Innenpolitik Ulla Schmidt und die Lüge zum Sonderbeitrag für Krankengeld
Hallo und guten Tag,
ein Neuling möchte erstmals etwas zur Information für 20 Millionen Rentner beitragen und einen Aufruf wagen.
Hintergrund: Als Rentner seit dem 01.05.2007 (nach 45 Berufsjahren) habe ich im Internet zum Komplex der Beiträge für die Sozialversicherung und der Gesetzgebung hierzu recherchiert. Mittlerweile sind hierzu mehr als zwei Jahre vergangen und es ist fast nicht zu glauben, in welchen Sumpf von negativen Erfahrungen ich geraten bin.
Seit 2 ½ Jahren befinde ich mich in einer Endlosschleife, verursacht dadurch, dass auf meine Fragen ausgewichen wird, unbeantwortet bleiben, hingehalten werde, Antworten auf Fragen erhielt die nicht gestellt wurden, usw. usw.. Auch meine Petition (Beschwerden über Bundesbehörden) vom 15.10.2007 ist bis heute nicht abgeschlossen. Heute bedauere ich es, dass ich meine Petition nicht als öffentliche Petition eingereicht habe. Als "Einzelkämpfer" benötigt man viel Kraft und eine gewaltige Portion Ausdauer, um die Politik zur Wahrheit zu bewegen. Deswegen suche ich "Mitstreiter" für die Klärung.
Sonderbeitrag für Krankengeld = JA
- BMG-Pressemitteilung vom 17.10.2003
- BMG-Publikation vom 17.10.2003 "DIE GESUNDHEITSREFORM: Eine für alle!" (Bestell-Nr. A 410)
- Pressemitteilung vom 05.11.2003 (Quelle: www.monika-griefahn.de)
.."Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk informiert über die Gesundheitsreform"
Sonderbeitrag für Krankengeld = NEIN
- BMG-Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005, Seite 6
Damit dieser Widerspruch vom Bundesgesundheitsministerium öffentlich geklärt wird, habe ich unter http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html der Ministerin U. Schmidt die Frage "Warum bezichtigte das Bundesgesundheitsministerium sich selbst, beim Sonderbeitrag für Krankengeld (§ 241a SGB V) falsch behauptet zu haben?" gestellt.
Um der Aufklärung Nachdruck zu geben, kann sich jeder Interessierte mit seiner E-Mail-Adresse vormerken lassen, wenn er bei einer Antwort benachrichtigt werden will.
Je höher die Anzahl der Interessierten, je höher der Druck zur Antwort für die Gesundheitsministerin.
Jeder Rentner hat eine Stimme. Nicht nur dafür, um alle 4 Jahre stumm sein Kreuz bei der Wahl abzugeben.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Publikation "DIE GESUND-HEITSREFORM: Eine gesunde Entscheidung für alle!" seine verfassungsgemäße Informationspflicht erfüllt hat (sh. BVerfGE 44,125 (66)).
Dieser Aufruf darf/sollte an jeden Interessierten weitergegeben werden und im Internet verbreitet werden. Gemeinsam sind wir stärker!
Derzeit liegt eine Beschwerde meinerseits beim LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 4 KR 244/09 NZB), Vorinstanz: SG Aurich (Az.: S 8 KR 146/07) und eine weitere Klage beim SG Aurich (Az.: S 8 KR 99/09).
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
1. Feststellung des Verstoßes gegen Verfassungsrecht und damit verbunden
2. Aufhebung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a SGB V)
....Hinweis: § 241a SGB V ist zwar zum 31.12.2008 aufgehoben, nicht aber der zusätzliche Beitragssatz.
....Er wurde nur "geschickter Weise" in § 241 SGB V eingebaut.
3. Aufdeckung der Lüge (geschönt: falsche Behauptung) zum Sonderbeitrag für Krankengeld durch das
....Bundesgesundheitsministerium, denn: Wer die Wahrheit kennt und das Gegenteil behauptet, der lügt.
Nicht die Wahrheit macht uns reich, sondern die Erkenntnis auf dem Weg zur Wahrheit.
Helmut Schang
--
hescha123
ein Neuling möchte erstmals etwas zur Information für 20 Millionen Rentner beitragen und einen Aufruf wagen.
Hintergrund: Als Rentner seit dem 01.05.2007 (nach 45 Berufsjahren) habe ich im Internet zum Komplex der Beiträge für die Sozialversicherung und der Gesetzgebung hierzu recherchiert. Mittlerweile sind hierzu mehr als zwei Jahre vergangen und es ist fast nicht zu glauben, in welchen Sumpf von negativen Erfahrungen ich geraten bin.
