Innenpolitik schavan
Hallo Alle,
Das Amt soll Vorbild sein: Motivation und Ansporn von außergewöhnlichen Leistungen vermitteln, Gremien bei der Vergabe von Stipendien vorstehen, Auszeichnungen verleihen usw.. Das glaubhaft und überzeugend kann nur von Personen vermittelt werden, wenn gerade sie dem akademischen Anspruch gerecht werden. Schließlich wird inzwischen der allgemeine Werteverlust auf allen Ebenen in unserer Gesellschaft beklagt. Die Entscheidung der Universität DÜDO hätte ohne Vertrauensverlust nicht anders ausfallen können. Damit muss Frau Schavan leider leben.
Eka
Genau so ist es !
Edita
Was mich interessiert in diesem Zusammenhang: Wäre es möglich das Thema Plagiat in Doktorarbeiten zu diskutieren, ohne gleichzeitig Personen zu diskreditieren.?
Wären alle Personen mit DR.Titel freiwillig dafür, dass ihre Dr.Arbeit erneut geprüft wird?
Kann man die Lebensleistung einer Person als nichtig erklären auf Grund der Tatsache, dass sie im Alter von 25 Jahren eine "fragwürdige" Dissertation schrieb?
Einmal in Amt und Würden wird man in der Regel nicht mehr nach Schul- und Studienabschlüsse gefragt.
Eher zählt dann die Leistung und in der Politik das richtige Parteibuch.
Mareike
Wären alle Personen mit DR.Titel freiwillig dafür, dass ihre Dr.Arbeit erneut geprüft wird?
Kann man die Lebensleistung einer Person als nichtig erklären auf Grund der Tatsache, dass sie im Alter von 25 Jahren eine "fragwürdige" Dissertation schrieb?
Einmal in Amt und Würden wird man in der Regel nicht mehr nach Schul- und Studienabschlüsse gefragt.
Eher zählt dann die Leistung und in der Politik das richtige Parteibuch.
Mareike
Mareike,
die Lebensleistung von Frau Schavan, steht nicht zur Diskussion. Sie hat ohne Zweifel während ihrer Amtszeit gute Arbeit geleistet (sagt man). Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob jemand den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien genüge getan hat, um einen Titel tragen zu dürfen.
Bei manchen Studiengängen konnte früher eine Dissertation als eine Möglichkeit gewählt werden zu einem akademischen Abschluss zu kommen. Gleichwertig zu einem Staatsexamen. So auch bei Frau Schavan.
LG Eka
die Lebensleistung von Frau Schavan, steht nicht zur Diskussion. Sie hat ohne Zweifel während ihrer Amtszeit gute Arbeit geleistet (sagt man). Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob jemand den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien genüge getan hat, um einen Titel tragen zu dürfen.
Bei manchen Studiengängen konnte früher eine Dissertation als eine Möglichkeit gewählt werden zu einem akademischen Abschluss zu kommen. Gleichwertig zu einem Staatsexamen. So auch bei Frau Schavan.
LG Eka
Es geht hier um mehr. Vielleicht hat diese Angelegenheit ja ihr Gutes, in dem die Handlungsweise der Universitäten endlich mal geprüft wird. Weshalb weigert sich die Düsseldorfer Uni so vehement, einen neutralen Gutachter einzusetzen? Weshalb sind die Plagiate den früheren Doktorvätern/Betreuern von Frau Schavan nicht früher eingefallen? Ohne, dass ich persönlich von Verfolgungswahn geplagt bin, diese Sache ein Gschmäckle und ich bin froh, dass Frau Dr. Schavan Klage erheben wird. Ein neutrales Gericht wird evtl. zu anderen ERgebnissen kommen als eine auch personell stark involvierte Universität. Bis dahin gilt auch für Frau Dr. Schavan die Unschuldvermutung und ihren Doktorgrad darf sie weiter benützen. Olga
Mareike,
Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob jemand den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien genüge getan hat, um einen Titel tragen zu dürfen.
Bei manchen Studiengängen konnte früher eine Dissertation als eine Möglichkeit gewählt werden zu einem akademischen Abschluss zu kommen. Gleichwertig zu einem Staatsexamen. So auch bei Frau Schavan.
LG Eka
Es wird jedoch gleichzeitig von BETRUG gesprochen.
