Innenpolitik Corona-Widerstand 2020
@Rena,
Du redest gerade so als wenn es keine Daten geben würde. Dabei probieren bei uns in Europa die Regierungen Entscheidungen an wissenschaftlichen Daten auszurichten.
Karl
Ich habe dazu einige Beiträge zuvor den Vorsitzenden der Rechtsanwaltkammer zitiert, der zu einer anderen juristischen Einschätzung kommt.Die Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne kann je nach Fall, rechtlich als Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung gewertet werden und dadurch mit Haftstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. Die Grundlage dafür ist im Infektionsschutzgesetz zu finden.
Falls Sie dazu noch Argumente 47 anderer Juristen kennenlernen möchten, hier ein kurzes Zitat:
Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich mich nicht in der Lage zu beurteilen, welche juristischen Auffassung richtig bzw. falsch ist und überlasse dies den kompetenten Richtern des Verfassungsgerichts.§ 30 IfSG bietet keine Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 1 S. 2 IfSG lautet:
Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und
Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus
oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.
Diese Vorschrift ist zwingend im Kontext zu dem vorherigen Satz des § 30 Abs. 1
S. 1 IfSG zu sehen:
Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder
an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder
dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese
Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden.
Die Absonderung von Patienten, die an Lungenpest erkrankt sind, ist richtig und
notwendig. Denn das RKI gibt auf seiner Homepage an:
Lungenpest und Pestseptikämie (Blutvergiftung) verlaufen unbehandelt fast immer
tödlich.
Die Pest ist bei adäquater und rechtzeitiger Antibiotikatherapie heilbar. Trotz der
Möglichkeit einer Antibiotikabehandlung gibt die WHO eine Sterblichkeit zwischen
8 bis 10% an. Sie beträgt bei dem gegenwärtigen Ausbruch auf Madagaskar, bei
dem es hohe Fallzahlen und einen hohen Anteil an Lungenpest gibt, 11%. (RKI,
Stand: 17.10.2017)
Nachdem die WHO (unter Bezugnahme auf eine Studie von Prof. John Ioannidis) für
Corona eine Sterblichkeit von weniger als 0,2 % ausgewiesen hat
(https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf), kann sich eine
entsprechende Absonderungs-Anordnung nach § 30 Abs. 1 S. 2 IfSG nicht auf
Krankheiten mit einer so geringen Sterblichkeitsrate wie Corona oder Grippe
beziehen. Dies verbietet das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip des
Übermaßverbotes. Entsprechende Anordnungen auf Basis des § 30 Abs. 1 S. 2
IfSG wären somit rechtswidrig und zugleich verfassungswidrig nach § 104 Abs. 1 GG.
§ 28 IfSG bietet auch keine Rechtsgrundlage
In Betracht kommt die weitere Vorschrift des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG:
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider
festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder
Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen
Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 28 a Abs. 1, 29 bis 31 genannten,
soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten
erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem
sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen
oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten
Bedingungen zu betreten.
Das Gesundheitsamt kann folglich eine Quarantäne-Anordnung auf § 28 Abs. 1 S. 1
IfSG stützen. Allerdings müssen hierfür die entsprechenden Voraussetzungen
vorliegen. Denn die Schutzmaßnahmen der §§ 28 ff. IfSG dürfen nur dann ergriffen
werden, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder
Ausscheider festgestellt werden. Gegenüber Gesunden dürfen keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
[...]
Positiv getestete Personen sind keine „Ansteckungsverdächtigen“
Personen mit einem Positivtest werden jedoch vom RKI und von der Regierung als
sogenannte „Infizierte“ und damit als Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 IfSG angesehen. Sie sollen sich daher freiwillig der
Quarantäne-Anordnung fügen, andernfalls wird eine Geldbuße oder gar eine
Freiheitsstrafe angedroht. Angedroht wird alternativ die mit Polizeieinsatz verbundene
Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (z.B. Psychiatrie).
Die Anordnungen des Gesundheitsamtes sind und waren jedoch allesamt grob rechts- und verfassungswidrig. Denn „Infizierte“ sind – entgegen der Behauptung des RKI und der Regierungen – keine Ansteckungsverdächtigen im Sinne der §§ 28 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 7 IfSG.