Seit 2 ½ Jahren befinde ich mich in einer Endlosschleife, verursacht dadurch, dass auf meine Fragen ausgewichen wird, unbeantwortet bleiben, hingehalten werde, Antworten auf Fragen erhielt die nicht gestellt wurden, usw. usw.. Auch meine Petition (Beschwerden über Bundesbehörden) vom 15.10.2007 ist bis heute nicht abgeschlossen. Heute bedauere ich es, dass ich meine Petition nicht als öffentliche Petition eingereicht habe. Als "Einzelkämpfer" benötigt man viel Kraft und eine gewaltige Portion Ausdauer, um die Politik zur Wahrheit zu bewegen. Deswegen suche ich "Mitstreiter" für die Klärung.
Sonderbeitrag für Krankengeld = JA
- BMG-Pressemitteilung vom 17.10.2003
- BMG-Publikation vom 17.10.2003 "DIE GESUNDHEITSREFORM: Eine für alle!" (Bestell-Nr. A 410)
- Pressemitteilung vom 05.11.2003 (Quelle: www.monika-griefahn.de)
.."Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk informiert über die Gesundheitsreform"
Sonderbeitrag für Krankengeld = NEIN
- BMG-Pressemitteilung Nr. 122 vom 15.06.2005, Seite 6
Damit dieser Widerspruch vom Bundesgesundheitsministerium öffentlich geklärt wird, habe ich unter http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html der Ministerin U. Schmidt die Frage "Warum bezichtigte das Bundesgesundheitsministerium sich selbst, beim Sonderbeitrag für Krankengeld (§ 241a SGB V) falsch behauptet zu haben?" gestellt.
Um der Aufklärung Nachdruck zu geben, kann sich jeder Interessierte mit seiner E-Mail-Adresse vormerken lassen, wenn er bei einer Antwort benachrichtigt werden will.
Je höher die Anzahl der Interessierten, je höher der Druck zur Antwort für die Gesundheitsministerin.
Jeder Rentner hat eine Stimme. Nicht nur dafür, um alle 4 Jahre stumm sein Kreuz bei der Wahl abzugeben.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Publikation "DIE GESUND-HEITSREFORM: Eine gesunde Entscheidung für alle!" seine verfassungsgemäße Informationspflicht erfüllt hat (sh. BVerfGE 44,125 (66)).
Dieser Aufruf darf/sollte an jeden Interessierten weitergegeben werden und im Internet verbreitet werden. Gemeinsam sind wir stärker!
Derzeit liegt eine Beschwerde meinerseits beim LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 4 KR 244/09 NZB), Vorinstanz: SG Aurich (Az.: S 8 KR 146/07) und eine weitere Klage beim SG Aurich (Az.: S 8 KR 99/09).
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
1. Feststellung des Verstoßes gegen Verfassungsrecht und damit verbunden
2. Aufhebung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a SGB V)
....Hinweis: § 241a SGB V ist zwar zum 31.12.2008 aufgehoben, nicht aber der zusätzliche Beitragssatz.
....Er wurde nur "geschickter Weise" in § 241 SGB V eingebaut.
3. Aufdeckung der Lüge (geschönt: falsche Behauptung) zum Sonderbeitrag für Krankengeld durch das
....Bundesgesundheitsministerium, denn: Wer die Wahrheit kennt und das Gegenteil behauptet, der lügt.
Nicht die Wahrheit macht uns reich, sondern die Erkenntnis auf dem Weg zur Wahrheit.
Helmut Schang
--
hescha123
Ich habe Ihren Beitrag jetzt einige Male gelesen, verstehe Ihre Sorgen aber nicht, bzw. was Sie mit der Sache eigentlich bezwecken wollen.
Faktum ist ja wohl,dass Sie bereits mit 60 Jahren (anstatt mit 65 Jahren, welches ja das Renteneintrittsalter bei Ihrem GEburtsjahrgang ist) in Rente gingen. Vermutlich haben Sie nun 18% Abzüge bei der Rentenhöhe (was ja bekannt war und gerechtfertigt ist).
