Innenpolitik Pflegeversicherung

olga64
olga64
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 09.10.2024, 19:06:20
 

Meine Mutter hätte, anders als die Ihre, darauf bestanden zu Hause versorgt zu werden.


Ihre Mutter war deutlich vernünftiger. 


 

Bei Gesprächen in diesem Heim hörte ich oft, dass die meisten Frauen  (es waren meist nur Frauen) auf Sozialhilfe angewiesen waren, weil deren Kinder sich nicht für zuständig erklärten und ausserdem Besuche nur an Weihnachten usw. durchführten.
Olga
da bin ich anders informiert, so war das nicht. 
Wenn das Sozialamt die noch verbleibenden Kosten in einem Pflegeheim fur einen alten Menschen übernehmen musste, so ist das Amt auch sofort da, um sich diese Kosten bei den Kindern zu holen. 
Aber diese Kinder haben oft Familie, für die sie zu Sorgen haben, deswegen besteht ein Selbstbehalt für diese Kinder. Sollte das Einkommen (was nachgewiesen werden musste) über diesem Selbstbehalt liegen mussten die Kinder die restlichen Kosten anteilig übernehmen. 

Heutzutage sind die Einkommensgrenzen viel höher, so daß nur mehr sehr Gutverdienende Kosten übernehmen müssen. 

Klaro 
 
Darauf hätten es mein Bruder und ich nicht ankommen lassen; wir bezahlten freiwillig, weil wir uns nicht vorstellen konnten, mit der Sozialversicherung über unsere Mutter zu prozessieren.
Und "sofort" geht da gar nichs - wenn sich jemand aus dem Familienkreis durch alle Intanzen klagt,dauert das Jahre bis zu einem Urteil.
Mittlerweile gibt es hier Gesetzesänderungen: die Kinder können nur noch bei einem Jahresgehalt von 100.000.- Euro aufwärts belangt werden (pro Kind).
Und hier wird natürlich herausgerechnet, wenn ein EhepartnerIn eigenes Einkommen hat; diese können logischerweise gar nicht belangt werden.
Mein Bruder hat auch Familie - sein Sohn war auch damals noch Schüler, dann Zivi und später Studierender.
DAs war uns aber egal - wir bezahlten ca 10 Jahre lang bis zum Tod unserer Mutter hälftig die Kosten, die zwischen Renten und Pflegeversicherung erforderlich waren.
Allerdings konnten wir die Zahlungen selbst bei unserer Steuererklärung berücksichtigen, was wir auch taten. Olga
olga64
olga64
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RE: Pflegeversicherung
geschrieben von olga64
als Antwort auf Zaunkönigin vom 09.10.2024, 18:45:59
 

Drücken Sie mir die Daumen, dass mein letzter großer Energieräuber (Haus räumen, Umzug, Verkauf, neue Arzt- und therapeutensuche) gut über die Bühne geht.

 
Sollte das helfen, mache ich dies gerne - dürfte aber nur symbolische Wirkung haben.

Vielleicht sollten Sie lernen, auch mal Hilfe zu erbitten/zu fordern und diese nicht nur immer selbst an andere zu geben. Ich tue mir damit auch sehr schwer, habe aber die Erfahrung gemacht, dass es oft einfacher ist als ich es mir vorgestellt habe.
Es gibt schon Menschen, die helfen, wenn man sie darum bittet - nur die Vorstellung, die ganz automatisch auf einen zukommen, ist natürlich Illusion.
Versuchen Sie es im Kleinen - ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute und weiterhin viel Kraft - aber endlos ist auch Ihre nicht! Passen Sie auf sich auf. Olga
Klaro
Klaro
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Klaro
als Antwort auf olga64 vom 09.10.2024, 19:14:55

... das ist nur möglich, wenn man soviel Einkommen hat, dass man selber gut leben und gleichzeitig die Kosten vom Pflegeheim übernehmen kann. 

Das ist aber überwiegend nicht der Fall, deswegen darf man Angehörige von alten Menschen nicht des Nicht-zahlen-wollens verdächtigen. 

