Innenpolitik Panik wegen Corona Virus
Laut Vorschlag der Gesundheitsminister soll derTest kostenlos sein.Ich befürchte hier wieder ein Ungleichgewicht der Kostenaufteilung zu Lasten der Gesetzlichen KK .
Wenn kein Zwang zum testen erteilt werden kann sondern nur auf freiwilliger Basis sollte auch dessen KK dafür bezahlen müssen.
HansPeter
Eine Pflicht-Testung dürfte juristisch schwer umzusetzen sein,denn das Prozedere sieht ja vor ,dass da jemand in den Nasenlöchern rumbohrt und auch im Rachen. Das sind dann theoretisch so die 'Grenzfälle zur Körperverletzung. ES müsste dann zumindest vorher mit einer Unterschrif bestätigt werden, dass der Getestete damit einverstanden ist, was aber die Einreisen schon stark in die Länge ziehen würde, wenn dann das Palaver, die Gegenwehr usw. losgeht.Ein Rachenabstrich "Körperverletzung"? Dass ich nicht lache Frau Olga! 😄
Ich würde mir auch wünschen ,dass die Menschen von sich aus so vernünftig sind und diese kostenlosen Tests ohne viel Hin und Her in Anspruch nehmen. ABer auch sollte man die Konsequenzen bedenken: wird jemand als infiziert erkannt, muss er in eine mehrwöchige Quarantäne. Das kann dann auch bedeuten, dass der Arbeitgeber dies nicht so gut findet usw.usw.
Wie man es ja auch täglich erleben kann, streiten sich Menschen darum, keine Maske tragen zu müssen, bzw. lassen sich zwielichtige Atteste ausstellen - an die Vernunft der "Masse" glaube ich schon lange nicht mehr.
Die Infektionszahlen steigen ja schon wieder: in Deutschland liegen sie heute bei ca 850, also um das Doppelte der Zahlen der Genesenden, was nach meiner Kenntnis auch ein wichtiger Faktor ist.
Auch in NRW steigen sie wieder, auch bei Tönnies. Olga
Und gerade wenn die Infektionszahlen - wie aktuell - wieder ansteigen (hoffentlich nur vorübergehend!), ist das Testen zur Prävention einer 2. Welle umso wichtiger - notfalls auch als Pflicht-Testung und mit Pflicht-Quarantäne. Es geht hier schließlich nicht nur um die Interessen einzelner, sondern vor allem auch um den Schutz der Allgemeinheit.
vivienne
Jeder Arzt, der einen Patienten operiert, muss sich diese Tätigkeit vorher durch Unterschrift bestätigen lassen - sonst ist es Körperverletzung.
Die Juristerei ist komplizierter als es sich manche Laien vorstellen mögen.
Sie können in einer liberalen Gesellschaft niemanden zu etwas verpflichten, was im Zusammenhang mit seinem Körper steht. So wie Sie dies präventiv vorschlagen, ist es schon wieder die Basis, dass sich die Leute wehren, auch mit Gewaltanwendungen.
Auch die etwaige vorherige Einholung einer Unterschrift wäre hinfällig, wenn jemand nicht unterschreibt (auch dazu dürfen oder können Sie Menschen ja nicht zwingen).
Olga
Jeder Arzt, der einen Patienten operiert, muss sich diese Tätigkeit vorher durch Unterschrift bestätigen lassen - sonst ist es Körperverletzung.Seit wann ist ein Rachenabstrich ein invasiver Eingriff mit einem aufklärungspflichtigen Risiko?? 😅
Die Juristerei ist komplizierter als es sich manche Laien vorstellen mögen.
Sie können in einer liberalen Gesellschaft niemanden zu etwas verpflichten, was im Zusammenhang mit seinem Körper steht. So wie Sie dies präventiv vorschlagen, ist es schon wieder die Basis, dass sich die Leute wehren, auch mit Gewaltanwendungen.
Auch die etwaige vorherige Einholung einer Unterschrift wäre hinfällig, wenn jemand nicht unterschreibt (auch dazu dürfen oder können Sie Menschen ja nicht zwingen).
Olga
vivienne
Ich hatte schon vor langer Zeit meine Befürchtungen geäußert, dass die Corona-Maßnahmen die Demokratie beschädigen könnten.
Damals wurde ich wüst beschimpft wegen meiner Befürchtungen, obwohl hochachtbare Intellektuelle wie Heribert Prantl, Juli Zeh und andere auch davor gewarnt haben.
Wenn ich jetzt die letzten Beiträge lese, dann sehe ich meine Befürchtungen bestätigt.