Denn ein positiver PCR-Test lässt gerade nicht den Schluss zu, dass die Person
„ansteckungsverdächtig“ und damit quarantänepflichtig ist. „Ansteckungsverdächtig“ ist nur eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein, § 2 Nr. 7 IfSG.
Der PCR-Test kann keine „Krankheitserreger“ nachweisen
Der Begriff „Krankheitserreger“ ist in § 2 IfSG definiert:
Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
Der PCR-Test ist nicht imstande, ein vermehrungsfähiges Agens nachzuweisen. Denn der PCR-Test kann nicht unterscheiden zwischen vermehrungsfähigem und nicht
vermehrungsfähigem Agens im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. Der PCR-Test ist somit
schlichtweg nicht geeignet für den Nachweis einer akuten Infektion.
Der PCR-Test ist im Übrigen bei gesunden Menschen nur für Forschungszwecke und
gerade nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. Der PCR-Test hat schließlich eine enorm hohe Fehlerquote.
Beweise für die Unbrauchbarkeit des PCR-Tests zum Nachweis einer „Infektion“:
Aussage von Prof. Christian Drosten, einem der Entwickler des Sars-Cov2-PCRTests:
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül
dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer
Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht,
ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie
plötzlich ein Mers-Fall.
Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.
Interview in der Wirtschaftswoche vom 14.5.2014, damals zu Mers
Welche "schützenden Maßnahmen" meinen Sie ganz konkret?Feind würde ich nicht sagen, doch Mitbürger, sogenannter Querdenker, AFDler oder Verschwörungstheoretiker die sich den schützenden Maßnahmen widersetzen oder sogar zu deren Boykott aufrufen sind verantwortungslos – für mich kriminell.
Und wie erklären Sie, dass die bisherigen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit offensichtlich nicht verhindert haben, dass die Infektionszahlen gestiegen sind?
Wie erklären Sie, dass es bis dato 24.11.20
- in Schweden auf 1Mill. Einwohner insges. 632 Corona-Tote und aktuell 179 kritische Fälle
- in Spanien auf 1 Mill. Einwohner insges. 904 Corona-Tote und aktuell 3.125 kritische Fälle gibt?
Quelle:
Die Verbringung unliebsamer Mitbürger nach Sibirien wurde von Dir ja bereits mehrfach angemahnt.Ich persönlich werfe a l l e in einen Topf, die zusammen mit Rechtsradikalen gegen die Corona-Verordnungen demonstrieren, weil sie sich angeblich ihrer Freiheit beraubt sehen.Endlich mal eine, die auf meiner Welle tickt. 🔥
Mir ist es auch völlig egal, ob die aus unterschiedlichen Gründen demonstrieren, denn sie gefährden die Allgemeinheit. Vielleicht sind sie sogar dafür verantwortlich, dass die Infektionen einfach nicht zurückgehen.
Allerdings würde ich sie nach Sibirien laufen lassen.
Steht ja nicht im Gesetz WO sie demonstrieren dürfen.
Steht da nicht was von Freiem Himmel oder so?
Es geht zu PandemieZeiten einfach niemand öffentlich demonstrieren, keiner! Basta.
Das kann der rechte Weg nicht sein.
Und bedenke auch - den letzten, der solches empfahl, haben mittlerweile bereits die Würmer vernascht ...
8 % der menschlichen Erbgut bestehen aus Viren. Und genau diese 8 % sind unsere Rettung, so gerade in Leschs Kosmos gesehen. Da die Viren älter sind wie die Menschheit haben unsere Vorfahren sich schon immer mit ihnen rumschlagen müssen und im Laufe der Jahrtausende drehte sich der Spiess und diese 8 % wurden zur Verteidigungswaffe. Die nächste Überraschung, Tropenkrankheiten werden in Europa heimisch dank der milden Winter. Im Osten Deutschlands wurden Infektionszahlen festgestellt,
Borna Virus übertragen von Spitzmäusen.
Schweinepest, Corona & Co
ZDF Mediathek.