Klaro 


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olga64
olga64
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RE: Pflegeversicherung
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 09.10.2024, 19:23:47

.... ich verdächtige niemanden. Aber ich lasse mir auch meinen Eindruck nicht nehmen, dass deutsche Menschen sehr gerne für sehr viele Dinge viel Geld ausgeben - und wenn es dann etwas gibt ,wo "man" den Staat heranziehen kann, wird dies gerne genommen.

Als mein BRuder und ich für unsere Mutter einen Teil der Heimkosten übernahmen, ging nicht primär darum,dass "wir gut leben können" (was immer der Einzelne darunter verstehen mag). Teilweise musste jeder von uns schon auch auf einiges verzichten - aber wir sahen das als ganz normal an.
Finanzämter und Sozialämter usw. gehen nicht danach, dass jemand "gut leben" kann, bzw. setzen völlig andere Massstäbe an, was auch logisch ist bei einem 84 Mio Volk.

Dieser Staat sind dann auch wir alle mit unseren Steuerzahlungen - das sollte nie vergessen werden.
Und wie lange dieses System noch bestehen kann, bevor es radikal gekürzt wird, werden wir sehen. Es herrscht ein Ungleichgewicht: immer mehr alte Menschen, die Hilfe benötigen und immer weniger junge Menschen, die das alles finanzieren sollen.
Und dann auch noch eine Abneigung gegen jüngere Zuwanderer mit grösseren Familien, die uns hier helfen können. Passt alles nicht gut zusammen. Olga
 

Lenova46
Lenova46
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Zaunkönigin vom 09.10.2024, 18:00:57

Mir scheint, dass das eine Wissenschaft für sich ist:

"Berlin, 11. Juli 2024 | Laut einer aktuellen Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen sind die Eigenanteile für Menschen in Pflegeheimen erneut gestiegen. Pflegebedürftige müssen für das erste Aufenthaltsjahr derzeit durchschnittlich 2871 Euro pro Monat selbst zahlen. Das sind 211 Euro mehr als noch im letzten Jahr.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) fordert dringende Maßnahmen zur Entlastung: Die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen.
Die VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher erklärt: „Es darf nicht sein, dass die Menschen in Pflegeheimen immer häufiger Hilfe zur Pflege beantragen, weil sie die hohen Eigenanteile nicht tragen können. Die Politik muss hier entschieden gegensteuern. Pflegebedürftige in den Einrichtungen können nicht auf die angekündigte Pflegereform und deren Umsetzung warten“, so Dietrich-Schleicher.
Bundesländer sind in der Pflicht.


Die VKAD-Vorsitzende fordert von den Bundesländern die Übernahme der Investitionskosten, also der Kosten, die für Modernisierungen, Reparaturen oder den Ausbau von Digitalisierung in einem Pflegeheim entstehen. Diese Kostenübernahme ist bisher nur eine freiwillige Leistung der Länder. Dazu Dietrich-Schleicher: „Die Bundesländer müssen endlich ihrer Aufgabe nachkommen und die Investitionskosten übernehmen. Auf diese Weise könnten Pflegebedürftige um mehrere hundert Euro im Monat entlastet werden.“

Pflegeausbildung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Dietrich-Schleicher weiter: „Pflege muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden. Dazu gehört auch die Pflegeausbildung, deren Finanzierung nach wie vor auf die Pflegebedürftigen abgewälzt wird. Die Regierungskoalition muss ihr Versprechen umsetzen und die Ausbildungskosten aus Steuermitteln finanzieren.“

Ambulant versorgte Menschen nicht vergessen

„Bei der Debatte um Pflegeheime dürfen wir die zu Hause versorgten Menschen nicht vergessen. Viele verzichten zunehmend auf notwendige Pflegeleistungen, weil diese teurer geworden sind“, betont die VKAD-Vorsitzende. Vier von fünf Pflegebedürftigen  leben zu Hause und werden von Angehörigen sowie ambulanten Diensten, teilstationären Einrichtungen und Angeboten der offenen Altenarbeit unterstützt. Die Stärkung der ambulanten und vorstationären Versorgung ist daher genauso wichtig.“ Konkret schlägt Dietrich-Schleicher die Einführung eines vereinfachten Pflegebudgets vor."