Hier habe ich so meine Zweifel. Sie hätte dann arglistig ihre Prüfer täuschen müssen können oder bestechen müssen .. aber so?
Ich stelle mir vor, sie hätte bei Heidegger abgeschrieben:
"Das Sein entzieht sich, indem es sich in das Seiende entbirgt.
Dergestalt beirrt das Sein, es lichtend, das Seiende mit der Irre. Das Seiende ist in die Irre ereignet, in der es das Sein umirrt und so den Irrtum [...] stiftet. Er ist der Wesensraum der Geschichte. In ihm irrt das geschichtlich Wesenhafte an Seinesgleichen vorbei. Darum wird, was geschichtlich heraufkommt, notwendig mißdeutet. Durch diese Mißdeutung hindurch wartet das Geschick ab, was aus seiner Saat wird. Es bringt die, die es angeht, in die Möglichkeit des Geschicklichen und Ungeschicklichen. Geschick versucht sich an Geschick. Das Sichversehen des Menschen entspricht dem Sichverbergen der Lichtung des Seins.
Ohne die Irre wäre kein Verhältnis von Geschick zu Geschick, wäre nicht Geschichte."
"Der Spruch des Anaximander" Heidegger 1946
Oder sie hat versucht - als 25Jährige - dies in eigenen Worte zu fassen ... dieser Wissensschaftsbetrieb hat absurde Züge.
Mareike
..ich glaube, eine ganz unbefangene Diskussion wird es nicht geben, dazu hat Frau Schavan zu viel Schadenfreude gezeigt.
Es sind nach Aussagen von Prof. Weber-Wulff nicht nur vereinzelte „Schussel-oder Flüchtigkeitsfehler“, Frau Schavan habe systematisch die Arbeit hindurch fremdes geistiges Eigentum benutzt und teilweise umformuliert.
Was ich daraus vermute sei dahingestellt jedoch steht fest, dass schon immer die gleichen Bedingungen herrschten, sie aber bisher schwer kontrollierbar waren.
Doktorvater oder Mutter hin und her, der Doktorand schreibt seine Arbeit und ist verantwortlich dafür, nicht der Doktorvater.
Zudem geht der Doktorvater grundsätzlich davon aus, dass gegenseitiges Vertrauen Voraussetzung ist.
Die Vergleiche mit anderen (Straf)Taten, welche verjähren, sind hier nicht angebracht.
Aber!!!!
…wenn ich immer gut, sehr gut gearbeitet und Anerkennung erworben habe, so spielt das in den wenigsten Fällen eine Rolle.
Habe ich mir etwas zu Schulden kommen lassen, muss ich dafür zur Verantwortung gezogen werden, besser, ich bekenne mich dazu.
Die Uni selbst ist nicht frei von Kritik, wird es sich aber nicht so leicht gemacht haben und oberflächlich entschieden haben. Es liest sich bei manchen Beiträgen wie Unfähigkeit.
Wenn es manche auch regelrecht ankotzt das Thema, entschuldigt, aber ich bin für Gleichbehandlung.
Einer, der vor 40 Jahren eine Verpflichtung zur Mitarbeit bei dem MfS unterschrieben hat und nur Mitläufer war, wird auch aus dem öffentlichen Dienst entfernt, da wurden bisher keine Einzelfallprüfungen durchgeführt.
Wo zählen dann 40 Jahre schuldfreies Leben, ordentliche Leistungen usw.?
Ich will dazu keine Diskussion vom Zaun brechen, es sollte sich so mancher einmal überlegen, warum und weshalb er bei bestimmten Personen geneigt ist Zugeständnisse zu machen, wenn er andere wiederum strikt verurteilt.
Ich glaube, es ist nur ein aussichtsloses letztes „Aufbäumen“ von Frau Schavan.
Sie wird ja wohl nicht behaupten wollen, dass sie nicht gewusst hat, was sie macht, wäre ja noch schlimmer (Demenz in so jungen Jahren).
-ein_lächeln…..
Es sind nach Aussagen von Prof. Weber-Wulff nicht nur vereinzelte „Schussel-oder Flüchtigkeitsfehler“, Frau Schavan habe systematisch die Arbeit hindurch fremdes geistiges Eigentum benutzt und teilweise umformuliert.
