Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

Karl
Karl
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf freddy-2015 vom 19.12.2018, 12:04:24

Danke Freddy, dass Du das in die historische Perspektive rückst. Wenn man diese weglässt oder nicht kennt, dann artet so manches Statement in eine unflätige Beschimpfung historischer Personen aus, die den Fakten einfach nicht Rechnung trägt.

Karl

Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf adam vom 19.12.2018, 09:54:30
 
Bote, ich schrieb über viele Atheisten, nicht über alle. Gerne nehme ich das Arrogante dir gegenüber zurück, wenn du das "lächerlich" fallen läßt. ...

 
geschrieben von adam
Sorry, ich wollte dir mit dem Wort "lächerlich" nicht zu nahe treten, aber religionsgläubig und wissenschaftsgläubig stehen in Bezug auf Wahrheit in meinen Augen nun mal nicht auf einer Stufe. Atheist ist nicht gleich Atheist und Gläubiger nicht gleich Gläubiger, klar. Intelligente Atheisten zumindest behaupten nicht, allein im Besitz der Wahrheit zu sein, das glauben und behaupten Monotheisten, denn für diese Atheisten kann Wahrheit immer nur der neueste Erkenntnisstand von Wissenschaft und Forschung sein. Selbst wenn die Wissenschaft eines Tages das Rätsel der Abiogenese lösen wird, wird das den Glauben von Religionsabhängigen an die Schöpfungstheorie und einen/ihren Gott dagegen nicht schmälern können, sie werden es einfach ignorieren, denn die Schöpfungstheorie wurde ja schon vor fast 2000 Jahren in heiligen Religionsbüchern als einzige Wahrheit festgeschrieben.
Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf freddy-2015 vom 19.12.2018, 12:04:24
 
 
...

Alles was und worauf wir unser Wissen und Ethik aufbauen ist noch sehr jung.


 
Schaun wir mal, was das Bundesverfassungsgericht betreffs im Ausland  geschlossener Kinderehen entscheidet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ja die deutschen Vorschriften zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig gehalten . Die Richter legten deshalb dem BVG die Frage zur Prüfung vor, inwieweit rechtmäßig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland generell unwirksam sind.
Wird das BVG unsere junge Ethik weiterhin schützen oder eine frühmittelalterliche Moral in Deutschland wieder gesellschaftsfähig machen?
 

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SamuelVimes
SamuelVimes
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von SamuelVimes
als Antwort auf Bote Asgards vom 19.12.2018, 13:16:49
Schaun wir mal, was das Bundesverfassungsgericht betreffs im Ausland  geschlossener Kinderehen entscheidet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ja die deutschen Vorschriften zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig gehalten . Die Richter legten deshalb dem BVG die Frage zur Prüfung vor, inwieweit rechtmäßig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland generell unwirksam sind.
Wird das BVG unsere junge Ethik weiterhin schützen oder eine frühmittelalterliche Moral in Deutschland wieder gesellschaftsfähig machen?
 

Alte Regelung:
Gerichte entscheiden im Einzelfall über die Rechtswirksamkeit
einer "hinkenden Ehe".

Neue Regelung (seit dem 22.7.2017):
Alle  im Ausland legal geschlossene Ehen
sind automatisch und ohne Ausnahme unwirksam,
wenn ein Partner unter 16 ist.

Zitat Süddeutsche Zeitung, 4.12.2018
Alle Fachleute hatten durchweg davon abgeraten, solche im Ausland rechtsgültig geschlossenen Kinderehen in Deutschland automatisch für unwirksam zu erklären; vom Deutschen Familiengerichtstag über den Notarverein bis zum Deutschen Anwaltverein. Nicht, weil sie Kinderehen besonders toll fänden. Sondern weil sie den Gerichten die Prüfung des Einzelfalls erhalten wollten, so, wie dies bis dahin der Fall war.
Zitat Ende

Es geht um  1475 Fälle.

LG
Sam
Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf SamuelVimes vom 19.12.2018, 14:22:26

Jetzt muß man halt abwarten, ob das BVG die alte oder die neue Regelung für verfassungsgemäß hält.
Für mich ist die neue Regelung die bessere, weil dann gegen negative Gerichtsentscheidungen nicht mehr durch alle Instanzen geklagt werden kann.

novella
novella
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von novella
als Antwort auf Bote Asgards vom 18.12.2018, 21:17:13

@ Bote Asgards
Zur Klarstellung:
Der deutsche Staat leistet Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche als Entschädigung für die Säkularisierung im Jahre 1803  und nicht als Ablass, um sich von Sünden freizukaufen.
Bevor man seinen geifernden Kirchen- oder Glaubenshass auf die Konfessionen loslässt, sollte man sich mal über die historischen Hintergründe informieren.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/enteignung-der-kirchen-entschaedigungen-bis-in-alle-ewigkeit-12555649.html


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Alexs
Alexs
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Alexs

Wie ist das eigentlich, wenn ein Rastafari in Deutschland seine Religion ausüben, also Cannabis konsumieren, möchte?

Bote Asgards
Bote Asgards
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf novella vom 19.12.2018, 15:04:05
@ Bote Asgards
Zur Klarstellung:
Der deutsche Staat leistet Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche als Entschädigung für die Säkularisierung im Jahre 1803  und nicht als Ablass, um sich von Sünden freizukaufen.
...
Kein Ablaßhandel  für staatliche Sünden? Na, Gott sei Dank. Dann kommt die Regierung ins Paradies Zwinkern
wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Alexs vom 19.12.2018, 15:28:50

@ alexs

Dann müsste der Genuss von Cannabis zuvor die Kriterien  einer Religionsdefinition erfüllen - und was das betrifft, da wäre ich skeptisch.

olga64
olga64
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf novella vom 19.12.2018, 15:04:05
@ Bote Asgards
Zur Klarstellung:
Der deutsche Staat leistet Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche als Entschädigung für die Säkularisierung im Jahre 1803  und nicht als Ablass, um sich von Sünden freizukaufen.
Bevor man seinen geifernden Kirchen- oder Glaubenshass auf die Konfessionen loslässt, sollte man sich mal über die historischen Hintergründe informieren.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/enteignung-der-kirchen-entschaedigungen-bis-in-alle-ewigkeit-12555649.html
Novella, gut, dass Sie darauf hinweisen.
Ich befürchte nur ,dass die Fraktion der Geiferer und denen angeschlossen, die SChlichten mit ihrer Faktenresistenz sich diese Arbeit nicht machen werden. Sie wollen ja nicht riskieren, dass ihr persönliches Weltbild,das noch nie die Höhe des Tellerrandes ihrer hausgemachten Erbsensuppe  erreicht hat, noch mehr ins Wanken gerät.... Olga

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