Innenpolitik was denken sich nur die Grünen????
Gruss Wolke
Hallo Holger,habe die Schreiberei hier verfolgt---und deswegen will ich mit den 2 Schreibtanten nichts zu tun haben,eben weil sie ihr Gehirn nicht einschalten.Wisset ihr zwoi , Tante und Onkel, überhaupt was des isch - a Hirn?
Gruss Wolke
Ich hab da so meine Zweifel ......
Edita
Man muss nicht unbedingt wissen was es ist das Hirn, man muss aber unbedingt benutzen.
@ holgerHier wörtlich die Reglung für Familiennachzug:
Ich bin mir sicher, dass der Fall, den Du oben verlinkt hast, so nie eintreten wird.
So viel mir bekannt ist, existieren für den Familiennachzug mittlerweile klare Regelungen.
Konkret heißt das, dass der Derjenige, der diesen Nachzug beantragt, dafür sorgen muss, dass seine übergesiedelte Familie keine Leistungen aus den Sozialsystemen in Anspruch nehmen wird. Er muss also Arbeit und Wohnung haben, und seine Familie komplett versorgen können. Kann er dies nicht nachweisen, kann ein Familiennachzug nicht stattfinden.
Eine vernünftige Regelung, wie ich finde.
Bundesamt für Migration
Familiennachzug
Wenn Sie Familienangehöriger eines Bürger eines Drittstaats sind, kann Ihnen zur Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist,
- dass Ihr Familienangehöriger (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist,
- über ausreichend Wohnraum verfügt und
- der Lebensunterhalt gesichert ist.
Diese Regelung finde ich auch verbünftig und gut.
Monja.
Gegoogelt und gefunden:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20161031313178012-migranten-360000euro/
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Behörde im Einzelnen nicht sagen, wie hoch die Ansprüche sind. Man könne diese Ansprüche allerdings im Internet ermitteln. Auf HartzIV.org wird der Bedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft mit 364 Euro genannt. Der Regelbedarf für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren beträgt beispielsweise 270 Euro.
Das scheint mir auch durchaus vernünftig zu sein.
Unklar ist mir der letzte Passus.
Meine Unklarheit wäre : Durch wen gesichert?
Durch eigene Mittel ? oder?
Zu schwammig formuliert.
lupus
Das scheint mir auch durchaus vernünftig zu sein.Hier etwas ausführlicher:
Unklar ist mir der letzte Passus.
Meine Unklarheit wäre : Durch wen gesichert?
Durch eigene Mittel ? oder?
Zu schwammig formuliert.
lupus
Nachzug von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Fett markiert von mir.
. Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige muss
- einen eigenen Aufenthaltstitel haben, d.h. er muss eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen,
- ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und
- in der Regel den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten können.
Monja.
bruny
Boah Holger, was ist das für ein Schwachsinn! Ich wette mit dir, dass dieser Hubert Königsstein noch nie in einem arabischen Land war und schon gleich überhaupt nicht in Syrien. Ich habe während meines Aufenthaltes noch nie eine Familie kennengelernt wo der Mann mehr als eine Frau hat.
@bruny,
Leute wie Holger wollen ja nicht informieren, sondern sie betreiben Propaganda. Mir geht es wie Dir. Die syrischen Städte zumindest waren modern und mit unseren zu vergleichen. Jedenfalls ist eine solche Großfamilie, wie beschrieben, nicht der Normalfall, auf den seriöse Rechnungen basiert werden können, sondern wenn existent, dann ist das ein Extremfall. Die Syrer, die ich kenne, führen eine Einehe, so wie wir auch.
Das Schlimme ist, dass die Braunen inzwischen gar keine Hemmungen mehr haben, ihr Innerstes nach Außen zu kehren. Fehlinformationen bleiben aber Fehlinformationen und man kann diese als solche entlarven.
Karl
@ holgerSehe ich auch so. Ist aber schlecht geeignet für Propaganda und Panikmache.
Ich bin mir sicher, dass der Fall, den Du oben verlinkt hast, so nie eintreten wird.
So viel mir bekannt ist, existieren für den Familiennachzug mittlerweile klare Regelungen.
Konkret heißt das, dass der Derjenige, der diesen Nachzug beantragt, dafür sorgen muss, dass seine übergesiedelte Familie keine Leistungen aus den Sozialsystemen in Anspruch nehmen wird. Er muss also Arbeit und Wohnung haben, und seine Familie komplett versorgen können. Kann er dies nicht nachweisen, kann ein Familiennachzug nicht stattfinden.
Eine vernünftige Regelung, wie ich finde.
Karl
Fett markiert von mir.
. Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige muss
- einen eigenen Aufenthaltstitel haben, d.h. er muss eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen,
- ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und
- in der Regel den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten können.
Monja.