Innenpolitik Streit um Bürgergeld
Sieh dir doch einfach mal den Link an, lieber MarkusXP, und dazu noch einige ergänzende Informationen/Korrekturen zu dem Rechenbeispiel hier im Thread.
Abgesehen davon gibt es nicht nur die Entscheidung aufgrund +/- 5 €.
Es gibt ja durchaus noch mehr Faktoren - kennt eigentlich jede/r arbeitende Mensch.
@Globetrotter:
Aus einem Wiki-Betrag, damit ich nicht soviel schreiben muss. Wer davon ausgeht, dass bei Arbeitenden beide Einkommen haben, kann das hinzurechnen.
Das Wichtigste zum Anspruch auf Kleidergeld in Kürze
Der Regelbedarf eines Hartz-4-Empfängers umfasst nicht die Erstausstattungen für Bekleidungen. Er kann einen schriftlichen Antrag stellen, um Kleidergeld in Form von Sach- oder Geldleistungen zu erhalten.
Kleidergeld kann werdenden Müttern für Umstandskleidung, Eltern für die Erstausstattung mit Babykleidung oder Hartz-4-Empfängern, deren Kleidung gestohlen wurde, bewilligt werden. Liegen andere Gründe für den Bedarf an neuer Kleidung vor (besondere Anlässe, Winterkleidung, Kinderkleidung etc.) sind diese durch den Regelsatz zu bestreiten.
@boef u.a.:
@sky hat Recht. Mir sind gestern bei der vielen Klickerei und Rechnerei in der Tat das Kindergeld und das Wohngeld bei dem Einkommenshaushalt durch die Lappen gegangen. Da kommen also noch 219 € + Wohngeld (200€) hinzu. Tut mir leid. Ich habe da gestern bestimmt eine halbe Stunde drangesessen. sky: Das Kindergeld beim Bürgergeld habe ich aber angerechnet.
Dass ich die Höchstmiete angenommen habe, ist korrekt. Sonst hätte ich eine geschätzte Miete nehmen müssen. Dass die Miete bei heute Hartz 4 im Normalfall niedriger liegen, ist ein Gerücht. Die Mietobergrenze war und ist eher der Normalfall.
Geringverdiener haben nur dann Anspruch auf aufstockende Leistungen, wenn sie mit ihrem Einkommen unter dem Hartz4-Satz/dem Bürgergeld liegen.
Welche Freibeträge ein Mindestlöhner noch hat, sky, weiß ich nicht, zumal er nach meinen gestrigen Recherschen keine STeuern bezahlen muss. Da mag aber jemand konkret noch mehr zum Thema beisteuern.
Deine Behauptung, es lohne sich nicht, sich einige Links anzusehen und meine Beitrag in die Ecke er Neider zu schieben, ist unfair, weil ich sehr nüchtern und sachlich ans Werk gegangen bin. Es steht Dir übrigens frei, meinen Beitrag mit Zahlen zu korrigieren, wenn Du meinst, dass ich nicht korrekt gearbeitet habe.
Mir liegt es übrigens fern, hier eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Mich ärgert die Verallgemeinerung von Politikern zum Thema Bürgergeld, ohne dass sie ihre Kritik mit Zahlen belegen. Die sachliche Grundlage für eine Diskussion habe ich gestern gelegt. Heute findet ein Teil-Korrektur statt, und wir können sachlich miteinander diskutieren. Nur das wollte ich erreichen. Wem nochwas dazu einfällt, darf sich gerne sachlich beteiligen. Das ist der Sinn eines Forums.
Wir haben übrigens ein ganz anderes Problem: Der Mindestlohn wird vielfach und jetzt sogar zunehmend untergraben, indem auf dem Papier Arbeitszeiten verkürzt werden und die Menschen dennoch die alten Stunden arbeiten müssen, um ihren Job zu behalten. Auch das gehört zur Wahrheit!
