Innenpolitik Corona-Widerstand 2020

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Edita vom 13.11.2020, 12:45:06
Freddy - laß dich nicht verkackeiern, sie wurden nicht flächendeckend ausgetauscht!
Die Umsetzung der neuen Gesetzesvorhaben der BRD wird durch zwei Faktoren verzögert, zum einen wollte Hans Modrow den Erlass neuer Gesetze auf die Zeit nach den bevorstehenden Volkskammerwahlen verschieben, und zum anderen tendiert die Bereitschaft zu Veränderungen unter den Mitarbeitern des bislang SED-gelenkten Justizapparates gegen Null. Personelle Konsequenzen gibt es darum zunächst kaum!
Von 1.238 Staatsanwälten scheiden bis Ende März 1990 nur 40 aus ihrem Amt aus. Ähnliches gilt für die Richter: Von etwa 1.500 Richtern in der DDR räumen bis Anfang April 1990 lediglich 66 ihren Posten.
Noch im Februar 1990 beschließt der Ministerrat eine großzügige Vorruhestandsregelung, die Anreize für ein freiwilliges Ausscheiden setzt!

Edita
Naja ganz so ist es heute nicht mehr Edita.
Siehe den Link, 13 % der Richter heute sind aus dem Osten.
Aber es ging auch nicht um 1990,
sondern um die Zeit danach bis heute
und da hat sich was getan.
Die Frage wurde ja gestellt, auch von mir,
wer von den Richtern entscheidet ständig gegen die Gesundheit der Bürger.???

Dazu müsste man den betreffenden Richter in jedem Fall kennen
und wissen woher er kommt.
Letztendlich ist sowieso alles eine Auslegungssache des Richters.
Aber er ist dafür verantwortlich.

 
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf freddy-2015 vom 13.11.2020, 12:51:00

Genau dieser Satz hat mir auch sehr gefallen, weil er kurz und prägnant das Problem zusammenfasst, @freddy-2015

DW

wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf freddy-2015 vom 13.11.2020, 12:58:58

@freddy-2015

Schön, dass Du Dich von edita nicht hast "verkackeiern" lassen, und richtig gelesen hast, dass ich von  der Zeit NACH der Vereinigung sprach, speziell den Jahren bis 1995. DDR-Richter wurden generell einer Gesinnungsprüfung sowie einer Prüfung ihrer bisherigen Tätigkeit unterzogen, und wer für geeignet befunden wurde, durfte weiterhin als Richter tätig sein. Für die folgenden 3-5 Jahre allerdings nur auf Probe, innerhalb derer er jederzeit entlassen werden konnte. Ihre Rechtssprechung durften sie während dieser Zeit auch nur im Osten ausführen, für die ihnen jeweils ein "Westexperte" an die Seite gestellt wurde.
Vielen war das verständlicherweise zu albern und wechselten daraufhin die Seiten und wurden Rechtsanwälte.


Anzeige

Edita
Edita
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Edita
als Antwort auf wandersmann vom 13.11.2020, 14:33:04
@freddy-2015

Schön, dass Du Dich von edita nicht hast "verkackeiern" lassen, und richtig gelesen hast, dass ich von  der Zeit NACH der Vereinigung sprach, speziell den Jahren bis 1995. DDR-Richter wurden generell einer Gesinnungsprüfung sowie einer Prüfung ihrer bisherigen Tätigkeit unterzogen, und wer für geeignet befunden wurde, durfte weiterhin als Richter tätig sein.
 

Es spielt überhaupt keine Rolle von welcher Zeit nach der Wiedervereinigung die Rede ist .......  das gilt bis heute und DU weißt das auch!


Im Juli 1990 wird ein neues Richtergesetz verabschiedet, das vorübergehend bis zur Wiedervereinigung gültig ist. Darin werden die Unabhängigkeit der Richter und ihre „ausschließliche Bindung an die Verfassung, an Gesetz und Recht“ festgelegt (Art. 3, Richtergesetz vom 5. Juli 1990). Eine Überprüfung aller aktiven Richter mit Blick auf ihre Befähigung, im Amt zu verbleiben, ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Mit einer neuerlichen Vorruhestandsregelung haben Richter zudem die Möglichkeit, finanziell abgesichert und unkompliziert aus dem Amt zu scheiden.
 
