Innenpolitik Staatsgefährdung?

olga64
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Syka vom 11.01.2023, 18:30:32

Es hält Sie niemand davon ab, einen solchen Thread zu eröffnen - warum tun Sie es nicht? Olga

Mitglied_162e28b
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 11.01.2023, 18:32:36
Es hält Sie niemand davon ab, einen solchen Thread zu eröffnen - warum tun Sie es nicht? Olga
Vllt. ist es Zurückhaltung?
Vllt. sollen UserInnen, die schon länger ihre Eignung dafür unter Beweis gestellt haben, nicht übergangen werden? 😇
Aylas
Aylas
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Aylas

hmmm....

Staatsgefährdung

in der Bundesrepublik Deutschland als strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats gemäß §§ 84–91 StGB geltende Delikte: Organisationsdelikte, die Vorbereitung von Sabotageakten, Störhandlungen gegen lebenswichtige Anlagen und Einrichtungen, Zersetzung der Bundeswehr und öffentlicher Sicherheitsorgane, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland und Verunglimpfung von Verfassungsorganen.

Quelle
da kommt man doch etwas ins Grübeln, was alles von den hier im Thread beschriebenen Gräueltaten so alles wirklich zur Staatsgefährdung gehört oder was eher unter "Scheisse bauen", "Testosteronüberschuß", "Verbrechen gegen Verletzte und deren Helfer" usw. abzulegen ist.

Das Strafmaß dafür beträgt übrigens zwischen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es sind also Bewährungsstrafen durchaus möglich. 

Aber wieviel von diesen Vorkommnissen gefährden diesen Staat wirklich? Und welcher Staat in der EU hat nicht gleiche oder ähnliche Probleme. Von anderen Staaten garnicht zu reden.

Ich glaube, dass mit solchen Begriffen durchaus leichtfertig umgegangen wird. Nur um der Sensationsmacherei wegen.

Aylas

 

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olga64
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Aylas vom 11.01.2023, 19:09:26
 

Das Strafmaß dafür beträgt übrigens zwischen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es sind also Bewährungsstrafen durchaus möglich. 

Aber wieviel von diesen Vorkommnissen gefährden diesen Staat wirklich? Und welcher Staat in der EU hat nicht gleiche oder ähnliche Probleme. Von anderen Staaten garnicht zu reden.

Ich glaube, dass mit solchen Begriffen durchaus leichtfertig umgegangen wird. Nur um der Sensationsmacherei wegen.

Aylas

 
Das ist eine interessante Veröffentlichung.
Aber es hilft nicht unbedingt weiter,wenn wir unsere eigenen Probleme "mit dem Staat" evtl. zu relativieren versuchen, weil es diese auch in anderen Staaten gibt. Dafür sind wir nicht zuständig, sondern nur für die eigenen.
Und wenn man den Begriff "Staat" wählt, so sind wir das alle als Gemeinschaft und wer unseren Staat angreift, diskreditiert usw. macht das mit uns allen. Deshalb denke ich nicht, dass man damit "zu leichtfertig" umgeht. Wir erleben derzeit eine permanente Radikalisierung in Wort und Tat aus den verschiedensten Bereichen und darauf müssen dieVerantwortlichen reagieren. Olga
Bias
Bias
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Bias
als Antwort auf Aylas vom 11.01.2023, 19:09:26
da kommt man doch etwas ins Grübeln, was alles von den hier im Thread beschriebenen Gräueltaten so alles wirklich zur Staatsgefährdung gehört oder was eher unter "Scheisse bauen", "Testosteronüberschuß", "Verbrechen gegen Verletzte und deren Helfer" usw. abzulegen ist.
Das Strafmaß dafür beträgt übrigens zwischen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es sind also Bewährungsstrafen durchaus möglich. 
Aber wieviel von diesen Vorkommnissen gefährden diesen Staat wirklich? Und welcher Staat in der EU hat nicht gleiche oder ähnliche Probleme. Von anderen Staaten garnicht zu reden.
Ich glaube, dass mit solchen Begriffen durchaus leichtfertig umgegangen wird. Nur um der Sensationsmacherei wegen.
geschrieben von Aylas
Ja – da wäre wie in allen Vorgängen dieser Art noch das Formale zu beachten.
Damit hast Du natürlich recht, Aylas. Der Einwand zieht immer.

