Innenpolitik Versuchter Ehrenmord?
Der Fall zeigt gleich mehrere Probleme. Ein minderjähriges Flüchtlingsmädchen wird mit einem 34-jährigen Syrer, nach islamischem Recht verheiratet. Sex mit Minderjährigen ist in Deutschland strafbar. Auch wenn es in der Ehe passiert ist sie trotzdem minderjährig. Da die Ehe nach islamischen Recht geschlossen wurde, dürfte sie in Deutschland sowieso nicht anerkannt werden. Wenn jugendliche verheiratet werden u. dann sofort zur Mutter gemacht werden, sie ist schwanger, dann nimmt man ihnen jedes Recht auf Schulbildung u. Selbstbestimmung. Sie bleiben ewig in den Fängen der Familie.
Und das passiert in Deutschland nicht in einem arabischen Land. Von diesen Fällen erzählen liberale muslimische Frauen schon jahrelang. Es sind die Frauen, die versuchen diese Mädchen u. Frauen aus den gewaltbereiten, nach der Scharia lebenden, islamistischen Familien zu retten. Die wenigsten Fälle von Ehrenmord kommen in die Öffentlichkeit, in die Medien. Die wenigsten Mädchen wehren sich, weil sie Angst haben. Das ist ein Zustand, der in einem säkularen, demokratischen Land wie Deutschland, nicht tragbar sein kann. Das sollte zum Thema gemacht werden u der Staat müsste schon im Vorfeld Hilfe anbieten.
rieben von Tina1
Hallo Tina,
die Strafbarkeit richtet sich nach dem Alter der Betroffenen. Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen sind verboten, falls der „Täter“ über 14 Jahre alt ist – auch wenn sie einvernehmlich geschehen. Zwischen 14 und 15 Jahren sind sie unter etwa Gleichaltrigen erlaubt.
Ab 16 Jahren sind sexuelle Handlungen mit Erwachsenen jeden Alters möglich, es sei denn es wird eine Zwangslage ausgenutzt. Das wird hier näher erläutert.
Morde, die im Namen der Ehre begangen werden, bilden in Deutschland zum Glück nur eine Randerscheinung. Eine Studie, die das Bundeskriminalamt in Auftrag gegeben hatte, ergab, dass zwischen drei und 12 Menschen jedes Jahr diesem, mir unverständlichen Begriff, von Familien- oder Mannesehre zum Opfer fallen. Diese Studie ist von 2011, leider habe ich keine neueren verlässlichen Daten gefunden. Auch gibt es wahrscheinlich, wie du schreibst, eine Dunkelziffer von nicht angezeigten Taten.
Trotz der geringen Anzahl der in der Studie veröffentlichten Betroffenen, darf das Geschehen nicht relativiert oder tabuisiert werden. Besonders weil ein Ergebnis der Studie ist, dass sich Ehrenmorde meist unter Neuankömmlingen ereignen.
Seit 2016 besteht bundesweit das Programm Operativer Opferschutz. Bei diesesm Programm werden die gleichen Instrumente wie beim Zeugenschutzprogramm eingesetzt, wenn Leib und Leben bedroht sind, also z.B. ein Ehrenmord-Auftrag besteht.
Mane
Mord ist Mord.Nein, leider stimmt das nicht.
Da spielen in Deutschland die Beweggründe, sei es ein Ehrenmord, ein Mord aus finanziellen Gründen oder ob es eine Beziehungsmord, usw., ist keine Rolle.
Alle Morde werden nach unseren Gesetzen behandelt und verurteilt.
Ich verlinke unten 2 Artikel zu dem Thema aber das Internet ist voll und jeder kann selber googeln insbesondere zu dem Cottbuser Urteil.
Zusammengefasst:
1994 stellte der BGH fest, dass Ehrenmord aus niederen Beweggründen erfolgt und als Mord einzuordnen ist (lebenslange Haft).
http://www.psychologie-aktuell.com/news/aktuelle-news-psychologie/news-lesen/article/1516995728-ehrenmord-in-deutschland-wie-brutal-muslimische-clans-agieren-und-wie-milde-richter-rea/print.html
Daran hielt sich im Juni vergangenen Jahres das Cottbuser Gericht jedoch nicht und verurteilte den Täter lediglich wegen "Totschlags" zu 13 Jahren.