" Schwierigkeiten mit der Wahrheit

Die Überprüfung der DDR-Rechtsanwälte und die Enquete des Landtages im Land Brandenburg
Bereits 1990 warnten Opfer der DDR-Justiz vor Anwaltskarrieren belasteter Juristen des SED-Regimes. Im selben Jahr begann die Überprüfung von Rechtsanwälten für ihre Eignung im demokratischen Rechtsstaat. Welche Ergebnisse haben diese Überprüfungen im Land Brandenburg gezeitigt?


" Seit dem Februar 1990 war das Zulassungsrecht für Rechtsanwälte in der DDR Schritt für Schritt liberalisiert worden. Bis dato hatte es nur knapp 600 Anwälte gegeben, so wenige wie nirgends sonst im Ostblock. Die Zulassung war mit wenigen Ausnahmen an die Mitgliedschaft in einem Rechtsanwaltskollegium auf Bezirksebene gebunden; Justizministerium, SED, Stasi und Kollegium hatten den Zugang reglementiert.

Auf dem Verordnungswege, kurz vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten per Gesetz, wurden im Verlauf des Jahres 1990 diese Hürden abgebaut. Das Kollegium verlor mit dem Rechtsanwaltsgesetz (RAG) vom 15. September seine Existenzberechtigung.[5] In der Übergangsphase durfte das Justizministerium der DDR Anwälte zulassen. Zulassungsberechtigt waren alle DDR-Diplomjuristen, die eine ausreichende Berufspraxis nachweisen konnten.
Dies nutzten in den letzten Tagen der DDR insbesondere viele Justizangestellte und -funktionäre in staatlichen Diensten, die im Gefolge der Deutschen Einheit mit ihrer Absetzung rechnen mussten. Vor allem die sächsische und die Berliner Anwaltskammer waren entsetzt über den Neuzugang: "Wir könnten eine komplette Regierungsmannschaft der DDR stellen", bilanzierte damals die Hauptgeschäftsführerin der Berliner Anwaltskammer.[6] Nach Auffassung des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" las sich die Liste der Ost-Anwälte teilweise wie ein "Who is Who" des SED-Unrechtsstaates. Gedrängt durch die ostdeutschen Landesregierungen legte der Bundesjustizminister Klaus Kinkel daraufhin ein Rechtsanwaltsüberprüfungsgesetz vor. Er forderte vor dem 46. Anwaltstag im Mai 1991: "Die Anwaltschaft darf nicht zum Auffangbecken für Stasi-Offiziere und gnadenlose Richter und Staatsanwälte werden."
Seit 2010 tagt dort auf deren Initiative die Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg".[8] Die Konstituierung der ersten rot-roten Koalition Ende 2009, begleitet von Stasi-Skandalen in der Fraktion der Linkspartei[9], gepaart mit dekretiert wirkenden Versöhnungsappellen des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) hatten die Geduld der Brandenburger Opposition überstrapaziert. Zweifel an einer konsequenten Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit waren nicht mehr wegzuschieben. Im Rahmen der Enquete sollte auch die Überprüfung der Justiz überprüft werden, neben der der Richter und Staatsanwälte auch die der Anwälte.

Schwierigkeiten mit der Wahrheit
Die Überprüfung der DDR-Rechtsanwälte und die Enquete des Landtages im Land Brandenburg
Bereits 1990 warnten Opfer der DDR-Justiz vor Anwaltskarrieren belasteter Juristen des SED-Regimes. Im selben Jahr begann die Überprüfung von Rechtsanwälten für ihre Eignung im demokratischen Rechtsstaat. Welche Ergebnisse haben diese Überprüfungen im Land Brandenburg gezeitigt?