Und bei 45 Jahren Berufstätigkeit sollten Sie fairerweise Ihre Lehrzeit nicht mitrechnen; da verdienten Sie vermutlich nur Pfennigbeträge und entsprechend niedrig waren auch Ihre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
Helfen und Sie unterstützen kann ich Sie vermutlich sowieso nicht: ich bin privatversichert bei der KV und habe bis 65 Jahre gearbeitet und Beiträge für RV usw. einbezahlt. Da ich studierte, entsprach dies einer Berufstätigkeit von ca 40 Jahren.
Auch bei mir wurden Kürzungen vorgenommen: auch für Frauen galt nun die längere Lebensarbeitszeit; die Studienzeit wurde nicht mehr anerkannt.
Und übrigens - die Rentner werden schon gehört - wäre ja auch seltsamt, wei 20 Mio Wahlberechtigten.
Vielleicht haben Sie Ihre Einwände usw. etwas ungeschickt formuliert? Persönlich empfehle ich Ihnen, in Ihrem Leben schönere Dinge zu unternehmen als diese Petitions-Sache. Viel Glück!
--
olga64
Faktum ist ja wohl,dass Sie bereits mit 60 Jahren (anstatt mit 65 Jahren, welches ja das Renteneintrittsalter bei Ihrem GEburtsjahrgang ist) in Rente gingen. Vermutlich haben Sie nun 18% Abzüge bei der Rentenhöhe (was ja bekannt war und gerechtfertigt ist).
Und bei 45 Jahren Berufstätigkeit sollten Sie fairerweise Ihre Lehrzeit nicht mitrechnen; da verdienten Sie vermutlich nur Pfennigbeträge und entsprechend niedrig waren auch Ihre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
Helfen und Sie unterstützen kann ich Sie vermutlich sowieso nicht: ich bin privatversichert bei der KV und habe bis 65 Jahre gearbeitet und Beiträge für RV usw. einbezahlt. Da ich studierte, entsprach dies einer Berufstätigkeit von ca 40 Jahren.
Auch bei mir wurden Kürzungen vorgenommen: auch für Frauen galt nun die längere Lebensarbeitszeit; die Studienzeit wurde nicht mehr anerkannt.
Und übrigens - die Rentner werden schon gehört - wäre ja auch seltsamt, wei 20 Mio Wahlberechtigten.
Vielleicht haben Sie Ihre Einwände usw. etwas ungeschickt formuliert? Persönlich empfehle ich Ihnen, in Ihrem Leben schönere Dinge zu unternehmen als diese Petitions-Sache. Viel Glück!
--
olga64
Es geht mir hier nicht um materielle Dinge. Beitragssätze, Beitragshöhen, Einkünfte, Belastungen, Vermögen etc. haben keinen Bezug zum Forumsbeitrag.
Der Zweck meines Textes ist, die Rentner, die betroffen sind, darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesundheitsministerium hier schlicht mit einer Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/1525) gelogen hat, damit in diesem Rechtsstaat die Gerichte "Recht" sprechen können/müssen bei den Klagen gegen den Sonderbeitrag für Krankengeld (sh. bisherige Urteile des Bundessozialgerichtes: B 12 R 1/07 R, B 12 R 21/06 R, B 12 R 11/06 R, B 12 R 3/06 R, B 12 R 1/06 R, B 1 KR 14/05 R und 12 weitere Urteile von verschiedenen Sozialgerichten).
Ich bin nicht damit einig, dass ein Gesetz missbraucht werden darf und der Gesetzgeber sich dazu einer Lüge bedient. Dadurch wird der Rechtsordnung Schaden zugefügt.
Kurzdarstellung: des Widerspruches (sh. auch Beitrag vom 19.08.2009 09.18):
Wenn am 17.10.2003 dasselbe Ministerium dies veröffentlicht (sh. Beitrag vom 19.08.2009 09.18)
und am 15.06.2005 dies veröffentlicht
handelt es sich um eine sich gegenseitig ausschließende Aussage mit der Feststellung, dass das Ministerium falsch behauptet hat.
Die Veröffentlichung in 2005 hatte nur die Manipulation der Meinungsbildung zum Zweck. Wer beschäftigt sich als Normalbürger schon mit den Gesetzgebungsverfahren. Es handelte sich daher um eine Desinformation.
Es trifft zu, dass ich mit 60 Jahren in Rente ging. Allerdings ohne Abschläge, da Vertrauensschutz aufgrund einer Schwerbehinderung bestand. Hier hatte der Begriff "Vertrauensschutz" noch eine Existenz.
Es sind definitiv keine Geldsorgen oder Befürchtungen, die mich treiben. Es ist das Hinnehmen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, dass der Staat sich derartige Dinge erlauben darf.
