Innenpolitik UND JETZT?

olga64
olga64
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Monja_moin vom 01.01.2018, 12:46:57
 
Für das was sie leisten müssen, ist es  immer noch viel zu wenig.
Es ist allerdings nicht nur das Gehalt, warum viele diesen Beruf nicht ergreifen wollen oder vorzeitig aus diesen Beruf aussteigen, sondern in erster Linie sie es die Arbeitsbedingungen.

Monja.
So scheint es ja nicht mehr zu sein, wenn seit einigen Jahren wieder mehr Menschen sich zur AltenpflegerIn ausbilden lassen.
Meine Putzhilfe, die Vollzeit in ihrem Beruf als staatl. examinierte Altenpflegerin arbeitet, erhält nach eigener Aussage ein monatliches Bruttogehalt von ca 3.200.- Euro (inkl. aller Zulagen usw.). Sie ist damit sehr zufrieden, wundert sich aber oft über ihre deutschen KollegInnen, die - so sagt sie es - zu viel jammern und zu oft zu Hause bleiben. DAs ist dann ihr Nachteil, weil sie für diese Dienst oft einspringen muss (so auch diese Woche, wo sie eigentlich freihaben sollte).
Der Beruf der Altenpflegerin hat m.E. einen zu schlechten Ruf und es dürfte auch viele abschrecken, wenn ständig im TV oder den Medien von dieser schrecklichen Tätigkeit berichtet wird. Wenn wir uns dieser Schilderung anschliessen (obwohl wir den Beruf nur dann beurteilen können, wenn wir selbst in einem Altenheim leben, bzw. dort oft sind, um Angehörige zu besuchen) schaffen wir uns die Probleme selbst, weil es dann immer noch zu wenige geben dürfte, die helfen können und wollen, wenn wir selbst einmal dort wohnen werden. Olga
Mitglied_a254d63
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RE: UND JETZT?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 02.01.2018, 17:39:36
 
Meine Putzhilfe, die Vollzeit in ihrem Beruf als staatl. examinierte Altenpflegerin arbeitet, erhält nach eigener Aussage ein monatliches Bruttogehalt von ca 3.200.- Euro (inkl. aller Zulagen usw.).
Ach Olga,
hattest Du Dich nicht mal beschwert, dass Frau Weidel eine Haushalthilfe beschäftigt.
Ich hoffe, Du bezahlst Deine "Putzhilfe" auch so gut wie Frau Weidel.
olga64
olga64
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.01.2018, 16:40:29
Ach Olga,
hattest Du Dich nicht mal beschwert, dass Frau Weidel eine Haushalthilfe beschäftigt.
Ich hoffe, Du bezahlst Deine "Putzhilfe" auch so gut wie Frau Weidel.
Ich nehme jetzt mal an, dass Sie als Holger keinerlei Ahnung haben, zu welchem Lohn Frau Weidel ihre syrische Putzfrau in der Schweiz bezahlt?
Da in Bayern der Lohn für Putzhilfen bei ca 14.- Euro pro Stunde liegt, erhält meine ein wenig mehr, damit sie Steuern und Versicherungen bezahlen kann (da ich kein Interesse habe, unseren Staat durch Schwarzarbeitsvergabe zu betrügen).
Würde ich weniger bezahlen wollen, würde ich keine Putzhilfe in Bayern bekommen. So einfach ist das - über z.B. Mindestlohnangebote lachen die ja nur.

Aber wenn Sie schon wieder bei der AfD gelandet sind, fällt mir was ein und auf. Sie erschienen mir ja mal als grosser Fan von Boris Becker (verteidigten ihn ja auch sehr als es um dessen Millionenschulden ging). Ein Mitglied der AfD benannte nun einen Sohn von Becker "als Halbneger". GEfällt Ihnen so was oder was meinte dieser AfD-Mann damit? Denkt er zärtlich und ist er ebenfalls Fan von Becker und dessen Familie oder will er nur hetzen? Olga

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Max123
Max123
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von Max123
als Antwort auf olga64 vom 04.01.2018, 16:53:40

Da in Bayern der Lohn für Putzhilfen bei ca 14.- Euro pro Stunde liegt, erhält meine ein wenig mehr, damit sie Steuern und Versicherungen bezahlen kann (da ich kein Interesse habe, unseren Staat durch Schwarzarbeitsvergabe zu betrügen).
Würde ich weniger bezahlen wollen, würde ich keine Putzhilfe in Bayern bekommen. So einfach ist das - über z.B. Mindestlohnangebote lachen die ja nur. geschrieben von OLGA



Was ist das denn ?  SIE zahlen etwas mehr,
damit IHRE Putzhilfe Steuern und Versicherung bezahlen kann ? 

Ich bin der Meinung, man muß als Arbeitgeber die Putzhilfe auch bei Minijobs anmelden
und nicht  EIN WENIG MEHR ZAHLEN, in der Hoffnung daß die Perle Steuern und Versicherung bezahlt,
oder ist das in Bayern anders geregelt.

Nun dürfen SIE  sich wieder über meine dreisten Worte aufregen, wie immer wenn IHNEN etwas mißfällt.

max 123

lupus
lupus
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von lupus
als Antwort auf olga64 vom 04.01.2018, 16:53:40
... ein wenig mehr....
Ich lach mich krumm!   emoji_grinningemoji_thumbsup

Die Frau muß einen Grenzsteuersatz um die 30% haben.

lupus
Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 04.01.2018, 16:53:40

Olga,
mich interessiert der Sportler Becker, Sie dagegen gieren nur nach möglichen Skandalen.
Insofern ist eine Diskussion mit Ihnen über Becker oder dessen Familiengeschichten für mich uninteressant.
 


