Innenpolitik Was ist los in Thüringen ?
Liebe Olga,
ich bin wie Sie überzeugt, dass die Spiegel-Affäre heute nicht mehr stattfinden könnte, wie so vieles andere auch nicht mehr. Das ist ein Segen des Internet, dass er so schnell reagiert und offenlegt.
Zum Hinweis, dass es immer solche Fälle gab: Es wird ja sehr gern darauf verwiesen, dass die Pressefreiheit "heute" mehr gefährdet sei als früher, dass es die Meinungsfreiheit "heute" besonders schwer habe, usw., und das stimmt natürlich nicht. Selbstverständlich darf so ein Hinweis, dass es das schon immer gab, nicht dazu führen, sich an diese Fälle zu gewöhnen, und selbstverständlich muss jeder Einzelfall geprüft und ggfs. sanktioniert werden. Mein Hinweis war keinesfalls verharmlosend gemeint, im Gegenteil.
Lieben Gruß an den See
DW
Lieber DW -
das hätte und habe ich auch von Ihnen nie gedacht.
Allerdings wird heute, wenn "von Presse oder Medien" gesprochen wird, zu vieles in einen Topf geworfen. Es sind ja meist die sog. sozialen Medien, die in Echtzeit, grossenteils ohne vorherige, seriöse Recherche ihre "ERkenntnisse" einem empörungswilligen Leservolk im Dauer-Erregungszustand als Futter präsentieren.
Was und wie seriöse und renommierte Medien arbeiten und berichten, ist in solchen Kreisen oft völlig unbekannt, weil sich vermutlich der Mühe nicht unterzieht, dies zu lesen oder auf sich einwirken zu lassen, um damit dann eine Basis für die eigene Meinungsbildung zu kreieren.
Bei der Spiegel-Affäre war ich eine Schülerin, die das alles nicht interessierte, bzw. auch nicht kapierte. Die Diskutantin, der Sie antworteten, ist laut eigenem Profil erst 62 Jahre alt - auch sie dürfte damals in der DDR wenig Wissen darüber gehabt haben.
Grüsse gerne zurück vom See - alles Gute - Olga
Interessant - man könnte glauben, Sie - Heidrun 11 - seien mit den Ermittlungsarbeiten betraut worden - dazu wünsche ich Ihnen viel Erfolg, denn diese schaffen natürlich die Basis für eine spätere juristische Aufarbeitung vor Gericht.
. . . weniger interessant - und ihren Phantasien sind mal wieder keine Grenzen gesetzt . . .
LG Heidrun
Nun DerWaldler, das mit der "Herleitung" ist ganz einfach, Deutschland ist in diesem Jahr laut Reporter ohne Grenzen, ROG, bezüglich der Pressefreiheit um 3 Plätze nach hinten gerutscht, von Platz 13 auf Platz 16, sogar hinter Litauen, Jamaica und den Seychellen!
Ich verstehe nicht so ganz, warum heute aus pressefreiheits-gefährdenden Einzelfällen eine Verallgemeinerung hergeleitet wird. Ich kann diese nicht erkennen.
Schönen Abend noch
DW
Diese Meldung war auch hier im Forum schon im Mai Thema ........
ROG begründete das Abrutschen Deutschlands mit gleich mehreren Negativ-Faktoren.
"Für diese Entwicklung sind drei Gründe zentral:
" 1.) eine Gesetzgebung, die Journalistinnen und Journalisten sowie ihre Quellen gefährdet,
2.) abnehmende Medienvielfalt
3.) sowie allen voran Gewalt bei Demonstrationen."
Die Zahl der gewaltsamen Angriffe habe mit 80 bestätigten Fällen so hoch wie noch nie seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2013 gelegen:
Die meisten der Angriffe (52 von 80) ereigneten sich bei Protesten des 'Querdenken'-Spektrums gegen Corona-Maßnahmen, an denen regelmäßig gewaltbereite Neonazis und extrem rechte Gruppen teilnahmen.
Medienschaffende wurden bespuckt, getreten, bewusstlos geschlagen.
Betroffene klagten häufig über mangelnde Unterstützung durch die Polizei. Zudem wurden zwölf Angriffe der Polizei auf die Presse dokumentiert. " Quelle
Unübersehbar läßt sich aus diesen erschreckenden "Einzelfällen" doch ganz unmißverständlich, Besorgniserregendes herleiten, denn " Deutschland war im vergangenen Jahr erstmals aus der Spitzengruppe geflogen.
Seitdem gilt die Lage der Pressefreiheit hier nicht mehr als "gut", sondern nur noch als "zufriedenstellend"."
Edita
Danke für die Zahlen, Edita. So ähnlich wie Deinen fett hervorgehobenen Punkt 3. sehe ich es ja auch...
