Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik was denken sich nur die Grünen????

Innenpolitik was denken sich nur die Grünen????

wolke07
wolke07
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von wolke07
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.10.2017, 18:45:42
Hallo Holger,habe die Schreiberei hier verfolgt---und deswegen will ich mit den 2 Schreibtanten nichts zu tun haben,eben weil sie ihr Gehirn nicht einschalten.
Gruss Wolke
Edita
Edita
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Edita
als Antwort auf wolke07 vom 13.10.2017, 19:30:11
Hallo Holger,habe die Schreiberei hier verfolgt---und deswegen will ich mit den 2 Schreibtanten nichts zu tun haben,eben weil sie ihr Gehirn nicht einschalten.
Gruss Wolke
Wisset ihr zwoi , Tante und Onkel, überhaupt was des isch - a Hirn?
Ich hab da so meine Zweifel ......

Edita
Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 13.10.2017, 19:36:44

Man muss nicht unbedingt wissen was es ist das Hirn, man muss aber unbedingt benutzen.


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Monja_moin
Monja_moin
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf wandersmann vom 13.10.2017, 19:28:32
@ holger

Ich bin mir sicher, dass der Fall, den Du oben verlinkt hast, so nie eintreten wird.
So viel mir bekannt ist, existieren für den Familiennachzug mittlerweile klare Regelungen.
Konkret heißt das, dass der Derjenige, der diesen Nachzug beantragt, dafür sorgen muss, dass seine übergesiedelte Familie keine Leistungen aus den  Sozialsystemen in Anspruch nehmen wird. Er muss also Arbeit und Wohnung haben, und seine Familie komplett versorgen können. Kann er dies nicht nachweisen, kann ein Familiennachzug nicht stattfinden.

Eine vernünftige Regelung, wie ich finde.
Hier wörtlich die Reglung für Familiennachzug:


Familiennachzug
Wenn Sie Familienangehöriger eines Bürger eines Drittstaats sind, kann Ihnen zur Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist,

  • dass Ihr Familienangehöriger (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist,
  • über ausreichend Wohnraum verfügt und
  • der Lebensunterhalt gesichert ist.
Bundesamt für Migration

Diese Regelung finde ich auch verbünftig und gut.

Monja.
Inna
Inna
Mitglied

RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Inna
als Antwort auf Monja_moin vom 13.10.2017, 20:39:33

Gegoogelt und gefunden:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20161031313178012-migranten-360000euro/

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Behörde im  Einzelnen nicht sagen, wie hoch die Ansprüche sind. Man könne diese Ansprüche allerdings im Internet ermitteln. Auf HartzIV.org wird der Bedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft mit 364 Euro genannt. Der Regelbedarf für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren beträgt beispielsweise 270 Euro.

lupus
lupus
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von lupus
als Antwort auf Monja_moin vom 13.10.2017, 20:39:33

Das scheint mir auch durchaus vernünftig zu sein.
Unklar ist mir der letzte Passus.
Meine Unklarheit wäre : Durch wen gesichert?
Durch eigene Mittel ? oder?
Zu schwammig formuliert.
lupus


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Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf lupus vom 13.10.2017, 20:50:27
Das scheint mir auch durchaus vernünftig zu sein.
Unklar ist mir der letzte Passus.
Meine Unklarheit wäre : Durch wen gesichert?
Durch eigene Mittel ? oder?
Zu schwammig formuliert.
lupus
Hier etwas ausführlicher:
Nachzug von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern 


. Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige muss

  • einen eigenen Aufenthaltstitel haben, d.h. er muss eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen,
  • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und
  • in der Regel den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten können.

 

Fett markiert von mir.

Monja.
Karl
Karl
Administrator

RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.10.2017, 17:17:21

bruny
Boah Holger, was ist das für ein Schwachsinn! Ich wette mit dir, dass dieser Hubert Königsstein noch nie in einem arabischen Land war und schon gleich überhaupt nicht in Syrien. Ich habe während meines Aufenthaltes noch nie eine Familie kennengelernt wo der Mann mehr als eine Frau hat.


@bruny,

Leute wie Holger wollen ja nicht informieren, sondern sie betreiben Propaganda. Mir geht es wie Dir. Die syrischen Städte zumindest waren modern und mit unseren zu vergleichen. Jedenfalls ist eine solche Großfamilie, wie beschrieben, nicht der Normalfall, auf den seriöse Rechnungen basiert werden können, sondern wenn existent, dann ist das ein Extremfall. Die Syrer, die ich kenne, führen eine Einehe, so wie wir auch.

Das Schlimme ist, dass die Braunen inzwischen gar keine Hemmungen mehr haben, ihr Innerstes nach Außen zu kehren. Fehlinformationen bleiben aber Fehlinformationen und man kann diese als solche entlarven.

Karl
Karl
Karl
Administrator

RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von Karl
als Antwort auf wandersmann vom 13.10.2017, 19:28:32
@ holger

Ich bin mir sicher, dass der Fall, den Du oben verlinkt hast, so nie eintreten wird.
So viel mir bekannt ist, existieren für den Familiennachzug mittlerweile klare Regelungen.
Konkret heißt das, dass der Derjenige, der diesen Nachzug beantragt, dafür sorgen muss, dass seine übergesiedelte Familie keine Leistungen aus den  Sozialsystemen in Anspruch nehmen wird. Er muss also Arbeit und Wohnung haben, und seine Familie komplett versorgen können. Kann er dies nicht nachweisen, kann ein Familiennachzug nicht stattfinden.

Eine vernünftige Regelung, wie ich finde.
Sehe ich auch so. Ist aber schlecht geeignet für Propaganda und Panikmache.

Karl
Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
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RE: was denken sich nur die Grünen????
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Monja_moin vom 13.10.2017, 21:38:59

. Der in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige muss
  • einen eigenen Aufenthaltstitel haben, d.h. er muss eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen,
  • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und
  • in der Regel den gemeinsamen Lebensunterhalt bestreiten können.
Fett markiert von mir.

Monja.

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