Innenpolitik Ursache und Wirkung.

olga64
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Anna842 vom 31.05.2024, 21:03:39

Der Gesetzgeber hat einen Beschluss gefasst, der Rechtsgültigkeit
besaß und genau damit gegen den Art. 115 GG verstoßen hat.
Hätte die CDU nicht aufgepasst, hätte er Bestand gehabt.
Die Unterscheidung zwischen Gesetz und Beschluss mit Rechts-
gültigkeit, bitte selber ausarbeiten.

Gute Nacht !

Anna
Danke für die Ausarbeitung - mir gefällt die Formulierung "aufgepasst"; leider erwähnten Sie nicht ,dass zu diesen Aufpassern auch die CSU gehörte.
Aber bezüglich der Überschrift und hier zur Wirkung: was wird geschehen, wenn die CDU/CSU federführend die nächste Regierung übernehmen sollten (evtl. mit SPD und Grünen) und die Problematik der schwindenden Finanzmitteln sich fortsetzen wird - welche Partei passt dann auf,dass das Verfassungsgericht wieder beschäftigt wird.
Mutmasslich wird es die FDP nicht sein, auch nicht die Linken - aber wer dann? Olga
Elbling
Elbling
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Elbling
als Antwort auf olga64 vom 01.06.2024, 16:25:29

..ihr verweis auf die CSU: es wäre für das Bundes-Finanzministerium besser gewesen wenn man bei der Autobahnmaut bereits aufgepasst hätte, und bei der Sanierung der Autobahnen, und bei der Sanierung der Bahnanlagen......

Deshalb fällt mein Lob für die CSU bedeutend kleiner aus.

olga64
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Elbling vom 01.06.2024, 18:34:34
..ihr verweis auf die CSU: es wäre für das Bundes-Finanzministerium besser gewesen wenn man bei der Autobahnmaut bereits aufgepasst hätte, und bei der Sanierung der Autobahnen, und bei der Sanierung der Bahnanlagen......

Deshalb fällt mein Lob für die CSU bedeutend kleiner aus.
Die Beiträge, die mit "hätte"beginnen, sind meistens nicht die wirklich klugen, weil "man" ja weiss, dass "man" hinterher immer klüger ist.
Auch wenn Sie die CSU nicht loben können, dürfte dies der Partei ziemlich egal sein. Denn Sie können die Partei ja sowieso nicht wählen.
Für die EU-Wahl liegt die CSU aktuell in den Umfragen bei 43%. Das freut dann die Partei, wenn es auch dazu kommen sollte. Sie gehört dort zu der grossen EVP und auch Herr Weber wird weiter aktiv bleiben. Olga

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Alkmar
Alkmar
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf olga64 vom 31.05.2024, 19:38:57

Hallo Olga,

ich denke schon, ein Nachtragshaushalt immer!
Doch ich denke die Bezeichnung ist falsch. Es ging ja um das "Sondervermögen Corona" und dessen Übertragung in einen anderen Haushaltsposten oder sogar in ein anderes Sondervermögen.

Die da so schlau waren, es zu beanstanden, wussten aber auch nicht, wie es vor Gericht ausgehen wird und ich halte die Deutung des Verfassungsgerichtes für ... sagen wir mal, für nicht verwunderlich aber auch gleichzeitig für sonderbar, denn ich würde eine Wette riskieren, ob das gleiche Gericht auch so entschieden hätte, wenn die CDU/CSU an der Regierung gewesen wäre.
Denn geschriebenes Gesetz war es zu diesem Zeitpunkt nicht! Es hat nun bis auf Widerruf Gesetzescharakter, weil es ein Urteil ist

Also muss man sich nicht schämen, als Regierung und die Kläger sich fragen, ob es ihnen nicht mal selbst auf die Füße fallen wird.
Das weiß man auch und sagte: Wir sind froh, jetzt Klarheit zu haben. Na ja…

Aber es gäbe noch einen Kniff, wie man es hätte machen können, nur mit einer FDP kaum.
Was dieser Vorgang jedoch zeigt, ist das Versagen des Finanzministers, der die Problematik des Vorgangs hätte kennen und verhindern müssen.
Dieser macht aber nicht auf Koalition, sondern auf Koalitionskonfrontation.
Das wird ja so kommen, dass er irgendwann mal alles aufzählen wird was die FDP durchbekommen hat.
Daher spielt er jetzt so eine Rolle, als hätte er nichts damit zu tun.

Aber so mal allgemein gedacht: Mich wundert das Urteil trotzdem, weil ja vor Jahren ausdrücklich das neue System der Haushaltsführung u.a. damit begründet wurde, einen leichteren Ausgleich, leichtere Übertragbarkeit, und schnelles Handeln auf Besonderheiten, zu schaffen.
 

Lenova46
Lenova46
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Alkmar vom 01.06.2024, 21:03:21

Ein Nachtragshaushalt kann nur während des laufenden Haushaltsjahres verabschiedet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, wie ein Haushalt erstellt werden muss - also welche Anforderungen zu erfüllen sind. 
Eigentlich weiß das jeder Buchhalter. Die "Haushaltsaffäre" hätte vermieden werden können.

Bundesverfassungsgericht - Presse - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Alkmar
Alkmar
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Alkmar
als Antwort auf Lenova46 vom 01.06.2024, 21:35:42

Ja war die Koalition denn schon 2021 im Amt?


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Lenova46
Lenova46
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Alkmar vom 01.06.2024, 22:15:13

Ja, war sie.
Darauf kommt es aber gar nicht an.

Der Haushalt gilt immer nur für das laufende Jahr. Es ist nicht zulässig, von einem Jahr auf das nächste umzubuchen.

aixois
aixois
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 01.06.2024, 22:32:40

Scholz wurde als  Ampel Kanzler am 8. 12 .2021 gewählt.

Die erste Lesung des inkriminierten 2. Nachtragshaushaltsgesetzes erfolgte 5 Tage später, Montag den 13. Dezember 2021.

Dass die neue Regierung (oder der neue Finanzminister) in den  2 Tagen (9/10.12.2021) plötzlich auf die Idee dieses verqueren Nachtragshaushalts gekommen wäre, das kann mir keiner erzählen. Mit der Anfertigung des Entwurfs wurde bestimmt schon zu Beginn der Koalitionsverhandlungen begonnen. Es musste ja schnell gehen, wegen der delikaten Rückwirkung.

Also mussten die Arbeiten noch unter der alten amtsführenden Merkel Regierung begonnen worden sein  (Finanzminister Scholz ). Was die Fachbeamten damals geritten hat, wird sich nie mehr richtig feststellen lassen.

Bemerkenswert auch, dass diese Nicht-Konformität des Gesetzes im Bundespräsidialamt nicht aufgefallen ist und der Präsident somit einfach unterschreiben / ausfertigen konnte.
Da hat es sicher Zweifel gegeben, die aber keiner hören wollte.

Elbling
Elbling
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Elbling
als Antwort auf aixois vom 02.06.2024, 00:57:26
Was die Fachbeamten damals geritten hat, wird sich nie mehr richtig feststellen lassen.

 
..mit Erinnerungslücken hat man ja so Erfahrung..!
Lenova46
Lenova46
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Elbling vom 02.06.2024, 11:06:07

Mit Erinnerungslücken hat das nichts zu tun.
Es liegt festgestelltes Fehlverhalten vor, das nicht geleugnet wurde.


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