Was ich daraus vermute sei dahingestellt jedoch steht fest, dass schon immer die gleichen Bedingungen herrschten, sie aber bisher schwer kontrollierbar waren.
Doktorvater oder Mutter hin und her, der Doktorand schreibt seine Arbeit und ist verantwortlich dafür, nicht der Doktorvater.
Zudem geht der Doktorvater grundsätzlich davon aus, dass gegenseitiges Vertrauen Voraussetzung ist.
Die Vergleiche mit anderen (Straf)Taten, welche verjähren, sind hier nicht angebracht.
Aber!!!!
…wenn ich immer gut, sehr gut gearbeitet und Anerkennung erworben habe, so spielt das in den wenigsten Fällen eine Rolle.
Habe ich mir etwas zu Schulden kommen lassen, muss ich dafür zur Verantwortung gezogen werden, besser, ich bekenne mich dazu.
Die Uni selbst ist nicht frei von Kritik, wird es sich aber nicht so leicht gemacht haben und oberflächlich entschieden haben. Es liest sich bei manchen Beiträgen wie Unfähigkeit.
Wenn es manche auch regelrecht ankotzt das Thema, entschuldigt, aber ich bin für Gleichbehandlung.
Einer, der vor 40 Jahren eine Verpflichtung zur Mitarbeit bei dem MfS unterschrieben hat und nur Mitläufer war, wird auch aus dem öffentlichen Dienst entfernt, da wurden bisher keine Einzelfallprüfungen durchgeführt.
Wo zählen dann 40 Jahre schuldfreies Leben, ordentliche Leistungen usw.?
Ich will dazu keine Diskussion vom Zaun brechen, es sollte sich so mancher einmal überlegen, warum und weshalb er bei bestimmten Personen geneigt ist Zugeständnisse zu machen, wenn er andere wiederum strikt verurteilt.
Ich glaube, es ist nur ein aussichtsloses letztes „Aufbäumen“ von Frau Schavan.
Sie wird ja wohl nicht behaupten wollen, dass sie nicht gewusst hat, was sie macht, wäre ja noch schlimmer (Demenz in so jungen Jahren).
-ein_lächeln…..
moin moin; um Deine Beweggründe zu verstehen und auch nachvollziehen zu können,
erkläre doch einmal Deinen Satz: "Die Vergleiche mit anderen (Straf)Taten, welche verjähren, sind hier nicht angebracht."
Warum?
Nehmen wir einen Buchhalter an, der über eine lange Zeit immer ein wenig zu seinen Gunsten abzweigt, sich damit sehr bereichert und diese "Bilanz" wird erst nach 30 Jahren entdeckt. Er geht straffrei aus.
hafel
erkläre doch einmal Deinen Satz: "Die Vergleiche mit anderen (Straf)Taten, welche verjähren, sind hier nicht angebracht."
Warum?
Nehmen wir einen Buchhalter an, der über eine lange Zeit immer ein wenig zu seinen Gunsten abzweigt, sich damit sehr bereichert und diese "Bilanz" wird erst nach 30 Jahren entdeckt. Er geht straffrei aus.
hafel
Olga hat recht! Frau Schavan hat die nächste Instanz gewählt und damit Aufschub erhalten. Damit gilt zunächst die Unschuldsvermutung! Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass ein weiteres Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommen wird und ich gehe davon aus dass die Universität DüDo gerade in diesem Fall besonders sorgfältig geprüft hat.
Vor diesem Hintergrund zusammen mit der Begründung, hält sich mein Mitleid in Grenzen, denn ich möchte mir nicht vorstellen müssen, wie sich die vielen jungen Doktoranden fühlen, solche die fließig über Jahre recherchieren um ein ordentliches Wissenschaftlich fundiertes Ergebnis abzuliefern. Wie wäre es, wenn unsere Enkelkinder davon ausgehen müssten, dass an Universitäten mit zweierlei Maß gemessen wird.
Eka
Vor diesem Hintergrund zusammen mit der Begründung, hält sich mein Mitleid in Grenzen, denn ich möchte mir nicht vorstellen müssen, wie sich die vielen jungen Doktoranden fühlen, solche die fließig über Jahre recherchieren um ein ordentliches Wissenschaftlich fundiertes Ergebnis abzuliefern. Wie wäre es, wenn unsere Enkelkinder davon ausgehen müssten, dass an Universitäten mit zweierlei Maß gemessen wird.