I
"Vom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt" titelte das ARD-Fernsehmagazin "Kontraste" schon am 7. August 1990.[1] Opfer der DDR-Justiz hatten mit dieser Beschwerde vor dem Ost-Berliner Justizministerium demonstriert und vor Anwaltskarrieren von belasteten DDR-Juristen gewarnt. Zum Rechtsvertreter war zum Beispiel der ehemalige Direktor des Stadtbezirksgerichts von Berlin-Lichtenberg, Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger, mutiert. Dieser hatte als Vorsitzender einer sogenannten I a-Kammer Verfahren geleitet, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ermittelt hatte. Prozesszuschauer waren nicht selten MfS-Mitarbeiter, die vom benachbarten Ministerium durch den Heizungskeller ins Gerichtsgebäude kamen.[2] Unter den Verurteilten war auch die damalige Vera Wollenberger, die 1988 wegen der geplanten Teilnahme an der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration von Wetzenstein zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Das Verdikt war die Vorstufe zu ihrer zeitweisen Ausweisung aus der DDR.[3]

Seit dem Februar 1990 war das Zulassungsrecht für Rechtsanwälte in der DDR Schritt für Schritt liberalisiert worden. Bis dato hatte es nur knapp 600 Anwälte gegeben, so wenige wie nirgends sonst im Ostblock. Die Zulassung war mit wenigen Ausnahmen an die Mitgliedschaft in einem Rechtsanwaltskollegium auf Bezirksebene gebunden; Justizministerium, SED, Stasi und Kollegium hatten den Zugang reglementiert.[4]

Auf dem Verordnungswege, kurz vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten per Gesetz, wurden im Verlauf des Jahres 1990 diese Hürden abgebaut. Das Kollegium verlor mit dem Rechtsanwaltsgesetz (RAG) vom 15. September seine Existenzberechtigung.[5] In der Übergangsphase durfte das Justizministerium der DDR Anwälte zulassen. Zulassungsberechtigt waren alle DDR-Diplomjuristen, die eine ausreichende Berufspraxis nachweisen konnten. Dies nutzten in den letzten Tagen der DDR insbesondere viele Justizangestellte und -funktionäre in staatlichen Diensten, die im Gefolge der Deutschen Einheit mit ihrer Absetzung rechnen mussten. Vor allem die sächsische und die Berliner Anwaltskammer waren entsetzt über den Neuzugang: "Wir könnten eine komplette Regierungsmannschaft der DDR stellen", bilanzierte damals die Hauptgeschäftsführerin der Berliner Anwaltskammer.[6] Nach Auffassung des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" las sich die Liste der Ost-Anwälte teilweise wie ein "Who is Who" des SED-Unrechtsstaates. Gedrängt durch die ostdeutschen Landesregierungen legte der Bundesjustizminister Klaus Kinkel daraufhin ein Rechtsanwaltsüberprüfungsgesetz vor. Er forderte vor dem 46. Anwaltstag im Mai 1991: "Die Anwaltschaft darf nicht zum Auffangbecken für Stasi-Offiziere und gnadenlose Richter und Staatsanwälte werden."[7]

II
Die Opposition im Brandenburgischen Landtag verlangte vor einigen Monaten Auskunft über die Bilanz dieser Überprüfung. Seit 2010 tagt dort auf deren Initiative die Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg".[8] Die Konstituierung der ersten rot-roten Koalition Ende 2009, begleitet von Stasi-Skandalen in der Fraktion der Linkspartei[9], gepaart mit dekretiert wirkenden Versöhnungsappellen des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) hatten die Geduld der Brandenburger Opposition überstrapaziert. Zweifel an einer konsequenten Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit waren nicht mehr wegzuschieben. Im Rahmen der Enquete sollte auch die Überprüfung der Justiz überprüft werden, neben der der Richter und Staatsanwälte auch die der Anwälte.

Doch Landesregierung und Landtagsmehrheit tun sich schwer mit der Aufarbeitung der Aufarbeitung, teilweise blockieren sie diese. Der Antrag, mittels einer wissenschaftlichen Expertise die Rechtsanwaltsüberprüfung zu untersuchen, wurde von der Mehrheit in der Enquete abgelehnt. Die Opposition konnte immerhin einen Vortrag im Rahmen einer Anhörung durchsetzen. Doch auch die Vorbereitung dieses Vortrags wurde behindert, weil die Landesregierung trotz mehrfacher Interventionen und Proteste kaum und teilweise sogar falsche Informationen beisteuerte: Ursprünglich hatte die Landesregierung behauptet, die "Unterlagen im Dezember 1993 an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes und zu einen späteren Zeitpunkt zuständigkeitshalber an die Rechtsanwaltskammer Brandenburg abgegeben zu haben." Nach mehreren Nachfragen und einem Appell an den Ministerpräsidenten korrigierte sich die Landesregierung ein Dreivierteljahr später wenige Tage vor der Anhörung, "Verwaltungsakten und Einzelakten" lägen im Ministerium vor, die "demnächst dem Landesarchiv zur Übernahme angeboten werden".      QUELLE