Aber frage mal die Verletzten nach solchen Aktionen, Leute deren Wohnung ausgebrannt, deren Autos abgefackelt worden sind oder Alteingesessene, welche einfach nur noch rauswollen aus Gegenden, in welchen sie sich und ihre Kinder gefährdet sehen.

Nicht zuletzt, frag Politiker, die zunehmend mehr bemerken, dass sie getrieben sind und den ganzen Kladderadatsch auch mithilfe noch so guter Kommunikationsberater und deren Floskeln (Testosteronüberschuss, Aufmerksamkeit erzielen, Abgehängte, etc.) nicht mehr in den Griff bekommen.
Frag die, welche einfach die Schnauze voll haben und damit beginnen den eigenen Wahrnehmungen den Vorzug vor jenen zu geben, die ihnen anempfohlen werden.
Bias
Bias
Mitglied

RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Bias
als Antwort auf olga64 vom 11.01.2023, 19:15:50
. . . . .
Und wenn man den Begriff "Staat" wählt, so sind wir das alle als Gemeinschaft und wer unseren Staat angreift, diskreditiert usw. macht das mit uns allen. Deshalb denke ich nicht, dass man damit "zu leichtfertig" umgeht. Wir erleben derzeit eine permanente Radikalisierung in Wort und Tat aus den verschiedensten Bereichen und darauf müssen dieVerantwortlichen reagieren. Olga
Den „Staat“ über Textkreationen wie „sind wir alle“ definieren zu wollen, stellt rhetorisch, falls es klappt, eine Doppelbindung her.
Benutzt, um den jeweiligen Diskussionspartner kritikunfähig zu machen, es sei denn, er wolle sich selbst kritisieren.
Ansonsten ists offensichtlicher Unfug. Wärens „wir alle“, wofür dann noch Staat?
Frag die Wiki-Erfahrenen hier im Forum oder schlag einfach selbst mal nach.

Was die Radikalisierung der Sprache angeht, Olga, bietet das ST ausreichend Gelegenheit zu beobachten, aus welchen Selbstverortungen die vorrangig kommt.
Es wird Dich vermutlich nicht überraschen, wen alles Du beim Demaskieren entdeckst. Könnte allenfalls peinlich werden, wenn Du uns danach alle wissen lässt, was Du herausgefunden hast.
Mach Dich dran – Du schaffst das
und komm gut durch den restlichen Abend.

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Aylas
Aylas
Mitglied

RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Aylas
als Antwort auf Bias vom 11.01.2023, 19:22:22
Ja – da wäre wie in allen Vorgängen dieser Art noch das Formale zu beachten.
Damit hast Du natürlich recht, Aylas. Der Einwand zieht immer.

Aber frage mal die Verletzten nach solchen Aktionen, Leute deren Wohnung ausgebrannt, deren Autos abgefackelt worden sind oder Alteingesessene, welche einfach nur noch rauswollen aus Gegenden, in welchen sie sich und ihre Kinder gefährdet sehen.

Nicht zuletzt, frag Politiker, die zunehmend mehr bemerken, dass sie getrieben sind und den ganzen Kladderadatsch auch mithilfe noch so guter Kommunikationsberater und deren Floskeln (Testosteronüberschuss, Aufmerksamkeit erzielen, Abgehängte, etc.) nicht mehr in den Griff bekommen.
Frag die, welche einfach die Schnauze voll haben und damit beginnen den eigenen Wahrnehmungen den Vorzug vor jenen zu geben, die ihnen anempfohlen werden.
geschrieben von Bias
Schon klar...

Ich werde die Opfer von Vergewaltigung, Körperverletzung, Kindesmissbrauch, Betrug, Entführung und und und fragen ob ihre Erlebnisse nicht genauso schlimm sind, wie die "staatsgefährdenden".

Und darum geht es. Staatsgefährdung ist definiert. Als Opfer ist in diesem Begriff nur der Staat und seine Organe gemeint.

Und auf die Opfer, die bei derartigen Straftagen die Leidtragenden sind. die können sich nicht ihr Recht vor Gericht mit Staatsgefährdung verschaffen, sondern ganz "normal" wie die o.a.. Und nur darum geht es.

Aber nun genug - und evtl. mal nachrechnen, wie lange dieser Staat inzwischen existiert und wie lange die Weimarer Republik und das dritte Reich zusammen existiert haben.

