Innenpolitik Sitzen wir Weihnachten doch wieder im Lockdown?
So - gerade eben hat mir ein alter, gehandikapter Freund am Telephon erklärt, dass für seine zum Schlachtessen eingeladene Gesellschaft so gut wie alle Zusagen mit unterschiedlichen Begründungen widerrufen worden seien.
Die Portionen seien im Gasthaus bestellt, im Moment wären wir aber nur zu dritt (ich vermute beim Treffen zu zweit).
Am Samstag fahre ich dann rüber zum Spälterwald und hole die Bestellung ab.
Das Leben hat sich merklich verändert, das ist nun auch bei uns angekommen.
Schaun wir mal.
Es würde mich nicht wundern, säßen wir zwei am Samstag vor sechs Portionen Wurstsuppe, Wellfleich, Blut- und Leberwürsten, Schweinepfeffer, Sauerkraut und Kartoffelbrei am großen Tisch.
Da wirst Du Dich fühlen wie bei der Hochzeit zu Kanaan: Da kannst du die Leute von der Straße zu Deinem Diner einladen.
Prost Mahlzeit!
Habe Deinen link zur SZ gelesen, was soll man zu dieser Gerichtsentscheidung sagen, besonders wenn man die Summen liest, um die es geht...👀 Das Ganze war schon fast in Vergessenheit geraten, und seit Monaten gibt es Masken wie Sand am Meer.
(...) Für die Generalstaatsanwaltschaft München, die ein Exempel statuieren und einen Musterprozess wegen mutmaßlicher Abgeordnetenbestechung führen wollte, sind die insgesamt drei OLG-Beschlüsse zu Nüßlein, Sauter und Limberger eine herbe Niederlage. Die Ermittlungsbehörde kündigte an, beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die OLG-Beschlüsse einzulegen. Allerdings wird selbst in Kreisen von Juristen, die sich einen Musterprozess erhoffen, die Erfolgsaussicht einer solchen Beschwerde als sehr gering eingestuft.(...)
Aber wenigstens steht in der Begründung :
Das OLG rügt in seinen den Bundestag für dessen aus Sicht des Gerichts unzureichenden Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete. Und es rügt Nüßlein und Sauter für deren Geschäfte, die den Demokratieverdruss fördern könnten.
Hier fehlt zwar irgendwie das Wort "Begründung", aber man versteht, was gemeint ist. Das Gericht bedauert, nicht anders Recht sprechen zu können.
Man wird sehen, wie der BGH entscheidet. Eines derProbleme ist auch, dass es dafür vermutlich keine Präzedenzfälle gibt, die dann die Basis für ein Urteil oder einen Freispruch bieten könnten.
Andererseits gibt es aber immer mehr aufgedeckte Fälle von Kriminellen,die im Zusammenhang mit der Pandemie versuchten, das schnelle Geld zu machen: z.B. die Teststellen, die falsch abrechneten (die meisten dieser mutmasslichen Täter sitzen bereits in U-Haft) oder diejenigen, die sich durch falsche oder manipulierte Angaben dieCorona-Hilfen ergattern wollten und dies auch noch an mehreren Stellen, obwohl die Voraussetzungen fehlten.
Das wird es immer geben,dass Leute auch in den schlimmsten Zeiten an ihre persönliche Geldvermehrung denken. Nur gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo Verfehlungen dieser Art z.B.auch bei Politikern juristisch überprüft werden und auf Grundlage gültigerGesetze dann einUrteil erfolgt.
Es gibt ja auch Länder, wo solche Menschen öffentliches Interesses vonvornherein davor geschützt wären. Olga
Habe Deinen link zur SZ gelesen, was soll man zu dieser Gerichtsentscheidung sagen, besonders wenn man die Summen liest, um die es geht...👀 Das Ganze war schon fast in Vergessenheit geraten, und seit Monaten gibt es Masken wie Sand am Meer.Yep - unsere viel beschworenen Werte!
(...) Für die Generalstaatsanwaltschaft München, die ein Exempel statuieren und einen Musterprozess wegen mutmaßlicher Abgeordnetenbestechung führen wollte, sind die insgesamt drei OLG-Beschlüsse zu Nüßlein, Sauter und Limberger eine herbe Niederlage. Die Ermittlungsbehörde kündigte an, beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen die OLG-Beschlüsse einzulegen. Allerdings wird selbst in Kreisen von Juristen, die sich einen Musterprozess erhoffen, die Erfolgsaussicht einer solchen Beschwerde als sehr gering eingestuft.(...)
