Innenpolitik Corona-Widerstand 2020
@pippa, ich sehe das genau wie Du. Aber es ist ein "es müsste". Unsere Gesetze geben der Demonstrationsfreiheit nun einmal diesen hohen Rang. Soviel ich weiß, müssten der nationale Notstand ausgerufen werden (also die Notstandsgesetze in Gänze in Kraft treten), bevor man das ändern könnte (zeitweise). Aber ich bin kein Jurist, vielleicht gibt es ja hier unter uns Leser, die juristischen Hintergrund haben. Ich erinnere mich, dass Schäuble vor Monaten mal gesagt hat, dass das Leben an sich nicht absolute Priorität habe, sondern dass die Freiheit da drüber stehe (er drückte sich anders aus, aber sinngemäß war es so). Damals gab es einen Aufschrei, aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat er damals nur die Rechtslage dargelegt.
Ich weiss, was Du meinst, das Wolfgang Schäuble gesagt hat, das war im April d.J.:
Zitat: Wolfgang Schäuble hat mit seinem Interview polarisiert. Er sagte sinngemäß, dass in unserem Rechtsstaat nicht alles staatliche Handeln dem Schutz des Lebens unterworfen werden müsse. Wenn es einen absoluten Wert unserer Verfassung überhaupt gebe, dann sei es die Menschenwürde. Der Bundestagspräsident hat damit absolut Recht.
LG Michiko
Ja, genau das war es, @Michiko, es ging nicht um Freiheit, sondern um Menschenwürde. Danke für den Hinweis. Ob er objektiv Recht hatte, vermag ich nicht zu entscheiden, dazu fehlt mir das juristische Wissen. Aber ich finde das Leben zumindest genauso wertvoll wie die Menschenwürde, das eine ist für mich persönlich ohne das andere kaum denkbar.
Ich denke, der Grund ist, dass es kaum definierte Situationen gibt, in denen die Demonstrationsfreiheit, ein extrem hohes Gut, ausgesetzt werden kann.DAs Versammlungsrecht (Demonstrationsrecht) ist einer der Grundpfeiler in unserem Grundgesetz, also eine Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Schauen wir nur in Länder, wo dies anders ist und wo Demonstranten niedergeknüppelt und wahllos in Gefängnisse verfrachtet werden.
Eine Demonstraton muss angemeldet werden und zwar mit Nennung der Veranstalter, dem Grund der Demonstration, der geschätzten Teilnehmerzahl und auch der Verantwortungsübernahme von Regeln, die gerade in der Pandemie lebensnotwendig sind.
Wird dann eine Erlaubnis nicht erteilt, bzw. eingeschränkt, rufen die Veranstalter Gerichte an (wofür es mehrere Instanzen gibt) und dies regional.
Richter sind und bleiben unabhängig und sollen dies auch so sein und bleiben.
Es fällt aber schon auf, dass aktuell das Gericht in Sachsen eine seltsame Entscheidgung fällten, in dem sie die Demo in der Innenstadt von Leipzig genehmigten und die Stadt selbst sie am Rande haben wollten. Das endete dann so, wie es endete - da logischerweise Demonstranten, die gegen Regeln in einer Pandemie kämpfen, diese nicht einhalten wollen, wurde die Demo aufgelöst von einer ziemlich inaktiv wirkenden Polizei.
Das wiederum liessen sich die Demonstranten nicht gefallen und strömten recht unsortiert und ungeschützt in Massen in die Innenstadt und das Chaos wurde grösser und grösser.
Was aber auffällt, ist die Tatsache, dass Gerichte auch anders entscheiden als hier in Sachsen. Eine ähnliche Demo sollte ja mit ca 120.000 Leuten (!) in München abgehalten werden; die Stadt München verweigerte die Genehmigung, die Gerichte gaben dieser Entscheidung Recht.
Ich gehe sehr davon aus, dass die Veranstalter solcher Demos sich bewusst in Bundesländer begeben, wo sie mit mehr Zustimmung durch die Gerichte rechnen können - und auch das wäre fatal, weil auch dadurch m.E. die Gerichtsbarkeit ad absurdum geführt wird. Olga
Die Führungsriege des Sächsischen OVG's stammt aus Mannheim. Das hat mit dem von Dir einmal mehr vermuteten braunen sächsischem Ungeist demzufolge nichts zu tun.
Ich gehe sehr davon aus, dass die Veranstalter solcher Demos sich bewusst in Bundesländer begeben, wo sie mit mehr Zustimmung durch die Gerichte rechnen können - und auch das wäre fatal, weil auch dadurch m.E. die Gerichtsbarkeit ad absurdum geführt wird. Olga
Ich weiss zwar nicht, woher Sie zu wissen glauben ,dass "die Führungsriege" des sächsischen OVG aus Mannheim kommt, würde es aber sehr bedauern, wenn es in Ihren Regionen auch nach 30 Jahren anscheinend nicht möglich ist, Gerichte usw. mit eigenem, juristischen Personal zu besetzen.Ich gehe sehr davon aus, dass die Veranstalter solcher Demos sich bewusst in Bundesländer begeben, wo sie mit mehr Zustimmung durch die Gerichte rechnen können - und auch das wäre fatal, weil auch dadurch m.E. die Gerichtsbarkeit ad absurdum geführt wird. OlgaDie Führungsriege des Sächsischen OVG's stammt aus Mannheim. Das hat mit dem von Dir einmal mehr vermuteten braunen sächsischem Ungeist demzufolge nichts zu tun.