U.a. wurden folgende Begründungen für das milde Urteil angeführt:
- der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besuch
- sein religiöser Hintergrund (er ist Muslim)
- seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaft
https://www.focus.de/politik/deutschland/entscheidung-des-cottbusser-landgerichts-aufregung-um-urteil-fuer-tschetschenen-kein-lebenslaenglich-fuer-ehrenmord_id_7240843.html
Auch bei deutschen Tätern gibt es Aspekte / persönliche Hintergründe, die zu einem "abgemilderen" Urteil führen.
Auch bei deutschen Tätern gibt es Aspekte / persönliche Hintergründe, die zu einem "abgemilderen" Urteil führen.Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird.
Das Cotbuser Urteil belegt, dass es diesen Rabatt gibt und nicht Mord wie Mord in Deutschland behandelt wird. In diesem Zusammenhang sind mir Statistiken ziemlich egal, denn ein Ehrenmord bleibt Mord (auch nach dem BGH) und das ist genau ein Mord zu viel (nach deutschem Recht)!!
Auch bei deutschen Tätern gibt es Aspekte / persönliche Hintergründe, die zu einem "abgemilderen" Urteil führen.
Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird."Bislang gibt es in der Rechtsprechung keine Tendenz, religiös motivierte Partnertötungen milder zu behandeln", sagt Julia Kasselt, die am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zu dem Thema promoviert hat. Das Gegenteil sei der Fall, "die Urteile sind härter geworden".
Das Cotbuser Urteil belegt, dass es diesen Rabatt gibt und nicht Mord wie Mord in Deutschland behandelt wird.Sagt Eberta? SIe zieht es doch tatsächlich vor, den Stimmen von hetzenden Rassisten Glauben zu schenken, anstatt den anerkannten Studien von Rechtswissenschaftlern zu vertrauen!
In diesem Zusammenhang sind mir Statistiken ziemlich egal, denn ein Ehrenmord bleibt Mord (auch nach dem BGH) und das ist genau ein Mord zu viel (nach deutschem Recht)!!geschrieben von EbertaGenau - diese Einstellung, daß einem gewisse Dinge, auch was das deutsche Recht betrifft egal sind, ist allgemein bekannt!
" Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Rechtswissenschaftlerinnen Ulrike Lembke und Lena Foljanty. Als die Debatte zuletzt größer geführt wurde, schrieben sie, dass die Diskussion über kulturelle Vorstellungen der Täter irreführend sei. Sie lenke davon ab, dass Männer kulturübergreifend Frauen wegen männlichen Besitzdenkens töteten. Bei Männern ohne Migrationshintergrund seien die Gerichte aber bereit, die Gefühle von Verzweiflung und Ausweglosigkeit strafmildernd zu berücksichtigen. Bei Ehrenmordfällen werde das dagegen oft nicht geprüft."
Die Mär vom Strafrabatt
Edita
Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird.
EditaVor unserer Justiz dürfte es auch keinen Menschen eines anderen Kulturkreises aus Rücksicht auf seine Religion oder Rechtsansichten erlaubt sein oder auch nur toleriert werden, Gesetzwidrigkeiten zu begehen die für jeden deutschen Bürger strafbar sind.
Justus - obigen Text hat nicht Edita geschrieben sondern Eberta!Monja es geht doch hier nicht um die Frage, wie ein Gericht einen Mordfall xy einordnet sondern um die Frage, ob Moslems aufgrund ihrer "kulturellen Herkunft" und "Religion" einen Rabatt bei Ehrenmord gewährt wird.
EditaVor unserer Justiz dürfte es auch keinen Menschen eines anderen Kulturkreises oder aus Rücksicht auf seine Religion oder Rechtsansichten erlaubt sein oder auch nur toleriert werden, Gesetzwidrigkeiten zu begehen die für jeden deutschen Bürger strafbar sind.
Und zu deinem Beitrag :
Gibt es auch nicht! Oder bist Du Jurist oder gar Rechtswissenschaftler, daß Du die Aussagen der Kollegen widerlegen kannst!? Das wäre natürlich was anderes, und ich könnte mich Deiner nachvollziehbaren Erläuterung eventuell anschließen!?
" ... daß der verurteilte Täter ein sehr niedriges Bildungsniveau gehabt habe, einen problematischen Lebenslauf und religiös uninformiert sei – seine Vorstellungen vom Islam habe er sich aus Internetvideos zusammengesetzt. Er sei traumatisch vorbelastet, lebte als Asylbewerber sozial isoliert und hatte kein Verständnis vom deutschen Rechtssystem. Zudem stand der Mann zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss der Droge Crystal Meth. "All das hat die Strafkammer in ihrem Urteil berücksichtigt", sagte der Sprecher.