Wissen Sie, dass die Demonstranten in Berlin keinen Abstand halten konnten, weil sie von der Polizei eingekesselt und zusammengedrängt wurden? Dient das dem Gesundheitsschutz und trägt das dazu bei Infektionen zu verhindern?Vielleicht sind sie sogar dafür verantwortlich, dass die Infektionen einfach nicht zurückgehen.
Und schauen Sie mal die Tabelle vom RKI an. Sie gibt Auskunft darüber, wo es wieviele Infizierte, Hospitalisierte und Verstorbene gab. Was ist Ihrer Meinung die Ursache für die hohe Anzahl an Infizierten, Hospitalisierten und Versorbenen in Alten- und Pflegeeinrichtung?
Es ist mir nicht aufgefallen, dass über die Funktion der Corona-APP hier Worte gefallen sind.
Deswegen stelle ich den informativen Link der befreundeten Levato-Menschen hier als Clip rein
https://levato.de/mitgliederbereich-2/was-ihr-handy-alles-kann/einheit-15-corona-warn-app/
Die Verbringung unliebsamer Mitbürger nach Sibirien wurde von Dir ja bereits mehrfach angemahnt.1) Der rechte Weg kann nicht sein, jetzt auf Demonstrationen zu erscheinen. NO WAY!
Das kann der rechte Weg nicht sein.
Und bedenke auch - den letzten, der solches empfahl, haben mittlerweile bereits die Würmer vernascht ...
geschrieben von wandersmann_1
2) Wer jetzt schon von den Würmern gefressen wird, ist mir total wurscht. Solange ich das nicht bin. Und das hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Schwaches, polemisches Gerede; vergleichbar mit der kürzlichen Scholl-'Story'.
Und diese Gefahr bestünde, wenn ich ich -nicht nur ich- (auch auf Umwegen) von diesen Idioten (für mich sinds vorsätzliche Mörder) auch nur angesteckt werden könnte.
Also, deswegen finde ich deren Weg nach Sibirien, von mir aus OneWay, durchaus angebracht und sinnvoll.
Den wirtschaftlichen Schaden, den solche 'Demos für Freiheit' anrichten können, mag ich gar nicht besonders anführen. Der ist nämlich erheblich für alle, sehr erheblich. Daran knapsen noch Generationen nach uns.
Ist es nicht komisch, dass dagegen keiner auf die Barrikaden geht - oder wenigstens meckert?
"Rena:
Wissen Sie, dass die Demonstranten in Berlin keinen Abstand halten konnten, weil sie von der Polizei eingekesselt und zusammengedrängt wurden? Dient das dem Gesundheitsschutz und trägt das dazu bei Infektionen zu verhindern?"
Gsd hat man die wenigstens versuchsweise auf dem Fleck festgenagelt. Das ist Gesundheitsschutz.
Die haben da erst mal gar nichts verloren gehabt, auch mit Maske und Abstand nicht.
In solchen Zeiten geht niemand 'feiern'.
Anstelle dessen sollten sich diese Typen nur einmal auf der Intensiven umschauen; sie würden schreiend nachhause rennen - und niemals mehr unüberlegt demonstrieren.
Rena schrieb:
Du hast in Deinem Zitat gewisse Hintergründe über die Fehlerhaftigkeit der PCR-Testauswertungen für Patienten in besagter Klinik verschwiegen. In Deinem Link steht nämlich auch:Das Nichteinhalten einer Quarantäneanordnung KANN eine Gefährdung anderer Mitbürger sein. Ob es tatsächlich eine ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, z.B.:
Ein positiver Test besagt nicht zwingend, dass ein Getesteter tatsächlich mit dem SARS-CoronaVirus-2 infiziert ist, da es definitiv falsch positive Testergebnisse gibt.
„Von 60 Corona-Tests, die vorige Woche vom Augsburger MVZ-Labor (früher Schottdorf) positiv getestet wurden, entpuppten sich beim Kontrolltest 58 als negativ – die Patienten waren also völlig unnötigerweise isoliert worden und die Gesundheitsämter hatten unnötigerweise die Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt.