Edita
 
wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Edita vom 13.11.2020, 15:11:24

@ Edita

Deine Ausführungen zum Umgang mit DDR-Richtern trifft auf die Zeit vom 18. März 1990 bis zum 2.10.1990 durchaus zu. Dieses Versorgungsregularium wurde von den Regierungen Modrow/de Maizière installiert, endete aber am 3.10.1990. Im Einigungsvertrag wurde folgendes festgelegt:

" Der Status der Richter auf Probe bestimmt sich nach den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes. Die können untern den Voraussetzungen des § 22 DRiG entlassen werden. Die Berufung zum Richter auf Zeit ist im DRiG nicht vorgesehen (vgl. § 11 DRiG). Sie wird als auf drei Jahre befristet ausgesprochen (Anl. I Kap. III Sachgeb. A Abschn. III Nr. 8 lit. g EinigungsV). Sie können auch entlassen werden, wenn sie sich für das Richteramt als nicht geeignet erweisen. Die Berufung der Richter auf Zeit und auf Probe kann zurückgenommen werden, wenn ihre Berufung nicht gerechtfertigt war (aaO, lit. h). Die so ernannten Richter sind zunächst nur in Ostdeutschland zur Rechtsprechung ermächtigt. Sie können aber nach drei und müssen nach fünf Jahren richterlicher Tätigkeit zu Richtern auf Lebenszeit ernannt werden. Dann erfüllen sie auch die Berufsvoraussetzungen für das Richteramt in den Altländern. (vgl. aaO, lit. b, e, y bb)."

Aus der Sicht des Westens ist diese Festlegung für mich durchaus nachvollziehbar. Für die ausgewiesenen juristischen Fachleute unter den DDR-Richtern handelte es sich hierbei natürlich eindeutig um Siegerrecht.

 

olga64
olga64
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 13.11.2020, 14:33:04
@freddy-2015

Schön, dass Du Dich von edita nicht hast "verkackeiern" lassen, und richtig gelesen hast, dass ich von  der Zeit NACH der Vereinigung sprach, speziell den Jahren bis 1995. DDR-Richter wurden generell einer Gesinnungsprüfung sowie einer Prüfung ihrer bisherigen Tätigkeit unterzogen, und wer für geeignet befunden wurde, durfte weiterhin als Richter tätig sein. Für die folgenden 3-5 Jahre allerdings nur auf Probe, innerhalb derer er jederzeit entlassen werden konnte. Ihre Rechtssprechung durften sie während dieser Zeit auch nur im Osten ausführen, für die ihnen jeweils ein "Westexperte" an die Seite gestellt wurde.
Vielen war das verständlicherweise zu albern und wechselten daraufhin die Seiten und wurden Rechtsanwälte.
Warum wehren Sie sich anscheinend bis heute gegen die Gesetze der Logik? Frühere Juristen der DDR dienten einem Unrechtsstaat (und dies als juristischer Terminus zu werten also dem Gegenteil von dem Rechtsstaat der BRD).
HÄtte man sie sofort ohne Überprüfung und ohne "Westexperten" an ihrer Seite praktizieren lassen, hätte man wiederholt, was nach der Nazizeit in Deutschland leider viel zu lange praktiziert und sich auch in den Urteilen niedergeschlagen hat, in dem. zB. die Untaten der Nazis bagatellisiert,bzw. nicht weiter verfolgt wurden.

Aber dieses Problem,wie Sie es schildern, dürfte sich erledigt haben: die damaligen DDR-Juristen dürften längst beruflich abgeschlossen haben; sollten noch einige als Rechtsanwälte agieren, ist dies vermutlich kein grösseres Problem und die Anzahl der Mandanten überschaubar.