Gehen die nach wie vor in den Westen, weil sie sich evtl. doch von dem "sächsischen Ungeist" selbst distanzieren wollen?
Es gibt ja anscheinend die sog. "sächsischen Verwaltungsblätter", in denen sächsische Juristen Artikel schreiben. Einer schrieb recht aktuell "Corona seit nicht schlimmer als eine normale Grippe". Nun distanziert sich der Präsident des Gerichts von dieser Aussage - ist aber etwas spät.
Oder doch nicht? Ab sofort dürfen ja anscheinend Demos nur noch mit maximal 1000Leuten beschickt werden; gehört dazu auch Pegida oder kommen die gar nicht mehr auf solche Mengen für ihre Märsche? Olga
Nun ja, Sachsen ist in dieser Hinsicht schon ein "merkwürdiges" Pflaster. Man braucht nur an Dresden/ Pegida oder an Bautzen zu denken, wo sich solche Demonstranten jeden Sonntag versammeln. In Dresden wurde mit Hinweis auf die Corona-Maßnahmen eine öffentliche Veranstaltung zum Gedanken an die Reichsprogromnacht verboten, aber Pegida durfte zur gleichen Zeit demonstrieren.
Außerdem scheint sich bei uns die Resignation des Staates vor diesen Rechtsbrechern durchzusetzen. Was habe ich gerade heute gelesen? Die friedlichen Bürger gehorchen den Anordnungen, die Corona-Leugner (oder was sie sonst auch immer sind) nehmen sich das einfach, was sie für ihr Recht halten. Nämlich das Recht, andere Menschen anzustecken.
Schlimme Zustände! Toleranz gegenüber den Intoleranten als Handlungs- bzw. Nicht-Handlungsprinzip?
Was für ein übler Mob! Entschädigungen bezahlt - wer wohl? - der Steuerzahler.
Die friedlichen Bürger gehorchen den Anordnungen, die Corona-Leugner (oder was sie sonst auch immer sind) nehmen sich das einfach, was sie für ihr Recht halten. Nämlich das Recht, andere Menschen anzustecken.
Schlimme Zustände! Toleranz gegenüber den Intoleranten als Handlungs- bzw. Nicht-Handlungsprinzip?
Wenn, wenn, wenn wir die Gesetze hätten,
dann könnte man alle Demonstranten ohne Maske einsammeln
und ab in Untersuchungshaft.
Dann müsste die Logistik dafür vorhanden sein.
10 Polizeibusse reichen da nicht.
Ist alles nicht so einfach, aber die Namen der Masken-Verweigerer
sollten schon festgestellt werden und bei Wiederholung 1000 Euro Strafe..............................
21.866 neue Corona-Infektionen heute am Donnerstag.
Das sind knapp 3.400 Fälle mehr als gestern.
Ob wir Weihnachten wie gewohnt verbringen können mit der Familie, entscheidet sich bald.
Der Trend geht langsam dahin das die Infektionszahlen nicht mehr so rasant ansteigen.
Der Samstag wird es zeigen.
Einer der Drahtzieher der sog. Corona-Gegner, der Gemüsekoch Hildmann ist ein ausgewiesener Gegner nicht nur der Pandemie,die er leugnet, sondern auch von Schwulen, Frauen und insbesondere unserer Kanzlerin,d ie er u.a. als Hexe betitelt und ihre sog. Merkel-Raute als Geheimzeichen für die Illuminaten, damit diese bald die Weltherrschaft übernehmen können.
Ein weiterer Feind von ihm ist Volker Beck, Mitglied der Grünen und bekennender Homosexueller. Hier ruft er öffentlich auf,dessen Eier auf einem gut besuchten Platz zu zertrümmern und gerade für ihn die Todesstrafe wieder einzuführen.
Herr Beck erstellt unermüdlich Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Cottbus, die dafür zuständig ist, da der Gemüsekoch in diesem Bereich wohnt.
Seit Monaten erfolgt keine juristische Weiterverfolgung; die Staatsanwalt erklärt, man müsse noch Beweise gegen Herrn Hildmann suchen, bzw. diesen einvernehmen. Beweise liefert er massenweise selbst und hält sie auch noch filmtechnisch fest, bzw. seine Anhänger erledigen dies für ihn.
Die Querdenker-Bewegung hält Herr Hildmann mittlerweile für eine Art Wandertag und zu wenig radikal; er fordert die Bundesregierung auf, umgehend zurückzutreten und das KanzlerInnen-Amt für ihn selbst freizumachen. Alle TV-Sender sollen umgehend darüber berichten.
Sollte Herr Hildmann jemals vor ein ordentliches Gericht in Ostdeutschland gestellt werden, so kann man schon heute davon ausgehen,dass er teilweise nicht schuldfähig ist und irgendwann vielleicht doch in einer geschlossenen Anstalt landen wird, wo er dann sich auch als Koch verdingen kann - seine Insassen-Kollegen freut dies dann eventuell, wenn sie ihm beim Karotten-Schälen helfen dürfen.
Aber auch hier fällt auf, dass wieder ein ostdeutsches Gericht seltsam bis gar nicht reagiert - warum ist das so? Olga