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Karl
Karl
Administrator

RE: UND JETZT?
geschrieben von Karl
als Antwort auf lupus vom 05.01.2018, 12:41:00

@lupus,


wieso meinst Du? Wir haben doch keine Ahnung wie groß die Familie ist, die Olgas Putzhilfe ernährt. Deshalb können wir aus dem Bruttogehalt als Altenpflegerin plus dem Gehalt als Putzhilfe keine Folgerungen über deren Steuersatz machen.

@Max,

ich hoffe einmal, dass Olga ihre Putzhilfe ordentlich gemeldet hat, sonst würde sie ja wohl auch kaum darüber schreiben. Ich sehe nicht, woraus Du ablesen willst, dass sie das nicht getan hat.

Karl

chris33
chris33
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von chris33
als Antwort auf Karl vom 05.01.2018, 12:57:47

@ max

olga hat  häufiger über ihre putzhilfe hier im ST geschrieben und uns wissen lassen, dass sie ordnungsgemäss gemeldet ist .

was mich  erbost  und was auffällt ist, dass dieser user max immer wieder versucht, olga an den karren zu fahren, wenn er meint, dass er eine chance hat... zum thema selbst kommt da meistens nicht viel...

haste das so nötig max .. ??

chris33
 

Max123
Max123
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von Max123
als Antwort auf chris33 vom 05.01.2018, 13:20:04

es interessiert mich herzlich wenig, ob nun FRAU OLGA ihre Putzhilfe angemeldet hat oder nicht,
aber ihre Einlassung, daß sie " ETWAS MEHR ZAHLT " damit die Perle Steuern und Versicherung
bezahlen kann erschließt sich mir nicht.  Hier ein Artikel von MONEY-HOUSE dazu :
 

Wann ist von einem Minijob im Haushalt die Rede?
Wenn in einem Privathaushalt Aufgaben übernommen werden, die normalerweise auch von Familienmitgliedern erledigt werden könnten, spricht der Gesetzgeber von haushaltsnaher Dienstleistung. Das Monatsentgelt darf im Schnitt nicht über 450 Euro liegen.
Wo können Haushaltshilfen angemeldet werden?
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie beantwortet Fragen zum Thema Minijob und übernimmt die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens. Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt sie auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Mit dem sogenannten Haushaltsscheck - er umfasst eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular kann im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden. Der Vordruck muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben und an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisch. Mit dem Haushaltsscheck kann die Haushaltshilfe auch wieder abgemeldet werden.
Welche Abgaben werden fällig?
Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden jeweils fünf Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, geringfügige Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts.
Welche Vorteile bringt die Anmeldung einer Haushaltshilfe?
Zu allererst: Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldbußen. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgeber durch die Unfallversicherung zudem bei Arbeitsunfällen abgesichert, etwa wenn die Haushaltshilfe beim Fensterputzen von der Leiter fällt. Wer Steuern zahlt, kann darüber hinaus bis zu 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Steuerschuld abziehen - maximal werden 510 Euro im Jahr berücksichtigt.
Welche Vorteile haben Haushaltshilfen von einer Anmeldung als Minijobber?
Minijobber in Privathaushalten bekommen brutto für netto und erlangen einen Urlaubsanspruch. Außerdem profitieren sie von einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und erwerben anteilige Rentenansprüche, die sie aufstocken können.
Wann ist von einem Minijob im Haushalt die Rede?
Wenn in einem Privathaushalt Aufgaben übernommen werden, die normalerweise auch von Familienmitgliedern erledigt werden könnten, spricht der Gesetzgeber von haushaltsnaher Dienstleistung. Das Monatsentgelt darf im Schnitt nicht über 450 Euro liegen.
Wo können Haushaltshilfen angemeldet werden?
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie beantwortet Fragen zum Thema Minijob und übernimmt die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens. Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt sie auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Mit dem sogenannten Haushaltsscheck - er umfasst eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular kann im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden. Der Vordruck muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben und an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisch. Mit dem Haushaltsscheck kann die Haushaltshilfe auch wieder abgemeldet werden.
Welche Abgaben werden fällig?
Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden jeweils fünf Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, geringfügige Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts.
Welche Vorteile bringt die Anmeldung einer Haushaltshilfe?
Zu allererst: Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldbußen. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgeber durch die Unfallversicherung zudem bei Arbeitsunfällen abgesichert, etwa wenn die Haushaltshilfe beim Fensterputzen von der Leiter fällt. Wer Steuern zahlt, kann darüber hinaus bis zu 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Steuerschuld abziehen - maximal werden 510 Euro im Jahr berücksichtigt.
Welche Vorteile haben Haushaltshilfen von einer Anmeldung als Minijobber?
Minijobber in Privathaushalten bekommen brutto für netto und erlangen einen Urlaubsanspruch. Außerdem profitieren sie von einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und erwerben anteilige Rentenansprüche, die sie aufstocken können.

Man sollte doch wirklich mal besser überlegen, ehe man sich so selbstsicher wie Frau OLGA äußert.

max123
chris33
chris33
Mitglied

RE: UND JETZT?
geschrieben von chris33
als Antwort auf Max123 vom 05.01.2018, 13:41:20

max, ich hatte  dir schon mal eine PN vor langer zeit geschickt und  darauf hingewiesen, dass ich dein schreibverhalten  auffällig  finde, danach gab´s auch einen " schreibschwall" , eine beschimpfung  und eine sperrung.  Smiley

du glaubst doch nicht, dass ich  auch nur  daran denke, dieses geschreibsel zu lesen.Zwinkern
wenn du wert darauf legst, eine antwort von mir zu bekommen, halte dich an meinen beitrag und kürz diesen erguss, damit ich weiss, was deine gedanken zu meinem beitrag sind.
danke.

chris33





 


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