Da wuchs ja eine neue Generation von Juristen heran, erblich unvorbelastet, ausgebildet für ein rechtsstaatliches System; vermutlich erfüllt diese selbst mit grossem Grauen, was da eine Generation vor ihnen als sog. Richter und Anwälte alles verbrochen hatte.
Oder es gibt sie auch in diesen Reihen, die auch aufgrund familiärer Prägung jetzt auch Urteile z.B. zu Corona-Leugnern fällen, dazu persönlich eine andere Ansicht haben und leider diese nicht von ihren beruflichen Pflichten mit Neutralität trennen können. Olga

Anzeige

Edita
Edita
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Edita
als Antwort auf wandersmann vom 13.11.2020, 17:12:45
@ Edita

Deine Ausführungen zum Umgang mit DDR-Richtern trifft auf die Zeit vom 18. März 1990 bis zum 2.10.1990 durchaus zu. Dieses Versorgungsregularium wurde von den Regierungen Modrow/de Maizière installiert, endete aber am 3.10.1990. Im Einigungsvertrag wurde folgendes festgelegt:

 
Nein Wandersmann - das ist bis heute so geblieben ........

" Landesregierungen stellten es zuweilen so dar, als habe man mit einer vorsichtigen Linie von vornherein die spätere restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes antizipiert.
Es ist allerdings genau umgekehrt Brandenburg hatte sich schon im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass der Zulassungswiderruf an "enge und strenge" Vorsetzungen geknüpft sein und die "Tätigkeit für das MfS als solche" nicht ausreichen solle, eine Zulassung als Anwalt zu versagen.
Diese Verwässerung des Überprüfungsrechtes, hat die spätere Rechtsprechung eigentlich erst möglich gemacht – mit der Folge, dass trotz der Überprüfung in Ostdeutschland insgesamt und in Brandenburg im Besonderen nicht wenige Belastete Zugang zum Anwaltsberuf fanden.
Die Mitglieder der Enquete zeigten sich in der Sitzung vom 17. Februar 2012 durchaus interessiert angesichts des vorläufigen Zwischenstandes, alarmiert angesichts der Defizite der Überprüfung und Wissenslücken auf Grund der geringen Kooperationsbereitschaft von Kammer und Regierung. Dadurch ermutigt, brachte die Opposition, unterstützt von der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), Ulrike Poppe, erneut einen Antrag ein, die Geschichte der Rechtsanwälte und ihrer Überprüfung mit einer Expertise aufzuarbeiten.
Doch die rot-rote Mehrheit im Ausschuss lehnte wiederum ab. Man wisse schon genug, es sei zweifelhaft, ob sich ein Sachkundiger für die Expertise finde, lauteten die Argumente."

Edita
Bias
Bias
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von Bias
als Antwort auf olga64 vom 13.11.2020, 17:14:19
Es ist recht dem, was Recht ist, zu folgen, es ist nothwendig dem zu folgen, was das Stärkste ist. Das Recht ohne die Gewalt ist unvermögend, die Macht ohne das Recht ist tyrannisch. Das Recht ohne die Gewalt wird bestritten, weil es immer schlechte Menschen giebt; die Gewalt ohne das Recht wird angeklagt. Darum muß die das Recht und die Gewalt zusammengestellt werden, damit das, was recht ist, stark sei und das, was stark ist, gerecht sei.
Das Recht ist dem Streit unterworfen, die Gewalt ist wohl zu erkennen und ohne Streit. So braucht man denn nur dem Recht die Gewalt zu geben. Da man nicht im Stande war was recht ist stark zu machen, so hat man gemacht, daß das Starke recht sei.

Es ist gefährlich dem Volk zu sagen, daß die Gesetze nicht gerecht sind, denn es gehorcht nur, weil es sie für gerecht hält. Daher muß man ihm zu gleicher Zeit sagen, daß es den Gesetzen gehorchen muß, weil sie Gesetze sind, wie den Obren gehorcht werden muß, nicht weil sie gerecht, sondern weil sie Obere sind. Damit ist aller Empörung vorgebeugt, wenn man dies begreiflich machen kann. Das ist alles, worin eigentlich die Definition des Rechts besteht.

