Innenpolitik Unser Bundespräsident
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"Besser eine mächtige Presse als ein (all)mächtiger Präsident (s. Ungarn et al.)."
Das ist sicher richtig.
Ich halte deinen Vergleich -auf Deutschland und die aktuelle Situation bezogen- allerdings für unangebracht, weil wir keinen "allmächtigen" Präsidenten haben und nie hatten, aber im Moment eine Presse und ein Fernsehen, die unter Führung der BILD-Zeitung eine Kampagne losgetreten haben, um eine mediale Hinrichtung auf den Weg zu bringen.
Dabei werden private Besuche und jetzt der Termin für den Abschluss des Kreditvertrages ins Feld geführt.
Ersteres war eine peinliche Entgleisung einer in meinen Augen unfähigen Moderatorin und in 2. Fall werden Tatsachen verdreht und falsch wiedergegeben bzw. verschwiegen, nur um dem Ziel- Wulff zu stürzen - näherzukommen.
So bestätigte ein Banksprecher heute, dass bereits am 25. November das Darlehen und der neue Zinssatz schriftlich vereinbart wurden und zwar mit den Unterschriften beider Parteien.
Genau das hat Wulff gesagt.
Dass der Vertrag erst später verschickt(Dezember) und noch später in Kraft tritt(Januar) ist allgemein üblich und hängt u.a. mit den Terminen für die Rücktrittsmöglichkeiten zusammen.
Was ich Wulff vorwerfe ist seine Naivität beim Umgang mit den Medienmeldungen und seine immer zu späte Stellungnahmen.
Das scheint sich aber bei der Bevölkerung nicht so stark auszuwirken.
Nach wie vor ist eine Mehrheit der Meinung, dass er im Amt bleiben sollte.
UND - erstaunlich - an der Spitze der Zufriedenheit mit Politikern steht nach fast einem Jahr wieder die Kanzlerin, gefolgt von de Maiziere und Schäuble mit unüblichen Zuwachsraten von knapp 10%.
Erst danach kommen die bisherigen Spitzenreiter Steinmeier und Steinbrück.
Woran das wohl liegt???
(Werte aus "ARD-Deutschlandtrend")
Da wird wohl BILD noch einige Munition liefern müssen für die Oppositionsparteien und zur Umkehr der Volksmeinung.
Hätte nie gedacht, dass die BILD mal so wichtig werden könnte für SPD und Grüne.
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
die "kampagne" (klaus) hat wulff selbst losgetreten. er hat sich dem verdacht der korruption und der steuerhinterziehung und der täuschung eines landtages durch sein tun ausgesetzt. das ist alles strafbar. nicht nur "bild" war früh am fall dran, auch "spiegel". ein lob gebührt den machern der zeitungen. - jetzt steckt wulff im dreck. aber, es sei noch einmal gesagt, es ist sein eigener dreck in dem er steckt und in dem er mitsamt amt zu versinken droht.
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Wolfgang
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Wolfgang
Gedanken zur Würde
"Das Fernsehinterview mit Christian Wulff war eine Zumutung. Es zeigte einen Bundespräsidenten, der seine Würde verloren hat..."
Eine Kolumne von Jakob Augstein
Hat Wullf seine Würde Verloren?
Oder wurde sie ihm genommen?
Was soll ich halten von einer "Demokratie", wo aus Kalkül "Emporkömmlinge mit reichen väterlichen Freunden (noch aus der Jugendzeit) " auf den Thron gehievt werden:
Zwei Mal in ihrem politischen Leben hat Angela Merkel einen Bundespräsidenten bestimmt.
Hätte Wullf seinen väterlichen Freund "ablegen" sollen, sowie seine Parteizugehörigkeit?
Ich könnte viele solcher Fragen stellen ...
"'Menschenrechte für Bundespräsidenten' ist das neue 'Spätrömische Dekadenz'", schreibt ein Twitter-Nutzer in Anspielung auf Guido Westerwelles polemische Hartz-IV-Kritik.
Zu Ende gedacht haben wir alle noch nicht.
Bundespräsident bei ARD und ZDF Wulffs Antworten zu Ende gedacht
...oder wie wäre es mit max goldt: "die bildzeitung ist ein organ der niedertracht. es ist falsch, sie zu lesen. jemand, der zu dieser zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. es wäre verfehlt, zu einem ihrer redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das gesetz gerade noch zuläßt. es sind schlechte menschen, die falsches tun."
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Diskussion hier ist ja schon ellenlang und jeden Tag gibt es "neue" Erkenntnisse. Ich finde den Bundespräsidenten nicht mehr für tragbar. Aber egal was ich finde und viele andere auch: Es wird sich nichts ändern. Leider wird in der öffentlichen Diskussion nicht auf die rechtliche Situation hingewiesen. Der Bundespräsident wird es aussitzen. Es bedarf größter Hürden, ihn aus dem Amt zu entfernen. Ich stelle hier einmal den Art. 61 des Grundgesetzes ein. Das dürfte alles erklären.
