Innenpolitik Was ist übriggeblieben von der Hetzjagd auf die Familie Wulff?
Und nun der Gipfl,Wulff will die Einstellung des Verfahrens.Paragraf 153a kam net zum Zug wahrscheinlich weil Wulff noch schwankend is,was könnte das sagen?
Jetzt kommt es doch zum Gerichtsprozess gegen Herrn Wulff, allerdings nicht wegen seiner "immensen Verfehlungen als Bundespräsident", sondern wegen der Uralt-Geschichte aus der Zeit als er Ministerpräsident in Niedersachsen war und im Hotel Bayerischer Hof in München übernachtete, einen Babysitter beschäftigte und Brotzeit im Käfer-Zelt machte - und sich dazu einladen liess.
Es ist eine Prozessdauer von 8 Wochen vorgesehen. Man darf davon ausgehen, dass er nicht lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung erhält - sondern vielleicht doch eine Freispruch? Dann dürfte er rehabiliert sein. Ich frage mich nur, weshalb sich so überlastete Gerichte - wie man immer hört - so lange mit solchen Peanuts beschäftigen müssen auf Kosten der Steuerzahler? Geht es wirklich nur um das Recht haben? Olga
Mein Bestreben als Egoist war,Wulff als BP. los zu werden.Das jetzige Nachkarten stört mi net.z.Zt. beschäftige ich mich mit Fremdgeld Kamerakäufern.
Übriggeblieben ist ein BuPräs. a.D., der auf
mich sehr mitgenommen wirkt. Ich sah ihn
neulich im Fernsehen und da war gar nichts mehr
von dem früheren Strahlemann vorhanden.
M.
mich sehr mitgenommen wirkt. Ich sah ihn
neulich im Fernsehen und da war gar nichts mehr
von dem früheren Strahlemann vorhanden.
M.
Warum sollte ein ehemaliger Bundespräsident bzw. Ministerpräsident- es geht wohl bei dem Prozess um einen Sachverhalt aus seiner Zeit als Miprä - nicht geanu so behandelt werden, wie jeder anderer Bürger auch, nur weil es Ihrer Ansicht nach um peanuts handelt?
Ja es geht um das Recht, unabhängig davon ob es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt und nicht darum was vielleicht Peanuts sind oder nicht. Offensichtlich liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, sonst wäre das Ganze ja erledigt gewesen.
Wenn Sie das als Peanuts sehen wollen, Ihr gutes Recht. Gegenüber dem Normalbürger ist das wohl alles andere als fair. Und wenn man denn alles unter dem Kostenaspekt sehen wollte, dann dürften viele Strafrechtsverfahren erst recht nicht stattfinden, weil es da um weit weniger geht. Wo bleibt dann da die Rechtsstaatlichkeit, die Ihnen,so nehme ich an, doch wohl auch wichtig ist?
Selbstverständlich gilt auch für Herrn Wulff die Unschuldvermutung.
bukamary
Ja es geht um das Recht, unabhängig davon ob es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung kommt und nicht darum was vielleicht Peanuts sind oder nicht. Offensichtlich liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, sonst wäre das Ganze ja erledigt gewesen.
Wenn Sie das als Peanuts sehen wollen, Ihr gutes Recht. Gegenüber dem Normalbürger ist das wohl alles andere als fair. Und wenn man denn alles unter dem Kostenaspekt sehen wollte, dann dürften viele Strafrechtsverfahren erst recht nicht stattfinden, weil es da um weit weniger geht. Wo bleibt dann da die Rechtsstaatlichkeit, die Ihnen,so nehme ich an, doch wohl auch wichtig ist?
Selbstverständlich gilt auch für Herrn Wulff die Unschuldvermutung.
bukamary
Mir erscheint es zu aufwendig, wenn 20.000 Seiten Anklageschrift, die Einvernahme von 100 Zeugen und ein Prozess, der viele Wochen dauern soll - und dies alles wegen 780.-- Euro.Der Vorwurf der Bestechung ist ja schon vom Tisch -es verbleibt die Vorteilsnahme, was immer das sein mag.
Und eine Gerichtsbesatzung mit zwei Richtern und zwei Schöffen, dazu Staatsanwalt und diverse Verteidiger.
Auch der sog. "kleine Mann" würde kaum wegen einer solchen Lappalie einem solchen juristischen Aufwand begegnen müssen. Da würde still und leise schon im Vorfeld ein Vergleich,bzw. Freispruch stattfinden oder vermutlich die Einstellung des Verfahrens.
Aber ein ehemaliger Ministerpräsident, der solche "gravierenden Verbrechen"(?) begann, wird anders behandelt.
Ich wünsche ihm sehr ,dass er einen Freispruch erster Klasse erhält - auch das Gericht erklärt ja jetzt schon, dass dieser möglich sein kann - und alle, die noch nicht aufhören wollen, auf diesen Mann einzuhacken, dann endlich still sind. Olga
Und eine Gerichtsbesatzung mit zwei Richtern und zwei Schöffen, dazu Staatsanwalt und diverse Verteidiger.
Auch der sog. "kleine Mann" würde kaum wegen einer solchen Lappalie einem solchen juristischen Aufwand begegnen müssen. Da würde still und leise schon im Vorfeld ein Vergleich,bzw. Freispruch stattfinden oder vermutlich die Einstellung des Verfahrens.
Aber ein ehemaliger Ministerpräsident, der solche "gravierenden Verbrechen"(?) begann, wird anders behandelt.
Ich wünsche ihm sehr ,dass er einen Freispruch erster Klasse erhält - auch das Gericht erklärt ja jetzt schon, dass dieser möglich sein kann - und alle, die noch nicht aufhören wollen, auf diesen Mann einzuhacken, dann endlich still sind. Olga
Hallo Herr Adam,
hervorragende Antwort auf den Beitrag von Frau Olga.
Lg Jella
hervorragende Antwort auf den Beitrag von Frau Olga.
Lg Jella
[quote=olga64
Auch der sog. "kleine Mann" würde kaum wegen einer solchen Lappalie einem solchen juristischen Aufwand begegnen müssen. Da würde still und leise schon im Vorfeld ein Vergleich,bzw. Freispruch stattfinden oder vermutlich die Einstellung des Verfahrens.
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Ich glaube, da hat jemand keine Ahnung, wie es bei Gericht zugeht.
Auch der sog. "kleine Mann" würde kaum wegen einer solchen Lappalie einem solchen juristischen Aufwand begegnen müssen. Da würde still und leise schon im Vorfeld ein Vergleich,bzw. Freispruch stattfinden oder vermutlich die Einstellung des Verfahrens.
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Ich glaube, da hat jemand keine Ahnung, wie es bei Gericht zugeht.