Er hält mehr aus als viele glauben und selbstverständlich - wir müssen dran arbeiten Unzulänglichkeiten zu benennen und zu beheben.

Aber jedesmal eine Untergangsstimmung zu verbreiten hilft imho nicht...

Aylas
Bias
Bias
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Bias
als Antwort auf Aylas vom 11.01.2023, 20:43:37

Es ist nun wirklich allerhand Text zum Thema geschrieben worden.
Die Ansichten mäandern dabei hin und her.

Ich frage mich, woher es kommt, dass im Ergebnis um Definitionen gerungen wird und weniger auf die meines Erachtens eingangs ausreichend im Text formulierte Frage, ob ein Staat, welcher sich so verhält wie beobachtbar der unsere seit Jahren, nicht seine Existenz gefährdet.
Sie gefährdet, indem er wenig bis gar nicht wahrnimmt und reagiert, auf das, was ist, sondern anstelle dessen mittels seiner Möglichkeiten verkünden lässt, was als real wahrgenommen werden soll.
Das geht erkennbar eine Weile gut, kommt jedoch dann an Grenzen, wenn Vertrauen in seine Fähigkeiten verloren gegangen sind.

Ich frage, ob sich ein solches Verhalten nicht als staatsgefährdend ansehen lässt?
Wer glaubt, Demokratie im wohl gemeinten Sinne sei verordenbar, brauche Jasager zur Aufrechterhaltung und Förderung, wirds verneinen.
Ich meine im Gegensatz dazu, sie braucht mündige Bürger, die im Interesse ihrer Aufrechterhaltung und Förderung Fragen stellen – soll sie als Staatsform nicht entarten.

Wer schon in solcherlei Fragen einen Akt des Verbreitens von „Untergangsstimmung“ sieht, wird geneigt sein, das anders zu sehen als ich.

Ich nehms zur Kenntnis – was soll man vernünftigerweise auch sonst machen.

Lenova46
Lenova46
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf ingo vom 11.01.2023, 10:52:53

Dann ist es ja gut.

Die Vergangenheit ist vorbei.

Rechtssprechung ist wandelbar und passt sich den Gegebenheiten an.

Bitte, denke an das Internet. Was mussten da und werden noch für neue Gesetze geschaffen.

olga64
olga64
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RE: Staatsgefährdung?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lenova46 vom 12.01.2023, 00:50:29
Dann ist es ja gut.

Die Vergangenheit ist vorbei.

Rechtssprechung ist wandelbar und passt sich den Gegebenheiten an.

Bitte, denke an das Internet. Was mussten da und werden noch für neue Gesetze geschaffen.
Ja, Lenova 46 so ist das wohl.
Aber für jeden ist seine Vergangenheit etwas anderes und es gibt sogar (meist ältere) Menschen,die so sehr in der Vergangenheit verharren, dass sie von der Gegenwart (also der Zeitspanne zwischen Vergangenheit und Zukunft) nicht mehr viel mitbekommen, bzw. mitbekommen wollen.

Zu den Vorfällen an Silvester in Berlin erfährt man nun ja mehr und mehr. Die Pressestelle der dortigen Polizei scheint zu voreilig mit Zahlen über Festnahmen, Migrantenanteil usw. an die Öffentlichkeit gegangen zu sein; Medien übernehmen Meldungen von der Polizei meist gerne und überprüfen auch selbst nicht so, wie sie es eigentlich tun sollten, um ihre Quellen verifizierbar zu machen.

Jetzt muss die Polizei zurückrudern und alles erscheint noch verwirrender als es von Anfang an war.

Die juristische Seite, die nun von Staatsanwaltschaft und später vor Gericht aufgearbeitet werden wird, arbeitet hoffentlich sorgfältiger. Aber bedenken sollten wir Bürger auch immer,d ass vor dem Gesetz alle Menschen in unserem Land gleich sind und unser Rechtssystem nicht auf Rache aufgebaut ist. D.h., wenn jetzt nach härteren Strafen gerufen wird, wird das nicht klappen. Denn das Ziel der deutschen Rechtssprechung ist immer Resozialisierung also die Möglichkeit für Delinquenten, wieder Zugang zu unserer Gesellschaft zu finden. Olga

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