Innenpolitik Rentner-Auswanderer aufgepaßt!
Es kann und darf nicht sein dass du etwas weist oder mehr weist als rello.
Also halte dich doch bitte zurück sonst fällt er in tiefe Depressionen. Das wollen wir doch alle nicht!
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pit
Also halte dich doch bitte zurück sonst fällt er in tiefe Depressionen. Das wollen wir doch alle nicht!
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pit
Ich weiß, dass das Verb wissen heißt und das genügt um nicht in Depressionen zu verfallen.
Und nun unterhalte ich mich nicht mehr mit Unwissenden.
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rello
Und nun unterhalte ich mich nicht mehr mit Unwissenden.
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rello
Die Art der Berechnung deines Steuerbescheids ist korrekt, ich habe mir die Mühe gemacht meine Unterlagen durchzusehen (sie sind aktuell bis 01.7.09 als ich in Vorruhestand ging)
Einen Widerspruch möchte ich dir nahelegen, es gibt inzwischen einige Widersprüche in dieser Sache.
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pit
Einen Widerspruch möchte ich dir nahelegen, es gibt inzwischen einige Widersprüche in dieser Sache.
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pit
Hallo pit,
daß das Finanzamt sich auf sehr dünnem Eis begibt, weiß es wohl selbst, aber erst einmal wird einkassiert.
Bei Erläuterungen:
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Bustabe a Doppelbuchstabe aa EStG . . . Ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich
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fritz_the_cat
daß das Finanzamt sich auf sehr dünnem Eis begibt, weiß es wohl selbst, aber erst einmal wird einkassiert.
Bei Erläuterungen:
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Bustabe a Doppelbuchstabe aa EStG . . . Ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich
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fritz_the_cat
Aha, dann wurde die Dienstanweisung mit dem Hinweis der "Vorbehaltsklausel" inzwischen durchgeführt. Danke
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pit
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pit
Erstaunt und auch ein wenig befremdlich für mich der Dialog zwischen rello und fritz.t.c.
Der Ton macht noch immer die Musik und da sind doch m. E. eine ganze Anzahl von persönlichen Misstönen dazwischen geraden,wohl nach dem Motto: Warum sachlich bleiben, wenns auch persönlich geht...
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moldau
Der Ton macht noch immer die Musik und da sind doch m. E. eine ganze Anzahl von persönlichen Misstönen dazwischen geraden,wohl nach dem Motto: Warum sachlich bleiben, wenns auch persönlich geht...
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moldau
Hallo Moldau,
ich wollte mit dem Thread hier keine Diskussion anfangen, sondern etwas mitteilen, das von rello in seiner Unwissenheit nicht anerkannt wurde. Leider besteht er auf seiner Unwissenheit und ist nicht bereit, Fehler zuzugeben.
Wie er sich hier outet, sieht man auch aus seinem Thread "Wie kann man solche PNs abstellen".
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fritz_the_cat
ich wollte mit dem Thread hier keine Diskussion anfangen, sondern etwas mitteilen, das von rello in seiner Unwissenheit nicht anerkannt wurde. Leider besteht er auf seiner Unwissenheit und ist nicht bereit, Fehler zuzugeben.
Wie er sich hier outet, sieht man auch aus seinem Thread "Wie kann man solche PNs abstellen".
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fritz_the_cat
Hallo Moldau,
nochmals wegen der Rentenbesteuerung: Wenn ein deutscher Rentner im Ausland lebt, wird er vom Finanzamt Neubrandenburg besteuert. Unten der Link zu Informationen, die das Finanzamt herausgibt. Der für uns wichtige Satz ist:
"Seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner mit den oben genannten Renten aus Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig und daher grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung wird das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung unter Berücksichtigung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens feststellen, ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Steuerschuld entstanden ist. Ihre Einkommensteuererklärung richten Sie daher bitte an das Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg."
Wenn du dich nicht selbst meldest, wird es irgendwann das Finanzamt tun, das von der Rentenanstalt die Infos über deine Renteneinkommen erhält.
Ich hatte ca. 17% deutsche Steuern auf meine Minimalrente zu zahlen, ab dem ersten Euro. Habe beim Finanzamt Neubrandenburg jetzt mal per Mail angefragt, ob es dagegen nicht schon Verfassungsbeschwerden gibt. Antwort steht noch aus.
