Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
Ich sehe das etwas pragmatischer. Wenn ich einen Vertrag habe, dann poche ich auf Einhaltung (Manager, aber auch jeder andere). Ich habe das Recht, auf die Einhaltung des Vertrages zu pochen, egal was vorgefallen ist.
Unmäßig ist es allerdings, derartige Verträge einzugehen, und das von beiden Seiten.
Und wenn ich mich als Arbeitnehmer am Eigentum des Arbeitgebers vergreife, so ist dies ein Kündigungsgrund.
Das war sicherlich zu DDR-Zeiten anders da gehörte wohl allen alles? War nicht alles Volkseigentum?
--
jolli
Unmäßig ist es allerdings, derartige Verträge einzugehen, und das von beiden Seiten.
Und wenn ich mich als Arbeitnehmer am Eigentum des Arbeitgebers vergreife, so ist dies ein Kündigungsgrund.
Das war sicherlich zu DDR-Zeiten anders da gehörte wohl allen alles? War nicht alles Volkseigentum?
--
jolli
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vielleicht sollte man außer dem Grundsatz, daß der Eigentümer über das Eigentum verfügt,
auch drüber nachdenken, was er vielleicht vorhatte.
Immer gleich zu vermuten, daß alles weggeworfen wird, könnte falsch sein.
Ich sehe bei uns im Ort oft und überall die Wagen der "Tafeln" vorfahren.
Und grundsätzlich denke ich mal,
es arbeitet in dem Altenheim nicht nur eine Pflegerin,
sondern erheblich mehr.
Da kommen dann ganz andere Mengen zusammen,
für die man sich dann einfach ein Übereignungsrecht zimmert.
Letzten Endes bezahlen es die alten Menschen,
die dort untergebracht sind, bzw. deren Nachkommen.
Ich halte es für ausgesprochen unverantwortlich,
bei einem speziellen Verbot ein Eigentumsdelikt zu begehen.
Es wird kein Zufall sein, daß so ein Verbot besteht.
Vielleicht uferte es vorher aus mit der Selbstbedienung und mußte begrenzt werden.
Ich erlebte mal eine Räumung des übergebliebenen kalten Buffet´s.
Da klaubte sich auch ein Vorgesetzter Hühnerbeine in eine Papiertüte.
Leider ging die schon beim Pförtner unten auf.
Besser hätte ich es gefunden, wenn das auf dem Bahnsteig passiert wäre.
--
nordstern
auch drüber nachdenken, was er vielleicht vorhatte.
Immer gleich zu vermuten, daß alles weggeworfen wird, könnte falsch sein.
Ich sehe bei uns im Ort oft und überall die Wagen der "Tafeln" vorfahren.
Und grundsätzlich denke ich mal,
es arbeitet in dem Altenheim nicht nur eine Pflegerin,
sondern erheblich mehr.
Da kommen dann ganz andere Mengen zusammen,
für die man sich dann einfach ein Übereignungsrecht zimmert.
Letzten Endes bezahlen es die alten Menschen,
die dort untergebracht sind, bzw. deren Nachkommen.
Ich halte es für ausgesprochen unverantwortlich,
bei einem speziellen Verbot ein Eigentumsdelikt zu begehen.
Es wird kein Zufall sein, daß so ein Verbot besteht.
Vielleicht uferte es vorher aus mit der Selbstbedienung und mußte begrenzt werden.
Ich erlebte mal eine Räumung des übergebliebenen kalten Buffet´s.
Da klaubte sich auch ein Vorgesetzter Hühnerbeine in eine Papiertüte.
Leider ging die schon beim Pförtner unten auf.
Besser hätte ich es gefunden, wenn das auf dem Bahnsteig passiert wäre.
--
nordstern
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
Du spekulierst aber auch viel, hast du das nicht bemerkt? So hat jeder seine Voreingenommenheit, die auch mir nicht nehmen lasse.
--
fritz_the_cat
--
fritz_the_cat
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Du spekulierst aber auch viel, hast du das nicht bemerkt? So hat jeder seine Voreingenommenheit, die auch mir nicht nehmen lasse.
--
fritz_the_cat
Ich wohne seit 20 Jahren direkt neben einem Alten und Pflegeheim und spreche mit Heimleiter und Bewohnern.
Also so ganz unbedarft bin ich nicht, wenn ich das beschriebene Heim auch nicht kenne.
Und drüber nachdenken, naja, das ist ja erlaubt.
--
nordstern
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
hühnerbeine?? das waren doch nicht etwa die hühner?? ))
lg
--
sissismam
lg
--
sissismam
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Sissismam, Du nu wieder.
Nein, die waren es nicht.
Aber ich habe schon eine Verbindung zu Hühner, gell ?
--
nordstern
Nein, die waren es nicht.
Aber ich habe schon eine Verbindung zu Hühner, gell ?
