Innenpolitik Versuchter Ehrenmord?
danke Tina für diersen BeitragMord ist Mord.http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html
Da spielen in Deutschland die Beweggründe, sei es ein Ehrenmord, ein Mord aus finanziellen Gründen oder ob es eine Beziehungsmord, usw., ist keine Rolle.
Alle Morde werden nach unseren Gesetzen behandelt und verurteilt.
Ist zwar schon ein älterer Artikel, daraus ist ersichtlich, daß Ehrenmorde nicht milder bestraft werden.
Härtere Strafen für Ehrenmörder "Einen kulturellen Rabatt gibt es nicht"
"Kultureller Rabatt für 'Ehrenmord'", titelte die FAZ Ende März empört. Bald darauf machte die Juristin und Kriminologin Julia Kasselt die Ergebnisse ihrer Dissertation publik, wonach genau das Gegenteil zutrifft: Ehrenmorde werden nicht milder, sondern in der Regel härter bestraft als sonstige Partnertötungen. Lebenslange Haft wird in 38 Prozent der Fälle verhängt, Tendenz steigend.
Monja.
Empörung über Urteil : Kultureller Rabatt für „Ehrenmord“
Ein Deutsch-Afghane, der seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hat, bekommt eine Art Rabatt. Er habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“, sagen die Richter.
Das Landgericht Wiesbaden konnte am Montag im Fall des Deutsch-Afghanen Isa S. keine „besondere Schwere der Schuld“ erkennen. Am 5. Februar vergangenen Jahres hatte der Muslim seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen. Er hatte die Beziehung zu der Deutsch-Amerikanerin seinen Eltern verheimlicht, weil er befürchtete, dass sie die Verbindung nicht gutheißen würden.
Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.
So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen. Birgitta Biehl, Rechtsanwältin aus Köln und zweite Vorsitzende des Vereins „Peri e.V.“, ist nach dem Ende des Prozesses nicht besonders überrascht, aber dennoch empört. „Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen?“, fragt sie.
Den kulturellen Rabatt, der Tätern wie Isa S. gewährt wird, stellt sie in Frage: „Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student.“ Der Verein „Peri“ (zu Deutsch: „Die gute Fee“) hilft jungen Frauen, die von einer Zwangsheirat bedroht sind. Biehl hat den Prozess von Anfang an beobachtet und darüber auf der Internetseite ihres Vereins berichtet.
Seit zwei Jahren besucht sie sogenannte Ehrenmord-Prozesse, um über die Muster zu informieren, die hinter solchen Taten stecken. Vier Prozesse hat sie bisher begleitet; den Anfang machten die Verhandlungen gegen die Familie der jesidischen Kurdin Arzu Özmen in Detmold. In der Nacht zum 1. November 2011 war die 18 Jahre alte Frau von ihren fünf Geschwistern aus der Wohnung ihres deutschen Freundes entführt und an einem unbekannten Ort von ihrem Bruder Osman durch zwei Kopfschüsse ermordet worden.
Auch der Zentralrat der Muslime, der jetzt wieder an der Neuauflage der Deutschen Islamkonferenz beteiligt ist, kennt strenge Heiratsvorschriften – allerdings werden sie nur Frauen auferlegt. Auf der von ihm betriebenen Internetseite „islam.de“ wird unter den „häufig gestellten Fragen“ ausgeführt, dass zwar die Heirat eines Muslims mit einer Christin oder Jüdin erlaubt sei, sofern die Kinder muslimisch erzogen würden – nicht aber die Heirat einer muslimischen Frau mit einem Nichtmuslim.
Unfassbar“, sagt Rechtsanwältin Biehl, „dass jemand, der solche Ansichten zu Lehrmeinungen erhebt, an so prominenter Stelle im Gespräch zwischen Staat und Religionsgemeinschaften mitreden darf. Wenn die konservativen Verbände hier die Oberhand gewönnen und ihre Moralvorstellungen dort verbreiten dürften, stürze das junge Mädchen, die sich in einen nichtmuslimischen Mitschüler verlieben, in schwere Konflikte.
Birgitta Biehl spricht dabei auch aus eigener Erfahrung: Über ihre Kinder lernte sie eine junge Kurdin kennen, die von ihren Eltern unter Druck gesetzt wurde, das Haus nicht zu verlassen und keinerlei Kontakt mehr zu Deutschen zu haben. Als sie nicht folgte, drohte der Vater, sie prügelnd: „So wie du lebst, geht es nicht, im nächsten Sommer verheiraten wir dich.“ Die junge Frau, damals 18 Jahre alt, floh und fand bei der Rechtsanwältin ein vorübergehendes Zuhause und bis heute Unterstützung.Nach Jahren voller Angst und komplizierter Versteckmanöver studiert sie nun für das Lehramt an Hauptschulen. Sie ahnt, dass ihr Lebensthema auch in der Arbeit mit ihren künftigen Schülerinnen ständig präsent sein wird."