Solcherlei und ähnliche Vorkommnisse sinds, Michiko, die zurecht das Vertrauen in das System aushöhlen.
Im Ergebnis wird es nicht entscheidend sein, unter welcher Überschrift Deutschland in die nächste Zeit geht.
Schimpfen auf Erscheinungen, verdecken der Schadstellen, verweisen auf anderes hat noch nie dauerhaft genutzt, wenn die Fäulnis sukzessive Raum greift.
"Wenn die unten nicht mehr wollen . . . ."
Aber wenigstens steht in der Begründung :Schlappe Leistung des OLG, aber wir leben ja in einem Rechtsstaat, der Paragraph wird gerügt. Und vielleicht überlegen die drei Betroffenen noch einmal, ob sie nicht einen Teil der so erworbenen Gelder spenden könnten, gerade aktuell gibt es genügend Menschen, die auf Spenden angewiesen sind.
Das OLG rügt in seinen den Bundestag für dessen aus Sicht des Gerichts unzureichenden Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete. Und es rügt Nüßlein und Sauter für deren Geschäfte, die den Demokratieverdruss fördern könnten.
Hier fehlt zwar irgendwie das Wort "Begründung", aber man versteht, was gemeint ist. Das Gericht bedauert, nicht anders Recht sprechen zu können.
Doch hier rasch noch was zu unseren Werten.
Die oben per Gesetz geschützten
und die nach unten per Appellen und Ansprachen von oben zur Beachtung verordneten:
https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-maskenaffaere-nuesslein-sauter-1.5467427
Ich hoffe, dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Die Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken wird zum Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts München an. Dieses sieht in der Affäre keine Bestechlichkeit.
https://www.tagesschau.de/inland/olg-muenchen-nuesslein-sauter-101.html
Aber wenigstens steht in der Begründung :Rechtsstaat: Richter sprechen Recht auf Basis geltender Gesetze, Syka.
Das OLG rügt in seinen den Bundestag für dessen aus Sicht des Gerichts unzureichenden Schmiergeld-Paragrafen für Abgeordnete. Und es rügt Nüßlein und Sauter für deren Geschäfte, die den Demokratieverdruss fördern könnten.
Hier fehlt zwar irgendwie das Wort "Begründung", aber man versteht, was gemeint ist. Das Gericht bedauert, nicht anders Recht sprechen zu können.
Das tun Gerichte so gut wie überall regelmäßig; rechtsprechen auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze.
Nicht immer legitim, aber eben halt legal und damit rechtens.
Wer beschließt weshalb wann und wofür Gesetze wie Schmiergeldparagraphen für Abgeordnete oder andere, wie bspw. das EGOWiG vom 24, Mai 1968?
@ Syka,
Hier fehlt zwar irgendwie das Wort "Begründung", aber man versteht, was gemeint ist. Das Gericht bedauert, nicht anders Recht sprechen zu können.So sehe ich es auch. - Was nicht verboten ist, ist erlaubt. (Ich bin gespannt, was der BGH dazu sagt. Womöglich kann auch er nicht anders entscheiden.)
Wenn ich mir den Verlauf vorstelle, ist es m. E. von Belang, ob es so gelaufen ist, holzschnittartig: "Wenn du dies und dies tust, bekommst du das und das", oder ob die Initiative bei den Abgeordneten lag: "Hört mal zu, ich habe das und das an der Angel, was ich gegen eine Vermittlingsgebühr einfädeln könnte. Eure Preisliste ist zwar nicht ganz günstig, aber für einen Obulus - da ich ja meine Autorität als Abgeordneter nutzen kann bzw. muss (ein Aspekt, den das OLG, den prinzipiell als legitim ansieht, wie ich es verstanden habe), stehen die Dinge für mich wie für euch gut.
Zumindest ein Gschmäckle oder mehr bekommt die Angelegenheit, wenn man bei ihrer Beurteilung mit einbezieht, wer "erlaubt" und "nicht erlaubt" festlegt.