Gestiegene Eigenanteile: Pflegebedürftige entlasten durch Übernahme von Investitions- und Ausbildungskosten - VKAD

Edita
Edita
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 09.10.2024, 19:31:18

Nein liebe Olga- das sehe ich nun doch etwas anders, in den Trash -TV - Sendungen wird zwar der Rindruck vermittelt, aber ich glaube nicht daran, das ist Trash-TV, damit wird leichtes Geld verdient! 
Mir sind in meinem ganzen Leben solche Typen, wie dort gezeigt werden, noch nie begegnet und mir sind wahrhaftig in über 40 Jahren viele, viele Menschen persönlich begegnet und „durch meine Hände gegangen“.
Bei mir ist es eher eine gegenteilige Feststellung, Menschen, die Unterstützung bräuchten und bekämen, weigern sich  „zum Amt“ zu gehen und „zu betteln“, lieber sparen sie am Essen, am Strom, an Heizung und sowieso an Klamotten!

Auch werden 84-% aller Pflegebedürftigen zuhause von Angehörigen gepflegt, 24 % zuhause mit Unterstützung vom Pflegedienst, und nur 17% aller Pflegebedürftigen werden stationär in Heimen gepflegt!

Ich weiß von Eltern die ihr beatmungspflichtiges  Kind zuhause pflegen, und in vielen Monaten mit der KK um Ersatzschläuche feilschen müssen und schon viel Geld selber bezahlt haben, weil sie den Kampf  nervlich auch nicht aushielten! 
Umgekehrt kenne ich auch Fälle, in denen es um neue Windeln für Elternteile geht, die nicht bezahlt werden, wenn zu viele verbraucht werden!

Nein - ich möchte vielen deutschen Menschen nur meine Hochachtung erweisen! 


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Maya1
Maya1
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RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Maya1
als Antwort auf Ingrid60 vom 09.10.2024, 17:36:25

Ich kann nur aus meiner Familie berichten, daß die Pflege-Grad Einstufung nicht überall gleich ist.

Meine Mutter war die älteste von 4 Schwestern, die anderen 3 sind wesentlich jünger und leben in Nordrhein Westfalen, meine Mutter in Baden-Württemberg.
Die Schwestern sind noch viel fitter und haben alle Pflegestufe 2, obwohl sie noch sehr mobil sind, zT noch regelmäßig ihre10000 Schritte am Tag laufen usw.
Meine Mutter ist mit 94, gehbehindert (nur kurze Strecken am Rollator möglich, Sehbehindert (AMD, konnte nur noch Überschriften in der Zeitung bei hellem Sonnenlicht und mit Lupe lesen) und Herzschwäche nur in Pflegestufe 1 eingestuft worden.
Ich war bei dem Gespräch dabei, der Gutachter hat meine Mutter hat gezielt manipuliert, mein Protest half nichts.
Ein Beispiel: " Können sie Treppen steigen?"
"Nein, das geht überhaupt nicht und ich darf es auch gar nicht wegen der Herzschwäche, ich musste Ärzte wechseln die keinen Aufzug haben."
Gutachter:  "Ja, schon klar, das geht praktisch nicht. Aber mal theoretisch angenommen, da kämen 2 starke Männer und würden sie rechts und links unter der Achsel packen und sie so die Treppe hinauf ziehen - dann ginge das doch oder nicht?"
Meine Mutter: "Nein, ich kann grundsätzlich nirgends hin, wo Stufen sind, auch nicht in den Bus, zum Arzt muss ich ein Taxi nehmen."
Der Gutachter hat dann so lange mit seinem theoretischen Beispiel auf sie eingeredet, bis sie schließlich nachgegeben hat.
Und das war nur ein Beispiel.
Sie hat auf Anraten ihrer Schwester über der VdK geklagt und nach sehr langem hin und her schließlich Pflegestufe 2 zugestanden bekommen, ohne erneute Begutachtung, mit 95 und 6 Wochen vor ihrem Tod.