Da es bei meiner Anfrage nur um Aufklärung eines simplen Vorganges durch das Bundesgesundheitsministerium ging – Klarstellung von sich gegenseitig ausschließenden Aussagen –, kann als Grund dafür nur der fehlende Mut zur Wahrheit zutreffen.
--
hescha123
Der Zweck meines Textes ist, die Rentner, die betroffen sind, darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesundheitsministerium hier schlicht mit einer Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/1525) gelogen hat, damit in diesem Rechtsstaat die Gerichte "Recht" sprechen können/müssen bei den Klagen gegen den Sonderbeitrag für Krankengeld (sh. bisherige Urteile des Bundessozialgerichtes: B 12 R 1/07 R, B 12 R 21/06 R, B 12 R 11/06 R, B 12 R 3/06 R, B 12 R 1/06 R, B 1 KR 14/05 R und 12 weitere Urteile von verschiedenen Sozialgerichten).
Ich bin nicht damit einig, dass ein Gesetz missbraucht werden darf und der Gesetzgeber sich dazu einer Lüge bedient. Dadurch wird der Rechtsordnung Schaden zugefügt.
Kurzdarstellung: des Widerspruches (sh. auch Beitrag vom 19.08.2009 09.18):
Wenn am 17.10.2003 dasselbe Ministerium dies veröffentlicht (sh. Beitrag vom 19.08.2009 09.18)
"Zur Finanzierung des Krankengeldes wird ab 2006 von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben."
und am 15.06.2005 dies veröffentlicht
"Der zusätzliche Beitragssatz dient daher ausdrücklich nicht - wie immer wieder falsch behauptet wird - zur Finanzierung von Krankengeld, sondern ist nicht an einzelne Leistungen der GKV geknüpft."
handelt es sich um eine sich gegenseitig ausschließende Aussage mit der Feststellung, dass das Ministerium falsch behauptet hat.
Die Veröffentlichung in 2005 hatte nur die Manipulation der Meinungsbildung zum Zweck. Wer beschäftigt sich als Normalbürger schon mit den Gesetzgebungsverfahren. Es handelte sich daher um eine Desinformation.
Es trifft zu, dass ich mit 60 Jahren in Rente ging. Allerdings ohne Abschläge, da Vertrauensschutz aufgrund einer Schwerbehinderung bestand. Hier hatte der Begriff "Vertrauensschutz" noch eine Existenz.
Es sind definitiv keine Geldsorgen oder Befürchtungen, die mich treiben. Es ist das Hinnehmen der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, dass der Staat sich derartige Dinge erlauben darf.
Da es bei meiner Anfrage nur um Aufklärung eines simplen Vorganges durch das Bundesgesundheitsministerium ging – Klarstellung von sich gegenseitig ausschließenden Aussagen –, kann als Grund dafür nur der fehlende Mut zur Wahrheit zutreffen.
--
hescha123
Eines steht ja wohl fest, dass Rentner einen Beitrag zum Krankengeld leisten und das obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten. Dies ist meines erachtens typisch für die Politik der Abzocker, die meine Stimme nie erhalten werden. Hoffe, das noch mehr Rentner sich nicht verdummen lassen, obwohl gerade die Rentner mit ihrem Wahlverhalten die Verlogenheit unterstützen. Ich vermute mal ein Teil der alten Leutchen blickts nicht mehr ganz.
--
schorschie2
--
schorschie2
Ich habe es jetzt wohl kapiert. Aber da ich privat krankenversichert bin, konnte ich den Baustein "Krankengeld" mit Ende meiner Berufstätigkeit entfernen lassen und spare damit ca Euro 15.-- monatlich. Bei der gesetzlichen KV mit geringerem Monatsbeitrag (ich bezahle monatlich ca 600.-- Euro) wird dieser Anteil natürlich geringer sein - nochmals meine Frage: lohnt sich hierfür wirklich ein aussichtsloser Kampf, den vermutlich auch nicht allzu viele mitführen möchten, wie man der Reaktion auf diesen Beitrag entnehmen kann.
Und wer wen wählt oder nicht - diese Einzelschicksale machen in der Gänze nun auch nicht so viel aus. Es sollte sich nicht jeder so wichtig nehmen - er ist es nämlich nicht!
--
olga64
Und wer wen wählt oder nicht - diese Einzelschicksale machen in der Gänze nun auch nicht so viel aus. Es sollte sich nicht jeder so wichtig nehmen - er ist es nämlich nicht!