@ Eberta,
Edita hat Dich nicht bezichtigt, selber Rassistin zu sein, sondern sich gewundert, dass Du der Beurteilung des Falles durch Rassiten mehr Glauben schenkst als Fachleuten.
Tatsache ist, dass der Begriff der "Ehre" weniger religiös zu begründen ist, sondern Ausdruck archaischer, patriachalischer Gesellschaftsformen ist.
So sind z. B. Ehrenmorde nicht generell für muslimische Gesellschaften charakteristisch, sie kommen auch in christlichen Gruppen vor, die heute noch in solch archaisch, patriachalischen Gesellschaften leben.
Ein wesentlicher Unterschied von Mord und Totschlag ist die Planung. Ein geplanter Totschlag ist Mord und das völlig unabhängig von Religionen. Alle hier lebenden Menschen unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit.
Karl
SIe zieht es doch tatsächlich vor, den Stimmen von hetzenden Rassisten Glauben zu schenken, anstatt den anerkannten Studien von Rechtswissenschaftlern zu vertrauen!
Edita
@ Edita
Das in unserer Gesellschaft in letzter Zeit vermehrt auftretende Verhalten andere bei Meinungsverschiedenheiten sofort als "Rassist", "Populist" oder "Faschist" zu beschimpfen sehe ich mit Sorge.
In meinen Augen ist dieses Verhalten nicht nur ein Zeichen mangelnder geistiger Reife, sondern auch ein gefährliches Zeichen eines komplett fehlenden demokratischen Verständnisses. Wenn man andere Meinungen nicht aushalten kann, sollte man vielleicht erst einmal seine eigene Gesinnung prüfen und nicht andere an den Pranger stellen ohne sich überhaupt im mindesten damit auseinandergesetzt zu haben, geschweige denn die Beiträge gelesen zu haben!
Und warum schreibst Du mir das? Und zitierst dann auch noch unvollständig! Warum unterschlägst Du den Anlaß meines Zitates, nämlich das hier, Zitat Eberta :
Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird.Und dieses Zitat habe ich kommentiert, nichts weiter, was Du daraus liest, bleibt Dir unbenommen, ich habe jedenfalls Informationen der Amtsjustiz zu Deiner Frage nach dem " kulturellen Strafrabatt " zur Verfügung gestellt, aus denen eindeutig hervorgeht, daß es keinen Beleg für den Strafrabatt gibt, also sollte Deine Frage auch beantwortet sein, und Du solltet es auch nicht weiter behaupten!
Das Cotbuser Urteil belegt, dass es diesen Rabatt gibt und nicht Mord wie Mord in Deutschland behandelt wird.
In diesem Zusammenhang sind mir Statistiken ziemlich egal, denn ein Ehrenmord bleibt Mord (auch nach dem BGH) und das ist genau ein Mord zu viel (nach deutschem Recht)!!geschrieben von Eberta
Edita
Und warum schreibst Du mir das? Und zitierst dann auch noch unvollständig! Warum unterschlägst Du den Anlaß meines Zitates, nämlich das hier, Zitat Eberta :Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird.Und dieses Zitat habe ich kommentiert, nichts weiter, was Du daraus liest, bleibt Dir unbenommen, ich habe jedenfalls Informationen der Amtsjustiz zu Deiner Frage nach dem " kulturellen Strafrabatt " zur Verfügung gestellt, aus denen eindeutig hervorgeht, daß es keinen Beleg für den Strafrabatt gibt, also sollte Deine Frage auch beantwortet sein, und Du solltet es auch nicht weiter behaupten!
Das Cotbuser Urteil belegt, dass es diesen Rabatt gibt und nicht Mord wie Mord in Deutschland behandelt wird.
In diesem Zusammenhang sind mir Statistiken ziemlich egal, denn ein Ehrenmord bleibt Mord (auch nach dem BGH) und das ist genau ein Mord zu viel (nach deutschem Recht)!!geschrieben von Eberta
Edita
Das Cotbuser -urteil - und nicht nur dieses (siehe oben Tinas Beitrag) belegen, dass es einen Rabatt für Moslems in Sachen Ehrenmord gibt! Was Deine Quellen sagen ist schichtweg falsch. Du zitierst gerade das, was deine Weltanschauung bestätigt, egal ob's stimmt oder nicht.
Anstatt hier Behauptungen aufzustellen, lies einfach mal meinen Beitrag ganz oder noch besser das zitierte Urteil / den zitierten Artikel.
Da Du das offenbar verweigerst hier noch einmal ein Ausschnitt aus dem Cottbuser Gerichtsurteil:
- der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besuch
- sein religiöser Hintergrund (er ist Muslim)
- seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaft
Wenn Du es nun immer noch nicht kapierst, dann ist dir nicht zu helfen.