"Art. 61 GG
Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist."
Es dürfte schwerfallen, ihm Vorsätzlichkeit eines Gesetzes vorzuwerfen. Es bedürfte einer 2/3 Mehrheit des Bundestages oder des Bundesrates, um ihn beim Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Ob eine solche Mehrheit überhaupt zustande kommt, ist äußerst fraglich.
Aber vielleicht hat ja in der langen Diskussion schon jemand auf diese Situation hingewiesen. Dann bitte ich um Entschuldigung, dass ich es nicht gelesen habe.
Liebe Grüße
Gerd
"Art. 61 GG
Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist."
Es dürfte schwerfallen, ihm Vorsätzlichkeit eines Gesetzes vorzuwerfen. Es bedürfte einer 2/3 Mehrheit des Bundestages oder des Bundesrates, um ihn beim Bundesverfassungsgericht anzuklagen. Ob eine solche Mehrheit überhaupt zustande kommt, ist äußerst fraglich.
Aber vielleicht hat ja in der langen Diskussion schon jemand auf diese Situation hingewiesen. Dann bitte ich um Entschuldigung, dass ich es nicht gelesen habe.
Liebe Grüße
Gerd
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"die "kampagne" (klaus) hat wulff selbst losgetreten. er hat sich dem verdacht der korruption und der steuerhinterziehung..."
Korruption und Steuerhinterziehung müssen natürlich gerichtlich bewiesen werden.
Oder bist du der Meinung, dass-wenn es um den Bundespräsidenten geht- ein Verdacht ausreicht?
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ich formuliere es anders, als augstein es formuliert hat... wulff hat seine würde und die seines amtes nicht VERLOREN, er hat sie WEGGEWORFEN. jetzt steht wulff nackt da, bar jedes respekts. nur claqueure applaudieren ihm noch. aus der lichtgestalt (als die er sich inszenierte) wurde ein schattenmann.
--
Wolfgang
--
Wolfgang
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
"nur claqueure applaudieren ihm noch."
Glückwunsch - du hast nun neben Hinz und Kunz noch Claqueure als Bezeichnung( besser Beleidigung ) für eine Mehrheit deiner Mitbürger "geschaffen".
Wenn ich Wulff übel will, sage ich, dass ein Kreditvertrag anders als auf dem Pferdemarkt abgeschlossen werden muss (eben nicht nach Gutsherrenart). Beim viehhandel galt die Regel gekauft wie gesehen (die Bauern konnten früher nicht immer schreiben). Handschlag genügte. Mündliche Abmachungen gelten natürlich auch beim Kreditvertrag, soweit sie in die Vertragsgestaltung einfließen. Allerdings sind sie vor der Unterschrift rechtlich nicht bindend. Erst mit der Unterschrift wird der Vertrag rechtskräftig.
Aus der langen Zeit zwischen Mitte November 2011 und der Unterschrift würde ich keine unzulässigen Schlüsse ziehen.
Sähe ich Wulffs Handeln eher positiv, versuche zu verstehen, würde ich sagen, er hat nach einer Metapher oder einem Vergleich gesucht, um vor einem Millionenpublikum sein Handeln zu erklären.
Aber dann hätte er sich als studierter Jurist darüber klar sein müssen, dass eine solche Aussage (mündliche Abmachung, Handschlag) juristisch nicht haltbar ist, zumindest missverstdändlich sein kann. Und das, wo er immer die Legalität betont. Solche Ausflüchte werden von Winkeladvokaten gesucht. In Zivilprozessen wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Auch von Advokaten, die ihre Klienten vertreten. Der Richter hat dann die Aufgabe die Wahrheit zu finden.
Mein Urteil bleibt: Instinktlos, dem Amt des Bupräs. unangemessen.
Aus der langen Zeit zwischen Mitte November 2011 und der Unterschrift würde ich keine unzulässigen Schlüsse ziehen.
Sähe ich Wulffs Handeln eher positiv, versuche zu verstehen, würde ich sagen, er hat nach einer Metapher oder einem Vergleich gesucht, um vor einem Millionenpublikum sein Handeln zu erklären.
Aber dann hätte er sich als studierter Jurist darüber klar sein müssen, dass eine solche Aussage (mündliche Abmachung, Handschlag) juristisch nicht haltbar ist, zumindest missverstdändlich sein kann. Und das, wo er immer die Legalität betont. Solche Ausflüchte werden von Winkeladvokaten gesucht. In Zivilprozessen wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Auch von Advokaten, die ihre Klienten vertreten. Der Richter hat dann die Aufgabe die Wahrheit zu finden.
Mein Urteil bleibt: Instinktlos, dem Amt des Bupräs. unangemessen.
Re: Unser Bundespräsident
geschrieben von ehemaliges Mitglied
der wohlbegründete verdacht ist da. wulff gehört angeklagt. dann urteilt ein gericht. soweit das rechtliche. politisch ist wulff untragbar geworden. er muss zurücktreten.
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Wolfgang
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Wolfgang