Innenpolitik Soll ein 96-jähriger Nazitäter in Haft?
Einspruch liebe Olga, bei Strafurteilen spielt Gerechtigkeit, darf Gerechtigkeit keine Rolle spielen, denn Gerechtigkeit gibt es da nicht, kann es nicht geben, immerhin haben diese Täter nach ihren Verbrechen noch Jahrzehnte ein schönes Leben führen können, alleine das ist eine derbe Ungerechtigkeit, während den Opfern schon vor Jahrzehnten ihr Leben grauenstvoll genommen wurde!
Es geht bei den Urteilen nur darum, einen Schuldspruch zu konstatieren, schriftlich festzuhalten, daß der-diejenige eine horrende Schuld auf sich genommen hat!
Edita
Bitte meine Beiträge komplett lesen, dann erübrigen sich falsche Unterstellungen
Keine Sorge. Ich habe dich schon richtig verstanden.
Deine Rechtsauffassung teile ich nicht.
Glücklicherweise wird sie auch von kompetenten Personen nicht geteilt.
Bitte meine Beiträge komplett lesen, dann erübrigen sich falsche UnterstellungenEigenartig - ich habe Ihnen Fragen gestellt und Sie werten diese als "Unterstellungen'"? Hat keinen Sinn, auf dieser Basis mit Ihnen eine sachlich fundierte Diskussion zu führen.
Edita - danke für die klugen Worte. Olga
Meinst du, du hast mich richtig verstanden?
Ich hatte mit diesem Satz gesagt, dass es damals keine Gesetze gab, nach denen sich eine Stenotypistin strafbar macht, wenn sie Todesurteile oder Anweisungen ihrer Chefs zur Tötung schrieb.Gab es damals Gesetze, die es verboten hatten, Millionen Menschen ins Gas zu schicken? Das, was Sie ansprechen, würde ja bedeuten, dass all diese Nazimörder nie hätten belangt werden dürfen.
Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren, wenn es damals diese Gesetze gab. Nichts anderes bedeutet es ja, juristisch sich strafbar zu machen.
Das ist heute eine andere Sicht auf Verbrechen. Erinnern Sie sich an den Prozess,d er vor kurzem in Deutschland stattgefunden hatte und wo Verbrechen geahndet wurde, die Folterer in Syrien und im Irak begangen haben. Auch in Syrien dürfte z.B. Folter bei nicht genehmen Menschen kein Straftatbestand sein.
Es kann doch nicht sein, dass wir zwar vor deutschen Gerichten solche Verbrechen ahnden und juristisch verfolgen, uns aber bei eigenen BürgerInnen dies unterlassen. Gut ,dass wir das nicht so machen und Leute, die das anders sehen und anders handhaben wollen, haben auf diesem Gebiet auch keine Einflussmöglichkeit, was ich ebenso gut finde. Olga
Meinst du, du hast mich richtig verstanden?Hallo Syka,
Ich hatte mit diesem Satz gesagt, dass es damals keine Gesetze gab, nach denen sich eine Stenotypistin strafbar macht, wenn sie Todesurteile oder Anweisungen ihrer Chefs zur Tötung schrieb.
Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren, wenn es damals diese Gesetze gab. Nichts anderes bedeutet es ja, juristisch sich strafbar zu machen.
das ergibt sich aus der Fortschreibung der Gesetzbücher.
Es gab seit 1871 das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB),
in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953.
Daher gab es auch §§, die das damals zum Zeitpunkt der Tat, unter Strafe stellten.
Ab § 331 Verbrechen und Vergehen im Amte.
ab § 211 Verbrechen und vergehen wider das Leben.
Ich schrieb weder von Folterern noch von Naziverbrechern sondern von der heutzutage angeklagten Stenotypistin - ob ihr Verhalten in den Jahren bis 1945 strafbar war.
Wenn du über die Naziverbrecher diskutieren möchtest dann bitte nicht als Antwort auf meinen Beitrag
Danke, aber das beantwortet leider auch nicht meine Frage, ob die Tätigkeit der Stenotypistin in der Zeit bis 1945 strafbar war.
Dass sie es nach heutiger Gesetzgebung ist weiß ich ja.