„Die falschen Testergebnisse bedeuten für die Kliniken ein gewaltigen wirtschaftlichen Schaden und für die Patienten großes, auch gesundheitliches Leid“, so ein Insider.“
https://www.merkur.de/bayern/coronavirus-bayern-corona-tests-pcr-amper-panne-klinik-isar-ergebnisse-taufkirchen-zr-90082728.html
Das hättest Du dazu zitieren sollen, hast Du aber nicht gemacht und somit das Gesamtbild der von Dir genannten Testproblematik nicht vollumfänglich beschrieben.Die vermehrten Corona-Tests bringen viele Labore ans Limit – und auch die Zuverlässigkeit scheint zu leiden ... Die Geschäftsführerin des MVZ-Labors Gabriele Schön bestätigt die Test-Probleme: „In der letzten Woche waren wir vor dem Hintergrund massiv angestiegener Testzahlen* zusätzlich gezwungen, den Lieferausfall eines Herstellers zu kompensieren.“ Weiter: „Aufgrund des hohen Probenaufkommens und des fehlenden Zubehörs war eine Kontrolle positiver Ergebnisse nicht in allen Fällen zeitnah möglich.“
Hinzu kommt, dass besagte Klinik sich in Bayern befindet. In Bayern kann man sich anlasslos testen lassen, siehe https://www.n-tv.de/regionales/bayern/700-000-freiwillige-Corona-Tests-in-drei-Monaten-article22122848.html vom 25.10.2020:
Das freiwillige Corona-Testprogramm der Staatsregierung für die Bürger wird rege nachgefragt: Seit dem Start vor drei Monaten haben die Arztpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) 708 689 dieser freiwilligen Tests gemeldet, wie Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Sonntag mitteilte.
Dann ist ja klar, dass vor allem die Testzentren in Bayern ihre Belastungsgrenze überschreiten und dadurch die Fehlerquote bei den PCR-Tests stark ansteigt.
Ich persönlich halte nicht viel von diesen freiwilligen Corona-Tests in Bayern. Corona-Tests sollten anlassbezogen durchgeführt werden, z. B. bei Erkältungssymptomen oder bei Kontakt mit einer nachweislich mit Corona infizierten Person.
Rena schrieb:
Die technischen Möglichkeiten sind eben noch nicht in allen Gesundheitsämtern auf dem notwendig aktuellen Stand (Möglichkeit der Übertragung des ct-Werts an übergeordnete Behörden). Aus epidemiologischer Sicht ist es aber dennoch ratsam auch Personen zu isolieren, von denen man nicht weiß, ob sie infektiös sind oder nicht.Selbst, wenn ein sorgfältig durchgeführter PCR-Test (richtig) positiv ist, heißt dies nicht, dass er infektiös bzw. eine Gefahr für andere ist.
Um feststellen zu können, dass jemand, der sich mit dem SARS-CoronaVirus-2 angesteckt hat, NOCH infektiös ist, muss der ct-Wert bekannt sein. Aus ihm kann die vorhandene Virendichte abgelesen werden. Dieser Wert wird nicht von allen Laboren an die Gesundheitsämter mitgeteilt. Dieser Umstand und das Versäumnis den ct- Wert zu standardisieren (Stand 22.10.20) kann dazu führen, dass Menschen in Quarantäne geschickt werden, die nicht (mehr) infektiös sind und somit niemanden in Gefahr bringen KÖNNEN.
Rena schrieb:
Ich teile Deine/Ihre Meinung nicht, was das von mir im Zitat fett Hervorgehobene betrifft, weil wir uns in einer Pandemie befinden und es schwierig ist, für jeden Einzelfall/jede Situation eine 100%ig angemessene vorbeugende bzw. Gegenmaßnahme zu finden.Sie wissen sicher, dass von sehr vielen Menschen, die nicht getestet wurden und keine Symptome haben, eine Ansteckungsgefahr ausgehen kann.
Das sollte man mMn bei der Frage, welche Maßnahmen den besten Schutz vor Ansteckung bieten, bedenken.
Möglicherweise ist es effektiver (wenn man dazu in der Lage ist) sich selbst, z.B. durch das Tragen von FFP2-Masken, Abstand halten, Teststrategien u.a. zu schützen, statt sich darauf zu verlassen, dass man (durch z.T. fragwürdige, verfassungswidrige, inhumane Maßnahmen) von anderen geschützt wird.