--
nordstern
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
*erleichtertseufz*..vielleicht bist du im zeichen des huhns geboren?)
so...zurück zu thema..
lg
--
sissismam
so...zurück zu thema..
lg
--
sissismam
Grundsatz ......
--
nogly
Es ist nicht richtig sich etwas anzueignen was einem
nicht gehört!!!!.
Dennoch bin ich der Meinug,dass diese Mitarbeiterin im
Grunde nicht an Diebstahl gedacht hat,sondern anstatt in
den Mülleimer oder am nächsten Tag als "Schinkennudel"
zu präsentieren,so hat diese Mitarbeiterin nichts Böses
im Sinn gehabt!!!!.
Wer schon einmal längere Zeit im Krankenhaus war merkt
das nach einigen Tagen!!!. usw. usw. usw.!!!.
Im übrigen gibt es einen Leitspruch:
Der ohne Sünde ist,der werfe den ersten Stein.......
Danke für die Aufmerksamkeit!!!!
--
nogly
Es ist nicht richtig sich etwas anzueignen was einem
nicht gehört!!!!.
Dennoch bin ich der Meinug,dass diese Mitarbeiterin im
Grunde nicht an Diebstahl gedacht hat,sondern anstatt in
den Mülleimer oder am nächsten Tag als "Schinkennudel"
zu präsentieren,so hat diese Mitarbeiterin nichts Böses
im Sinn gehabt!!!!.
Wer schon einmal längere Zeit im Krankenhaus war merkt
das nach einigen Tagen!!!. usw. usw. usw.!!!.
Im übrigen gibt es einen Leitspruch:
Der ohne Sünde ist,der werfe den ersten Stein.......
Danke für die Aufmerksamkeit!!!!
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Also Steine werfen, da bin ich dagegen.
Aber denke mal in Ruhe drüber nach.....
Warum hat wohl der Altersheimchef gerade dieses Verbot formuliert.
Ich habe das Urteil auch woanders gelesen, und was dazu geschrieben wurde.
Ich verteidige es nicht, ich frage mich nur, warum.
Nicht an Diebstahl gedacht ?
Dann würde ich nicht verstecken.
Könnte man eventuell "steuern", was überbleibt ?
Ich sehe öfter als andere Leute, wie es den alten Herrschaften geht.
Ich wohne ja neben ihnen.
Ich rege mich gelegentlich auf, wenn ich sehe, wie da mit ihnen umgegangen wird.
Nicht immer, aber manchmal schon.
Wegwerfen ? Wirklich ?
Ich sehe den Wagen der Tafel vorfahren.
Ich denke mir meinen Teil und sage mir, klauen müßte nicht sein.
Ein Mittagessen zum Mitarbeiterpreis hätte ich mir auch immer gewünscht,
statt Currywurst oder Stullen.
Egal, ich habe über den Fall gelesen, was ich lesen konnte.
Ich denke, es gibt keine Bagatellgrenze, wann ich klauen darf.
Wo soll die sein ?
Und wenn ich über mein Eigentum nicht selber bestimme,
dann soll es der erarbeiten, der glaubt, es nehmen zu dürfen.
Das Manko ist einfach, daß man zuwenig über die Wahrheit erfährt.
--
nordstern
Aber denke mal in Ruhe drüber nach.....
Warum hat wohl der Altersheimchef gerade dieses Verbot formuliert.
Ich habe das Urteil auch woanders gelesen, und was dazu geschrieben wurde.
Ich verteidige es nicht, ich frage mich nur, warum.
Nicht an Diebstahl gedacht ?
Dann würde ich nicht verstecken.
Könnte man eventuell "steuern", was überbleibt ?
Ich sehe öfter als andere Leute, wie es den alten Herrschaften geht.
Ich wohne ja neben ihnen.
Ich rege mich gelegentlich auf, wenn ich sehe, wie da mit ihnen umgegangen wird.
Nicht immer, aber manchmal schon.
Wegwerfen ? Wirklich ?
Ich sehe den Wagen der Tafel vorfahren.
Ich denke mir meinen Teil und sage mir, klauen müßte nicht sein.
Ein Mittagessen zum Mitarbeiterpreis hätte ich mir auch immer gewünscht,
statt Currywurst oder Stullen.
Egal, ich habe über den Fall gelesen, was ich lesen konnte.
Ich denke, es gibt keine Bagatellgrenze, wann ich klauen darf.
Wo soll die sein ?
Und wenn ich über mein Eigentum nicht selber bestimme,
dann soll es der erarbeiten, der glaubt, es nehmen zu dürfen.
Das Manko ist einfach, daß man zuwenig über die Wahrheit erfährt.
--
nordstern
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Besagter Altenpflegerin wurde zurecht gekündigt. Es wurde von vornherein mehrmals erklärt, dass das Essen nur für die Pflegebedürftigen ist, nicht aber für die Angestellten (so die Medien).
--
spatzl
--
spatzl