Es wäre schön, wenn manche Fragen oder Beiträge nicht gewertet würden sondern einfach beantwortet. Deshalb nochmal danke für deine sachliche Auskunft.
Danke, aber das beantwortet leider auch nicht meine Frage, ob die Tätigkeit der Stenotypistin in der Zeit bis 1945 strafbar war.Möglicherweise hilft der Beitrag bei der Beantwortung Deiner Frage ein wenig weiter, Syka:
Dass sie es nach heutiger Gesetzgebung ist weiß ich ja.
Es wäre schön, wenn manche Fragen oder Beiträge nicht gewertet würden sondern einfach beantwortet. Deshalb nochmal danke für deine sachliche Auskunft.
https://www.derstandard.de/story/2000098795236/strafrecht-im-nationalsozialismus-kein-verbrechen-ohne-strafe
Ich lese den Artikel so, dass die Unterstellung eines Willens zur Straftat Basis der Rechtsprechung war und damit staatlicher und richterlicher Willkür Tür und Tor offen stand.
Ansonsten: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei all dem Reden über Recht und Gesetz aber dürfte gelten, was Blaise Pascal bereits zu Zeiten des Sonnenkönigs angemerkt hat, nämlich dass das Recht zu seiner Durchsetzung der Macht bedarf.
Weil es aber eher unwahrscheinlich sei, dass das Recht zur Macht gelange, erkläre die Macht, sie sei das Recht (und gestalte es).
Derzeit werden dem Vernehmen nach die Klagewege gegen das Aufstellen von Windkrafträder verkürzt. Das führt dazu, dass Kläger zwingend über ausreichend finanzielle Potenz verfügen müssen, um mit einiger Aussicht auf Erfolg klagen zu können.
Frage: Auf Betreiben der Judikative oder interessierter Kreise aus Politik und Wirtschaft?
Bevor nun die erwartbare Zuschreibung bei manchen wieder einmal einsetzt oder wer Inhaltsleere meint entdecken zu müssen:
Nein, ich setze das demokratisch verfasste heutige Deutschland nicht mit Hitlers Reich gleich. Das ebenso wenig wie mit dem Staat Ludwigs des XIV.
Ich versuche nur zu belegen, wie – sehr subtil – Pascals Feststellung heute noch nicht an Gültigkeit verloren hat.
Es gab doch den Volksgerichtshof, der die Urteile fällte, natürlich nach Nazi-Gesetzgebung, die Sekretärin und der Wachmann machten sich höchstens strafbar, wenn sie sich weigerten, die aufgetragenen Arbeiten auszuführen!
In den 1960er-Jahren entschied der Bundesgerichtshof in Bezug auf Auschwitz: Um das Lagerpersonal von damals wegen Beihilfe zu bestrafen, müsse man den Männern und Frauen konkret nachweisen, welche Morde sie gefördert hätten. Im Kontext der Massenmorde in den Konzentrationslagern eine quasi unlösbare Aufgabe. Deshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten viele Verfahren gegen die "kleineren Rädchen" in der Nazi-Tötungsmaschinerie von den Staatsanwaltschaften eingestellt.
" Erst seit 2011, seit dem sogenannten Demjanjuk-Fall, gibt es auch Prozesse wegen Beihilfe und nicht ausschließlich wegen Mord im Zusammenhang mit den NS-Verbrechen des Dritten Reichs.
Rein juristisch wäre das schon vorher möglich gewesen. Im Fall von 2011 aber wurden die Gesetze erstmalig so interpretiert, dass auch ein Mitläufer, ein Mittäter, wie eben der Wachmann Demjanjuk, sich seiner Verantwortung im Holocaust stellen musste. Nun also eine Sekretärin. Für Onur Özata ist Irmgard F.s Fall ein weiterer Präzedenzfall. "Die Wahrheit ist nämlich, dass es nicht nur einige wenige Haupttäter gab, sondern viele, viele Helferinnen und Helfershelfer, die den Holocaust ermöglicht haben, den Massenmord, den Völkermord in den Konzentrationslagern."
Rädchen in der Todesmaschinerie: Prozess gegen KZ-Sekretärin
Edita