Innenpolitik Ursache und Wirkung.

nimrod50
nimrod50
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Ursache und Wirkung.
geschrieben von nimrod50

Das Grundgesetz ist die Basis für die Gesetzgebung in unserem demokratischen Rechtsstaat.
Der juristische Rahmen für die einzelnen Artikel wird durch parlamentarische Gesetzgebung abgesteckt; nun sind 75 Jahre vergangen und damit auch einige Regierungswechsel mit unterschiedlichen Koalitionen.
Wir leben z. Zt. in unruhigen Zeiten, innen- wie außenpolitisch.
Kennt jemand Fakten, wo durch parlamentarisch fundierte Durchführungsbestimmungen oder Gesetzgebung die Rechte und Freiheiten in einigen Ursprungsartikeln des GG für das gesellschaftliche Leben eingeschränkt worden sind?
Dabei denke ich an die Ausgestaltung der Gesetzgebung zur rechtlichen Bewertung bei Anwendung der  GG-Artikel, wie Meinungsfreiheit z.B.
 

Lenova46
Lenova46
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf nimrod50 vom 28.05.2024, 17:31:43

Ich überlege, worauf du abzielen möchtest.

Mir sind keine Fakten bekannt, die das gesellschaftliche Leben gem. GG einschränken.

Es gibt Artikel im GG, die sind nicht veränderbar. Die haben Bestand.

Andere Artikel wurden mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit geändert. 

 

olga64
olga64
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 28.05.2024, 19:03:21

Leonova - kann sein ,dass uns jemand vorsichtig auf den Querdenker-Pfad führen möchte, der da in einer in China erfundenen Pandemie gipfelte mit Impfpflicht und allem, was da so seit Jahren geraunt wird.
Mag mich aber auch nicht damit befassen - wäre es so, ist auch dieses Thema mittlerweile ziemlich ausgelutscht, wie ich finde. Olga


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aixois
aixois
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von aixois
als Antwort auf nimrod50 vom 28.05.2024, 17:31:43

Wurde doch während der Corona-Pandemie raus und rutner diskutiert : bei Infektionskrankheiten,die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, erlaubt es das IfSG (Infektionsschutzgesetz)  ausdrücklich, dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen.

Das ist aber nicht neu , sondern wurde vor zig- Jahren schon beschlossen, einfach deshalb, weil Einschränkungen der Individualrechte  zu den Standardmassnahmen der Seuchenhygiene gehört, über die jeder Staat verfügt und die er durchs ein Gewaltmonopol auch durchsetzen muss.

Einschränkungen gelten auch für die Meinungsfreiheit (Grenze: Strafbarkeit) oder Bewegungsfreiheit (Freiheitsstrafe).

Und noch eine ganze Reihe anderer Fälle ... nicht zuletzt Ausnahmezustände wie der Kriegszustand (z.B. Ausgangssperre, Requisition von Fahrzeugen z.B., Wohnungs-/Lebensmittelbewirtschaftung) oder andere aussergewöhnliche Situationen wie Naturkatastrophen, Unfälle, usw.

Im Hinblick auf die Aufhebungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts im Ukrainekrieg, wird aktuell gelegentlich die Frage gestellt, ob auch in DE im Ernstfall das Recht (Art 4 Abs.3 GG !) auf Verweigerung ( "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." )   aufgehoben bzw. eingeschränkt werden könnte.
Von Rechtswegen nicht, da es sich um ein Freiheitsrecht des GG handelt. Aber Kriegsdienst ohne Waffe ...? Wir hoffen, dass wir es nie werden wissen müssen.

Einschränkungen der Grundrechte (durch Gesetze) sind nicht willkürlich. Ihr Sinn und Zweck  sollten  aber jedem gesunden Menschenverstand  ohnehin einleuchten !

Grundsätzlich müssen diese Eingriffe das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten, was beim Strafvollzug einfach ist, bei der Volksverhetzung oder hochinfektiösen, bislang unbekannten Seuchen schon nicht mehr.

Was mit der " Ausgestaltung der Gesetzgebung zur rechtlichen Bewertung " gemeint ist, verstehe ich nicht.
ALLE Gesetze, die die Legislative erlässt,  müssen verfassungskonform sein. Das überprüft auch der Bundespräsident, bevor er ein Gesetz ausfertigt und es im BGBl veröffentlicht.
Dass es Veränderungen in der Bewertung (nicht im Wesensgehalt !) gibt, durch gesellschaftlichen Wandel, ist normal.

Heute fällt vieles unter Meinungsfreiheit, was früher ein Beleidigungstatbestand gewesen wäre.  Zeiten ändern sich und mit ihnen die Rechtsprechung, weshalb es auch so wichtig ist, dass das Rechtswesen (Richter, Staatsanwälte) besonders vor politischer Einflussnahme geschützt werden.
 

Anna842
Anna842
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Anna842
als Antwort auf aixois vom 28.05.2024, 19:45:21
Naja, hat nicht zuletzt das Verfassungsgericht ein von der
Regierung beschlossenes Gesetz als nicht verfassungskonform
gekippt.
Vielleicht ist das damit gemeint.
Kommt aber nicht häufig vor.
Meist wird vorab das GG geändert wie beim " Sondervermögen "

Anna
olga64
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Anna842 vom 31.05.2024, 19:03:26

Naja, hat nicht zuletzt das Verfassungsgericht ein von der
Regierung beschlossenes Gesetz als nicht verfassungskonform
gekippt.
Vielleicht ist das damit gemeint.
Kommt aber nicht häufig vor.
Meist wird vorab das GG geändert wie beim " Sondervermögen "

Anna
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Lenova46
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf olga64 vom 31.05.2024, 19:10:07

Naja, hat nicht zuletzt das Verfassungsgericht ein von der
Regierung beschlossenes Gesetz als nicht verfassungskonform
gekippt.
Vielleicht ist das damit gemeint.
Kommt aber nicht häufig vor.
Meist wird vorab das GG geändert wie beim " Sondervermögen "

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Olga
Bitte erlauben Sie, dass ich antworte:

Gesetz von 2021 verfassungswidrig 

Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei verfassungswidrig und nichtig, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Die heftig umstrittene Reform ermöglichte es, Tatverdächtigen auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. 31.10.2023

Lenova
Anna842
Anna842
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Anna842
als Antwort auf olga64 vom 31.05.2024, 19:10:07
Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 
für  " verfassungswidrig " erklärt.

Rest selber recherchieren. !
olga64
olga64
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von olga64
als Antwort auf Anna842 vom 31.05.2024, 19:36:50

Danke Anna - aber ist ein Nachtragshaushalt wirklich ein Gesetz? Olga

Anna842
Anna842
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RE: Ursache und Wirkung.
geschrieben von Anna842
als Antwort auf olga64 vom 31.05.2024, 19:38:57
Der Gesetzgeber hat einen Beschluss gefasst, der Rechtsgültigkeit
besaß und genau damit gegen den Art. 115 GG verstoßen hat.
Hätte die CDU nicht aufgepasst, hätte er Bestand gehabt.
Die Unterscheidung zwischen Gesetz und Beschluss mit Rechts-
gültigkeit, bitte selber ausarbeiten.

Gute Nacht !

Anna

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