Zwangsmaßnahmen haben nichts in einer Demokratie zu suchen, Punkt!
Danke, Olga, für Ihre Beiträge!
Sie wollen das nicht verstehen, oder und werden dafür Ihre Gründe haben.
Ich versuche es aber noch ein letztes Mal:
Stellen Sie sich eine Zwangstestung bei einem unwilligen Menschen vor: wie machen Sie das um in den Rachen (oder die Nase) zu kommen? Reissen sie ihm unter Gewaltanwendung den Mund auf, um das Röhrchen in den Rachen zu schieben? HÄlt ihn die Polizei fest oder welche Strafen drohen, wenn er oder sie sich widersetzen? Und was ist, wenn sich dieser Mensch doch wehren kann?
Da auch der Nase Sekrete entnommen werden - dann nochmals dieses Prozedere?
DAs würde nie funktionieren, weil nach den ersten Fällen diejenigen, die das veranlasst haben, medial zerrissen werden, wenn die Bilder um die 'Welt wandern. Olga
Sie wollen das nicht verstehen, oder und werden dafür Ihre Gründe haben.So ein Unsinn-sorry! Ich versuche es trotzdem noch mal: Es geht doch nicht um eine gewaltsame Testung, sondern um eine Verpflichtung, sich testen zu lassen, wenn man aus einem definierten Risikogebiet kommt. Natürlich kann der Rückkehrer eine Testung verweigern, müsste dann aber - als Alternative - in Kauf nehmen, dass er rein vorsorglich als infiziert gilt und 14 Tage in Quarantäne genommen wird ...
Ich versuche es aber noch ein letztes Mal:
Stellen Sie sich eine Zwangstestung bei einem unwilligen Menschen vor: wie machen Sie das um in den Rachen (oder die Nase) zu kommen? Reissen sie ihm unter Gewaltanwendung den Mund auf, um das Röhrchen in den Rachen zu schieben? HÄlt ihn die Polizei fest oder welche Strafen drohen, wenn er oder sie sich widersetzen? Und was ist, wenn sich dieser Mensch doch wehren kann?
Da auch der Nase Sekrete entnommen werden - dann nochmals dieses Prozedere?
DAs würde nie funktionieren, weil nach den ersten Fällen diejenigen, die das veranlasst haben, medial zerrissen werden, wenn die Bilder um die 'Welt wandern. Olga
vivienne
Abgesehen davon, dass auch das nicht möglich ist, Menschen so einfach in eine staatlich angeordnete Quarantäne zu schicken - was machen Sie, wenn er oder die nicht einhält und sein Leben so weiterführt, wie er oder sie dies möchte?
Sie können auch niemanden als "infiziert deklarieren", ohne einen medizinischen Beweis dafür zu haben.
Aus meiner Sicht machen Sie einen grossen Fehler in Ihrer Betrachtung: Sie gehen davon aus, dass jeder das ohne Widerspruch und Gegenwehr macht, was angeordnet wird. Sie erleben doch täglich, dass dies nicht so ist.
Ich tendiere ja immer gerne zur Logik - aber was Sie hier vorschlagen, passt dazu nicht. Ich nehme aber an, Sie wollen jetzt nur Recht behalten - sei Ihnen vergönnt, ich werde zu diesen Vorschlägen keineStellung mehr beziehen, weil sie doch zu abstrus sind. Olga
Liebe Olga, das Infektionssschutzgesetz bietet den Behörden die rechtliche Grundlage dafür, Betroffene zur Quarantäne zu verpflichten.
Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden. Behörden dürfen dann auch Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen.
Der Verstoß gegen eine Quarantäne-Verordnung ist strafbar und es können bei Verstößen sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen, die sich aus Tagessätzen ergeben, drohen.
Das besagt Paragraph 75 des Infektionsschutzgesetzes. Würde ein Betroffener durch einen Verstoß jemanden anstecken, könne er sich zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen, so Hüttenbrink weiter.
Edita
Warum gibst du keine Quelle an?
Ich habe sie gefunden:Das droht bei Quarantäne-Verstößen
Und das gilt nur für diejenigen, die infiziert sind, nicht für Reiserückkehrer. Olga hatte völlig recht. Die Demokratie ist Gott sei Dank bisher nicht beschädigt, denn die Reiserückkehrer werden nicht zwangsverpflichtet, alles bleibt freiwillig, das beruhigt mich sehr. Hier wollen einige päpstlicher sein als der Papst.Gott sei Dank kommen sie damit nicht durch: Corona-Tests für alle Reiserückkehrer