Ihr Pflegegeld von Stufe 1 hat nicht einmal ganz ausgereicht, um 2x im Monat den Einkaufsdienst der Sozialstation zu bezahlen, da musste sie noch drauf legen. Die Putzfrau und Fußpflegerin (so beweglich war sie nicht mehr, daß sie die Zehennägel selbst schneiden konnte) musste sie selbst bezahlen und der Nachbarin hat sie Geld gegeben, damit sie ihr beim Schriftverkehr hilft, wenn ich nicht da sein konnte (ich war so oft ich konnte jeweils für mehrere Wochen da).

Ich muss sagen, ich bin ziemlich enttäuscht von den Leistungen der Pflegekasse. Meine Mutter hat Jahrzehnte lang eingezahlt, sogar noch von ihrer Rente wurde Pflegeversicherung abgezogen.
Und dann reichen die Leistungen im Alter, wo sie wirklich Hilfe brauchte, noch nicht mal fürs Einkaufen. Hätte sie das ganze bis dahin für die Pflegekasse ausgegebene Geld auf ein Sparbuch eingezahlt dann hätte sie sich davon viel mehr leisten können ....

Ingrid60
Ingrid60
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Ingrid60
als Antwort auf Maya1 vom 09.10.2024, 22:05:27
Deine Enttäuschung und Verärgerung kann ich sehr gut verstehen.

Ich habe auch nicht gesagt, dass das überall gleich gehandhabt wird.

Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sind unterschiedlich "wohlwollend". Es gibt solche und solche, wie in allen Berufen.

Vielleicht ist man in BW etwas klein- karierter. Ich weiß es nicht.

Die Klage mit Hilfe des VdK hat immerhin Erfolg gebracht. Sehr gut.
Aber so ein Streit kostet eben auch Nerven.

Ich wünsche dir eine gute Nacht.

Ingrid60 

 
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Lenova46 vom 09.10.2024, 19:32:50
Mir scheint, dass das eine Wissenschaft für sich ist:

...
Die VKAD-Vorsitzende fordert von den Bundesländern die Übernahme der Investitionskosten, ...
......„Die Bundesländer müssen endlich ihrer Aufgabe nachkommen und die Investitionskosten übernehmen. Auf diese Weise könnten Pflegebedürftige um mehrere hundert Euro im Monat entlastet werden.“


Pflegeausbildung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe


Ambulant versorgte Menschen nicht vergessen

Gestiegene Eigenanteile: Pflegebedürftige entlasten durch Übernahme von Investitions- und Ausbildungskosten - VKAD

Ja, da dürftest Du den Nagel auf den Kopf getroffen haben. 

ich sehe das wie der VDK. Investitionskosten und Kosten für die Pflegeausbildung müssen eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit sein. Es kann nicht angehen, dass das Pflegebedürftige alleine zu tragen haben. Fast jede andere Ausbildung wird ja auch von den Betrieben und der Gesellschaft getragen (siehe Berufsschulen)

Man muss sich auch noch bewusst machen, dass bei diesen Zuzahlungsbeträgen für den Partner, der die Pflegeheimkosten trägt, am Ende nichts mehr übrig bleiben wird. Denn, anders als bei den Kindern, sind Ehepartner zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.  Lediglich der sogenannte „Vermögensschonbetrag“ bleibt erhalten und beträgt pro Person 10.000 €. Das bedeutet, ein Ehepaar darf zusammen 20.000 € behalten. Bis zu diesem Sparvermögen müssen aber die Heimkosten selbst übernommen werden. Das reicht am Ende noch nicht einmal mehr für eine Beerdigung. Es sei denn, man wählt anonym und lässt sich diskret verscharren. (ich empfinde das so). Das ist beschämend für eine Gesellschaft.

Das betrifft jedoch nicht nur Ehepartner. Das Folgende wissen viele nicht. Auch Lebenspartner, die nicht offiziell leiert sind, aber zusammen in einer Wohnung leben und ihren Lebensunterhalt gemeinsam bestreiten (gemeinsame Haushaltskasse und Einkäufe für das tägliche Leben usw.), werden bei Sozialhilfeleistungen den eingetragenen Lebensgemeinschaften gleichgestellt. Lediglich Partner, die nachweislich dauerhaft getrennt leben, sind nicht von der Einstandspflicht betroffen.

