Innenpolitik Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
Danke, aber das beantwortet leider auch nicht meine Frage, ob die Tätigkeit der Stenotypistin in der Zeit bis 1945 strafbar war.🌸
Dass sie es nach heutiger Gesetzgebung ist weiß ich ja.
Es wäre schön, wenn manche Fragen oder Beiträge nicht gewertet würden sondern einfach beantwortet. Deshalb nochmal danke für deine sachliche Auskunft.
Sorry Syka, ich denke du hast was überlesen.
Ich zitierte das damals gültige Reichsstrafgesetzbuch, welches 1953 ersetzt wurde durch das Strafgesetzbuch.
Demnach waren es Straftaten oder Beihilfe dazu.
Ansonsten würde der Rechtsgrundsatz gelten:
nullum crimen, nulla poena sine lege (Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz)
Diese Debatte sollte nicht auf ein Nebengleis gelenkt werden.
Es geht doch letzten Endes darum, dass zu keinem Zeitpunkt die Stenotypistin ihre Hände in Unschuld waschen konnte. Was in ihrer näheren Umgebung oder weiter sich ereignete, konnte ihr nicht verborgen geblieben sein. Spätestens das Kriegsende zeigte dann das erfolgte Unrecht auf.
Angebliches Nichtwissen schützt nicht vor dem Gesetz.
Mit deiner versuchen Argumentation wären auch die KZ-Wächter für ihre damalige Arbeit nicht zu belangen gewesen.
Dasselbe gilt auch für anderes Personal.
Ob das unter Hitler straffrei war oder nicht, spielt keine Rolle.
Warum wurden wohl während der Nazizeit ergangene Urteile revidiert?
Ich frage mich ernsthaft, welcher Denkweise - welcher Richtung - deine Argumentation entstammt.
Ja, das hilft mir weiter, danke Bias. Sogar sehr viel weiter!
Hier habe ich vom Logenplatz Balkon den Horizont voller Gewitter von Südwest nach Ost ziehend. Vermutlich übers Neckartal oder am Albtrauf entlang. Es wird eine spannende Nacht.
Du hast meine Aussagen und Fragen begriffen, Edita.
Mich hatte interessiert, ob sich die Stenotypistin zu der Zeit ihrer Tätigkeit strafbar gemacht hat - nicht, wie jetzt gesetzlich darüber zu entscheiden ist. Mehr als einmal hatte ich es versucht darzustellen, aber vergeblich.
Aber nun ist es gut, Bias hat mir die richtigen Unterlagen eingesetzt.
Schönen gewittrigen Abend noch.
Versuche mal der Syka Wissensdurst statt einer finsteren Seele zu unterstellen, Lenova und schon ergibt sich eine möglicherweise auch für Dich nicht zu beanstandende, brauchbare Antwort.
Wir könnten natürlich den Klageweg unverändert lassen! Die Alternative wäre, parallel dazu, die Energiewende für beendet, also gescheitert zu erklären!
Derzeit werden dem Vernehmen nach die Klagewege gegen das Aufstellen von Windkrafträder verkürzt. Das führt dazu, dass Kläger zwingend über ausreichend finanzielle Potenz verfügen müssen, um mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen zu können.
Frage: Auf Betreiben der Judikative oder interessierter Kreise aus Politik und Wirtschaft?
Die Energiewende ist aber ein sehr hoher Gut!
Es darf natürlich nicht sein, dass die finanzielle Potenz evtl. Kläger entscheidet, ob Windräder gebaut werden oder nicht!
Die Abstandsregeln müssen definiert werden, wenn selbige eingehalten werden, dann wird die Klage abgewiesen ... unabhängig von Person und Stand!
MarkusXP
Eine Frage der Wichtung und Bewertung, Markus.
Die Erhaltung von Flora und Fauna ist Umweltschützern und Leuten wie mir, ebenfalls ein "hohes Gut".
Wald, Bäume, fördern und schützen Leben auf dem Planeten.
Eine Frage der Wichtung und Bewertung, Markus.Es geht auch zuweilen einfach um eine Entscheidung!
Die Erhaltung von Flora und Fauna ist Umweltschützern und Leuten wie mir, ebenfalls ein "hohes Gut".
Wald, Bäume, fördern und schützen Leben auf dem Planeten.
Wenn du nun "Flora und Fauna" als Widerpart gegenüber Windräder siehst, beide Themen für dich den gleichen Stellenwert haben, also ein "hohes Gut" sind ... was dann? Es darf ja nicht zu einer Lähmung kommen, dass also NICHTS mehr passiert!
Dies könnte sein, wenn die Klagewege unverändert blieben! Die paar hundert Windräder aus dem letzten Jahr sind ja ein trauriger Witz!
Wir dürfen auch eines nicht vergessen: bei Gericht gibt es lediglich ein Urteil! Ob selbiges nun gerecht ist oder nicht, liegt im Ermessen des Betrachters ... obwohl er schlussendlich den Urteilsspruch irgendwie hinnehmen muss!
MarkusXP
Ich unterstelle @Syka weder Wissensdurst noch eine finstere Seele.
Sykas Frage ist für mich sinnlos. Daraus, dass sie damals nicht strafrechtlich verfolgt wurde, (die Stenotypistin u. a. ) lässt sich doch nicht herleiten, dass die damaligen Gesetze der Judenverfolgung rechtens waren. Würde ich die Gedankengänge Sykas nachvollziehen wollen, wäre das so.
Mir scheint, dass Syka sich hier auf ein ihr unbekanntes Rechtsgebiet wagt und für sich Gültigkeit oder Regelungen beansprucht, die nicht zutreffen.
Ich unterstelle @Syka weder Wissensdurst noch eine finstere Seele.Volle Zustimmung!
Sykas Frage ist für mich sinnlos. Daraus, dass sie damals nicht strafrechtlich verfolgt wurde, (die Stenotypistin u. a. ) lässt sich doch nicht herleiten, dass die damaligen Gesetze der Judenverfolgung rechtens waren. Würde ich die Gedankengänge Sykas nachvollziehen wollen, wäre das so.
Mir scheint, dass Syka sich hier auf ein ihr unbekanntes Rechtsgebiet wagt und für sich Gültigkeit oder Regelungen beansprucht, die nicht zutreffen.
Ich erinnere noch der Argumentation von Filbinger, dem Marinerichter: Was damals rechtens war kann heute nicht Unrecht sein!
Das kann es sehr wohl! Eine Diktatur kann Gesetze machen, welche immer angemessen erscheinen! In diesem Rahmen kann man alles beschließen, die Unterschrift eines Staatsoberhauptes wird nachbeliefert, alles mir Stempel selbstverständlich.
Es gibt universale Rechte, z.B. die Menschenrechte! Diese stehen über allen Gesetzen, in allen Ländern ...
MarkusXP