegen Anordnungen der Politiker vorgehen und Anträge der Kläger erfüllen. Besser wäre da doch in Ruhe nacharbeiten um für die Zukunft gewappnet zu sein.
Um Klarheit zu schaffen Mareike, hab ich mir erlaubt deinen Link zu öffnen was,
wieso, warum es Bedenken gibt.
Und dazu einen Teiltext hier einstellen der etwas klar stellt.
Viele Verbände finden das Gesetz gut. Sehr gut wäre natürlich noch besser.

Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket
wird von Gesundheits- und Sozialexperten grundsätzlich begrüßt.

Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen.

Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über das Gesetzespaket am Donnerstag, 12. November 2020, in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum kritisierte die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Interessant wie viele Anträge die AFD eingebracht hat.

Wer sich das im einzelnen anschauen möchte, dazu stelle ich nochmals den Link ein.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156
carlos1
carlos1
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von carlos1
als Antwort auf freddy-2015 vom 17.11.2020, 15:22:49

" Doch dass der Widerstand der Länderchefs gegen die geplanten Maßnahmen von Angela Merkel so groß ist, liegt auch an einer Zwickmühle, die sich viele von ihnen im Sommer selbst gebaut haben. Jetzt sitzen sie darin fest: Denn nun wird klar, dass in den Sommermonaten kaum Hygiene-Konzepte entwickelt wurden, dass man sich in vielen Landesregierungen von den niedrigen Zahlen im Juni und Juli beruhigen ließ." 

Lieber Freddy,
das ist euphemistisch ausgedrückt. Für BAWÜ gilt, dass für Alten- und Pflegeheime keine Konzepte für den Herst und den Winter ausgearbeitet wurden. Die Zahl der Todesfälle steigt.

c


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hobbyradler
hobbyradler
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Mareike vom 18.11.2020, 10:53:19
Das ist eine sehr verkürzte Sicht.
Nicht nur Kritiker der Corona-Maßnahmen, Impfgegner und Verschwörungstheoretiker haben Einwände.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156

Hallo Mareike,

Folgende Hervorhebung lese ich in dem Artikel deines Links.

Experten: Neuregelungen sind sinnvoll und angemessen


Dass z.B. Gast- und Beherbergungsbetriebe um eine Entschädigung kämpfen kann ich verstehen.

Dass von der rechtlicher Seite darauf gedrungen wird die Bedingungen des Ausstiegs aus den
Maßnahmen zu konkretisieren, ist sinnvoll.

Das weitere Meinungen eingebracht werden finde ich gut..

Worüber konkret regst du dich eigentlich auf?
Ich halte es für unangemessen den in deinem Link erwähnten Personenkreis mit der von dir genannten Klientel zu vergleichen oder gar als Berechtigung dieser Querdenker und Verschwörungstheoretiker zu verkaufen.

Ciao
Hobbyradler
 
Mareike
Mareike
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Mareike
als Antwort auf hobbyradler vom 18.11.2020, 11:39:01

Es ist schon seltsam, was Du alles aus meinen Beiträgen entnimmst. Es sei so.

Ich kann Dir versichern, dass ich mich über sachliche Beiträge ganz und gar nicht aufrege, auch wenn ich womöglich das Ein oder Andere anders oder differenzierter sehe.

Unsachliche, einseitige Betrachtungsweisen versuche ich vermehrt zu negieren.

Eine Änderung des Grundgesetzes, wie von @Freddy-2015 anvisiert, halte ich nicht für richtig.

Statt dessen müsste das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbessert werden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/juristin-andrea-kiessling-viele-corona-massnahmen-sind-rechtswidrig-16969875.html?GEPC=s3&premium=0x44b0815428812c9e770ba439c7f459eb

Edita
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 18.11.2020, 11:49:38

Live aus Berlin:



Edita
hobbyradler
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RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Mareike vom 18.11.2020, 11:49:38

Hallo Mareike,

leider akzeptiert mein PC diesen Link nicht.

Aus der Adresse geht jedoch hervor, dass es sich um die Juristin Kiessling handelt. Deren Meinung war ja bereits in deinem vorhergehenden Link zu lesen.


Vielleicht noch mal meine Meinung sehr deutlich.
Die in deinem ersten Link aufgeführten Meinungen sind gute demokratische Handhabung.

Die Verschwörungstheoretikern und Querdenkern sind in meinen Augen kriminell, da sie sich bewusst gegen Regeln entscheiden die zur Vermeidung der Infektionen beitragen können. Rein rechtlich natürlich nicht, denn dann könnte ja kein Gerichte deren Demos zulassen. Ich hoffe das wird geändert.

Wie du die als Vergleichgruppe zur demokretischen Meinungsfinder nennen konntest ist für mich nicht in Ordnung.

Ciao
Hobbyradler

 

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