Dessen Religion habe nicht im Vordergrund gestanden. "
Quelle
Edita
Mord ist Mord.http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html
Da spielen in Deutschland die Beweggründe, sei es ein Ehrenmord, ein Mord aus finanziellen Gründen oder ob es eine Beziehungsmord, usw., ist keine Rolle.
Alle Morde werden nach unseren Gesetzen behandelt und verurteilt.
Ist zwar schon ein älterer Artikel, daraus ist ersichtlich, daß Ehrenmorde nicht milder bestraft werden.
Härtere Strafen für Ehrenmörder "Einen kulturellen Rabatt gibt es nicht"
"Kultureller Rabatt für 'Ehrenmord'", titelte die FAZ Ende März empört. Bald darauf machte die Juristin und Kriminologin Julia Kasselt die Ergebnisse ihrer Dissertation publik, wonach genau das Gegenteil zutrifft: Ehrenmorde werden nicht milder, sondern in der Regel härter bestraft als sonstige Partnertötungen. Lebenslange Haft wird in 38 Prozent der Fälle verhängt, Tendenz steigend.
Monja.
Ein Deutsch-Afghane, der seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hat, bekommt eine Art Rabatt. Er habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“, sagen die Richter.
Das Landgericht Wiesbaden konnte am Montag im Fall des Deutsch-Afghanen Isa S. keine „besondere Schwere der Schuld“ erkennen. Am 5. Februar vergangenen Jahres hatte der Muslim seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen. Er hatte die Beziehung zu der Deutsch-Amerikanerin seinen Eltern verheimlicht, weil er befürchtete, dass sie die Verbindung nicht gutheißen würden.
Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.
So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen. Birgitta Biehl, Rechtsanwältin aus Köln und zweite Vorsitzende des Vereins „Peri e.V.“, ist nach dem Ende des Prozesses nicht besonders überrascht, aber dennoch empört. „Wenn der Täter Christ oder Atheist gewesen wäre, würde seine Schuld schwerer wiegen?“, fragt sie.
Den kulturellen Rabatt, der Tätern wie Isa S. gewährt wird, stellt sie in Frage: „Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student.“ Der Verein „Peri“ (zu Deutsch: „Die gute Fee“) hilft jungen Frauen, die von einer Zwangsheirat bedroht sind. Biehl hat den Prozess von Anfang an beobachtet und darüber auf der Internetseite ihres Vereins berichtet.
Seit zwei Jahren besucht sie sogenannte Ehrenmord-Prozesse, um über die Muster zu informieren, die hinter solchen Taten stecken. Vier Prozesse hat sie bisher begleitet; den Anfang machten die Verhandlungen gegen die Familie der jesidischen Kurdin Arzu Özmen in Detmold. In der Nacht zum 1. November 2011 war die 18 Jahre alte Frau von ihren fünf Geschwistern aus der Wohnung ihres deutschen Freundes entführt und an einem unbekannten Ort von ihrem Bruder Osman durch zwei Kopfschüsse ermordet worden.
Auch der Zentralrat der Muslime, der jetzt wieder an der Neuauflage der Deutschen Islamkonferenz beteiligt ist, kennt strenge Heiratsvorschriften – allerdings werden sie nur Frauen auferlegt. Auf der von ihm betriebenen Internetseite „islam.de“ wird unter den „häufig gestellten Fragen“ ausgeführt, dass zwar die Heirat eines Muslims mit einer Christin oder Jüdin erlaubt sei, sofern die Kinder muslimisch erzogen würden – nicht aber die Heirat einer muslimischen Frau mit einem Nichtmuslim.
Unfassbar“, sagt Rechtsanwältin Biehl, „dass jemand, der solche Ansichten zu Lehrmeinungen erhebt, an so prominenter Stelle im Gespräch zwischen Staat und Religionsgemeinschaften mitreden darf. Wenn die konservativen Verbände hier die Oberhand gewönnen und ihre Moralvorstellungen dort verbreiten dürften, stürze das junge Mädchen, die sich in einen nichtmuslimischen Mitschüler verlieben, in schwere Konflikte.
Birgitta Biehl spricht dabei auch aus eigener Erfahrung: Über ihre Kinder lernte sie eine junge Kurdin kennen, die von ihren Eltern unter Druck gesetzt wurde, das Haus nicht zu verlassen und keinerlei Kontakt mehr zu Deutschen zu haben. Als sie nicht folgte, drohte der Vater, sie prügelnd: „So wie du lebst, geht es nicht, im nächsten Sommer verheiraten wir dich.“ Die junge Frau, damals 18 Jahre alt, floh und fand bei der Rechtsanwältin ein vorübergehendes Zuhause und bis heute Unterstützung.Nach Jahren voller Angst und komplizierter Versteckmanöver studiert sie nun für das Lehramt an Hauptschulen. Sie ahnt, dass ihr Lebensthema auch in der Arbeit mit ihren künftigen Schülerinnen ständig präsent sein wird."