--
fritz_the_cat
nochmals wegen der Rentenbesteuerung: Wenn ein deutscher Rentner im Ausland lebt, wird er vom Finanzamt Neubrandenburg besteuert. Unten der Link zu Informationen, die das Finanzamt herausgibt. Der für uns wichtige Satz ist:
"Seit 2005 sind im Ausland lebende Rentner mit den oben genannten Renten aus Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig und daher grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung wird das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung unter Berücksichtigung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens feststellen, ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Steuerschuld entstanden ist. Ihre Einkommensteuererklärung richten Sie daher bitte an das Finanzamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg."
Wenn du dich nicht selbst meldest, wird es irgendwann das Finanzamt tun, das von der Rentenanstalt die Infos über deine Renteneinkommen erhält.
Ich hatte ca. 17% deutsche Steuern auf meine Minimalrente zu zahlen, ab dem ersten Euro. Habe beim Finanzamt Neubrandenburg jetzt mal per Mail angefragt, ob es dagegen nicht schon Verfassungsbeschwerden gibt. Antwort steht noch aus.
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fritz_the_cat
Heute muß ich mich etwas korrigieren: Es gibt eine Bescheinigung EU/EWR (einfach mal googeln!). Die kann angewendet werden, wenn:
Ein Rentner im Ausland lebt und das deutsche Einkommen mindestens 90% des Gesamteinkommens beträgt (90%-Grenze)
oder
Falls der Prozentsatz kleiner als 90 ist, kann § 1 Abs. 3 EStG dennoch angewendet werden, wenn das zu versteuernde Einkommen im Ausland für Alleinstehende im Jahr nicht höher als 7664 Euro bzw. 15328 Euro für Ehegatten ist. Dann wird die deutsche Rente dem Auslandseinkommen hinzugerechnet und wird im Ausland versteuert. Für uns trifft beides nicht zu.
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fritz_the_cat
Ein Rentner im Ausland lebt und das deutsche Einkommen mindestens 90% des Gesamteinkommens beträgt (90%-Grenze)
oder
Falls der Prozentsatz kleiner als 90 ist, kann § 1 Abs. 3 EStG dennoch angewendet werden, wenn das zu versteuernde Einkommen im Ausland für Alleinstehende im Jahr nicht höher als 7664 Euro bzw. 15328 Euro für Ehegatten ist. Dann wird die deutsche Rente dem Auslandseinkommen hinzugerechnet und wird im Ausland versteuert. Für uns trifft beides nicht zu.
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fritz_the_cat
Hallo
Ich bin in Zwickmühle, weil ich schon 2 mal ausgewandert bin. Einmal nach Budapest, zweitemal nach Deutschland. Bin schon sehr lange hier- 23 jahre lang , wo sollte ich auswandern? Meine Sehnsüchte nach verschiedene schöne Städte- Funchal, Málaga, Cagnes sür Meer, Venezia, Florenz…etc. machen mein Herz krank, ich glaube - habe ich von starken Sehnsüchten schon ein kaputten Herz mit Rhythmus Störungen, obwohl mein Arzt bestreitet das,gibt mir keine Pillen.
Wenn ich nur erkennen könnte das Objekt meiner echten Sehnsüchten, dann mache mich an der Wege, obwohl jünger werde ich nirgendwo mehr sein.
Ob diese Sehnsüchte machen mein Herz kaputt, oder das kaputten Herz macht die Sehnsüchte wahr?
Fragen nach Fragen, nur eine Obduktion nach einem Herzinfarkt wird die Klarheit bringen…….*g*
Nasti
Ich bin in Zwickmühle, weil ich schon 2 mal ausgewandert bin. Einmal nach Budapest, zweitemal nach Deutschland. Bin schon sehr lange hier- 23 jahre lang , wo sollte ich auswandern? Meine Sehnsüchte nach verschiedene schöne Städte- Funchal, Málaga, Cagnes sür Meer, Venezia, Florenz…etc. machen mein Herz krank, ich glaube - habe ich von starken Sehnsüchten schon ein kaputten Herz mit Rhythmus Störungen, obwohl mein Arzt bestreitet das,gibt mir keine Pillen.
Wenn ich nur erkennen könnte das Objekt meiner echten Sehnsüchten, dann mache mich an der Wege, obwohl jünger werde ich nirgendwo mehr sein.
Ob diese Sehnsüchte machen mein Herz kaputt, oder das kaputten Herz macht die Sehnsüchte wahr?
Fragen nach Fragen, nur eine Obduktion nach einem Herzinfarkt wird die Klarheit bringen…….*g*
Nasti