Hallo @ingo
Ich glaube, du hast ein wenig den Überblick verloren😊 Die Behauptungen die du mir unterstellst habe ich nicht gemacht. Da hast du etwas durcheinander gebracht. Meine Frage galt nur dem Kindergeld. Schau bitte nochmals nach…
Gruß
Boeuf
@boef: Ich empfinde es als unhöflich, wenn Du schreibst, ich hätte " den Überblick verloren". Ich habe sehr wohl Deinen ganzen Beitrag, auch das Ende, gelesen und habe auch sky's berechtigtet Kritik berücksichtigt. Lassen wir es bitte dabei! Mein Beitrag ist kein Streitthema, und ich bin nicht Dein Gegner.
Hallo Ingo@ingo
Was mir in deiner Aufstellung nicht klar ist, wäre das fehlende Kindergeld bei dem Mindestlöhner. Weiter würde mich interessieren, ob der Mindestlöhner noch Ansprüche auf Sozialleistungen hat?
Grüße
Boeuf
Hier mein von dir erwähnter Beitrag…
Boeuf
Verglichen wird doch von Ingo ein Paar mit Kind als Bezieher von Bürgergeld mit dem Einkommen dieses Paares, sofern einer im Mindestlohn arbeitet. ( kein 1Personen-Haushalt).
Die Differenz wäre 33Euro.
Sofern im Arbeitsfall noch 219 Euro Kindergeld und 200 Euro Wohngeld hinzukommen ist die Differenz 442 Euro.
Für diesen Betrag müsste eine Person arbeiten, anstatt Bürgergeld zu beziehen.
Das ergibt die bisherige Darstellung. In den einzelnen Regelungen kenne ich mich nicht aus.
Varianten wird es sicher einige geben.
lupus
Nunmehr treten immer mehr Fragen auf, die (noch) nicht klar beantwortet werden..., Nachbesserungen werden wohl notwendig werden, aber das ist eben auch der demokratische Prozess!
Momentan habe ich allerdings das Gefühl, wird der "Bürgergeld - Vorschlag" vor allem von CDU/CSU regelrecht zerfetzt, ohne eigene nennenswerte Gedanken - auch mir "gefällt" nicht alles - aber ich warte ab.
Rechenbeispiele sind nur dann hilfreich, wenn sie Hand und Fuß haben, sonst verwirren sie noch mehr.
Kristine
Das "Bürgergeld" wird richtigerweise kommen, es ist wieder einmal eines der großen Prestigeprojekte der SPD und wurde federführend von Herrn Heil in der Ampel durchgeboxt.
Das "Bürgergeld" ist m.E. kein Prestige-Projekt der SPD, sondern die Aufarbeitung eines Traumas, das diese Partei seit der Zeit als Gerd Schröder Kanzler war und es realisierte, heimsucht. Einige SPD-PollitikerInnen versuchten in den vergangenen, vielen Jahren immer mal eine Neuerung ,die jedoch meist an guten, umsetzbaren Ideen,bzw. Mehrheiten scheiterten.
Nunmehr treten immer mehr Fragen auf, die (noch) nicht klar beantwortet werden..., Nachbesserungen werden wohl notwendig werden, aber das ist eben auch der demokratische Prozess!
Momentan habe ich allerdings das Gefühl, wird der "Bürgergeld - Vorschlag" vor allem von CDU/CSU regelrecht zerfetzt, ohne eigene nennenswerte Gedanken - auch mir "gefällt" nicht alles - aber ich warte ab.
Rechenbeispiele sind nur dann hilfreich, wenn sie Hand und Fuß haben, sonst verwirren sie noch mehr.
Kristine
Natürlich nimmt die Opposition dieses Thema auf (umgekehrt wäre es auch nicht anders), ,aber es stimmt nicht, dass aus der CDU keine "eigenen, nenneswerten Gedanken" kommen: gegen eine Erhöhung des Regelsatzes von 50.-- Euro hat ja keiner was.
Aber es wäre m.E. schon sehr schwer vermittelbar, wenn die Schonvermögen in dieser Höhe blieben und auch keine Begrenzung bei Heizkosten stattfinden würde, die ja der deutsche Steuerzahler sowieso übernimmt.
Es wird auf einen Kompromiss hinauslaufen - und das ist gut so und auch ein Merkmal der Demokratie, es sei denn Herr Scholz erlaubt sich wiederum ein Basta-Wort und regelt das im Alleingang. Olga