Der Mordparagraph stammt " aus der Nazizeit, ungenau, unpassend für das moderne Strafrecht: Die Kritik an Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs (StGB), dem "Mordparagrafen", gibt es seit Jahrzehnten. Seit Mai 2014 befasst sich eine von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzte Expertenkommission mit einer Reform der Gesetze zu Tötungsdelikten - jetzt wurden die Ergebnisse vorgestellt.
Worum geht es?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Mord und Totschlag: Als Mörder ist demnach zu bestrafen, wer einen Menschen mit Methoden oder aus Motiven tötet, die die Gesellschaft besonders ablehnt.
Das Strafgesetzbuch kleidet diese Anforderungen in sogenannte Mordmerkmale: Mörder ist demnach, wer etwa "aus Habgier" tötet, "heimtückisch oder grausam" oder "aus niedrigen Beweggründen".
Die dafür vorgesehene Ahndung ist eindeutig: "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft", heißt es in Paragraf 211 des Strafgesetzbuches.
Was ist daran problematisch?
Die Formulierungen der Tötungsdelikte seien vom Ungeist der Nazizeit geprägt, sagen Kritiker. So stammen die heutigen Normen zum Teil aus der Feder des Staatssekretärs im NS-Reichsjustizministerium und späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler. Statt objektiver Maßstäbe beschrieben die Nazis 1941 einen Tätertypen, bestraften seine Gesinnung. Das sei mit dem modernen Strafrechtsverständnis nicht mehr vereinbar, so Kritiker.
Was soll konkret geändert werden?
Seit Jahrzehnten wird bemängelt, dass der Mordparagraf die lebenslange Haft als einzige Strafe vorsieht. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, auch wenn mindestens 15 Jahre Haft im Einzelfall als ungerecht empfunden werden. Äußerst problematisch sehen viele Kritiker auch das Mordmerkmal "Heimtücke". Als ein Beispiel fällt oft das Wort "Haustyrannenmord": Klassiker ist die schwache Frau, die ihren brutalen Ehemann nach Jahren der Qual im Schlaf umbringt. Das geltende Recht benachteilige "die physisch Unterlegenen, und das sind oft Frauen", kritisierte Justizminister Maas zum Auftakt der Beratungen der Expertengruppe im Mai vergangenen Jahres.
Grundsätzlich befürwortet die Kommission die Beibehaltung der lebenslangen Freiheitsstrafe.
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aber
- Die Differenzierung zwischen "Mord" und "Totschlag" soll beibehalten werden.
- Auch die Mordmerkmale - besprochen wurden Verdeckungsabsicht, Grausamkeit, Motivgeneralklausel und Heimtücke - sollen mit einigen Änderungen bestehen bleiben.
- Als weitere niedrige Beweggründe für eine vorsätzliche Tötung, die ins Gesetz aufgenommen werden müssen, sehen die Experten Abstammung, ethnische oder sonstige Herkunft, Glauben oder religiöse Anschauung des Opfers sowie rassistische Beweggründe des Täters. Reform des Strafrechts
Es gibt an manchen Punkten unserer Justiz Kritik zu üben, - JA - aber das hat mit unserer eigenen Geschichte zu tun und nicht mit dem Herbeigerede von " kulturellem Strafrabatt "!
Edita
SIe zieht es doch tatsächlich vor, den Stimmen von hetzenden Rassisten Glauben zu schenken, anstatt den anerkannten Studien von Rechtswissenschaftlern zu vertrauen!
Edita
@ Edita
Das in unserer Gesellschaft in letzter Zeit vermehrt auftretende Verhalten andere bei Meinungsverschiedenheiten sofort als "Rassist", "Populist" oder "Faschist" zu beschimpfen sehe ich mit Sorge.
In meinen Augen ist dieses Verhalten nicht nur ein Zeichen mangelnder geistiger Reife, sondern auch ein gefährliches Zeichen eines komplett fehlenden demokratischen Verständnisses. Wenn man andere Meinungen nicht aushalten kann, sollte man vielleicht erst einmal seine eigene Gesinnung prüfen und nicht andere an den Pranger stellen ohne sich überhaupt im mindesten damit auseinandergesetzt zu haben, geschweige denn die Beiträge gelesen zu haben!