Durch den zitierten Gerichtsbeschluss habe ich dargelegt, dass der von dir verleugnete Moslemrabatt existiert. Was anderes solltest du nicht mehr behaupten!
" In der Urteilsbegründung hieß es deswegen, dass Eifersucht nach hiesigen Wertvorstellungen zwar ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord sei. Es sei aber zweifelhaft, ob der Angeklagte diesen Umstand selbst erkannt habe. Nach geltendem Recht ist jede vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen erst einmal ein Totschlag und wird mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen kann die Strafkammer auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe aussprechen. Sobald zur Tat niedere Beweggründe hinzukommen, spricht das deutsche Recht von Mord. Die niederen Beweggründe müssen nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von 2002 nicht nur objektiv vorliegen, sondern für den Einzelnen auch subjektiv erkennbar sein. Eben Letzteres zweifelte das Gericht an und urteilte im Zweifel für den Angeklagten.
Für die Zweifel sprechen zahlreiche Umstände, die über Herkunft und Religion des Täters hinausgehen. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, dass der verurteilte Täter ein sehr niedriges Bildungsniveau gehabt habe, einen problematischen Lebenslauf und religiös uninformiert sei – seine Vorstellungen vom Islam habe er sich aus Internetvideos zusammengesetzt. Er sei traumatisch vorbelastet, lebte als Asylbewerber sozial isoliert und hatte kein Verständnis vom deutschen Rechtssystem. Zudem stand der Mann zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss der Droge Crystal Meth. "All das hat die Strafkammer in ihrem Urteil berücksichtigt", sagte der Sprecher. Dessen Religion habe nicht im Vordergrund gestanden. "
Sagte der Sprecher der Strafkammer, nicht die Morgenpost, der Focus, die Bild oder Dein Psycho-Forum!
Edita
Die Studie des Bundeskriminalamtes von 2011 belegt, dass die Voraussetzung eines in Deutschland begangenen Ehrenmordes eine Kombination aus eigener Migration, geringer Bildung, prekären Lebensverhältnissen und einer von Männlichkeitsidealen bestimmten, in der Kindheit erlernten Kultur der Ehre, wie sie für viele vorindustrielle, von Großfamilien geprägten Gesellschaft typisch ist.
Die Religion gehört nicht zu diesen Voraussetzungen. Sie kann allerdings die Hemmschwelle zum Ehrenmord senken helfen, wenn z.B. die Gelehrten in den deutschen Moscheen die überkommene Kultur der Ehre für eine göttliche Ordnung erklärt. Wenn die Kinder in der Familie oder in der Koranschule lernen, dass Ehre eine unverzichtbare Eigenschaft ist, auf der auch die Scharia beruht, dann klingt das für Täter wie eine islamische Begründung des Ehrenmords, mit der sie ihre Tat rechtfertigen.
Wie ich oben geschrieben habe, sind Ehrenmorde lt. der Studie ein sehr seltenes Phänomen. Terre des Femmes rechnet jedoch mit höheren Opferzahlen als das BKA und zählte allein für das Jahr 2009 dreißig Ehrenmorde in Deutschland.
Auch die Homepage „Ehrenmord.de“ der Journalistin Uta Glaubitz listet allein für 2010 27 Ehrenmorde auf. Dort scheint jedoch nicht in allen Fällen eine Abgrenzung zu Morden aus Eifersucht oder anderen Partnerdelikten ohne weiteres möglich zu sein. Die Informationen, die gesammelt wurden, stammen aus den unterschiedlichsten Medien, aus Gerichtsurteilen oder persönlichen Hinweisen, was nicht immer für deren Glaubwürdigkeit sprechen mag.
Mane
Ich kann diesen Thread wieder ab-abonieren.
Clematis
SORRY ;das sind in meinen Augen -Steinzeitmenschen . Und eine Frau wird -im Sinne unserer christlichen Weltanschauung nur zumZweck missbraucht -neues Leben auf die Welt zu bringen und das mit Gewalt . Ich habe vor kurzem zwei Bücher gelesen ,wie es zugeht in diesen Familien. --Wenn der Pfau weint und Ausgerechnet Kabul -- Das muslemische System passt nicht in unsere christliche Weltanschauung .
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Gruss Günter
@Günter,
der Ehrenmord passt nicht in unsere Gesellschaft. Du machst aber den Denkfehler jetzt Ehrenmord mit Islam gleichzusetzen und das ist falsch.
Bitte fall nicht auf die großen Vereinfacher rein, die aus durchsichtigen Moriven nicht genau hinschauen wollen.
Ehrenmord ist nicht für muslimische Familien charakteristisch, sondern für Familien aus sehr rückständigen, patriachalischen Gesellschaften.
Karl
Guten Morgen Karl ,danke für deine Meinung . Ich schreibe heute Abned dazu ,muss gleich erstmal in die Firma. Einen schönen Tag .
Günter