Eka
Du erwähnst Prof. Weber-WulfF.
Diese Dame schreibt selbst: "Es ist ein sehr altes Problem: wie weist man als Lehrkraft nach, dass ein Lernender sich mit fremdem geistigen Eigentum schmückt? Dazu waren früher sehr gute Kenntnisse des Literaturumfeldes notwendig, sowie ein gutes Gedächtnis, um den Nachweis zu erbringen, dass etwas abgeschrieben worden war. Der Verdacht ist schnell geschöpft, aber nicht immer hat man so viel Glück wie ich einmal bei einer Diplomarbeit hatte: ich habe das Exemplar des Buches, von dem abgeschrieben wurde, in der Bibliothek gefunden — mit umgeknickten Seiten und mit den mit Bleistift unterstrichenen Passagen."
http://www.f4.fhtw-berlin.de/~weberwu/papers/plagiat.shtml
Hiermit ist die Situation von vor 30 Jahren gut beschrieben. Würden noch 10 Dissertionen aus der Zeit überprüft, besonders in den Geisteswissenschaften, wäre das Ergebnis sehr wahrscheinlich ähnlich wie bei Frau Schavan.
Arbeiten auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften sind leider von Grund auf so gestrickt. Das ist das große Problem.
Wenn überall korrekt zitiert und verwiesen würde, würde die Arbeit zu 90% aus Fußnoten bestehen und kaum noch lesbar sein.
Genau diese "Denke" müsste Gegenstand der Diskussion sein.
Eben!!
Nicht zur Person, sondern zu Sache diskutieren.
Die zu Grunde liegende Verhältnisse damals und heute sollten ins Auge gefasst werden.
Mareike
Diese Dame schreibt selbst: "Es ist ein sehr altes Problem: wie weist man als Lehrkraft nach, dass ein Lernender sich mit fremdem geistigen Eigentum schmückt? Dazu waren früher sehr gute Kenntnisse des Literaturumfeldes notwendig, sowie ein gutes Gedächtnis, um den Nachweis zu erbringen, dass etwas abgeschrieben worden war. Der Verdacht ist schnell geschöpft, aber nicht immer hat man so viel Glück wie ich einmal bei einer Diplomarbeit hatte: ich habe das Exemplar des Buches, von dem abgeschrieben wurde, in der Bibliothek gefunden — mit umgeknickten Seiten und mit den mit Bleistift unterstrichenen Passagen."
http://www.f4.fhtw-berlin.de/~weberwu/papers/plagiat.shtml
Hiermit ist die Situation von vor 30 Jahren gut beschrieben. Würden noch 10 Dissertionen aus der Zeit überprüft, besonders in den Geisteswissenschaften, wäre das Ergebnis sehr wahrscheinlich ähnlich wie bei Frau Schavan.
... fremdes geistiges Eigentum benutzt und teilweise umformuliert.
Arbeiten auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften sind leider von Grund auf so gestrickt. Das ist das große Problem.
Wenn überall korrekt zitiert und verwiesen würde, würde die Arbeit zu 90% aus Fußnoten bestehen und kaum noch lesbar sein.
Einer, der vor 40 Jahren eine Verpflichtung zur Mitarbeit bei dem MfS unterschrieben hat und nur Mitläufer war, wird auch aus dem öffentlichen Dienst entfernt, da wurden bisher keine Einzelfallprüfungen durchgeführt.
Wo zählen dann 40 Jahre schuldfreies Leben, ordentliche Leistungen usw.?
Genau diese "Denke" müsste Gegenstand der Diskussion sein.
ch will dazu keine Diskussion vom Zaun brechen, es sollte sich so mancher einmal überlegen, warum und weshalb er bei bestimmten Personen geneigt ist Zugeständnisse zu machen, wenn er andere wiederum strikt verurteilt.
Eben!!
Nicht zur Person, sondern zu Sache diskutieren.
Die zu Grunde liegende Verhältnisse damals und heute sollten ins Auge gefasst werden.
Mareike
zdf.de: Toll - Doktor aberkannt - der Nächste bitte Muhhhaaaa - Pruusst - ganz laut