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Innenpolitik Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?

arno
arno
Mitglied

Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von arno
Hallo,

die deutsche Rechtsprechung macht große
Unterschiede in der Behandlung von Lohnabhängigen und
Managern, wenn es um Betrugsdelikte geht.
Pleitebankmanager erhalten ihre Boni und
Altenpfleger, die zu entsorgende Nahrungsmittel
für sich weiter verwenden wollen, erhalten die Kündigung.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit ??????

Viele Grüße
--
arno
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf arno vom 16.10.2009, 13:01:10
In meinen Augen ist es falsch die Raffgier der Manager mit der Klauerei von Mitarbeitern zu vergleichen. Wir leben im Kapitalismus, da "müssen" die Manager und Banker einfach raffgierig sein und die Gesetze geben ihnen meist recht.

Trotzdem könnte ich einer Angestellten nicht mehr trauen, wenn sie mir ne Boulette oder Maultaschen klaut.
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 16.10.2009, 13:01:10
Zwei Fragen.
Bis zu welchem Wert willst Du klauen erlauben ?
Müssen Anordnungen oder Verbote am Arbeitsplatz befolgt werden ?
Mach mal Vorschläge.
--
nordstern

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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 13:10:44
hilfe mein chef klaut und ständig den kaffee.

wir zahlen den kaffe selbst. unser chef hält es nicht für nötig sich daran zu beteidigen sondern nimmt ohne zu fragen.

können wir ihm jetzt kündigen?

wieso gilt diese „klauerei“ eigentlich immer nur für eine seite?

--
plumpudding
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 13:52:03
Sie gilt nicht nur für eine Seite.
Darauf bezog sich mein Beitrag auch nicht.

Ich kann mir vorstellen, Wie Deine nächsten drei Schritte aussehen könnten.
1.) Du verbietest Deinem Chef, das Kaffee klauen.
2.) Er wird auf den Strom, ggf. auf die Kaffeemaschine verweisen.
3.) Er wird Kaffee kochen nur noch in der Pause erlauben.

Ich bin ziemlich sicher, daß es so kommt.
--
nordstern
peter25
peter25
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von peter25
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 13:52:03
Will mal so sagen,der Chef nimmt sich den Kaffee ohne zu fragen, weil ihr den den Strom entwendet für euren Kaffee.(Ausgleich)
peter25

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Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 13:57:49
ich find das leben einfach nur ungerecht.

zu 1. haben wir schon mehrfach gemacht
zu 2. die kaffeemaschinen haben wir bezahlt, den strom zahlt die firma
zu 3. wir haben eine selbstgekaufte thermoskanne

wir haben ihm auch schon auf die finger gekloppt, wenn er sich an unserer keksdose vergriffen hat.

unser chef ist nicht firmeninhaber sondern NUR unser vorgesetzter.

--
plumpudding
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 14:04:51
Dann sprecht doch mit dem Besitzer.
Oder ist er nicht erreichbar für Euch, das könnte ja sein.

Gut, es ist nicht die feine Art, was der Vorgesetzte macht.
Er sollte hin und wieder mal ein Paket Kaffee spendieren.
--
nordstern
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.10.2009, 14:08:35
In holländischen Firmen ist der Kaffe gratis - trotzdem wird auf deinem Lohnstreifen ein extra Kaffeegeld ausgewiesen. UNRECHTSSTAAT DEUTSCHLAND!

)))))
Re: Sind Kündigungen für Bagatelldelikte gerechtfertigt?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 16.10.2009, 14:21:10
Das verstehe ich nicht ganz.
Ist die Firma denn holländisch und in Deutschland ansässig ?
Ich kenne aber auch Firmen, wo ich im Service tätig wurde,
da gab es Sozialkaffee und Tee.

Wenn allerdings der eben beschriebene Fall da ist,
muß man sich intensiv die Personalregeln ansehen.
Wehren kann man sich an anderer Stelle, nur nicht im Konfliktfall.
Grundsätzlich sollte man sich an die Regeln halten.
Auch an das beschriebene Mitnahmeverbot aus dem verlinkten Artikel.
Dann kann man an geeigneter Stelle auch den Mund aufmachen.

Abmahnungssicheres Verhalten ist Bedingung.
Dann in dem Regelwerk mal ausgiebig lesen, was es so alles gibt.
Montags dann ein "Projekt" durchziehen.
Möglichst etwas, wo der Vorgesetzte Fehler macht.
Habe ich öfter mal gemacht.
Damit hatte ich drei Jahrzehnte Erfahrung.
Dieser Vorgesetzte hätte Freude gehabt.
Aber wir kommen vom Thema ab
--
nordstern

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