Innenpolitik Mitten in Deutschland: Rechtsradikaler Mord an einem Politiker in Kassel - wie eine Hinrichtung
Ich verstehe dich schon, @novella. Nur Deutschland ist ein Rechtsstaat und da darf zwingend nur ein Gericht die Schuld feststellen und urteilen. Solange gilt die Unschuldsvermutung, unabhängig was du als Zeuge gesehen hast oder durch Geständnis oder sonstwie weißt.
Das macht auch Sinn, denn sonst wäre jede Beschuldigung gleich ein Urteil. In zuvielen Fällen ist der "Rufmord" heute schon schlimm genug, beschuldigt ist sehr schnell - nur das aus den Köpfen der Menschen raus zu kriegen im Unschuldsfall praktisch unmöglich ("..es könnte aber doch was dran sein an der Sache damals..").
Heute betrifft es den einen und morgen vieleicht dich. Daher macht es schon Sinn, auch wenn es einem irgendwie gegen den "Strich" geht.
Liebe Novella,
das ist juristisch nicht anders möglich in einem Rechtsstaat, Gott sei Dank. Denn die Möglichkeit eines Irrtums besteht theoretisch immer - bis zuletzt. Ich empfehle dir dazu mal die Bücher von Ferdinand von Schirach, da lernt man so nebenbei eine Menge über diese Dinge. Obendrein sind sie spannend und gut geschrieben. 😅
Aber der Sprachgebrauch hat doch damit zu tun.
Also, wenn der "mutmaßliche Täter" möglicherweise etwas getan haben "soll", wie kann dann das Opfer ganz real tot sein?
Na ja, der Konjunktiv und seine Folgen ...
Beenden wir einfach diese Diskussion.
Der Tod ist amtlich von einem Arzt festgestellt worden mit Angabe der vermutlichen Todesursache (natürlich oder nicht).
Der Täter ist dann der Täter, wenn er verurteilt wurde, selbst wenn er in Wirklichkeit gar nicht der Täter war, so wie ein Täter auch freigesprochen werden kann, wenn das Gericht meint, er könne unschuldig sein, weil die Beweislage nicht eindeutig ist. Ein Schuldbekenntnis allein reicht nicht, die Indizien müssen auch stimmen. Der Alltagssprachgebrauch und die Juristensprache sind nicht immer dasselbe.
Es kommt immer drauf an, wer der/die Beschuldigte ist, ob ein Gericht förderlich ein Urteil sucht und findet - oder eben auch nicht. Man nehme nur mal die leidige Sache mit den Millionen des Weltfussballs als Beispiel: Da flossen solche in der Fifa von einer Hand zur anderen - ohne dass ein Gegenwert oder eine Leistung dafür ersichtlich oder nachweisbar wäre. Und nun wird die Untersuchung vom höchsten Schweizer Gericht so lange vertrödelt, bis sie verjährt ist.....
.....und der Bundesanwalt, der die Sache als Erstinstanz untersuchen musste, kann sich nicht mehr daran erinnern, dass er sich mit einem der Beschuldigten - ohne Protokoll oder Notizen - getroffen hat.
Die Kleinen hängt man -, den Grossen möchte man die ergaunerten Millionen wohl noch vergolden!
Übrigens: Auch in der Schweiz gilt: Höchste Richter werden dies nur dank Beförderung. Da muss man sich allerdings fragen: Wer hatte da ein Interesse daran, sie (weg-)zu befördern?!
Mir geht es mehr und mehr gegen den Strich, wenn Täter, die ihre Tat gestanden haben, offiziell immer als "mutmaßlich" bezeichnet werden müssen, bevor ein Gericht ihre Tat verhandelt. Ich könnte in die Luft gehen, wenn in den Medien immer gesagt/geschrieben wird: "XY soll vierzehn mal geschossen und 27 mal mit dem Messer zugestochen haben", als wäre es nicht so gewesen. Erst wenn das Gericht es festgestellt hat, soll es die Wahrheit sein?!Sie formulieren es ja richtig, in dem Sie schreiben "XY soll usw usw". Das Gericht muss dem mutmasslichen Täter beweisen,dass er die Tat begangen hat. Dieser kann leugnen usw. und durch einen geschickten Anwalt versuchen,die Beweise zu zerpflücken. Auch ein Geständnis kann widerrufen werden, dann geht die Beweisführung des Gerichts von vorne los.
Aber heute gibt es viele technische Möglichkeiten, auch nach vielen Jahren noch einem mutmasslichen Täter seine SChuld nachzuweisen. Dazu sind auch jeweils Gutacher involviert, die nicht nur die reine Tat beurteilen, sondern auch die psychologische Seite des Delinquenten usw.
DAs "mutmasslich" entfällt in dem Moment, wo ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bis das der Fall ist, bleibt der mutmassliche Täter auch in Untersuchungshaft; nach dem Urteil wandert er in Strafhaft. Ist er nicht schuldfähig (stand also unter Drogen, Alkohol oder hat sonstige Defekte) kommt er in eine entsprechende Klinik, wo allerdings der Aufenthalt zeitlich nicht so festgesetzt ist wie in einem Strafgefängnis.
Es gibt dann immer noch die Revision, die aber meist nur die Formulierung des Urteils betrifft (ist also kein Wiederaufnahmeverfahren).
Ich finde es richtig, dass wir in einem Rechtsstaat leben dürfen und nicht, wie auch in Deutschland vor gar nicht so langer Zeit und anderen Diktaturen Urteile schon ausformuliert waren, bevor der Prozess begonnen hatte. Olga
... Der Alltagssprachgebrauch und die Juristensprache sind nicht immer dasselbe.So lautet die Quintessenz all dieser Beiträge für mich (für mich ganz allein). Alles andere, was ihr geschrieben hat, stimmt ja sachlich gesehen, das weiß ich.
Dann werde ich mich weiterhin über diesen Sprachgebrauch ganz still für mich allein ärgern. 😉
Ja, Novella die meisten Menschen sind keine Juristen und handhaben das so. Aber der Weg zur Vorverurteilung ist dann auch nicht mehr weit bis hin zu Lynchjustiz und Mordgedanken bei anderen. Die harmoseste Variante düften dann wohl die unsäglichen Hasstiraden im Netz sein.
Man sollte immer bedenken, dass es einen selbst oder jemanden aus dem eigenen Umfeld treffen könnte, dass man in irgendeinen Verdacht gerät. Und da bin ich dann schon beruhigter, zu wissen, dass ich in einem Rechtsstaat lebe, wo ermittelt und aufgeklärt wird und natürlich ein Urteil durch unabhängige Richter die letztgültige Instanz ist. Olga