--
olga64
]"lohnt sich hierfür wirklich ein aussichtsloser Kampf, den vermutlich auch nicht allzu viele mitführen möchten"[/indent]
a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA
b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden.
c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe.
--
hescha123
a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA
b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden.
c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe.
--
hescha123
]"lohnt sich hierfür wirklich ein aussichtsloser Kampf, den vermutlich auch nicht allzu viele mitführen möchten"[/indent]
a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA
b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden.
c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe.
--
hescha123
a) Wenn der Lohn am Ende ein Sieg der Wahrheit ist = JA
b) Auch ein einzelnes Streichholz kann ein Feuer entzünden.
c) Gegen den Strom schwimmt jeder allein, auch in einer Gruppe.
--
hescha123
Hallo und guten Tag,
da mein Beitrag vom 20.08.2009 versehentlich doppelt, bitte Hilfe wie zweiter Eintrag zu entfernen. Danke im Voraus.
Da einige auf http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html meine Frage nicht gefunden haben, hier ergänzende Angaben wo zu finden:
Auf der Webseite unter Öffentliche Äußerungen ... Auswahl der Fragen und Antworten ... Alle Themen
> Auswahl anklicken (Pfeil-Button li. Maustaste)
> Gesundheitsreform anklicken (li. Maustaste) = fünfter Auswahleintrag
Webseite der Fragen und Antworten zu Gesundheitsreform erscheint.
Hier ist es zur Zeit die dritte Frage.
--
hescha123
da mein Beitrag vom 20.08.2009 versehentlich doppelt, bitte Hilfe wie zweiter Eintrag zu entfernen. Danke im Voraus.
Da einige auf http://www.abgeordnetenwatch.de/ulla_schmidt-650-5611.html meine Frage nicht gefunden haben, hier ergänzende Angaben wo zu finden:
Auf der Webseite unter Öffentliche Äußerungen ... Auswahl der Fragen und Antworten ... Alle Themen
> Auswahl anklicken (Pfeil-Button li. Maustaste)
> Gesundheitsreform anklicken (li. Maustaste) = fünfter Auswahleintrag
Webseite der Fragen und Antworten zu Gesundheitsreform erscheint.
Hier ist es zur Zeit die dritte Frage.
--
hescha123
Weil mir die politischen Instanzen seit vier Jahren die Aufklärung zur Wahrheit verweigern, habe ich unter http://sonderbeitrag-fuer-krankengeld.de.tl eine Internetseite eingerichtet.
Zu finden sind dort meine Erkenntnisse aus vier Jahren Internet-Recherche, dem Schriftwechsel mit involvierten Beteiligten, meinem Petitionsverfahren (Dauer 2½ Jahre) und zu Klagen vor Sozialgerichten.
Betroffen ist jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders belogen wurden die Rentner.
hescha123
Rentner seit Mai 2007
Anmerkung:
Die erste Bewertung erschien auf http://www.vorwaerts.de/blogs/das-zu-guttenberg-syndrom/ zu meiner Homepage.
Zu finden sind dort meine Erkenntnisse aus vier Jahren Internet-Recherche, dem Schriftwechsel mit involvierten Beteiligten, meinem Petitionsverfahren (Dauer 2½ Jahre) und zu Klagen vor Sozialgerichten.
Betroffen ist jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders belogen wurden die Rentner.
hescha123
Rentner seit Mai 2007
Anmerkung:
Die erste Bewertung erschien auf http://www.vorwaerts.de/blogs/das-zu-guttenberg-syndrom/ zu meiner Homepage.
Alle Achtung!
Verfasst von Kurt Nickel am 27. April 2011 - 19:32
Ich muss ehrlich sagen, Herr Schang, dass Sie den Vorgang wirklich sehr anschaulich und verständlich darstellen. Alle Achtung!
Bin gespannt, ob Sie etwas bewegen können...
Schöne Grüße vom Niederrhein
Kurt Nickel
Verfasst von Kurt Nickel am 27. April 2011 - 19:32
Ich muss ehrlich sagen, Herr Schang, dass Sie den Vorgang wirklich sehr anschaulich und verständlich darstellen. Alle Achtung!
Bin gespannt, ob Sie etwas bewegen können...
Schöne Grüße vom Niederrhein
Kurt Nickel
Hallo Helmut,
hast du schon mal was vom Kampf des Don Quichote gehört?
hast du schon mal was vom Kampf des Don Quichote gehört?