Innenpolitik Organspende
Glückwunsch zum 80. und das du der BfA (Bundesanstalt für Arme - der Spitzname der Behörde unter Rentner) bis heute treu zur Seite gestanden hast. Mache bitte weiter so...Ist ein schönes Alter.
Naja, und was die Blutspenderei angeht, da werde ich in dem Alter auch nicht mehr gefragt sein. Aber sehr schön das du es früher gemacht hast. Wer weiß wievielen du damit geholfen hast.
@Flensine, mein Ausweis ist nur ein Vermerk, das mein Sohn eine umfassende Vollmacht hat. Darüber ist auch meine Hausärztin per Kopie informiert. Auf dem Vermerk ist darauf der Hinweis und die entsprechenden Telefon-Nr. von ihm und der Hausärztin.
Jeder Fall ist immer ein bischen anders und da ist die Karte einfach zu klein. In der Vollmacht ist beschrieben wie verfahren werden soll wenn das unabänderliche mal eintritt. Umgehen läßt es sich sowieso nicht.
Ich möchte keinesfalls noch vieleicht jahrelang dahin "vegitieren" und darauf warten das Manitu mich in die ewigen Jagdgründe abberuft. Dann lieber kurz und schmerzlos gehen....
Glückwunsch zum 80.Es fehlen noch ein paar Wochen.
und das du der BfA (Bundesanstalt für Arme - der Spitzname der Behörde unter Rentner) bis heute treu zur Seite gestanden hast.
Aber dunkel ist der Rede Sinn.
lupus
Noch ein Paar Wochen..? die machst du doch mit links....
Ich stelle mal einen Link ein zur Patientenverfügung der Malteser.
Ich bin der Meinung, dass man dort eine gute Hilfe findet, für sich das Bevorzugte zu entscheiden und in Worten zu fassen.
Es gibt gewiss noch andere gute Varianten.
Es findet sich dort auch eine Passage zur Organspende:
Organspende :
- Ich habe einen Organspendeausweis und stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu.
oder
- Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.
Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann
- geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.
oder
- gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.
Patientenverfügung
Ich war viele Jahrzehnte Blutspenderin. Regelmässig alle ca 8 Wochen. Als junge Studentin (ich brauchte das Geld) war dies ein gut kalkulierbarer Zusatzverdienst. Es gab nach meiner Erinnerung immer 30 Mark plus Brotzeit nach der Spende an dem Ort, wo sie abgezapft hatten.
Meine Blutgruppe kenne ich selbstverständlich auch; sie war immer sehr gefragt. Einen Orden erhielt ich auch mal, weil ich so eine treue Spenderin war.
SEit meiner Blutspenderei habe ich jegliche Angst vor Spritzen für immer abgelegt; die lasse ich mir ganz cool ohne Zucken geben, wenn erforderlich.
Mit 72 Jahren ist Schluss,d a ist das Blut von uns älteren Menschen nicht mehr so gefragt, vielleicht brauchen wir es ja selbst? Olga
Wäre es nicht besser, noch eine zweite Person einzusetzen?
Man kann ja nie wissen...........
Ich wollte mit dem Ausschnitt aus einer Patientenverfügung eigentlich nicht das Thema wechseln, nur den Bereich des Wiederspruch aufzeigen.
Ich hab absolutes Vertrauen zu meinem Sohn. Und wenn noch ein zweiter da ist führt das auch nur wieder zu Diskusionen die meist nicht nötig sind. Meist will dann jeder bloß Recht haben.
Das stimmt schon, aber auch Deinem Sohn könnte etwas passieren und er sieht sich außerstande, diesen Pakt einzuhalten ??
Das passiert nämlich gerade in meiner nächsten Nachbarschaft.