Meine Anmerkungen bezogen sich vor allem auf manche Bürger, die behaupten, die Pressefreiheit sei gefährdet (weil "die da oben" alles manipulieren), aber dem nächstbesten Reporter einer seriösen Zeitung oder des öff.-rechtl.TVs am liebsten eins hinter die Ohren geben würden... SIE sind es doch, die dazu beitragen, dass z.B. diese Rückstufung vollzogen wurde.
DW
Hallo Heidrun
Was mich bei diesem Vorfall mal interessiert, machen die Journalisten nur noch Videos? Wenn der Bürgermeister auf einem Marktfest mit seiner Frau steht und mitfeiert, reichen da nicht einfach normale Fotos? Wie lange hat der Journalist da schon gestanden und gefilmt?
Journalisten sind ja nicht gerade immer rücksichtsvoll und immer auf der Suche nach einer guten Story. Scheinbar ist der Journalist doch schon länger „hinter dem Bürgermeister hinterher“. Wie penetrant war dieser Journalist bisher? 😏 Wie weit darf ein Journalist gehen? Sicher ein Bürgermeister muss auch in so einer Situation die Ruhe bewahren!!!!!!
Dieser Videoausschnitt ist mir zu kurz um zu beurteilen wer, was oder wann getan hat.
Eine gute Story hat der Journalist jetzt auf jeden Fall. 😊
LG Heidrun
Ich greife Deinen Beitrag nochmal auf.
Ich äußerte ja bereits meine Vermutung, dass da ein politischer Kampf ausgefochten wird.
Der Bürgermeister war mal CDU Mitglied, ist nun parteilos.
Es werden ihm Verbändelungen mit der Querdenkerszene vorgeworfen. Da lief/läuft bereits ein Verfahren:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-orla/bad-lobenstein-buergermeister-abwahlverfahren-100.html
Meine Frage dazu: Darf ein Bürgermeister eine Persönliche Meinung haben? Darf ein Bürgermeister Kritik an der Regierung (Land, Bund) laut äußern?
Meine Frage hat nichts mit einer Rechtfertigung des aktuellen Vorfalls zu tun. Weigelt hat sich mit diesem Auftreten selber geschadet.
Wer sich jedoch wirklich die Zeit nimmt für das YouTube-Video 16.12.2021, kann zumindest nachdenklich werden.
Mareike
Dafür gibt es ganz klare Regeln denen sich jede(r) vereidigte Hoheitsträger:in freiwillig verpflichtet hat, nachdenken sollte er/sie bevor er/sie sich vereidigen läßt ......
Politische Äußerungen von Hoheitsträgern
Edita
Liebe Mareike,
wenn dieser Bürgermeister sagt, dass wir uns "zur Zeit in schwer diktatorischen" Gefilden bewegen (ca. 1:30), dann ist das für mich schon grenzwertig....
Schönen Gruß
DW
Folgendes fand ich vorhin dazu in der Rechtsprechung:
https://openjur.de/u/958851.html
Ein (Ober-)Bürgermeister hat im Rahmen der Aufgabenzuweisung gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 78 LVerfG NRW, § 2 GO NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 GO NRW eine prinzipielle Äußerungsbefugnis zu allen Themen, die die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. Dies schließt grundsätzlich die Befugnis ein, sich offensiv politisch zu positionieren.
Bei amtlichen Äußerungen unterliegt ein (Ober-)Bürgermeister nur gegenüber politischen Parteien i.S.d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG einem strikten Neutralitätsgebot, nicht hingegen im Verhältnis zu politischen Meinungsgruppen, die nicht als Partei organisiert sind, sowie im Verhältnis zu politischen Meinungsäußerungen einzelner.
Ein (Ober-)Bürgermeister hat bei allen amtlichen Äußerungen das Sachlichkeitsgebot zu beachten.
Die Aufforderung eines (Ober-)Bürgermeisters, friedlich an einer rechtmäßigen Demonstration teilzunehmen, ist nicht per se unsachlich bzw. unverhältnismäßig.
Aufrufe eines (Ober-)Bürgermeisters zu einem rechtswidrigen Handeln sowie Äußerungen, welche die Veranstalter oder Teilnehmer einer angemeldeten rechtmäßigen Versammlung verächtlich machen, verstoßen jedoch gegen das Sachlichkeitsgebot.
Die Sachlichkeit der amtlichen Äußerung eines (Ober-)Bürgermeisters ist auch dann nicht mehr gegeben, wenn seine Reaktion auf eine legale, unter dem Schutz des
Art. 8 Abs. 1 GG stehende Versammlung, in einer Form erfolgt, die die Freiheitsausübung der Veranstalter oder Teilnehmer substantiell erschwert, etwa in dem die Letzteren dadurch pauschal stigmatisiert werden, was ihre Teilnahmebereitschaft hemmt.
Er hat dies im weiteren Verlauf im Interview erläutert. Seine Begründungen sind für mich nachvollziehber. Über weite Strecken sehe ich es persönlich auch so... so verstehe ich das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch das Recht auf persönliche Entscheidungsfreiheit, die in einer Demokratie gewährt werden sollte.