Blaise Pascal (1623-1662)

So soll das Blaise Pascal gesehen und aufgeschrieben haben und zwar zu Zeiten, als sein Regent beansprucht hat der Staat zu sein.
Damals wie heute dürften Juristen davon überzeugt sein, dass sie Recht sprechen während sie gewissenhaft ihrer Arbeit nachgehen.

Das Recht bedarf der Macht um gerecht zu sein.
also muss man das Recht mächtig machen.
Weil das Recht aber regelmäßig ohne Macht ist,
erklärt eben die Macht sie sei das Recht,

meint Pascal sinngemäß klarer und einfacher an anderer Stelle.

Grundlegend hat sich vieles daran geändert?
Mag sein; doch wie werden das Leute aus der Distanz von ca. weiteren 450 Jahre beurteilen?
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von freddy-2015

Geschichten aus dem Märchenland könnte man dazu sagen.
Ein grosser Paketdienst am Flughafen XYZ.... 
Ein Freund arbeitet dort und die meisten Arbeiter kommen aus dem
Süden und gerade diese haben ein Problem mit den Masken. Personen die sie aufsetzen werden belächelt und Abstand halten, warum.???
Neuerdings werden Schilder aufgehängt und werden als Ansporn für Tarnen und Täuschen gesehen.
Maske unter die Nase,
Chef in Sicht schnell die Maske hochziehen. 

Ein Märchen aus 1001 Nacht könnte man meinen, wenn es nicht so dumm wäre.
 

RE: Corona-Widerstand 2020
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 10.11.2020, 10:03:03

Zu "an und mit Covid-19- Verstorbene" möchte ich ergänzen, dass jeder Verstorbene als Covid-Toter gezählt wird, der wann auch immer positiv getestet wurde. Woran die Person tatsächlich gestorben ist, ob an Unfallfolgen, falscher Behandlung, Infektion mit Krankenhauskeimen, einer bakteriellen Lungenentzündung oder an einer durch Covid-19 bedingten Lungenentzündung/schweren Krankheitsfolge, lässt sich aus der veröffentlichen Anzahl der "Corona-Toten" nicht ableiten.

Soweit mir bekannt ist, gibt es in D. bisher keine Übersterblichkeit im Vergleich zu vorangegangenen Jahren, was eigentlich bei einer (gefährlichen) Epidemie von nationaler Tragweite zu erwarten wäre.

Zu den vom RKI bekannt gegebenen Zahlen zur Coronaproblematik wird davon ausgegangen, dass sie nicht  evidenzbasiert sind.

Hierzu www.bundestag.de:

Der Wissenschaftler und Statistikexperte Werner Bergholz attestierte dem aktuellen Testkonzept gravierende Mängel. So seien die PCT-Tests nicht standardisiert, zudem gäbe es keine belastbaren Daten zur Sensitivität und Spezifität, aus denen wiederum belastbare Daten zur falsch positiven Rate abgeleitet werden können.

Die zentralen Kennzahlen wie die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner und der sogenannte R-Wert, so wie er derzeit ermittelt werde, seien keine validen Messgrößen. Bergholz plädierte dafür, dass Infektionsgeschehen ausschließlich auf der Basis der Zahl der Erkrankten und Verstorbenen zu beurteilen. (pk/28.10.2020)
 
[...]

Folgerung: Mit den Testergebnissen lässt sich kein aussagekräftiger Grenzwert darstellen, und es ist daher nicht möglich, politische Entscheidungen hiermit zu begründen.

Folgerung: Die derzeitig verwendeten Testverfahren lassen keine sinnvolle Aussage zur Infektiosität zu und können daher daraus abgeleitete Maßnahmen nicht begründen. Als Mindestforderung ist die Einbeziehung des CT-Wertes zu fordern.

 

Bleibt gelassen und gesund, stärkt euer Immunsystem und, wenn Ihr Angst habt euch anzustecken, hilft am ehesten eine ffp-2-Maske ohne Ventil ....

Anzeige