Evtl. ist das noch für manche von Interesse Was_bleibt_finanziell_bei_Heimaufenthalt_des_Partners.pdf (eva-stuttgart.de)
Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Pflegeversicherung
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Maya1 vom 09.10.2024, 22:05:27
Ich kann nur aus meiner Familie berichten, daß die Pflege-Grad Einstufung nicht überall gleich ist.

Meine Mutter war die älteste von 4 Schwestern, die anderen 3 sind wesentlich jünger und leben in Nordrhein Westfalen, meine Mutter in Baden-Württemberg.
Die Schwestern sind noch viel fitter und haben alle Pflegestufe 2, obwohl sie noch sehr mobil sind, zT noch regelmäßig ihre10000 Schritte am Tag laufen usw.
Meine Mutter ist mit 94, gehbehindert (nur kurze Strecken am Rollator möglich, Sehbehindert (AMD, konnte nur noch Überschriften in der Zeitung bei hellem Sonnenlicht und mit Lupe lesen) und Herzschwäche nur in Pflegestufe 1 eingestuft worden.
Ich war bei dem Gespräch dabei, der Gutachter hat meine Mutter hat gezielt manipuliert, mein Protest half nichts.
Ein Beispiel: " Können sie Treppen steigen?"
"Nein, das geht überhaupt nicht und ich darf es auch gar nicht wegen der Herzschwäche, ich musste Ärzte wechseln die keinen Aufzug haben."
...

Das hatte wenig mit "wenig wohlwollend" zu tun. Der wollte einfach nicht. 

Erst dachte ich, das liegt an den Bundesländern. Aber ich vermute, daran hängt es weniger (kann aber auch, weil die Länder eigenständig agieren).

Meine Mutter, die kognitiv definitiv damals deutlich fitter und auch körperlich zumindest in der eigenen Wohnung sicherer war als mein Mann, hatte Pflegestufe 4. Mein Mann schaffte mit Mühe und Not gerade mal Stufe 3. Dabei war er zum Zeitpunkt der Begutachtung weder in der Lage zu antworten, noch zu verstehen. Er kippte bald vom Stuhl beim Gespräch, hatte kein Zeitgefühl (ich habe ihn mehrfach nachts unter der Dusche wieder raus gefischt) die Nächte wurden regelmässig 1-2x durch Wäschewechsel unterbrochen, er war nicht in der Lage sich eine einfache Mahlzeit zu richten (Brot schmieren), ein Getränk einschenken, geschweige denn in irgend einer Form an einem Gespräch teilzunehmen. Er hatte eine Gesamtverfassung die mich nervös machte wenn ich auch nur für 2 Std. einkaufen ging.

Die Begutachtung meiner Mutter hingegen fand im Pflegeheim statt. Ich vermute, die wissen wie sie zu antworten haben.

Bei meinem Mann war es nicht der MDK sondern Medicproof (der Dienst für PKV-Versicherte). 

Es ist schon so, dass man davon ausgehen muss, dass erst einmal zu niedrig eingestuft wird. Die bauen darauf, dass man in einer Akutsituation so am Anschlag läuft, dass man für Widerspruch keine Energie mehr hat. Bei uns war das jedenfalls so. Ich habe nicht widersprochen - einfach weil mir dazu die Kraft definitiv gefehlt hat. 

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen gegen Pflegegutachten | tagesschau.de

Zitat:

Eine bundesweite Umfrage von Report Mainz bei allen medizinischen Diensten ergab: 2022 wurden insgesamt 2,5 Millionen Pflegegutachten erstellt. In über 185.000 Fällen wurde Widerspruch dagegen eingelegt.
Viele Betroffene aber würden gar keinen Widerspruch einlegen, sagt Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen. Der Bescheid würde meistens hingenommen, weil man einfach nicht mehr die Kraft habe, sich auch in ein Widerspruchsverfahren zu begeben. Dabei haben Widersprüche nach Report-Mainz-Recherchen hohe Chancen auf Erfolg.
Fast 55.000 mal musste der Pflegegrad 2022 "bei gleicher Sachlage korrigiert" werden, also bei knapp 30 Prozent aller Widerspruchsgutachten. 2021 lag die Quote bei 29,6 Prozent und im ersten Halbjahr 2023 bei 28,2 Prozent.

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